Bundesbauten im Überschwemmungsgebiet - Ausnahmeregelung?
BAU-Forum: Hochwasser
Bundesbauten im Überschwemmungsgebiet - Ausnahmeregelung?
Ich bin auf der Suche nach der rechtlichen Grundlage für die Errichtung von Bauten des Bundes und der Länder in Überschwemmungsgebieten.
Einem älteren Text entnehme ich, dass einige Gebäude in Bonn (bspw. der "lange Eugen") Aufgrund einer solchen Ausnahmeregelung im Überschwemmungsgebiet gebaut werden konnten.
Gerne würde ich nun wissen, wie die aktuelle rechtliche Situation aussieht und wo ich hierzu weitere Informationen finden könnte!
Vielen Dank!
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Bauen in Hochwassergebieten
Nach dem Baugesetzbuch des Bundes sind Hochwasserschutzgebiete als Außenbereich § 35 nicht bebaubar. Ausnahmen gibt es aber immer wieder. Der Landtag in Dresden ist auch schon abgesoffen. Der lange Eugen in Bonn schon mehrmals. Es gibt viele Beispiele für unsinniges Bauen in Hochwasserschutzgebieten, trotz massiver Warnungen der Fachleute. Ausnahmen sind natürlich Bauwerke die dem Hochwasserschutz dienen. Wenn alles nichts hilft, dann unter Umständen eine Bürgerinitiative.