Einspruch gegen Nachbarn, der im Überschwemmungsgebiet baut
BAU-Forum: Hochwasser

Einspruch gegen Nachbarn, der im Überschwemmungsgebiet baut

Bei uns in der Nachbarschaft (Überschwemmungsgebiet) will ein Nachbar ein Geäudekomplex mit 70 m Länge bauen. Wir haben Angst, dass sich die Hochwassergefahr dadurch erhöht, wie soll man einen Einspruch formulieren?
  • Name:
  • Ralf
  1. Wieso ...

    sollte sich durch ein Gebäude die Hochwassergefahr erhöhen?
    Dat versteh ich nich.
  2. durch Schwereanomalie

    Die Gebäudemasse, die ja durch zusätzliche, von weiter weg herangeschaffte Baustoffe, der Erde an dieser Stelle sozusagen aufgesetzt wird, erzeugt ein Massenungleichgewicht.
    So ist z.B. über den Anden der höhere Anteil leichterer kontinentaler Erdkruste gegenüber dem schwereren Erdmantel als Schweredefizit messbar.
    Die zusätzliche Masse an dieser Stelle versträrkt die Gravitation und zieht damit u.a. Wasser an. Die dadurch verursachte Erhöhung des Grundwasserspiegels könnte man mit etwas Aufwand berechnen. Ähnlich verhält sich die Sache dann natürlich auch bei einem möglichen Hochwasserereignis.
    Is doch klar!
  3. @ H. Ackermann:

    Die Lösung ist doch ganz einfach: einfach das Geländeniveau ringsum etwas absenken (gleich viel Masse wie das Gebäude), und schon passt's wieder mit der Gravitation.
  4. dat kostet aber

    und wer zahlt's? Würde allerdings auch der Tag-Nacht-Verschiebung durch Erdunwucht entgegenwirken. Vorausgesetzt, das abgegrabene Material wird dahin gebracht, wo die Gebäudebaustoffe herkommen ;-)
  5. Oder ...

    mit Keller bauen.
    Gibt gleich zusätzliches Stauvolumen und senkt die Hochwassergefahr.
    ;-)) )
  6. V neu  -  V alt = Delta V => 0

    hm, moin moin ,
    also ich persönlich kenne dieses Problem von Bauvorhaben am Rhein in folgender Form:
    Übernahme der hochwasserlinie in die Planungsunterlagen (z.B. durch öbvi), ermitteln der hochwasservolumina auf dem Grundstück vor und nach der Baumaßnahme, und in der Summe darf dann vereinfacht gesagt das neue mögliche stauvolumen nicht unter dem alten liegen.
    wenn das bv ihres Nachbarn in einem hochwassergebiet liegt, ist somit in der Regel ein solcher Nachweis zu führen.
    ein 70 m langer Gebäudekomplex riecht für mich sowieso nach einem sonderbau, bei dem es bestimmt nicht zu einer Genehmigungsfreistellung und somit ungeprüften Errichtung kommen dürfte.
  7. ein kleines schwarzes

    Loch auf der Deichkrone montiert hilft auch zuverlässig gegen Hochwasser
    BTW: Ist Einstein nicht genau heute vor 50 Jahren gestorben?
  8. Es handelt sich aber ...

    nicht zufällig um einen Staudamm?
    Ach du Schreck ...

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