Aufständerung im Überschwemmungsgebiet  -  Mehrkosten
BAU-Forum: Hochwasser

Aufständerung im Überschwemmungsgebiet  -  Mehrkosten

Verehrte Leser,
nachdem ich dieses Forum entdeckt habe, lese ich sporadisch mit und habe schon den ein oder anderen Hinweis dankbar zur Kenntnis genommen.
Auch wir planen ein Einfamilienhaus zu bauen und haben ggf. ein Grundstück in Aussicht. Dieses liegt jedoch teilweise in einem Überschwemmungsgebiet.
Um weitere Informationen bzgl. der Bebaubarkeit zu erlangen, habe ich im Vorfeld mit verschiedensten Verwaltungsstellen telefoniert. Eine Höhenmessung ergab Höhen über NNAbk., die unterhalb der nötigen Höhe lagen. Mindesthöhe Fundamentunterkante 190,35 m. ü. NN. Geländehöhen 189,80  -  190,17 m. ü. NN. Laut Aussage der Struktur und Genehmigungsdirektion muss ich in dem Gebiet hochwasserverträglich bauen.
Meine Frage: Wenn ein Bau von ca. 8x11 m, Massiv, auf eine Bodenplatte gebaut wird, kosten dies einen Betrag X. Was kann ich an Mehrkosten veranschlagen, wenn ich die ganze Sache aufständern muss, sodass sich das Wasser ggf. darunter ausbreiten kann? Alternativ nur der geforderte halbe Meter oder ggf. höher, das man einen Bereich als Stellplatz oder ähnliches nutzt. Möglich wäre auch ein Keller, der allerdings flutbar sein muss. Das Gebiet war einmalig von einem 160 jährigen Hochwasser nach Schneeschmelze und 3 Wochen Dauerregen überschwemmt.
Ich hoffe im richtigen Forum zu sein. Ansonsten bitte ich um Rückmeldung.
Hoffe von Ihnen zu hören
  • Name:
  • Gundolf Janz
  1. Viel wichtiger ...

    Werter Fragesteller
    als die Frage nach UKAbk. Fundament ist die Frage nach OK tragfähiger Boden. Oder anders gesagt, wenn Ihr tragfähiger Boden in 3  -  4 m unter OK Gelände ansteht, tut der halbe Meter Pfahl mehr dann auch nichts mehr.
    Keller flutbar  -  sorry aber so'n Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört. Bauordner, Landschaftsplaner und tolle Ideen ;-(. Dann lieber den Einstellplatz. Ein Auto lässt sich schneller wegfahren als ein Keller ausräumen.
    Das wird sicher eine spannende Planung.
  2. Normale Gründung vorausgesetzt

    Vielen Dank für diesen ersten Hinweis. Sollte es sich so verhalten, wären die Mehrkosten ja auch überschaubar. Meine Annahme ist, dass wir hier "normal" gründen können. Ich kenne hier im Umkreis kein Haus mit Problemen.
    Bei dieser Annahme ist meine Frage: Bodenplatte versus Bodenplatte auf Mauerscheiben, Pfählen.
    Interessant wäre auch ob es dann ggf. mit einer Holzkonstruktion günstiger würde. Zum Beispiel Holzhaus auf einer Stahlkonstruktion als Unterbau.
    Die Beschreibung eines flutbaren Keller stammt aus einem Handbuch zum Bauen und Wohnen in hochwassergefährdeten Gebieten. Herausgeber: Land RheinLand Pfalz.
    Das in einen solchen Keller keine Einbauten und Technik unterkommt, kann ich verstehen. Eine Aufständerung mit Stellplatzqualität lässt das Gebäude natürlich in die Höhe wachsen.
    Eine spannende Planung kann das geben, wenn wir uns darauf einlassen. Die Frage ist noch, ob wir das Grundstück erwerben wollen. Entstehende Mehrkosten ggf. dem Grundstückspreis gegenrechnen?

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