Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004) ,
BAU-Forum: Holzbau
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise - M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004) ,
Auszug: "1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Gebäude, deren tragende, aussteifende oder raumabschließende
Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen, die nach bauaufsichtlichen
Vorschriften
- hochfeuerhemmend sein müssen,
- allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren
Baustoffen haben müssen und
- der en Dämmstoffe nur aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen dürfen
(§ 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MBO) 2.
Die Richtlinie gilt für Holzbauweisen, die einen gewissen Grad der Vorfertigung
haben wie Holztafel-, Holzrahmen- und Fachwerkbauweise; sie gilt nicht
für Holz-Massivbauweisen wie Brettstapel- und Blockbauweise, ausgenommen
Brettstapeldecken. "
Frage: " ... sie gilt nicht
für Holz-Massivbauweisen wie Brettstapel- ... "?!? ist es heutzutage nicht so, dass hier auch ein hoher Vorfertigungsgrad herrscht?
(Bin gerad auf Recherche zum Thema: Brandschutz für mehrgeschossige Massivholzgebäude, Bundesland Brandenburg)