wir haben ein Objekt im Visier, das über Makler gekauft wird. Die Finanzierung ist geklärt. Wir werden jetzt vom Makler gebeten, ihm schriftlich den Auftrag zum Vereinbaren eines Notartermins zu bestätigen. Wir wollen dies nun tun, um diese Option zu sichern und obwohl wir wissen, dass eher der Käufer den Notar auswählen sollte. Andererseits hätten wir gern ein Hintertürchen, für den Fall, dass wir doch noch "das bessere Objekt finden/nehmen" können, so lang der Kaufvertrag nicht unterschrieben wurde. Die Frage: In wieweit müssen wir Notarkosten tragen, wenn wir den Termin/den Kauf platzen lassen, weil wir doch ein anderes Objekt bevorzugen? Vielen Dank!
Notargebühren: Wann fallen sie an & wann entfallen sie beim Immobilienkauf?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Notargebühren: Wann fallen sie an & wann entfallen sie beim Immobilienkauf?
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Ich verstehe, dass Sie sich fragen, wann Notargebühren fällig werden und wann sie entfallen können. Grundsätzlich entstehen Notargebühren, sobald eine notarielle Leistung in Anspruch genommen wird, insbesondere beim Kaufvertrag für eine Immobilie.
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts (z.B. Kaufpreis der Immobilie). Sie umfassen unter anderem die Beurkundung des Kaufvertrags, die Auflassungsvormerkung und die Eintragung ins Grundbuch.
Ein Widerrufsrecht bezüglich der Notarkosten besteht grundsätzlich nicht, da der Notar eine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt. Allerdings können Notargebühren entfallen oder reduziert werden, wenn der Kaufvertrag aus bestimmten Gründen nicht zustande kommt, beispielsweise weil die Finanzierung scheitert und dies im Vertrag als Rücktrittsgrund vereinbart wurde. In diesem Fall fallen in der Regel nur Gebühren für bereits erbrachte Leistungen an.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Notar, welche Kosten im Falle eines Nichtzustandekommens des Kaufvertrags auf Sie zukommen würden. Lassen Sie sich den Entwurf des Kaufvertrags vor dem Notartermin aushändigen, um ihn in Ruhe prüfen zu können.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Notargebühren
- Gebühren für die Dienstleistungen eines Notars, insbesondere bei Beurkundungen und Beglaubigungen. Sie sind gesetzlich im GNotKG geregelt. Verwandte Begriffe: Beurkundung, Beglaubigung, GNotKG.
- Kaufvertrag
- Ein Vertrag, der den Verkauf einer Sache, insbesondere einer Immobilie, regelt. Er bedarf der notariellen Beurkundung. Verwandte Begriffe: Beurkundung, Eigentumsübertragung, Auflassung.
- Auflassungsvormerkung
- Eine im Grundbuch eingetragene Vormerkung, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie schützt vor zwischenzeitlichen Verfügungen des Verkäufers. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Vormerkung, Eigentumsübertragung.
- Grundbuch
- Ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Verwandte Begriffe: Eigentümer, Grundstück, Eintragung.
- Beurkundung
- Die formelle Niederschrift eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar. Sie ist bei bestimmten Verträgen, wie z.B. dem Immobilienkaufvertrag, gesetzlich vorgeschrieben. Verwandte Begriffe: Notar, Vertrag, Beglaubigung.
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Das Gesetz, das die Gebühren für Gerichte und Notare regelt. Es legt die Höhe der Gebühren für verschiedene Amtshandlungen fest. Verwandte Begriffe: Gebühren, Notar, Gericht.
- Finanzierung
- Die Bereitstellung von Kapital zur Finanzierung eines Vorhabens, z.B. des Kaufs einer Immobilie. Sie erfolgt in der Regel durch eine Bank oder Sparkasse. Verwandte Begriffe: Kredit, Darlehen, Zinsen.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt?
Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, beispielsweise aufgrund einer nicht genehmigten Finanzierung, können die Notargebühren reduziert werden. Es fallen dann in der Regel nur Gebühren für die bereits erbrachten Leistungen an, wie beispielsweise die Entwurfserstellung des Kaufvertrags. - Wie hoch sind die Notargebühren beim Immobilienkauf?
Die Höhe der Notargebühren ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Sie betragen in der Regel etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, inklusive der Kosten für die Grundbucheintragung. - Kann ich die Notargebühren verhandeln?
Nein, die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und können nicht verhandelt werden. Der Notar ist an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gebunden. - Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung ist eine Art Reservierung im Grundbuch, die sicherstellt, dass der Käufer die Immobilie auch tatsächlich erhält, sobald der Kaufpreis bezahlt ist. Sie schützt den Käufer vor zwischenzeitlichen Verfügungen des Verkäufers. - Was beinhaltet die Beurkundung des Kaufvertrags?
Die Beurkundung des Kaufvertrags beinhaltet die formelle Niederschrift des Kaufvertrags durch den Notar. Der Notar liest den Vertrag vor, erläutert ihn und sorgt dafür, dass alle Beteiligten den Inhalt verstehen und einverstanden sind. - Wann muss ich die Notargebühren bezahlen?
Die Notargebühren werden in der Regel fällig, nachdem der Notar seine Leistungen erbracht hat und eine Kostenrechnung erstellt hat. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise zwei Wochen. - Was passiert, wenn ich die Notargebühren nicht bezahlen kann?
Wenn Sie die Notargebühren nicht bezahlen können, sollten Sie sich umgehend mit dem Notar in Verbindung setzen. Unter Umständen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Andernfalls kann der Notar die Zwangsvollstreckung einleiten. - Welche Rolle spielt der Makler bei den Notargebühren?
Der Makler hat keinen direkten Einfluss auf die Notargebühren. Seine Aufgabe ist es, Käufer und Verkäufer zusammenzubringen und den Kaufvertrag vorzubereiten. Die Notargebühren sind unabhängig von der Maklerprovision.
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So hätten wir das mittlerweile auch vor ...
So hätten wir das mittlerweile auch vor falls es denn überhaupt notwendig werden sollte. Herzlichen Dank für die konstruktive Antwort. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Notargebühren beim Immobilienkauf: Fälligkeit und mögliche Einsparungen
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Fälligkeit von Notargebühren beim Immobilienkauf, insbesondere wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Es wird erörtert, wer die Kosten trägt, wenn ein Vertrag platzt, und ob es Möglichkeiten gibt, die Notarkosten zu verhandeln oder anzurechnen. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, ob und wann Notarkosten auch dann anfallen, wenn der Kaufvertrag letztendlich nicht unterzeichnet wird.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Notargebühren: Wer Kauf platzen lässt, zahlt! wird betont, dass grundsätzlich derjenige zahlt, der den Kauf platzen lässt. Es ist ratsam, sich vorab über die möglichen Konsequenzen zu informieren.
💰 Zusatzinfo: Der Beitrag Notarvertrag: Anrechnung der Kosten bei Folgetermin weist darauf hin, dass in manchen Fällen die Kosten für einen nicht zustande gekommenen Vertrag auf einen späteren, erfolgreichen Vertrag angerechnet werden können. Dies ist jedoch Verhandlungssache mit dem Notar.
✅ Zusatzinfo: Es ist wichtig zu verstehen, dass Notargebühren für erbrachte Leistungen anfallen, auch wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Kaufobjekts und den erbrachten Leistungen des Notars. Eine frühzeitige Klärung mit dem Notar kann helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Notar, welche Kosten im Falle eines nicht zustande kommenden Kaufvertrags anfallen. Holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Der Beitrag Immobilienrecht: Rechtsanwalt für Bausachen konsultieren empfiehlt, bei komplexen Fragen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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