Ist es beim Neubau Vorschrift im gesamten Haus eine Fußbodenheizung zu verlegen, oder können einzelne Räume (Speisekammer, Toilette, Flur) ausgespart werden? Gibt es hierzu gesetzliche Vorschriften?
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen
Ist es beim Neubau Vorschrift im gesamten Haus eine Fußbodenheizung zu verlegen, oder können einzelne Räume (Speisekammer, Toilette, Flur) ausgespart werden? Gibt es hierzu gesetzliche Vorschriften?
Wir beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienhaus, mit Erdwärmepumpe und Fußbodenheizung. Wir haben nun unterschiedliche Meinungen gehört und würden gerne wissen, ob es Vorschrift ist, in jedem Raum des Hauses eine Fußbodenheizung zu verlegen, oder ob man einige Räume aussparen kann (z.B. Keller, Speisekammer, Flur etc.) Wird dies kontrolliert von einer Behörde?
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Nö ...
Nö und ja und nö. -
Fußbodenheizungsdurchführungsverordnung
Vielleicht sollten Sie vor dem Stellen einer solchen Frage genauer erläutern, wie Sie auf diesen Ast gekommen sind bevor Sie ihn zum Absägen freigeben. Womit heizen Sie diese Räume? Was bringt ihnen diese Einsparung? Was sind Ihre Alternativen?