Maklercourtage trotz Direktkontakt zum Verkäufer? Rechtliche Lage & Kosten
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Maklercourtage trotz Direktkontakt zum Verkäufer? Rechtliche Lage & Kosten

Hat zwar nichr diekt mit Finanzierung zu tun versuche es aber trotzdem. Folgende Situation:
Wir haben die Tage ein Haus besichtigt. Die Besichtigung wurde mit einem Makler durchgeführt. Nach der Besichtigung haben wir unserer Interesse an dem Haus mitgeteilt (dem Makler).
Zufällig habe ich nun erfahren das die Verkäufer Bekannte von einem Freund sind. Dieser hat die Verkäufer angesprochen. Nun bietet sich die Möglichkeit für uns das Haus direkt vom Besitzer zu kaufen und die Maklergebühr zu sparen. Weiß jemand ob dies rechtens ist und ob der Makler mich in Regress nehmen kann sollte ich das Haus direkt vom Eigentümer kaufen.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage dreht sich darum, ob eine Maklercourtage fällig wird, obwohl ein direkter Kontakt zum Verkäufer zustande kam. Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Maklercourtage, wenn der Makler eine nachweisbare, provisionsauslösende Tätigkeit erbracht hat, die zum Abschluss eines Kaufvertrags geführt hat.

    Wichtig: Allein die Besichtigung einer Immobilie begründet noch keinen Anspruch auf Courtage. Entscheidend ist, ob der Makler den Kontakt zum Verkäufer vermittelt oder maßgeblich zum Zustandekommen des Kaufvertrags beigetragen hat.

    Wenn Sie den Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit kannten oder der Kontakt unabhängig vom Makler zustande kam, kann der Provisionsanspruch entfallen. Es ist ratsam, den Maklervertrag und die Umstände des Zustandekommens des Kontakts genau zu prüfen.

    Sollte der Makler unberechtigt eine Courtage fordern, können Sie die Zahlung verweigern und sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann die Sachlage prüfen und Ihre Interessen vertreten.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Ablauf der Kontaktaufnahme zum Verkäufer und lassen Sie den Maklervertrag von einem Anwalt prüfen, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklercourtage
    Die Maklercourtage ist die Gebühr, die ein Makler für seine Tätigkeit erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie berechnet. Die Courtage ist nur fällig, wenn der Makler erfolgreich einen Kaufvertrag vermittelt hat.
    Verwandte Begriffe: Provision, Maklergebühr, Vermittlungsprovision
    Provisionsanspruch
    Der Provisionsanspruch ist das Recht des Maklers, für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit eine Provision zu erhalten. Der Anspruch entsteht, wenn der Makler eine provisionsauslösende Tätigkeit erbracht hat und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
    Verwandte Begriffe: Courtageanspruch, Gebührenanspruch, Vergütungsanspruch
    Maklervertrag
    Der Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Auftraggeber (Käufer oder Verkäufer), der die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Er enthält in der Regel Informationen zur Höhe der Courtage, den Aufgaben des Maklers und den Bedingungen für den Provisionsanspruch.
    Verwandte Begriffe: Vermittlungsvertrag, Auftragsvertrag, Dienstleistungsvertrag
    Provisionsauslösende Tätigkeit
    Eine provisionsauslösende Tätigkeit ist eine Handlung des Maklers, die ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags ist. Dies kann die Vermittlung des Kontakts zum Verkäufer, die Organisation von Besichtigungen oder die Mitwirkung bei den Vertragsverhandlungen sein.
    Verwandte Begriffe: Vermittlungstätigkeit, Nachweistätigkeit, Akquisitionstätigkeit
    Regressanspruch
    Ein Regressanspruch ist ein Anspruch auf Schadensersatz. Im Zusammenhang mit der Maklercourtage kann ein Regressanspruch entstehen, wenn der Makler seine Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatzanspruch, Haftungsanspruch, Ausgleichsanspruch
    Eigentümer
    Der Eigentümer ist die Person, der eine Sache rechtlich gehört. Im Zusammenhang mit Immobilien ist der Eigentümer die Person, die im Grundbuch als Inhaber des Grundstücks und des darauf befindlichen Gebäudes eingetragen ist.
    Verwandte Begriffe: Besitzer, Inhaber, Rechtsinhaber
    Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den der Verkäufer verpflichtet wird, dem Käufer das Eigentum an einer Sache zu übertragen, und der Käufer verpflichtet wird, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Immobilienkaufvertrag, Grundstückskaufvertrag, Vertragsabschluss

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wann entsteht ein Anspruch auf Maklercourtage?
      Ein Anspruch auf Maklercourtage entsteht, wenn der Makler eine nachweisbare Tätigkeit erbracht hat, die zum Abschluss eines Kaufvertrags geführt hat. Dies kann die Vermittlung des Kontakts zum Verkäufer oder die maßgebliche Mitwirkung am Zustandekommen des Vertrags sein.
    2. Muss ich Courtage zahlen, wenn ich den Verkäufer bereits kannte?
      Wenn Sie den Verkäufer bereits vor der Maklertätigkeit kannten und der Kontakt unabhängig vom Makler zustande kam, kann der Provisionsanspruch entfallen. Dies hängt jedoch von den genauen Umständen und den Vereinbarungen im Maklervertrag ab.
    3. Was kann ich tun, wenn der Makler unberechtigt Courtage fordert?
      Wenn Sie der Meinung sind, dass der Makler unberechtigt Courtage fordert, können Sie die Zahlung verweigern und sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann die Sachlage prüfen und Ihre Interessen vertreten.
    4. Welche Rolle spielt der Maklervertrag?
      Der Maklervertrag regelt die Rechte und Pflichten von Makler und Käufer bzw. Verkäufer. Er enthält in der Regel Informationen zur Höhe der Courtage, den Voraussetzungen für den Provisionsanspruch und den Aufgaben des Maklers. Es ist wichtig, den Maklervertrag sorgfältig zu prüfen.
    5. Was bedeutet "provisionsauslösende Tätigkeit"?
      Eine provisionsauslösende Tätigkeit ist eine Handlung des Maklers, die ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags ist. Dies kann die Vermittlung des Kontakts zum Verkäufer, die Organisation von Besichtigungen oder die Mitwirkung bei den Vertragsverhandlungen sein.
    6. Kann ich die Courtage verhandeln?
      Die Höhe der Maklercourtage ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern frei verhandelbar. Es ist daher möglich, mit dem Makler über die Höhe der Courtage zu verhandeln, insbesondere wenn die erbrachten Leistungen nicht dem üblichen Umfang entsprechen.
    7. Was ist ein Regressanspruch?
      Ein Regressanspruch ist ein Anspruch auf Schadensersatz. Im Zusammenhang mit der Maklercourtage kann ein Regressanspruch entstehen, wenn der Makler seine Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist.
    8. Wie lange habe ich Zeit, eine unberechtigte Courtageforderung anzufechten?
      Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Maklervertrag beträgt in der Regel drei Jahre. Es ist daher wichtig, eine unberechtigte Courtageforderung innerhalb dieser Frist anzufechten.

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  2. Maklercourtage: Anspruch bei Direktkontakt – Rechtliche Einschätzung

    Zahlen und glücklich sein!
    ... oder werden.
    Es gibt sicherlich Gegebenheiten bei denen der Makler keinen Anspruch auf Vergütung hat. Der Fall gehört mit Sicherheit nicht dazu.
    Und: Auch wenn ich nicht gerade ein Freund der gegenwärtigen Maklergesetze bin: In dem Fall sehe ich auch keinen Grund ihn um seinen verdienten Lohn zu bringen
  3. Maklergebühr: Anspruch auf Vergütung – Ethische Aspekte

    Du hast die Dienste des Maklers ...
    Du hast die Dienste des Maklers in Anspruch genommen und du hast vorher gewusst was er kostet.
    Der Makler hat seine Leistung (erfolgreich) erbracht und damit hat er auch Anspruch auf Bezahlung seiner Leistung.
    Und jetzt suchst du eine Möglichkeit wie du ihn um sein rechtlich (zu Recht) zustehendes Salär bescheisen kannst?
    Sorry, aber ich würde mich schämen an sowas überhaupt zu denken. Und ich würde mich auch nicht trauen sowas in einem öffentlichem Forum zu fragen.
    Gehörst du auch zu den Menschen die grundsätzlich kein Trinkgeld geben, weil ja auch kein rechtlicher Anspruch darauf besteht?
    (BTW: ich bin auch kein Freund unserer Maklervergütungen, aber jeder weiß doch was Makler machen und was Makler kosten und wenn man diese Dienste nutzt, dann muss man auch das bezahlen was vorher schon feststand.)
    • Name:
    • Herr Mar-2208-Hen
  4. Direkt vom Eigentümer kaufen: Maklerprovision – Klärung der Pflichten

    Nur falls dir das nicht klar ...
    Nur falls dir das nicht klar sein sollte: man kauft immer direkt vom Besitzer, ob mit oder ohne Makler.
    Der Unterschied ist nur, wenn man die Besichtigung mit Makler durchgeführt hat, dann muss man diesen auch bezahlen. Wenn kein Kontakt zu einem Makler bestand, dann muss man auch keinen bezahlen.
    Obe man jemanden kennt, der einen kennt, der mit den Besitzer befreundet ist spielt hierbei keine Rolle.
    • Name:
    • Herr Mar-2208-Hen
  5. Makler Erstkontakt entscheidend: Provisionsanspruch bei Besichtigung

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Maklergebühr
    Egal ob Sie den Verkäufer kennen oder nicht, wichtig ist, wie der Erstkontakt zu der Immobilie zustande kommt bezüglich des Verkaufes. Wenn das eindeutig über den Maklar zustande kam, dann ist die Sache doch eindeutig, zumal Sie mit ihm das Objekt besichtigt haben.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Maklercourtage trotz Direktkontakt – Rechte und Pflichten beim Immobilienkauf

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Maklercourtage fällig wird, wenn ein Direktkontakt zum Verkäufer besteht. Entscheidend ist, ob der Erstkontakt zur Immobilie über den Makler zustande kam. Die Inanspruchnahme der Maklerdienste, wie die Besichtigung, begründet in der Regel einen Provisionsanspruch. Ethische Aspekte der Umgehung der Maklergebühr werden ebenfalls thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Maklergebühr: Anspruch auf Vergütung – Ethische Aspekte entsteht ein Anspruch auf Maklervergütung, wenn die Dienste des Maklers in Anspruch genommen wurden und die Kosten vorher bekannt waren. Der Versuch, die rechtmäßig zustehende Maklergebühr zu umgehen, wird kritisch gesehen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Makler Erstkontakt entscheidend: Provisionsanspruch bei Besichtigung betont, dass der Erstkontakt bezüglich des Verkaufs entscheidend ist. Wenn dieser eindeutig über den Makler zustande kam, ist die Sachlage klar, insbesondere wenn das Objekt mit dem Makler besichtigt wurde.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor der Besichtigung und Inanspruchnahme von Maklerdiensten die Provisionsansprüche. Beachten Sie, dass der Erstkontakt und die tatsächliche Inanspruchnahme der Maklerleistung entscheidend für die Fälligkeit der Maklercourtage sind. Weitere Informationen zur rechtlichen Einschätzung finden Sie im Beitrag Maklercourtage: Anspruch bei Direktkontakt – Rechtliche Einschätzung.

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