Übergang Nutzen/Lasten bei Eigenheimzulage für Altbau
BAU-Forum: Baufinanzierung

Übergang Nutzen/Lasten bei Eigenheimzulage für Altbau

Guten Morgen, liebe Experten.
Habe eine gebrauchte Immobilie gekauft und brüte gerade über dem Eigenheimzulage-Antrag. Dort wird das Datum des Nutzen- / Lastenübergangs erfragt. Ein solches Datum ist in dem geschlossenen Notarvertrag explizit nicht erwähnt. Lediglich die Kaufpreisfälligkeit ist klar geregelt (10 Tage nach Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen, u.a. Auflassungseintrag etc.)
Entspricht das Datum der KP-Fälligkeit dem Nutzen- / Lastenübergang oder zählt für das Finanzamt das Einzugsdatum? Habe die letzten 4 Monate mit Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten verbracht und müsste nun tierisch Gas geben, um noch dieses Jahr einziehen zu können.
  • Name:
  • HK
  1. Eigenheimzulage Bedingungen

    der volle Eigenheimzulage wird u.a. unter folgenden Bedingungen gewährt :
    (1) Immobilie wird selbstgenutzt
    (2) Einkommensgrenzen werden nicht überschritten
    (3) Kaufpreis über 100.000,00 DM bzw. dem € Äqulivalent
    Haken bei der Sache :
    (a) Beginn der 8 Jahre Laufzeit: mit Fertigstellung bzw. Übergang Nutzen & Lasten
    (b) Anspruch auf Eigenheimzulage aber erst mit Einzug
    d.h. : liegen Übergang Nutzen & Lasten bzw. Fertigstellung und Einzug nicht im selben Kalenderjahr, geht Ihnen ein Jahr Förderung verloren.
    einzige mir bekannte legale Lösung: Wohnung dieses Jahr bewohnbar fertigstellen und zumindest eine Person ummelden.
    Den Eigenheimzulage Antrag können Sie auch noch nächsten Jahr stellen.
  2. Danke @ Arnd ...

    Umgemeldet bin ich schon mal prophylaktisch und habe daher Meldebescheinigung per 2004.
    Donnerstag kommt die Küche. Vielleicht sollte ich mir schon mal eine Klappliege aufstellen?
  3. Ich würde mich dringend um die Möbel

    kümmern, die noch zu kaufen sind und dann spätestens zum 31.12.04 eingezogen sein. Vor allem würde ich nicht versuchen die Rechnung der? Einbau? Küche dem Eigenheimzulage  -  Antrag beizulegen, da liegt allgemein auch die Ummeldebescheinigung und Finanzbeamte sind nicht dumm.
  4. Und wenn ich den Antrag erst 2005 einreiche?

    Wie will das FA feststellen, ob ich per 31.12. schon eingezogen war? Einbaurechnung der Küche und Rg. über Bodenbeläge aus 2004 hätte ich ja dann ...
  5. @ Herr Köster

    Spätestens jetzt sollten Sie mal auf die Schnelle rechts oben am Bildschirm die Funktion [Suche] ausprobieren. Oder gehen Sie ins Unterforum "Baufinanzierung":

    Da wurde genau diese Fragestellung schon mehrfach (auch in den vergangenen Jahren) beantwortet und sehr gute Hinweise gegeben.
    Gruß


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