Baufinanzierung
Maklerprovision fällig
Guten Tag,
folgendes Problem stellt sich mir im Zusammenhang mit einem Baugrundstück:
Informationen über ein Grundstück habe ich aus zwei unterschiedlichen Quellen.
a) Vom Vertriebspartner eines Bauträgers, der in seinen Unterlagen auf die Zahlung einer Maklerprovision verweist, wenn man nicht mit diesem Bauträger bauen möchte.
b) Vom Eigentümer des Grundstücks, unabhängig voneinander.
Der Makler hat keinen Auftrag zur Vermarktung des Grundstücks, bietet es aber an. Ich bin bereits auf dem Grundstück gewesen aufgrund der "Freigabe" des Maklers (aber ohne ihn!).
Der Eigentümer hat mir berichtet, daß sich bereits verschiedene Baufirmen an ihn gewandt haben, um das Grundstück für ihn zu verkaufen. Er selbst würde aber viel lieber privat verkaufen.
Meine Frage ist nun: inwieweit zieht die Klausel des Maklers, daß eine Maklergebühr in dem Moment des Vertragsabschlusses fällig wird? Er hat schließlich weder mit mir noch mit dem Eigentümer einen Vertrag. Oder kommt durch die Zusendung von Infomaterial implizit ein Vetrag zustande?
Danke für die Info.
Grüße, Helmut
folgendes Problem stellt sich mir im Zusammenhang mit einem Baugrundstück:
Informationen über ein Grundstück habe ich aus zwei unterschiedlichen Quellen.
a) Vom Vertriebspartner eines Bauträgers, der in seinen Unterlagen auf die Zahlung einer Maklerprovision verweist, wenn man nicht mit diesem Bauträger bauen möchte.
b) Vom Eigentümer des Grundstücks, unabhängig voneinander.
Der Makler hat keinen Auftrag zur Vermarktung des Grundstücks, bietet es aber an. Ich bin bereits auf dem Grundstück gewesen aufgrund der "Freigabe" des Maklers (aber ohne ihn!).
Der Eigentümer hat mir berichtet, daß sich bereits verschiedene Baufirmen an ihn gewandt haben, um das Grundstück für ihn zu verkaufen. Er selbst würde aber viel lieber privat verkaufen.
Meine Frage ist nun: inwieweit zieht die Klausel des Maklers, daß eine Maklergebühr in dem Moment des Vertragsabschlusses fällig wird? Er hat schließlich weder mit mir noch mit dem Eigentümer einen Vertrag. Oder kommt durch die Zusendung von Infomaterial implizit ein Vetrag zustande?
Danke für die Info.
Grüße, Helmut
-
Wenn der Makler....
... als sogenannter "Nachweismakler" tätig geworden ist (geht aus dem Expose hervor, bzw. solte es zumindest), ist seine Provision fällig und verdient mit Abschluß des Vertrages. Es sei denn, Sie können Vorkenntnis belegen. Sprich: der Makler sendet Ihnen das Angebot zu, und Sie sagen sofort Stop, das Ding kenne ich schon von da und dem. Dann ist Vorkenntnis ausreichend belegt. Haben Sie das nicht gemacht haben Sie ein Problem. Der Makler muss mit dem Verkäufer keinen Vertrag haben (obwohl dieses juristisch gesehen absolut blödsinnig ist!). Auch können Sie direkt mit dem Eigentümer verhandeln, was alles nichts an der Prov. ändert. So wie Sie es schildern, haben Sie wahrscheinlich den Erstkontakt mit dem Makler gehabt, haben auch sich das noch einmal bestätigen lassen (Stichwort: Freigabe). Problematisch wirds, wenn Sie nicht mit dem BT des Maklers bauen, sondern mit einem anderen BT. Dann müsste man wissen, was genau angeboten wurde: Haus mit Grundstück, oder nur Grundstück. -
Haus mit Grundstück
... war das Angebot. Wie wäre der "Nachweismakler" denn im Exposé zu kennzeichnen? Steht explizit Nachweismakler da? Der Kontakt ist zeitgleich mit beiden zustandegekommen. Ich habe im Internet recherchiert, habe Unterlagen über den Makler erhalten und mit dem Eigentümer gesprochen. Da die Angaben der Hausnummer geringfügig abweichend waren, habe ich nicht gleich gemerkt, daß es sich um dasselbe Grundtsück handelt. -
Wenn der Makler
ohne Alleinvertriebsvertrag bzw. ohne Verkäufer Auftag gehandelt hat, sage ich mal ich hatte das Angebot schon, vom Verkäufer, ca. zwei Tage früher, der Verkäufer wird das sicherlich bestätigen, da er ja auch nicht blöd ist und nun soll mal der " Makler " das widerlegen.
Makler kann jeder sein, auch im Hauptberuf bei VW mit Vier Tage Woche beschäftigt. Aber einen Alleinauftrag, bzw. Intessentenschutz sollte er schon haben.
Ihr M. wohl ehr nicht... -
Wenn Sie die "Freigabe" vom Makler haben hatten Sie auch mit Ihm Kontakt
wenn Sie Kontakt mit Ihm hatten, kann man allgemein davon ausgehen daß Sie Ihn spätestens hier hätten unterrichten müssen, daß Sie das Grundstück schon kennen.
Logischerweise hätten Sie ja keinen Makler gebraucht, hätten Sie den Grundstücksbesitzer und somit das Grundstück schon vorher gekannt.
Diesen Sachverhalt werden wieder mal Juristen klären müssen.
Ob ein Auftrag zustandegekommen ist, sagt Ihnen dann das Gericht. -
Das Problem sehe ich hier ganz woanders...
... nämlich dahingehend, dass der Makler möglicherweise etwas anbietet, was so gar nicht zu vermakeln ist. Sprich: er bietet Haus und Grundstück an für Bauträger x. Grundstückseigentümer ist aber der Verkäufer V. Jetzt gibt es noch einen Bauträger y der das ganze auch anbietet. Logischerweise will der Verkäufer lieber an privat verkaufen, weil er sich dadurch mehr Kohle erhofft. Frei nach dem Motto: den blöden Makler brauchen wir nicht, das Geld können wir uns doch teilen. Zur Frage Nachweismakler: Nein es muss nicht im Expose stehen. Es muss "nur" drinstehen, das er Ihnen die Gelegenheit zum Abschluß eines Kaufvertrages nachweist. Hinweis auf Provision, usw usw.