Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004) ,
BAU-Forum: Holzbau
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004) ,
Auszug: "1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Gebäude, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende
Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen, die nach bauaufsichtlichen
Vorschriften
Diese Richtlinie gilt für Gebäude, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende
Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen, die nach bauaufsichtlichen
Vorschriften
- hochfeuerhemmend sein müssen,
- allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren
Baustoffen haben müssen und
- der en Dämmstoffe nur aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen dürfen
(§ 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MBO) 2.
Die Richtlinie gilt für Holzbauweisen, die einen gewissen Grad der Vorfertigung
haben wie Holztafel-, Holzrahmen- und Fachwerkbauweise; sie gilt nicht
für Holz-Massivbauweisen wie Brettstapel- und Blockbauweise, ausgenommen
Brettstapeldecken. "
Frage: " ... sie gilt nicht
für Holz-Massivbauweisen wie Brettstapel- ... "?!? ist es heutzutage nicht so, dass hier auch ein hoher Vorfertigungsgrad herrscht?
(Bin gerad auf Recherche zum Thema: Brandschutz für mehrgeschossige Massivholzgebäude, Bundesland Brandenburg)