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  • 10049: Hochwasserschutz als Gefährdung von Anwohnern

Hochwasser

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im ges. Forum "Hochwasser" - weitere Infos »

Hochwasserschutz als Gefährdung von Anwohnern 13.09.2007    

Hallo Allerseits,
wir, eine Familie mit 2 Kindern, haben uns entschlossen endlich unser Traumhaus zu bauen. Jetzt hatten wir das Glück, dass uns ein schon bebautes Grundstück überlassen wurde. Dises Grundstück liegt im Hochwaser gefährdeten Bereich und ist jetzt durch einen Damm und mobile Elemente gegen ein sog. hundertjähriges HW geschützt. Nach Absprache mit der übergeordneten Baubehörde (Landratsamt) und dem Wasserwirtschaftsamt, haben wir auf Grundlage dieser Vereinbarungen die Planung durchgeführt und entsprechend den Bauantrag auf der Gemeinde eingereicht. Diese hat jetzt im Bauausschuss den Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass wir mit dem Wohnbereich erst auf Höhe der Dammkrone beginnen sollten. Schließlich würde bei einer Überflutung des Damms, das dahinterliegende Gebiet höher überflutet als ohne HW-Schutz. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan, demnach konnten wir nach § 39 uns der Umgebung anpassen. Kann die Gemeinde so einfach den Bauantrag abschmettern und muss das Landratsamt der Empfehlung der Gemeinde folgen?
Für Erfahrungsberichte oder nützliche Tipps schon mal vielen Dank im Voraus.

Name:

  • Fam Wisser
  1. Nehmen sie es mir bitte nicht übel... 14.09.2007    

    ....aber wie blöd kann man bitte sein um in einem HW gefährdeten Bereich ein Haus zu bauen?!?
    Nun macht sie schon die Gemeinde darauf aufmerksam und sie suchen eine Möglichkeit trotzdem abzusaufen.
    Aua!
    Und beim nächsten Jahrhunderthochwasser gehören sie zu den Jammernden im Fernsehen und die Gemeinschaft muß wieder für die Dummheit einzelner bezahlen!
    Gruß
    MH
    PS: Nicht das jemand mich falsch versteht. Das Menschen nicht einfach wegziehen auch wenn sie im HW gefährdeten Bereich wohnen verstehe ich. Aber für HW-gefährdete Neubauten habe ich NULL Verständniss.

    Name:

    • Marc Heidemann
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. @MH 14.09.2007    

    Etwas zu pauschal!
    Ein Großteil der am "Jahrhunderthochwasser" gefluteten Häuser standen eben nicht im ausgewiesenen Überflutungsgebiet bzw. HW-gefährdeten Bereich! (siehe Dresden)
    Bei wissentlichem Bauen in solch einem Gebiet gebe ich Ihnen natürlich recht.
    viele Grüße

    Name:

    • Herr Ste-030-Bar
  3. schon bebautets Grundstück überlassen wurde 14.09.2007    

    stand doch im Text. Kann man ja verstehen, wenn das Grundstück günstig war.
    Natürlich kann man dort auch Bauen. Nur muss man sich halt ganz genau der Risiken BEWUSST sein und eben bei der Planung entsprechend Vorsorge treffen (evtl. Pfahlgründung, Wasserdicht, Sicherung gegen Aufschwimmen, Wasserdichte Lichtschächte, evtl. ne eigene Stromversorgung etc.etc.). Aber das kostet eben Geld. Insb. die Überwachung der korrekten Ausführung.
    Und dann muss Bauherr/Frau eben rechnen, wieviel Mehrkosten das sind und ob ein anderes Grundstück nicht "billiger" wäre.

    Name:

    • kho
  4. Mein Studium ist schon ein paar Tage her... 14.09.2007    

    und somit meine Erinnerung an die letzte Wasserbauvorlesung schon etwas verblasst, aber ich frag mich grad ganz ketzerisch, warum die Kellerdecke auf OK Damm liegen soll. Wenn der Bach überläuft, steht das Wasser außerhalb des Bachbettes ja wohl eher niedriger denn höher, weil es doch mehr Platz hat sich auszubreiten, oder? Will das Risiko natürlich nicht wegreden. Schließe mich kho an, Land hinterm Deich/Damm ist eben nur des Risikos wegen so billig und will man das Risiko ausschließen, ist das Bauen dort eben viel teurer als anderswo. Wäre ich dort im Bauamt tätig, würde ich Neubauten auch mit Mindestanforderungen beaufschlagen, um den Steuerzahler bei der nächsten Jahrhunderflut, die jetzt alle 10-20 Jahre auftritt, zu entlasten.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. eigentlich ne reizvolle Aufgabe 16.09.2007    

    Wie sieht denn die Umgebungsbebauung aus (Geschossigkeit)bei 1 + DGA baut man im EGA eben nur Betonstützen, dazwischen Rolltore die auch manuell zu bedienen oder nur aus Gitter sind, so das bei HW Durchflutung möglich ist. Nutzung: Garagen, Abstellräume. Das DG dann all NUR-Dach Variante ggf. auf 1 m Drempel, erreichbar über entsprechende Treppe aus dem EG. An einer Säule die Metallleiter und die Anbinderinge für Boote in unterschiedlicher Höhe nicht vergessen.

    Name:

    • Bernd Jähn
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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