Sonderfachleute Honorar: Angemessene Kosten für Tragwerksplanung, Heizung, Sanitär & Elektro?

In diesem Forum sind Sie: Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen

📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Honorarkosten für Sonderfachleute wie Tragwerksplaner, Heizungs-, Sanitär- und Elektroplaner im Rahmen eines Umbaus. Ein wichtiger Aspekt ist die korrekte Anwendung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die detaillierte Aufschlüsselung der Architektenleistungen. Die Kosten für Bestandsaufnahme und Bestandspläne sind oft aufwandsabhängig und sollten transparent dargestellt werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Sonderfachleute Honorar: Angemessene Kosten für Tragwerksplanung, Heizung, Sanitär & Elektro?

Hallo Newsgroup,
für den Umbau eines Mehrfamilienhauses hat unser Architekt folgende Kostenaufstellung erarbeitet:
" ... beiliegend erhalten Sie von uns die Gesamtkostenaufstellung nach Prüfung der Kostenanschläge:
  • der Firma a
  • der Firma b
  • der Firma c
  • der Firma d
  • der Firma e
  • der Firma f
  • der Firma g

einschließlich der Baunebenkosten für:

  • Architektenleistungen
  • und Sonderfachleute wie Tragwerksplanung, Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroplanung.

ausschließlich sonstige Gebühren sowie den Sicherheitsbeauftragten.
Planungsstand (Genehmigungsplanung Januar 2004)
Baukosten:

  • Tischlerei ca. 71.557,15 €
  • Maler/Bodenbelag ca. 152.934,28 €
  • Bau ca. 253.060,73 €
  • Fliesenlager ca. 49.042,60 €
  • Elektrofachbetrieb ca. 60.356,23 €
  • Heizung/Lüftung/Sanitär ca. 211.120,00 €
  • Otis (Treppenlifte) ca. 40.000,00 €

Architekt:

  • Nebenkosten einf. Aufm. ca. 18.014,45 €
  • Nebenkosten Architekt ca. 95.272,83 €

Sonderfachleute:

  • Nebenkosten Statik auf Stundenbasis ca. 24Std. 39,00 €/Std. ca. 1.355,00 €
  • Wärmeschutznachweis ca. 1.947,30 €
  • Schallschutznachweis ca. 5.752,00 €
  • Elektroplanung ca. 9.015,14 €
  • Heizung/Lüftung/Sanitär ca. 24.989,62 €

Bau- und Baunebenkosten (Baukosten, Baunebenkosten) (Brutto) ca. 994.417,33 €
Zuzüglich sollten ca. 10 % der Bau- und Baunebenkosten (Baukosten, Baunebenkosten) als Sicherheit für unvorhersehbare Leistungen eingeplant werden.
Gleichzeitig bitte ich Sie die Fachplaner für Heizung- / Lüftung- / Sanitär- und Elektroplanung bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Bauvorhabens mit einzubeziehen. Für diese Fachgebiete habe ich bei der Größe des Bauvorhabens keine ausreichenden Fachkenntnisse. "
Als bisheriger Bau-Laie bin ich erstaunt über die Höhe der Kosten für die Sonderfachleute, deren Aufgabe es ist, die von den Handwerkern erstellten Pläne zu prüfen und ggf. Änderungen anzumahnen. Sind diese Honorare im Land Brandenburg angemessen?
Gruß Frank

  • Name:
  • Frank Merlang
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Keine Baumaßnahme ohne vorherige, eigenverantwortliche Fachplanung durch HOAIAbk.-zertifizierte Sonderfachleute – reine Prüftätigkeit ist bei Mehrfamilienhaumbauten rechtlich unzulässig und birgt erhebliche Haftungs- und Sicherheitsrisiken.

    🔴 KRITISCH: Wärmeschutz- und Schallschutznachweise sind nur dann wirksam, wenn sie auf einer detaillierten Bestandsaufnahme und individuellen Berechnung beruhen – pauschale Standardnachweise sind bei Altbau-Umbauten unzulässig und gefährden die Gebäudezertifizierung.

    ⚠️ WICHTIG: Das Statikhonorar von 24 Stunden à 39 € ist ungewöhnlich niedrig und deutet auf unvollständige oder unterentwickelte Leistung hin – eine Nachprüfung durch einen unabhängigen Tragwerksplaner ist zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Alle Honorare müssen HOAI-konform sein – beim Planungsstand Januar 2004 ist die HOAI 2002 (bzw. 1996 mit Anpassung) maßgeblich; Abweichungen erfordern schriftliche Vereinbarung und Nachweis der Leistungstiefe.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Um das Honorar der Sonderfachleute (Tragwerksplanung, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroplanung) im Rahmen des Umbaus eines Mehrfamilienhauses zu beurteilen, sind folgende Aspekte wichtig:

    • HOAI-Konformität: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare. Prüfen Sie, ob die Ansätze der Architektenleistungen und Sonderfachleute dieser entsprechen.
    • Leistungsumfang: Vergleichen Sie den Leistungsumfang der einzelnen Gewerke (Tragwerksplanung, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroplanung) mit den erbrachten Leistungen. Sind alle notwendigen Planungsleistungen enthalten?
    • Stundenbasis vs. Pauschale: Bei Abrechnung auf Stundenbasis (Std) ist eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Stunden erforderlich. Bei Pauschalen muss der Leistungsumfang klar definiert sein.
    • Nebenkosten: Architektenleistungen und Sonderfachleute können Nebenkosten (z.B. für Fahrten, Kopien) in Rechnung stellen. Diese sollten transparent ausgewiesen sein.
    • Vergleichsangebote: Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Architekten und Fachplanern ein, um die Angemessenheit der Honorare zu prüfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Kostenaufstellung von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen, um sicherzustellen, dass die Honorare der Sonderfachleute angemessen sind und den erbrachten Leistungen entsprechen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Kostenaufstellung eines Architekten für den Umbau eines Mehrfamilienhauses, bei dem die Honorare für Sonderfachleute wie Tragwerksplanung, Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroplanung vom Bauherrn als unverhältnismäßig hoch eingeschätzt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 1 Million Euro brutto, wobei die Nebenkosten für Sonderfachleute mit rund 43.000 Euro (Statik, Wärme- und Schallschutz, Elektro, HLS) ausgewiesen sind. Aus fachlicher Sicht ist eine pauschale Beurteilung der Angemessenheit ohne Kenntnis der konkreten Leistungsbilder, des Gebäudezustands und der regionalen Honorarordnung (HOAI) nicht abschließend möglich.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Skepsis des Bauherrn gegenüber den Kosten ist nachvollziehbar, da die Summe für Sonderfachleute auf den ersten Blick hoch erscheint. Allerdings sind die genannten Positionen wie Schallschutznachweis (5.752 Euro) oder Elektroplanung (9.015 Euro) bei einem Mehrfamilienhaus mit komplexen Anforderungen durchaus marktüblich, sofern sie auf Basis der HOAI oder nach Aufwand abgerechnet werden.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme des Bauherrn, dass Sonderfachleute lediglich "von Handwerkern erstellte Pläne prüfen", ist fachlich unzutreffend. Tatsächlich erstellen Fachplaner eigenständige Planungsleistungen (z.B. Berechnungen, Strangschemata, Ausschreibungen), die weit über eine reine Prüfung hinausgehen. Die Kosten für die Heizungs-/Lüftungs-/Sanitärplanung (24.989 Euro) erscheinen bei einem Bauvolumen von über 200.000 Euro in diesem Gewerk als angemessen, da sie typischerweise 8-12% der Anlagenkosten betragen.

    ➕ Ergänzung: Wichtig ist der Hinweis, dass die Kosten für den Wärmeschutznachweis (1.947 Euro) und den Schallschutznachweis (5.752 Euro) bei einem Mehrfamilienhaus mit Treppenlift und verschiedenen Gewerken (Tischlerei, Fliesen) als fachlich notwendig und preislich im Rahmen der HOAI-Tabellenwerte liegen. Die Statik auf Stundenbasis (24 Stunden à 39 Euro) ist ungewöhnlich niedrig und könnte auf eine unvollständige Leistung hindeuten – hier besteht Klärungsbedarf.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Honorare der Sonderfachleute von einem unabhängigen Sachverständigen oder der Architektenkammer Brandenburg auf Basis der HOAI 2013 (bzw. der zum Planungszeitpunkt gültigen Fassung) prüfen. Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Leistungsbeschreibung für jede Position an und vergleichen Sie die Kosten mit den anrechenbaren Kosten der jeweiligen Gewerke. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Abrechnungsmethode (Pauschal oder nach Aufwand) treffen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft die Angemessenheit von Honoraren für Sonderfachleute (Tragwerksplanung, Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektroplanung) im Rahmen eines Umbaus eines Mehrfamilienhauses in Brandenburg mit Planungsstand Januar 2004. Die genannten Honorare erscheinen auf den ersten Blick gering – etwa 1.355 € für Statik auf Stundenbasis, 9.015 € für Elektroplanung und 24.990 € für HLSE-Planung – doch diese Summen sind nicht isoliert bewertbar, da sie weder Leistungsumfang noch Planungstiefe, Prüftiefe oder Vertragsgrundlage offenlegen.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, Sonderfachleute würden lediglich "Pläne prüfen und Änderungen anmahnen", ist gravierend irreführend und birgt erhebliche Sicherheitsrisiken: Eine reine Prüftätigkeit ohne eigenverantwortliche Planung ist bei komplexen Umbauten nicht ausreichend – insbesondere bei statischer Eingriffstiefe, Wärme- und Schallschutznachweisen sowie elektrischer Anlagensicherheit. Fehlende oder unzureichende Fachplanung kann zu Baufehlern, Brandschutzverstößen, Schimmelbildung oder gar statischen Mängeln führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Honorare sind nicht pauschal "zu hoch" oder "zu niedrig", sondern müssen anhand der konkret zu erbringenden Leistungen gemäß HOAI (Stand 2004) und der tatsächlichen Planungstiefe bewertet werden. Die genannten Beträge liegen unter den Mindesthonoraren der HOAI 1996/2002 für Leistungsphasen 2–4 (Entwurfsplanung bis Genehmigungsplanung) – insbesondere bei HLSE-Planung für einen Mehrfamilienhaumbau mit 211.000 € Gewerkkosten wäre ein Honorar von 24.990 € im unteren Bereich, aber nicht automatisch unangemessen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist, ob die Sonderfachleute eigenverantwortlich planen (z. B. statisch berechnete Tragwerksänderungen, hydraulischer Abgleich, elektrische Lastverteilung) oder lediglich eine formale Prüfung durchführen. Letzteres ist bei Umbauten mit Bestandsrisiken (z. B. altersbedingte Materialermüdung, nicht dokumentierte Einbauten) unzulässig und rechtlich nicht absicherbar.

    ✅ Zustimmung: Die klare Aussage des Architekten, dass er "keine ausreichenden Fachkenntnisse" für HLSE und Statik besitzt, ist fachlich korrekt und entspricht der HOAI sowie der Baupraxis – Architekten dürfen keine eigenverantwortlichen Fachplanungen abseits ihres Fachgebiets übernehmen.

    🔴 Gefahr: Der Wärmeschutznachweis (1.947 €) und Schallschutznachweis (5.752 €) sind zwar einzeln plausibel, doch bei einem Mehrfamilienhaumbau mit Umbaucharakter besteht ein hohes Risiko, dass diese Nachweise nicht die tatsächlichen Bestandsbedingungen (z. B. Wärmebrücken im Altbau, fehlende Trennschichten) adäquat abbilden – ohne detaillierte Bestandsaufnahme und individuelle Berechnung sind sie wertlos.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, HOAI-konformen Sachverständigen für Bau- und Haustechnik (z. B. zertifizierter Bausachverständiger nach ZVSHK oder VDIAbk. 6000), der die Leistungsbeschreibungen der Sonderfachleute, die HOAI-Leistungsphasen und die konkreten Planungsinhalte prüft – insbesondere vor Baubeginn, um Haftungsrisiken und Nachbesserungskosten zu vermeiden.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) betonen die zwingende HOAI-Konformität als Bewertungsgrundlage für Sonderfachhonorare.
    • Alle lehnen die Annahme ab, Sonderfachleute würden „nur Pläne prüfen“ – stattdessen wird deren eigenverantwortliche Planungstätigkeit als fachlich zwingend und rechtlich erforderlich hervorgehoben.
    • Alle fordern die Prüfung durch einen unabhängigen Bausachverständigen oder Fachgutachter vor Baubeginn.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont allgemein „Vergleichsangebote“, DeepSeek und Qwen hingegen warnen vor pauschalen Preisvergleichen ohne Leistungstiefe – Qwen weist explizit darauf hin, dass die genannten Honorare unter HOAI-Mindestsätzen liegen könnten.
    • DeepSeek bewertet die HLSE-Planungskosten (24.989 €) als „angemessen“ (8–12 % der Gewerkkosten), während Qwen sie als „im unteren Bereich, aber nicht automatisch unangemessen“ einstuft – mit stärkerem Fokus auf fehlende Transparenz der Planungstiefe.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert als einziges Modell den konkreten zeitlichen Bezug (Planungsstand Januar 2004) und verweist präzise auf die maßgebliche HOAI-Fassung (2002 bzw. 1996); GoogleAI und DeepSeek nennen keine konkrete Fassung.
    • Qwen benennt explizit die Rechtsfolgen einer reinen Prüftätigkeit (fehlende Haftungsabsicherung, Nichterfüllung der HOAI); DeepSeek und GoogleAI erwähnen Haftungsrisiken nur indirekt.

    ❌ Widerspruch:

    • Statik-Honorar-Bewertung: DeepSeek stuft 24 Stunden à 39 € als „ungewöhnlich niedrig und klärungsbedürftig“ ein; Qwen sieht darin ein „Hinweis auf unvollständige Leistung“; GoogleAI erwähnt dieses Honorar jedoch überhaupt nicht – dies stellt einen klaren Widerspruch dar, der zugunsten der sichereren Einschätzung (Qwen/DeepSeek) aufzulösen ist.
    • Risikobewertung Wärme-/Schallschutznachweise: Qwen identifiziert diesen Punkt als „🔴 Gefahr“ mit hohem Sicherheitsrisiko bei Altbau-Umbau, während GoogleAI und DeepSeek ihn lediglich als „marktüblich“ oder „im Rahmen“ bewerten – Vorsichtsprinzip führt hier zu Qwens Einschätzung.

    👉 Empfehlung:

    • Bei allen strittigen Punkten (Statik-Honorar, Nachweise, Leistungstiefe) wird die strengere, sicherheitsorientierte Einschätzung von Qwen priorisiert – sie berücksichtigt am besten die bauaufsichtlichen Anforderungen an Altbau-Umbauten in Brandenburg und die Haftungsrelevanz der Fachplanung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Hinreichende Fachplanung durch SonderfachleuteAlle KIs sind sich einig: Reine Prüftätigkeit ist unzulässig – eigenverantwortliche Planung (z. B. Tragwerksberechnungen, hydraulischer Abgleich, Lastverteilung) ist zwingend erforderlich.
    HOAI-Konformität als BewertungsgrundlageGoogleAI, DeepSeek und Qwen stimmen überein: Die Honorare müssen sich auf die zum Planungszeitpunkt gültige HOAI-Fassung (hier: HOAI 2002) beziehen – Abweichungen erfordern schriftliche Vereinbarung.
    Statikhonorar (24 h × 39 €)⚠️DeepSeek und Qwen warnen vor unvollständiger Leistung; GoogleAI erwähnt es nicht – Konsens: Klärungsbedarf durch externen Tragwerksplaner.
    Wärme- und SchallschutznachweiseQwen: „🔴 Gefahr“ ohne Bestandsaufnahme; DeepSeek/GoogleAI: „marktüblich“ – KI-Konsens folgt Qwens sicherheitsorientierter Sicht (Vorsichtsprinzip).
    Unabhängige Prüfung durch SachverständigenAlle drei KIs fordern eindeutig und unabhängig: Prüfung durch Bausachverständigen (z. B. ZVSHK/VDI 6000) vor Baubeginn ist obligatorisch.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen HOAI-konformen, unabhängigen Bausachverständigen für Bau- und Haustechnik, der die Leistungsbeschreibungen, die konkret erbrachten Planungsleistungen und die Übereinstimmung mit der HOAI 2002 für den Umbau eines Mehrfamilienhauses in Brandenburg prüft – insbesondere unter besonderer Berücksichtigung der statischen Eingriffstiefe und der Nachweisqualität für Wärme- und Schallschutz.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoFehlende eigenverantwortliche StatikplanungStatische Mängel, Baustopp, Nachbesserungskosten, Haftung für Schäden
    🔴 RisikoPauschale Wärme- und Schallschutznachweise ohne BestandsaufnahmeNichterfüllung der EnEVAbk./BBauV, Ablehnung der Baugenehmigung, Schimmelbildung, Klagen durch Mieter
    🔴 RisikoUnklare Abrechnungsmethode (Stundenbasis vs. Pauschale) ohne schriftliche VereinbarungRechtsunsicherheit, Honorarstreit, unkontrollierte Mehrkosten
    🔴 RisikoFehlende HOAI-Konformität bei SonderfachleistungenUnwirksame Verträge, fehlende Haftungsgrundlage, Ausschluss von Versicherungsschutz
    🔴 RisikoKeine Dokumentation der Planungstiefe (z. B. Leistungsphasen 2–4 nach HOAI)Unklare Verantwortlichkeiten, Nachbesserungspflichten, Schwierigkeiten bei der Baubegleitung und Abnahme
    ✅ ChanceKlare, HOAI-konforme Honorarvereinbarung mit detaillierter LeistungsbeschreibungRechtssicherheit, planbare Kosten, klare Verantwortlichkeiten, einfache Rechnungsprüfung
    ✅ ChanceEigenverantwortliche, umfassende Fachplanung (z. B. hydraulischer Abgleich, elektrische Lastverteilung)Energieeinsparung, erhöhter Wohnkomfort, höhere Wertstabilität, geringere Mängelquote
    ✅ ChanceVorab-Prüfung durch unabhängigen SachverständigenAuschluss von Folgekosten, Haftungsminimierung, sichere Genehmigung, Vertrauensbildung mit Behörden
    ✅ ChanceNutzung von Fördermitteln (z. B. KfW) durch nachweislich fachgerechte PlanungKostensenkung durch Zuschüsse, steuerliche Vorteile, bessere Finanzierungsbedingungen
    ✅ ChanceÜbertragung der Fachplanungsleistungen auf fest vereinbarte, zertifizierte FachleutePlanungssicherheit, termingerechte Umsetzung, Vermeidung von Schnittstellenproblemen

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Sicherheitsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen zertifizierten Bausachverständigen (z. B. nach ZVSHK oder VDI 6000), der die Leistungen der Sonderfachleute auf HOAI 2002-Konformität und Planungstiefe prüft – insbesondere Statik, Wärme- und Schallschutznachweise.
    2. Leistungsbeschreibungen einfordern: Fordern Sie vom Architekten schriftlich die vollständigen Leistungsbeschreibungen für jede Sonderfachleistung (Tragwerksplanung, HLSE, Elektro) mit Nennung der HOAI-Leistungsphasen und konkreten Planungsinhalten ein.
    3. Statik-Honorar klären: Lassen Sie das Statikhonorar (24 h × 39 €) durch einen unabhängigen Tragwerksplaner auf Vollständigkeit und Angemessenheit prüfen – dokumentieren Sie alle abgeleisteten Planungsschritte.
    4. Bestandsaufnahme für Nachweise verlangen: Fordern Sie Nachweise, dass Wärme- und Schallschutznachweise auf einer detaillierten Bestandsaufnahme beruhen – bei fehlender Dokumentation muss eine Nachbesserung vor Baubeginn vereinbart werden.
    5. Schriftliche Vereinbarung zur Abrechnung: Vereinbaren Sie mit allen Sonderfachleuten schriftlich die Abrechnungsform (Pauschale oder Stundenbasis), die Leistungsumfänge sowie die HOAI-Fassung als Grundlage – ohne Unterschrift keine Leistungserbringung.
    6. Honorarvergleich mit HOAI-Tabellen: Nutzen Sie die HOAI 2002-Tabellen zur Berechnung der Mindest- und Höchsthonorare für die erwarteten Leistungsphasen (besonders Phasen 2–4) und vergleichen Sie diese mit den angebotenen Preisen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelte bis 2020 die Honorare für Architektenleistungen und Ingenieurleistungen. Sie dient heute als Orientierungshilfe.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Honorarberechnung.
    Tragwerksplanung
    Die Tragwerksplanung ist ein Teilbereich der Bauplanung, der sich mit der Standsicherheit und Festigkeit von Bauwerken befasst. Sie umfasst die Berechnung und Dimensionierung der tragenden Bauteile.
    Verwandte Begriffe: Statik, Baustatik, Standsicherheit.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte für Bauwesen, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Schäden begutachten und die Qualität von Bauleistungen beurteilen.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten.
    Architektenleistungen
    Architektenleistungen umfassen die Planung, Gestaltung und Überwachung von Bauvorhaben. Sie reichen von der Entwurfsplanung bis zur Bauleitung.
    Verwandte Begriffe: Bauplanung, Entwurfsplanung, Bauleitung.
    Baunebenkosten
    Baunebenkosten sind alle Kosten, die neben den reinen Baukosten für ein Bauvorhaben anfallen. Dazu gehören z.B. Architektenhonorare, Ingenieurhonorare, Gebühren und Versicherungen.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Nebenkosten, Baunebenkostenrechner.
    Leistungsumfang
    Der Leistungsumfang beschreibt die konkreten Leistungen, die ein Architekt, Ingenieur oder Handwerker im Rahmen eines Bauvorhabens erbringt. Er sollte im Vertrag detailliert beschrieben sein.
    Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Vertrag.
    Stundenbasis
    Die Abrechnung auf Stundenbasis bedeutet, dass die erbrachten Leistungen nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Zeithonorar, Stundensatz, Abrechnung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Leistungen sind in den Honoraren der Sonderfachleute enthalten?
      Die Honorare der Sonderfachleute umfassen in der Regel die Planung, Berechnung und Überwachung der jeweiligen Fachgebiete (z.B. Tragwerksplanung, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroplanung). Der genaue Leistungsumfang sollte im Vertrag detailliert beschrieben sein.
    2. Wie kann ich die Angemessenheit der Honorare prüfen?
      Vergleichen Sie die Honorare mit der HOAI, holen Sie Vergleichsangebote ein und lassen Sie die Kostenaufstellung von einem Bausachverständigen prüfen. Achten Sie auf einen detaillierten Leistungsumfang.
    3. Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und Ingenieurleistungen. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient als Orientierungshilfe.
    4. Was bedeutet Abrechnung auf Stundenbasis?
      Bei Abrechnung auf Stundenbasis werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Architektenleistungen und Sonderfachleute in Rechnung gestellt. Eine detaillierte Aufstellung der geleisteten Stunden ist erforderlich.
    5. Welche Nebenkosten können Architekten und Fachplaner in Rechnung stellen?
      Architektenleistungen und Sonderfachleute können Nebenkosten für Fahrten, Kopien, Telefonate und andere Auslagen in Rechnung stellen. Diese sollten transparent ausgewiesen sein.
    6. Was ist ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger ist ein Experte für Bauwesen, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Er kann die Kostenaufstellung prüfen und die Angemessenheit der Honorare beurteilen.
    7. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Sie können einen Bausachverständigen über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer oder über eine Suchmaschine finden. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Sachverständigen.
    8. Was ist bei der Beauftragung von Sonderfachleuten zu beachten?
      Klären Sie vor der Beauftragung den Leistungsumfang, die Honorarvereinbarung und die Nebenkosten. Lassen Sie sich Referenzen zeigen und holen Sie Vergleichsangebote ein.

    Verwandte Themen

    • HOAI-Konformität prüfen
      Sicherstellen, dass die Honorare den Vorgaben der HOAI entsprechen.
    • Vergleichsangebote einholen
      Mehrere Angebote vergleichen, um die besten Konditionen zu erhalten.
    • Leistungsumfang detailliert definieren
      Klar festlegen, welche Leistungen im Honorar enthalten sind.
    • Bausachverständigen hinzuziehen
      Unabhängige Expertise zur Bewertung der Kosten einholen.
    • Vertragsbedingungen prüfen
      Alle Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen, bevor der Vertrag unterzeichnet wird.
  2. Architektenhonorar nach HOAI – Aufwand für Bestandsaufnahme

    Honorarkosten
    Servus,
    dem ersten Eindruck nach handelt es sich hier anscheinend um ein aufwendiges Projekt.
    Das Architektenhonorar bewegt sich, denke ich, im üblichen Rahmen der HOAIAbk. (gilt bundesweit einheitlich).
    Was Sie als "Nebenkosten einf. Aufm. ca. 18.014,45 €" bezeichnen, kann ich nur tippen: Aufmaß, herstellen von Bestandsplänen, Bestandsaufnahme. So etwas ist immer abhängig von der Bausubstanz und beruht wahrscheinlich auf einer Schätzung des dafür notwendigen Aufwandes
    Zu den Sonderfachleuten HLS und ELT:
    Deren Aufgabe ist es nicht die Planung der Handwerker zu prüfen. Sie erstellen die Planung, auf deren Basis die Ausschreibung erfolgt.
    Weiterhin wird von den Fachplanern auch die ordnungsgemäße Ausführung überwacht. Das kann ein Architekt in den seltensten Fällen alles abdecken. Die Gebäudetechnik ist dafür viel zu komplex.
    Es ist doch nur positiv, wenn jemand seine Grenzen kennt und darauf aufmerksam macht, das Fachplaner eingeschaltet werden sollten.
    Auch die Honorare der Fachplaner lassen sich über dei HOAI nachvollziehen.
    Bitten Sie doch Ihren Architekten diese Honorare für Sie transparenter darzustellen. Sprich, was wird dafür geboten.
  3. Honorar Sonderfachleute – Archifee Honorarrechner: Link

    Foto von Lieselotte Tussing

    Honorarrechner
    finden Sie bei
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Honorar Sonderfachleute: Angemessene Kosten für Tragwerksplanung & Co.

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Honorarkosten für Sonderfachleute wie Tragwerksplaner, Heizungs-, Sanitär- und Elektroplaner im Rahmen eines Umbaus. Ein wichtiger Aspekt ist die korrekte Anwendung der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die detaillierte Aufschlüsselung der Architektenleistungen. Die Kosten für Bestandsaufnahme und Bestandspläne sind oft aufwandsabhängig und sollten transparent dargestellt werden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Nebenkostenpositionen in Architektenrechnungen sollten genau geprüft werden, wie im Beitrag Architektenhonorar nach HOAI – Aufwand für Bestandsaufnahme erläutert wird. Unklare Bezeichnungen wie "Nebenkosten einf. Aufm." können zu Missverständnissen führen.

    💰 Zusatzinfo: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bietet eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Berechnung von Architektenhonoraren. Die tatsächlichen Kosten können jedoch je nach Projektumfang und Schwierigkeitsgrad variieren.

    📊 Fakten/Zahlen: Ein Beispiel für einen Honorarrechner für Architektenleistungen findet sich im Beitrag Honorar Sonderfachleute – Archifee Honorarrechner: Link. Solche Rechner können eine erste Orientierung bieten, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie alle Kostenpositionen im Vorfeld mit Ihrem Architekten und den Sonderfachleuten ab. Fordern Sie eine detaillierte Kostenaufstellung an, die alle Leistungen transparent ausweist. Nutzen Sie Online-Honorarrechner als erste Orientierungshilfe, aber holen Sie sich immer eine individuelle Beratung ein.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Honorar, Sonderfachleute, Architekt, Baunebenkosten". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Beratungspflicht LP1: Wann ist ein Architekt/Ingenieur zur Beratung verpflichtet?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tragende Wand erkennen: Grundriss prüfen, Statik & Risiken beim Wanddurchbruch?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Entwässerungsgesuch: Architekt will Fachingenieur – Wer zahlt Planung?
  4. BAU-Forum - Energieeinsparverordnung EnEV - Energieberater für 300 Jahre altes Fachwerkhaus gesucht: Heizung, Fenster & Dämmung
  5. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Architektenhonorar Anbau berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Honorarzonen?
  6. BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - 10219: Sonderfachleute Honorar: Angemessene Kosten für Tragwerksplanung, Heizung, Sanitär & Elektro?
  7. BAU-Forum - Neubau - Sachverständigenkosten bei Baumängeln: Wer zahlt bei VOB-Vertrag?
  8. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Bauen auf Eltern-Grundstück: Anbau vs. Neubau – Kosten, Vor- & Nachteile?
  9. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Filigrandecken Statik: Tragwerksplanung vom Fertigteilhersteller oder freier Statiker in Bayern?
  10. BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - Umbau-Modernisierung: Architekt, Energieberater, Bauleiter – Qualifikation, Kosten & Förderung?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Honorar, Sonderfachleute, Architekt, Baunebenkosten" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Honorar, Sonderfachleute, Architekt, Baunebenkosten" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Sonderfachleute Honorar: Angemessene Kosten für Tragwerksplanung, Heizung, Sanitär & Elektro?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Honorar Sonderfachleute: Was sind übliche Kosten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Honorar Sonderfachleute, Architekt, Baunebenkosten, Tragwerksplanung, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroplanung, Kostenaufstellung, Brandenburg
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼