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  • 11320: Maklerprovision?

Baufinanzierung

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Maklerprovision? 27.12.2004    

Hallo,
ich bin derzeit etwas ratlos, was die mögliche Berechnung einer Maklerprovision angeht. Wir haben schon lange Kontakt zu dem (privaten) Eigentümer eines Grundstücks. Aufgrund der etwas komplizierten Lage haben wir uns noch nicht endgültig einigen können.
Nun hat mir der Eigentümer offenbart, ab Anfang des kommenden Jahres das Grundstück an einen Makler geben zu wollen. Wenn wir das Grundstück ohne Makler wollten, müßten wir uns vor Neujahr dazu entschliessen.
Wir würden aber gerne Anfang des Jahres (weil vorher bekommen wir niemanden und auch einige Zeit vor Weihnachten war das schon nicht möglich) einmal mit einem Gutachter auf das Grundstück gehen, um einen letzten genauen Aufschluß zu erhalten.
Meine Frage ist nun: müssen wir ggf. auch die Provision bezahlen, obwohl wir schon lange vorher mit dem Eigentümer verhandelt haben?

Name:

  • Carsten
  1. Das kommt auf Ihren Verkäufer an.... 27.12.2004    

    ... als reiner Nachweismakler hat dieser kein Recht auf Provision, weil Sie Vorkenntnis belegen können. Als Vermittlungsmakler kann dieser das nur mir dem Verkäufer deichseln. Und dieser setzt Sie unter Druck. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Pfeifen Sie schlimmstenfalls auf das Objekt. Solche Spiele sind bekannt. Sie werden zu einem übereilten Entschluß getrieben, in der Hoffnung ein Schnäppchen gemacht zu haben (was wahrscheinlich nicht der Fall ist)...

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.berg-schwedenhaus.de
  2. Ein Schnäppchen .... 27.12.2004    

    ... wird das nun wahrlich nicht. Nach eigenem Bekunden hat der Eigentümer keine Lust mehr, sich selbst damit zu beschäftigen und möchte es deswegen an einen Makler geben.
    Worin besteht nun genau der Unterschied zwischen einem Nachweismakler und einem Vermittlungsmakler? Ist das nicht so, daß der Nachweismakler "einfach" ein Objekt anbieten kann ohne einen direkten Auftrag zu haben? Demnach hätte ein Vermittlungsmakler einen konkreten Auftrag, bei dem man dann auch zahlen müßte trotz vorheriger Verbindung?

    Name:

    • Carsten
  3. Ein Schnäppchen .... 27.12.2004    

    ... wird das nun wahrlich nicht. Nach eigenem Bekunden hat der Eigentümer keine Lust mehr, sich selbst damit zu beschäftigen und möchte es deswegen an einen Makler geben.
    Worin besteht nun genau der Unterschied zwischen einem Nachweismakler und einem Vermittlungsmakler? Ist das nicht so, daß der Nachweismakler "einfach" ein Objekt anbieten kann ohne einen direkten Auftrag zu haben? Demnach hätte ein Vermittlungsmakler einen konkreten Auftrag, bei dem man dann auch zahlen müßte trotz vorheriger Verbindung?

    Name:

    • Carsten
  4. Wir haben.....schon lange..... 27.12.2004    

    der Eigentümer könnte auch direkt sagen, daß er im übertragenen Sinne die Faxen dicke hat. Wie MoRüBe schon sagte(n) ist der imaginäre Makler in der Regel ein Druckmittel um die Sache nun mal abzuschließen. Dem Verkäufer nützt weder vorher noch hinterher ein Makler, wenn der Verkauf sich dann noch schwieriger gestaltet.
    Sie sollten sich selbst einmal darüber im Klaren sein, ob und zu welchen Bedingungen Sie dieses Objekt wollen. Das auf jeder Seite gepokert wird, ist in der heutigen Zeit normal. Was wollen Sie dann mit der juristischen Definition, ob, und zu welchen Bedingungen evtl. eine Provision gezahlt werden muß. Wollen Sie das Objekt, dann schauen Sie es sich an bzw. lassen es beurteilen und dann treffen Sie Ihre Entscheidung. Kaufen, oder sausen lassen.

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. Bitte mehr input für Verhandlungsstrategie 27.12.2004    

    woran scheitert der Verkauf bisher, wie groß ist ggf. die Preisdifferenz, welches sind Ihre Sorgen, wenn Sie erst jetzt einen Gutachter hinzuziehen wollen?!

    Name:

    • Bernd Jähn
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Also in Kurzversion... 27.12.2004    

    ... der "Nachweismakler ist derjenige, der Ihnen konkret ein Objekt, welches verkauft wird, nachweist. Er muß den Kaufvertrag nicht vermitteln. Noch einfacher: er schreibt Ihnen ein Brief, nach dem Motto: ich weiß was. Wenn Sie dann nicht sagen: das hab ich schon gewußt, sind Sie provisionspflichtig. Der Vermittlungsmakler muß das Geschäft vermitteln, also nicht nur sagen, ich weiß was, sondern den Vertrag bis zum Ende begleiten. Dazwischen gibts hunderte von juristischen Spitzfindigkeiten, je nach Vertragskonstellation.

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.berg-schwedenhaus.de
  7. @ Bernd... 27.12.2004    

    ... ob der Preis angemessen ist, kann doch von hier aus gar nicht beurteilt werden. Es gibt zwar sowas wie WertV, trotzdem muß ein Objekt besichtigt werden. ER ist doch im Grunde genommen richtig davor: Objekt ansehen, durch einen Experten bewerten lassen, sprich Schäden aufnehmen, der Rest ist dann Rechnerei. Wer so handelt, wie der Verkäufer hat im wesentlichen eines im Sinn: den höchsten Preis zu erzielen. Da ein Verkäufer in alles Regel den Markt nicht kennt, sucht er sich ein, seiner Meinung nach, ähnliches Objekt (dieses wird preislich aber im höchsten Segment liegen!) um es dann von privat zu verhökern. Dabei übersieht er meist, daß hier bei seinem Objekt immer andere Umstände vorliegen als bei seinem eigenen. Von einem überzogenen Preis bei dem Referenzobjekt mal ganz zu schweigen. Und viele private Verkäufer schlagen im Geiste noch einmal die Maklerprov drauf, so nach dem Motto, die hat er sich doch gespart, das kann ich mir selbst verdienen...

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.berg-schwedenhaus.de
  8. Ja ist ja korrekt 28.12.2004    

    die Frage zielt eher dahin, zu sagen, die Preisvorstellungen liegen viel zu weit auseinander bzw. steht ja auch die Frage, wenn ich schon lange verhandele, weshalb dann noch keine Besichtigung bzw. Begutachtung durch den Käufer stattgefunden hat, so daß eine Kaufentscheidung getroffen werden kann. Da steht auch was von "komplizierter Lage", welche auch, was ich hier aber nicht unterstellen möchte, durch einen nicht solventen Kaufinteressenten entstehen kann, der einfach keine Finanzierung auf die Beine bekommt, aber unbedingt das Haus haben möchte. Da kann dem Verkäufer schon mal der Kragen platzen. In der Regel ist es zwar so, wie Sie schreiben, mich stört hierbei aber die lange Vertragsanbahnung, ich gehe doch nicht zum Makler, wenn ich den privaten Käufer schon habe. Und daher würde ich mir etwas mehr Input wünschen, wenn der Fragesteller ne Hilfe braucht, denn die sollte ja passen.

    Name:

    • Bernd Jähn
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  9. Die komplizierte Lage .... 28.12.2004    

    will ich gerne erklären: das Grundstück ist der hintere Teil eines ehemals großen Grundstücks, daß geteilt wurde. Zur besseren Anschauung habe ich eine Skizze der Flurkarte eingestellt. Das schraffierte Haus ist das von uns zu bauende, das nördlich davon liegende ist ebenfalls noch nicht existent.
    Auf dem vorderen Grundstück steht bereits ein Haus (Altbestand), das fast die gesamte Breite des Grundstücks einnimmt. Es bleiben auf Höhe des Hauses lediglich 2,7 Meter Durchfahrtsbreite, die für (normale) Baufahrzeuge nicht ausreichen.
    Direkt nebenan liegt ein ebenfalls neu geteiltes Grundstück (d.h. jetzt zwei Grundstücke) gleicher Größe, deren Durchfahrt von hinten auch auf derselben Seite liegt wie die des anderen Grundstücks. Da auf den beiden hinteren Grundstücken jetzt neu gebaut werden soll, war die Überlegung auch aufgrund der schmalen Durchfahrt des einen Grundstücks die Zufahrt zusammenzulegen. Die beiden vorderen Eigentümer haben auf ihren Grundstücken ein Wegerecht für das jeweilige hintere Grundstück eingetragen, was dann geändert (reduziert) werden müßte. Über die Zusammenlegung bestand bis vor einigen Wochen auch weitgehende Übereinstimmung zwischen den Parteien, wobei der Eigentümer des Grundstücks, um das wir uns bemühen, in die Verhandlungen nicht direkt involviert war. Diese Einigung (über die gemeinsame Zufahrt) hätte zur Folge gehabt, daß auch die Zufahrt für Baufahrzeuge problemlos laufen würde, weil keine kleineren Fahrzeuge vonnöten wären.
    Nun kommt aber der Haken, mit dem die Nachbarn jetzt rausgerückt sind: wir sollen alle Kosten für die Zusammenlegung tragen (Grundbuchänderung, Darlehensänderung, etc.).
    Um jetzt die weitere Vorgehensweise abzustimmen und die genauen Kosten für ein Bau unter Einsatz von kleineren Fahrzeugen zu ermitteln, wollten wir mit unserem Bauträger eine vor Ort Besichtigung durchführen. Dies ist aber am Zeitmangel in der Weihnachtszeit gescheitert, so daß dies nun erst im neuen Jahr passieren kann.
    Aufgrund dieser Umstände ist das Grundstück zu teuer (Preis liegt genauso hoch wie der des gerade verkauften Nachbargrundstücks, das aber die problemlose Zufahrt besitzt). Der Eigentümer will aber nicht weiter den Preis reduzieren und akzeptiert auch den zusätzlichen Aufwand während der Bauphase nicht als Grund.
    Das Nachbargrundstück ist über einen Makler verkauft worden, und das wäre schon Ersparnis genug. Andererseits ist das Grundstück bereits mehrfach über Nachweismakler (wie ich gelernt habe) angeboten worden, es ist aber nie konkret geworden.
    Fazit: für den vom Eigentümer verlangten Preis ist das Grundstück mit seinen Schwierigkeiten zu teuer. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen werden wir wahrscheinlich Abstand davon nehmen.
    Ich hoffe, die Situation einigermaßen verständlich dargestellt zu haben und danke schon jetzt für die hilfreichen Beiträge!

    Weiterführende Links:

    • http://haus.741.com/flur.tif

    Name:

    • Carsten
  10. Bekommen Sie nicht ein 28.12.2004    

    Wegerecht für die Bauphsae, ohne was an den Grundbüchern zu ändern, einfach über einen befristeten Nutzungsvertrag für ca. ein Jahr plus Option auf nochmal 3 Monate bei Bauverzögerung. Dafür zahlen sie dann ein monatliches entgelt von sagen wir mal 50 Euro an den Nachbarn. Der Nachbar hat den Vorteil das er das Geld bekommt und nicht das Grundbuchamt oder ein anderer und das keine Änderungen notwendig sind. Sicherlih muss man sich nochmal Gedanken machen, ob der Weg dann nicht besser als Bauzufahrt aufgeschottert wird, um Schäden zu vermeiden.

    Name:

    • Bernd Jähn
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  11. Das war auch ein Gedanke 28.12.2004    

    ... der uns bereits durch den Kopf ging. Das ergibt insofern technisch auch kein Problem, als die Zufahrt zu der Bauzeit ohnehin eine Baustrasse sein würde, da das Nachbargrundstück auch bebaut werden soll (Zeitraum ab Frühjahr kommenden Jahres). Leider ist der Nachbar zur Zeit nicht greifbar (auch erst dort eingezogen und momentan im Urlaub oder sonstwo). Sobald wir ihn aber wieder erreichen können, werden wir das nochmal in Angriff nehmen.
    Danke für den Tipp, das bestätigt uns auch zusätzlich.

    Name:

    • Carsten
  12. Wie sieht es mit der Zeit "nach dem Bauen aus" 29.12.2004    

    ist Ihre Zufahrtssituation für Sie dann zufriedenstellend (Lieferfahrzeuge für alles Mögliche)? oder haben Sie doch eher Bauchschmerzen.
    Nach den bisherigen Informationen habe ich eher den Eindruck, der Grundstücksbesitzer kriegt das Ding nicht los (eben auch wegen der bescheidenen Zufahrt)
    Ich wäre eher dafür allen möglichen (auch zukünftigen) Passageproblemen aus dem Weg zu gehen.
    Wenn Sie dennoch möchten, bleiben Sie cool, machen Sie dem Grundstücksbesitzer ein (deutlich geringeres) Angebot und setzen Sie Ihrerseits einen Termin, bis zu dem er sich entscheiden soll.
    So große Interessentenscharen dürften nicht vorhanden sein ( s. Hinweis mit den bisherigen Maklerbemühungen)

    Name:

    • Alfred Witzgall
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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