Grunderwerbsteuer Fälligkeit: Wann, Fristen & Berechnung beim Hauskauf vom Bauträger?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Grunderwerbsteuer Fälligkeit: Wann, Fristen & Berechnung beim Hauskauf vom Bauträger?
ich habe einige Fragen zum zeitlichen Ablauf eines Hauskaufs direkt vom Bauträger.
Ich möchte gerne am 1.8.2001 eine Reservierung für eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte unterschreiben, welche am 1.5.2002 bezugsfertig ist. Eine Woche später sollte der Notartermin sein. Demnach bekomme ich 1 Woche später eine Rechnung vom Notar über 1,5 % vom KP (oder muss man die Notargebühr direkt vor Ort zahlen?). Wie lange dauert es nun, bis mir der Grunderwerbssteuerbescheid ins Haus fliegt? Der Bauträger sagte mir, dass das ca. 3 Monate dauern würde, also frühestens im Oktober. Stimmt das?
Und noch eine Frage wegen Eigenheimzulage: Wenn die Doppelhaushälfte erst am 01.05.2002 bezugsfertig ist, kann ich den Antrag auf Eigenheimzulage auch erst am 1.5. einreichen. I.d.R. wird die Eigenheimzulage aber jeweils zum 1.3. gezahlt. Wie wäre das in meinem Fall? Bekomme ich sie dann erst zum 1.3.2003 oder bekomme ich sie ab 1.6 und ab dann jeweils zum 1.3.?
Danke für die Antworten
Marcel
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Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald Sie den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt erhalten haben. Dieser Bescheid wird in der Regel einige Wochen nach dem Notartermin zugestellt. Die genaue Frist zur Zahlung der Grunderwerbsteuer ist im Bescheid angegeben.
Ich empfehle, die Zahlung der Grunderwerbsteuer nicht zu verzögern, da sonst Säumniszuschläge anfallen können. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Höhe der Grunderwerbsteuer zu informieren, um die Finanzierung entsprechend planen zu können.
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Ob Sie diese im genannten Zeitraum (2001-2003) beantragen konnten, hängt von den damals geltenden Förderbedingungen ab. Ich empfehle, diesbezüglich die Unterlagen zu prüfen oder sich bei einem Steuerberater zu informieren.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Zahlungsfristen mit dem Finanzamt und planen Sie die Zahlung der Grunderwerbsteuer frühzeitig ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grunderwerbsteuer
- Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist im Grunderwerbsteuergesetz geregelt.
Verwandte Begriffe: Grundstück, Immobilie, Kaufvertrag, Steuersatz. - Notar
- Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden beurkundet und Rechtsgeschäfte beglaubigt. Beim Kauf einer Immobilie ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags erforderlich.
Verwandte Begriffe: Beurkundung, Kaufvertrag, Beglaubigung, Rechtsgeschäft. - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend die Gebäude verkauft. Beim Kauf vom Bauträger erwirbt man in der Regel eine schlüsselfertige Immobilie.
Verwandte Begriffe: Immobilie, Neubau, Projektentwicklung, Schlüsselfertig. - Eigenheimzulage
- Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Sie wurde in Deutschland bis 2005 gewährt und sollte den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.
Verwandte Begriffe: Förderung, Wohneigentum, Zuschuss, Steuervergünstigung. - Finanzamt
- Das Finanzamt ist eine Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Es ist Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und erlässt Steuerbescheide.
Verwandte Begriffe: Steuer, Steuerbescheid, Steuererklärung, Behörde. - Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, einer anderen Partei eine Sache gegen Entgelt zu übereignen. Beim Immobilienkauf bedarf der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung.
Verwandte Begriffe: Vertrag, Übereignung, Entgelt, Beurkundung. - Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentumsverhältnisse, Belastungen) verzeichnet sind. Der Eigentumsübergang beim Immobilienkauf wird durch Eintragung im Grundbuch vollzogen.
Verwandte Begriffe: Register, Eigentum, Belastung, Eintragung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wann genau erhalte ich den Grunderwerbsteuerbescheid?
Der Grunderwerbsteuerbescheid wird in der Regel einige Wochen nach dem Notartermin vom Finanzamt zugestellt. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Finanzamt variieren. Es ist ratsam, sich nach dem Notartermin beim Finanzamt nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen, um die Zahlung fristgerecht leisten zu können. - Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben. Der Steuersatz ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %. Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Nebenkosten wie Notar- und Gerichtskosten werden nicht berücksichtigt. - Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht zahle?
Wenn die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht gezahlt wird, können Säumniszuschläge und Zinsen anfallen. Das Finanzamt kann auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, um die Steuerforderung durchzusetzen. Es ist daher wichtig, die Zahlungsfristen einzuhalten und gegebenenfalls eine Stundung beim Finanzamt zu beantragen. - Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Die Grunderwerbsteuer selbst ist nicht direkt von der Steuer absetzbar. Sie kann jedoch unter Umständen als Teil der Anschaffungskosten bei vermieteten Immobilien steuerlich berücksichtigt werden. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist eine direkte steuerliche Absetzbarkeit in der Regel nicht möglich. - Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Die Grundsteuer hingegen ist eine jährlich zu zahlende Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie wird von den Gemeinden erhoben und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben. - Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer. Beispielsweise fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn ein Grundstück von Todes wegen oder durch Schenkung übertragen wird. Auch bei einer Übertragung zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern kann es Ausnahmen geben. Die genauen Voraussetzungen sind im Grunderwerbsteuergesetz geregelt. - Was ist beim Kauf vom Bauträger bezüglich der Grunderwerbsteuer zu beachten?
Beim Kauf vom Bauträger ist die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis inklusive des Gebäudeanteils zu zahlen. Es ist wichtig, dass der Kaufpreis im notariellen Vertrag korrekt ausgewiesen ist, da dieser die Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bildet. - Wie wirkt sich die Reservierungsvereinbarung auf die Grunderwerbsteuer aus?
Eine Reservierungsvereinbarung allein löst noch keine Grunderwerbsteuer aus. Die Grunderwerbsteuer wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird und ein rechtlicher Anspruch auf den Erwerb des Grundstücks besteht. Die Reservierungsgebühr kann jedoch unter Umständen auf den Kaufpreis angerechnet werden.
🔗 Verwandte Themen
- Grunderwerbsteuer sparen
Tipps und Tricks, wie Sie die Grunderwerbsteuer legal reduzieren können. - Finanzierung des Hauskaufs
Informationen zu verschiedenen Finanzierungsmodellen und Fördermöglichkeiten. - Notarvertrag beim Immobilienkauf
Was Sie beim Notartermin und im Kaufvertrag beachten sollten. - Nebenkosten beim Immobilienkauf
Eine Übersicht über alle zusätzlichen Kosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. - Immobilienkauf von Privat vs. Bauträger
Vor- und Nachteile der verschiedenen Kaufvarianten.
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Notargebühren, Grunderwerbsteuer & Eigenheimzulage: Fälligkeit
Unsere Erfahrungen
1. Fälligkeit Notargebühren
Nach Erstellung des Kaufvertrages per Rechnung, Notar arbeitet erst weiter, wenn Geld eingegeangen
2. Fälligkeit der Grunderwerbssteuer
kann durchaus relativ lange dauern, war bei uns nach 6 Monaten
3.) Eigenheimzulage
wird meines Wissens nach 1 Monat nach Fertigstellung gezahlt
Alles ohne Gewähr. Das sind nur unsere Erfahrungen. -
Grunderwerbsteuer: Bearbeitungsdauer bei Finanzbehörden
Termine
hängen - wie so oft - von der Arbeitsgeschwindigkeit der Finanzbehörden ab.
Grunderwerbsteuer wird festgesetzt, sobald die Finanzbehörde die Kopie des Kaufvertrages erhalten hat. Feste Zeitvorgaben gibt es dafür nicht. Kann also jederzeit eintrudeln, der Bescheid.
Eigenheimzulage wird in Ihrem Fall für 2002 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides ausgezahlt (§ 13 Eigenheimzulagengesetz), für die Folgejahre dann jeweils am 15.3.
Wie lange allerdings das Finanzamt braucht, um den Antrag zu bearbeiten ...
Infos zur Eigenheimförderung, auch das Gesetz gibt es bei untenstehendem Link
Ansonsten alles klar bezüglich Ihres Hauskaufs? Alles wichtige im Forum schon gelesen? (Bauüberwachung, Termingarantie und Folgen daraus, Baubeschreibung, Wärmeschutznachweis, Qualitätskontrolle, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung, ...)
Denken Sie dran: VOR dem Notartermin sind Sie noch in der besseren Verhandlungsposition. Wenn der Vertrag steht, wird es mit nachverhandeln schwierig bzw. Änderungen teuer. -
Bauvertrag: Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen VOR Unterschrift!
Um es auf den Punkt zu bringen:
VOR der Unterschrift sind Sie Kunde, NACHHER evtl. nur noch Bittsteller. Deshalb alles Wichtige vorher schriftlich festnageln! -
Bau-Forum-Hilfe: Baumängel-Prüfung bei Bauträger-Doppelhaushälfte
Ganz langsam begreifen es die Leute ...
Ganz langsam begreifen es die Leute habe heute Abend einen Termin mit einem weitläufig Bekannten, der sich gerade eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger bauen lässt. Er rief mich vor kurzem an und fragte mich, ob ich mal hin und wieder durch den Bau mit ihm laufe um zu schauen, ob alles klar ist. Habe selbstverständlich zugesagt. Da ich weiß, dass dieser Bauträger regelmäßig viele Baumängel produziert - dafür aber billig ist - ist diese Bitte schon angebracht und sollte auch Vorbildcharakter haben.
Also Marcel, seien Sie bitte wirklich kritisch und wo Sie nicht weiter wissen, holen Sie sich fremde Hilfe (Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung, Verbraucherzentrale zur Prüfung der Baubeschreibung oder hier im Forum - kostenlos!) -
Hauskauf: Notarielle Vertragsprüfung & Baubeschreibung empfohlen
Prüfung
Erstmal vielen Dank für die vielen Tipps.
Ich denke, dass ich bei dem Hauskauf nicht ins Blaue hinein laufen werde. Die Doppelhaushälfte entsteht in einem Neubaugebiet, in welchem bereits 80 % abverkauft sind. Es sind nur noch 5 Häuser übrig und von diesen verbleibenden hätte ich gerne eins.
Ich habe den Musterkaufvertrag notariell prüfen lassen, da sind abgesehen von Kleinigkeiten keine nennenswerten Fallen drin. Über die Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Baubeschreibung, Ausstattungsbeschreibung) habe ich einen Bauingenieur schauen lassen, ebenfalls keine nennenswerten Mängel oder Fallen. Ich habe den Bauträger überprüft, der scheint auch OK zu sein.
Einige Zweifel habe ich jedoch bei der Finanzierung. Vor allem die Zeit bis zum Einzug wird sehr hart werden. Dabei muss ich genau kalkulieren, deswegen auch meine ursprüngliche Frage nach den Zahlungsterminen für Grunderwerbssteuer und Notar, da diese Zahlungen mein komplettes Eigenkapital aufbrauchen.
Dann muss ich noch das 1. Jahr im Haus überstehen und dann klappt es (hoffentlich) auch mit den verbleibenden 9 Jahren. -
BAU.DE-Effekt: Vertrag & Baubeschreibung prüfen lassen?
Hört sich ja schon gut an, Marcel
interessiert mich jetzt aber (und sicher auch viele andere hier): Wer hat Sie darauf gebracht, Vertrag und Baubeschreibung prüfen zu lassen? Selber draufgekommen oder hat BAU.DE in dem Punkt schon Wirkung gezeigt?
Das mit den restlichen 9 Jahren versteh' ich aber nicht ganz. Die Eigenheimzulage gibt es nur 8 Jahre lang. Oder ist die Finanzierung nach 10 Jahren schon erledigt. Das wäre natürlich super für Sie!
Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Und schauen Sie dem Bauträger trotzdem auf die Finger (bzw. auf die Bauvorhaben, die schon weiter sind als Ihres =>vielleicht können Sie Fehler, die dort evtl. gemacht werden, dann bei Ihrem Haus verhindern). -
Finanzlage: Grunderwerbsteuer-Termin vor Versteigerungstermin!
bei dieser Finanzlage
kann ich nur sagen: der Termin für die Grunderwerbssteuer liegt
noch vor dem Versteigerungstermin! -
Finanzierung: Eigenkapital aufgebraucht? Harakiri beim Hausbau!
Haben Sie so knapp kalkuliert?
Eigenkapital durch die genannten Bau-Nebenkosten komplett aufgebraucht? Keine paar tausend Mark als Notreserve? Sorry, ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber sind Sie denn des Wahnsinns? Das ist ja fast Harakiri, was Sie da machen. Bei uns sind gerade im ersten Jahr vieles an zusätzlichen Kosten dazugekommen, das dann aus der besagten Notreserve bezahlt werden konnte/musste. Und was ich hier so lese, ist das beim Bauen der Normalfall! Ohne zusätzliche Reserven befürchte ich, dass Sie dann zusätzliche (extrem teure!) Zwischenkredite aufnehmen müssen. Warum wollen Sie der Bank soviel Geld in den Rachen schmeißen?
Und die Sache mit der Eigenheimzulage: Ist die komplett in die Monatsraten eingerechnet, sodass sich diese nach 8 Jahren drastisch erhöhen? Es klingt so, als wenn Ihre Finanzierung komplett bis aufs Äußerste ausgereizt ist, ohne jeglichen Puffer für Unvorhergesehenes, und das kann ins Auge gehen! Wenn Sie nicht wissen (sondern nur hoffen), wie Sie nach 8 Jahren die erhöhten Raten bezahlen sollen, lassen Sie's bleiben oder reduzieren Sie Ihr Bauprojekt. Ist ein gutgemeinter Rat, denn so tun Sie sich (und Ihrer Familie) damit sicher keinen Gefallen. -
Finanzierung: Annuität, Nebenkosten & Nettoeinkommen beim Hauskauf
Re: Prüfung
Auf die Idee mit der Prüfung bin ich selbst gekommen, weil mich das Preis- / Leistungsverhältnis interessiert hat.
Mit den restlichen 9 Jahren ist nur gemeint, dass die ersten 10 Jahre (Zinsfestschreibung) am Schwierigsten sind. Die Finanzierung sollte nach meinen Berechnungen nach 25 Jahren beendet sein. Aber wenn ich schon mal Profis fragen kann:
Die Doppelhaushälfte kostet DM 453.700,- Hinzu kommen Notar mit DM 6805,50 (EKAbk.) und Grunderwerbssteuer von DM 15879,50 (EK). Das ergibt eine monatliche Annuität von DM 2627,63. Wir haben ein monatliches Nettoeinkommen von DM 5800,- und sind noch kinderlos. Ich habe ausgerechnet, dass wir DM 600,- an Nebenkosten, inkl. Gebäudeversicherung haben werden, also insgesamt ca. DM 3300,- pro Monat fürs Haus zahlen müssen, eher weniger. Der Rest, also mind. 2500,- bleiben uns zum Leben. Das ist zwar knapp, aber es müsste doch hinhauen oder? -
Finanzierung: Reicht das Geld? Individuelle Ansprüche beachten!
Hallo Marcel!
die Diskussion 'ob das reicht' hatten wir im Forum schon mehrfach. Das wird Ihnen keiner pauschal beantworten können, da die Ansprüche doch zu unterschiedlich sind. Sicher müssen Sie mit diesem Betrag nicht verhungern, aber außer der Gebäudeversicherung haben Sie doch sicher noch andere Fixkosten? Und ... noch kinderlos, sind keine geplant oder erst in zehn Jahren, hängt auch von Ihrem Alter ab. Weiterhin ist auch interessant, wie hoch Sie tilgen, bzw. wie hoch Ihre Restschuld nach 10 Jahren ist. Unter Umständen, d.h. wenn das Zinsniveau sich für Sie ungünstig entwickelt, ist Ihre Belastung dann genau so hoch wie in den ersten 10 Jahren. Was planen Sie mit der Eigenheimzulage zu machen? Ins Haus stecken oder haben Sie die Möglichkeit, Sondertilgungen zu vereinbaren? In Ihre monatliche Belastung scheinen Sie sie ja nicht reingerechnet zu haben. Wenn Sie innerhalb der ersten 10 Jahre TDM40 sondertilgen, senkt das natürlich erhelblich Ihre Restschuld. -
Eigenheimzulage: Reduzierung der Annuität durch Sondertilgung
Sondertilgung
Hallo Claudia,
die Eigenheimzulage habe ich absichtlich nicht mit einberechnet, wir werden sie aber wahrscheinlich werden wir monatlich von der eigentlichen Annuität abziehen. Somit reduziert sich die Annuität auf ca. DM 2210,-
Meine Tilgung beträgt 1,3 % p.a., wobei die selbstverständlich auch die Möglichkeit der Sondertilgung (100 Tsd in 10 Jahren) gegeben ist. Außerdem zahlen wir parallel in einen Bausparvertrag ein, der nach 9,5 Jahren ca. 60 Tsd. ausspucken sollte. Diesen Betrag werden wir komplett sondertilgen. -
Finanzierung: Eigenheimzulage & Lebensstandard – Milchmädchenrechnung?
Mit Bausparverträgen
kenne ich mich nicht aus. Wenn Ihr aber die Eigenheimzulage benutzt, um Eure Belastung zu senken und damit Euren Lebensstandard zu erhöhen, ist das meiner Meinung nach eine Milchmädchenrechnung. Was ist im Übrigen mit der Ausstattung des Hauses? Komplett fix und fertig? Mit Bodenbelägen, Anstrich, Küche? Was ist z.B. mit Eurer Waschmaschine. Unsere ging 6 Monate nach Einzug kaputt. Braucht Ihr noch eine Sat-Schüssel? Werner hat Recht, wenn er sagt, dass im ersten Jahr nach Einzug noch viele Investitionen zu tätigen sind. Euren Lebensstandard müsst Ihr selber einschätzen und beurteilen, aber dass vor allem in der ersten Zeit mancher Tausender fällig ist, an den man vorher vielleicht nicht gedacht hat, kann Dir hier wahrscheinlich jeder Bauherr bestätigen. Meine persönliche Meinung ist auch, dass ich mir nicht nur mein Haus leisten will, sondern viel mehr, denn das Leben ist kurz. -
Hausausstattung: Bodenbeläge, Malerarbeiten & Überschussdarlehen
Die Ausstattung des Hauses ist so gewählt dass ...
Die Ausstattung des Hauses ist so gewählt, dass beim Einzug nur noch Bodenbeläge, Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) und Außenanlage fehlen. Die dafür anfallenden Kosten begleichen wir durch das Überschussdarlehen. (Wir haben nämlich 15 Tsd höher finanziert, als der Kaufpreis des Hauses ist)
Es geht also wirklich nur um den Zeitraum von jetzt bis zum Einzug.
Marcel -
Hausbau: Grundschuldeintragung, Vermessung & Anschlusskosten beachten!
OK, dann mal ein paar Stichworte:
15.000 DM werden wohl auch für die genannten Dinge voll draufgehen, es sei denn Sie machen sie in Eigenleistung.
Sind folgende Dinge ebenfalls in Ihrer Rechnung enthalten?
Kosten für Grundschuldeintragung, Kosten für Umschreibung nach Übergabe, Vermessungskosten des Grundstücks, Einmessungskosten des Gebäudes nach Fertigstellung, Anschlusskosten für Elektro/Gas/ Wasser, Geld für evtl. Sondernwünsche (oder haben Sie schon alle Details wie Fliesen, Armaturen, Duschabtrennung, Steckdosen, Haustürfüllung etc. zu 100 % festgelegt? Denken Sie daran, viele Sondern-Ideen kommen erst während des Bauens!), neue Lampen, Gardinen, Möbel etc. ...? -
Finanzierung: Nicht die finanziellen Mittel überschätzen!
Hallo Marcel
Werner hat Ihnen ja da schon ein paar Faktoren genannt. Für mich wär's eher zu knapp, wir haben aber Nachbarn, die kommen mit weit weniger aus. Dafür wird für die Terrasse 2 Jahre gespart und die sind trotzdem glücklich damit. Trotz allem Optimismus, den Sie sicher haben, Sie sollten Ihre finanziellen Mittel nicht überschätzen, ein Notverkauf oder gar Zwangsversteigerung ist bitter und teuer. Zum zeitlichen Ablaufmöchte ich noch anmerken, bei uns dauerte es von Beantragung bis zur Auszahlung der Eigenheimzulage 7 Monate! Unterlagen im FA futsch, zu viel zu tun und ähnliche Schoten könnte ich da berichten. Wir hätten wohl einen Vorschuss beantragen können, aber ... Ist aber wohl nicht der Normalfall. -
Finanzierung: 100%-Finanzierung zu 5,4%? Starkes Angebot!
100 %-Finanzierung zu 5,4 %? mit 100 % Auszahlung?
Starkes Angebot, wo kriegt man sowas?
Die Einzahlungen in den Bausparvertrag sind aber in der genannten Annuität nicht berücksichtigt, oder? Also müssen die auch noch von den "verbleibenden" 2.500,- Mark abgezogen werden.
Haben Sie schon eine verbindliche Finanzierungszusage von Ihrer Bank bzw. den Kreditvertrag schon unterschrieben? -
Finanzierung: Vorsicht bei geringer Reserve trotz hohem Einkommen!
@Marcel
Hallo Marcel,
bei einem monatlichen nettoeinkommen von 5.800,-- dm und mtl. ausgaben von ca. 3.300,-- dm ohne eine reserve, wäre ich zumindest vorsichtig. die ehz können sie nicht einrechnen, die wird über die Jahre für anderes draufgehen. man hat viele Ideen in einem neuen Haus.
Gartengestaltung, neue Möbel, mal dies mal das, kostet alles Geld.
gehen wir mal davon aus, sie leben bescheiden und ein neues Auto soll so schnell nicht her, Urlaub ist auch nicht unbedingt geplant und den lebemann wollen sie auch nicht machen, dann kann das wohl klappen, ist aber eng.
sollte aber noch ein kinderwunsch bestehen, dann können sie es knicken. ein verdiener weniger und die Kosten werden höher.
ich würde zumindest ganz tief in mich gehen und ganz genau überlegen. ist so eine Entscheidung, wo ich immer sage, rechnen sie ganz genau. wenn irgendwelche Zweifel, dann lieber warten.
sind die arbeitsplätze sicher? haben sie nur das normale Gehalt eingerechnet? urlaubsgeld - weihnachtsgeld oder sonstiges mit berücksichtigt? wenn ja, sollten sie nicht tun.
über den bausparvertag würde ich nachdenken, der erhöht die mtl. Belastung unnötig.
wie sieht es mit den Bereitstellungszinsen bei der Bank aus? verzichtet die bis zur Kaufpreiszahlung darauf? fragen über fragen hätte ich, geht so aber nicht viel zu komplexes Thema.
ich wünsche ihnen, dass sie die für sich richtige Entscheidung treffen.
Gruß joachim -
Hausbau: Nebenkosten für Bodenbeläge, Terrasse & Außenanlage
Nebenkosten
Ich rechne für Bodenbeläge ca. 5000 (Verlegen in Eigenleistung), an Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) ca. 2000 (ebenfalls Eigenleistung), die Terrasse nochmal ca. 5000, der Rest der Außenanlage (Rasen, Zaun) kann erstmal warten.
Die Kosten für die Grundschuldeintragung und Kosten für Umschreibung nach Übergabe (Auflassung) sollten in den 1,5 %-Notarkosten enthalten sein, falls nicht kostet letzteres ca. DM 300,-. Eine Vermessung des Grundstücks wurde bereits vom Bauträger gemacht, die Einmessungskosten des Gebäudes nach Fertigstellung können anfallen, müssen aber nicht, je nachdem ob die Stadt einen Prüfer schickt oder nicht. In meinem Fall gehe ich nicht davon aus, weil mein Haus eines der letzten der noch nicht verkauften ist und die somit einige Referenzobjekte haben. Die sind alle gleich groß. Falls sie anfallen, sind das nochmal DM 300,- extra. Die Anschlusskosten für Elektro/Gas/ Wasser sind im Kaufpreis enthalten, fallen also nicht mehr zusätzlich an. Sonderwünsche haben wir zwar, aber es fallen hierbei ebenfalls keine Extrakosten an, weil sich die Kosten sich neutralisiert haben (eine Wand weniger im OGAbk., dafür eine mehr im KG, usw.)
Die Einrichtung ist vorhanden, auch Lampen, auch Einbauküche.
Trotzdem ist mir natürlich klar, dass bis zum Einzug nichts kaputt gehen darf und dass das alles mehr als knapp kalkuliert ist.
Eine 100 %-Finanzierung zu 5,5 % mit 1,3 % Tilgung bekommt man durch Mitarbeiterkonditionen. Bin Mitarbeiter einer deutschen Großbank.
Die Einzahlungen in den Bausparvertrag geschehen einerseits durch die vermögenswirksamen Leistungen und andererseits durch eine monatliche Zuzahlung von DM 60,- Ist also auch nicht die Welt.
Ich habe die Finanzierungszusage von der Bank noch nicht unterschrieben, weil ich, wie gesagt, noch am Zweifeln bin ... -
Hausbau: Vorsicht bei Nebenkosten – Gebäudeeinmessung & Erschließung!
Nochmal Vorsicht bei den Nebenkosten
Die Gebäudeeinmessung wird z.B. durch das Katasteramt gemacht und muss sein (jedenfalls in Thüringen). Kosten ca. 1.500,-.. 2.000,- DM. Sind in den genannten Preisen auch die Erschließungskosten bzw. Anschlusskosten enthalten (Gas, Wasser, Elektro)? Das können auch schnell 10.000,- DM und mehr werden. Die ganzen Gebühren etc. für Umschreibung dürften auch höher sein als 300,- DM und sind (waren es bei uns jedenfalls nicht) nicht in den 1,5 % Gebühren enthalten. -
Mitarbeiterdarlehen: Strengere Maßstäbe bei Bank-Finanzierung?
Hallo Marcel
das mit dem Mitarbeiterdarlehen dachte ich mir schon, denn auch wir haben ein solches Darlehen. Bei 'meiner' Bank werden an die Mitarbeiterdarlehen strengere Maßstäbe angelegt, als an Kundenfinanzierungen, ist das Darlehen denn schon von der Personalabteilung genehmigt? Ansonsten: die Entscheidung nimmt Ihnen echt keiner ab. Man kann Ihnen nur Denkanstöße geben. Aber ... ist nicht schon in einer Woche der Notartermin? Nehmen Sie auf jeden Fall die Grundschuldbestellungsunterlagen mit zum Motar, spart Notarkosten wg. Rangberichtigung. Claudia -
Anschlusskosten: Übersehen bei Nebenkosten-Kalkulation
Entschuldigung,
das mit den Anschlusskosten habe ich überlesen. -
Gebäudeeinmessung & Umschreibung: Höhere Kosten als erwartet!
Ergänzung
Gebäudeeinmessung wird meiner Erfahrung auf jeden Fall gemacht, und meist recht zügig, vor allem wenn Ihr Haus das letzte ist. Bei uns wurde jedes der 6 Reihenhäuser getrennt vermessen, auch wenn die Mittelhäuser alle gleich waren. Kosten: pro Haus 1300 DM (und nicht 300).
Umschreibung meiner Information auch fast im vierstelligen DM-Bereich (statt 300 DM).
Zaun erst später? Wenn Sie erst mal drin wohnen, sind Sie froh, möglichst rasch einen Zaun zu haben, wenn Kinder aus den benachbarten Grundstücken sich erst mal regelmäßig auf Ihren Unkrauthügeln tummeln ... -
Gebäudeeinmessung: Regionale Kostenunterschiede in Bayern
Gebäudeeinmessung für 300,- Mark?
wo is'n das? Bei uns in Bayern kostet das mal lockere 960,- Deutschmärker + MwSt. Und ob Referenzobjekt vorhanden oder nicht, das Vermessungsamt kommt, vermisst alles und schickt die Rechnung (Pauschale Summe, abhängig von den Baukosten). -
Hauskauf: Umschreibungskosten & Grundstücksvermessung
Das mit den Kindern sehe ich zwar anders
aber unser Grundstück wurde auch nicht mehr vermessen. (Einzug letzten Dezember). Umschreibung : Rechnung kam sehr spät, aber sie kam: 1200 Märler. Gruß, Claudia -
Hauskauf: Eigenkapital voll einsetzen? Probleme & Alternativen
Wenn ich mal zusammenfassen darf
dann würden Sie mir also raten das Haus nicht zu kaufen?
Jede Bank und Finanzierungsberater rät einem das Eigenkapital voll in die Finanzierung mit einfließen zu lassen. Demnach dürfte doch eigentlich fast jeder Häuslebauer/-Käufer dieselben Probleme haben, wie wir sie haben? Ausnahmen stellen nur die dar, die entweder mehr verdienen oder ein billigeres Haus kaufen, also die monatliche Belastung im Verhältnis zum Einkommen besser ist, als bei uns?
Naja, jedenfalls bin ich noch mehr ins Zweifeln gekommen ...
Gruß
Marcel -
Hauskauf: Gehalt, Hauspreis & Familienplanung – Überdenken?
Hi Marcel
bevor ich dringend weg muss, will ich Sie noch etwas trösten. Mit Ihrem Gehalt/Preis des Hauses befinden Sie sich sicher in einem breiten Mittelfeld. Vielleicht haben nur einige Leute etwas mehr Eigenkapital, die Möglichkeit besteht ja auch ... Ich weiß nicht wie alt Sie sind, wie Ihre Familienplanung aussieht, aber vielleicht würde ich an Ihrer Stelle noch ein paar Jahre warten. Der Notartermin ist doch schon Anfang August, da haben Sie sich doch sicher mit Ihrer Frau/Freundin auch schon selber genug Gedanken gemacht. Nur das was Sie denken zählt! Sicher ist alles nicht sehr üppig, aber ich kenne eine Reihe Leute, bei denen es knapper ist. Joachim schrieb schon: Es gibt zu viele Faktoren, die wir Forumsteilnehmer nicht kennen. Die kennen nur Sie. Mal in der Familie (Eltern etc.) 'beratschlagen. Viel Glück! Claudia -
Gebäudeeinmessung: Keine Einflussnahme, aber Zahlungspflicht
Hallo Claudia,
Die Einmessung des Hauses kann trotzdem noch passieren, da hat man leider keinen Einfluss drauf. Und bezahlen müssen Sie dann leider auch noch ☹ -
Gebäudeeinmessung: Hinweis vom Bauträger & Kosten-Schätzung
Danke, Herr Plecker, für den Hinweis
der Bauträger hatte uns seinerzeit auch darauf hingewiesen und Kosten von ca. 1500 Mark geschätzt. Wahrscheinlich wird man uns ja auch nicht vergessen, obwohl bei unseren vier Nachbarn, welche vor 6 Jahren gebaut haben, nach Fertigstellung auch nicht mehr vermessen wurde. Schönen Tag, Claudia -
Oberbayern: Keine Leuchttürme, aber freundliche Forum-Nutzer
Bitteschön, aber ich bin nicht Herr Plecker 😉
auch wenn das Kürzel nur einen winzigen Strich mehr hat.
Viele Grüße aus Oberbayern (wo es keine Leuchttürme gibt) -
Entschuldigung: Gruß ins wunderschöne Bayern an Herrn Richter!
Sorry!
Natürlich auch Ihnen einen schönen Tag ins wunderschöne Bayern, Herr Richter! -
Hauskauf: Schlechte Finanzierung ohne Reserven – Abraten!
tun Sie's nicht
Hallo Marcel,
nachdem ich auch alle Beiträge gelesen habe, würde ich Ihnen von diesem Kauf abraten.M.E. sind Sie ohne Reserven nicht in der Lage, das ohne ein privates Desaster zu überleben. Um es auf den Punkt zu bringen: Sie sind schlecht finanziert, und Ihr Nettoeinkommen ist nicht ausreichend.
Grundregeln einer vernünftigen Finanzierung:- min. 20 % EKAbk.
- keine Zulagen miteinrechnen (Reserve)
- 1 Einkommen muss es schaffen können, auch ohne Kind..
- Sie benötigen eine Sicherheitsreserve
- sie benötigen Geld für Altervorssorge, Berufsunfähigkeit, usw.
Das Alles sehe ich aus Ihren Schilderungen nicht gegeben, quälen Sie sich nicht für die "paar Backsteine", leben Sie (!).
Wenn es was eigenes sein soll, empfehle ich den Umweg über eine ETW.. -
Finanzielle Reserve: 10% für Unvorhergesehenes einplanen!
hätt ich es nur so gemacht ☹
siehe JKiddle, 10 % Reserve! für alles was noch so kommen kann - Von A wie Außenanlage bis Z wie Zivilprozess. Gruß und viel Glück beim Beuen. Ulf -
Mitarbeiter-Finanzierung: Organkredit bei deutscher Großbank?
Wenn Sie Mitarbeiter einer deutschen Großbank sind
würde mich interessieren, wer Ihre Finanzierung gemacht hat. Sie selbst, oder ein Kollege? Und ist Ihr Arbeitsverhältnis so, dass Sie unter die Organkredite fallen? -
Hauskauf: Trotz Bedenken – Überzeugung & Reserve vorhanden
Werde es trotzdem kaufen
weil ich fest der Überzeugung bin, dass ich es schaffe. Ich bin 32 Jahre, bekomme im Dezember 300,- mehr Gehalt und im März nochmal 300,- mehr. Im Mai könnten wir einziehen, das sind noch 9 Monate, bis dahin kann ich mir noch eine kleine Reserve von ca. 5 Tsd aufbauen. Zusammen mit dem Restdarlehen von 15 Tsd habe ich meiner Meinung nach eine ausreichende Reserve. Unseren Lebensstandard können wir notfalls zumindest in der Übergangsphase nach unten korrigieren.
Nochmals die Anmerkung: Es ist egal, ob man 20 oder 100 EKAbk. hat. Letztendlich steckt man immer das gesamte EK in die Finanzierung, weil es unsinnig ist sich teuer Geld zu leihen, wenn man es hat. Demnach wird jeder bei so einem Vorhaben dieselben Zweifel haben, dass man Kosten übersehen hat und es evtl. knapp wird bis zum Einzug.
Die Tipps "Eine wirklich sichere Finanzierung geht nur mit mind 20 % EK" hören sich zwar gut an, sind auch in jeder beseren Finanzzeitschrift zu finden, kann aber ein Normalverdiener nie einhalten, wenn man nicht gerade mit 18 einen Bausparvertrag abgeschlossen hat. 20 % von 460 Tsd wären 90 Tsd, bis ich die zusammengespart habe, brauche ich mir kein Haus mehr kaufen, sondern mir ein gemütliches Zimmer in einem Altersheim reservieren. Andere Tipps wie "sind die arbeitsplätze sicher? " darf man nicht berücksichtigen, weil man im Falle einer Arbeitslosigkeit aus der Mietwohnung genauso ausziehen muss, wie aus dem Eigenheim.
Den Umweg über die ETW möchte ich auf keinen Fall gehen, obwohl uns der Platz reichen würde. Es gibt mehrere Gründe die gegen eine ETW sprechen, diese sind auch schon mehrfach hier im Forum diskutiert worden. (Stichwort: Wiederverkauf, Abhängigkeit, NKAbk.).
Ich handele nach der Devise:
"Scheitern ist nicht schlimm, schlimm ist nur es nicht zu versuchen ... " -
Bausparvertrag: Realistische Rendite-Erwartungen prüfen!
Nach 9,5 Jahren 60.000 DM?
Hallo Marcel,
Du schreibst, dass Dein Bausparvertrag nach 9,5 Jahren 60.000 DM ausspucken sollte und Du die dann voll als Tilgung verwenden willst. Ein paar Kommentare später steht von Dir geschrieben, dass Du den Bausparvertrag durch die vermögenswirksamen Leistungen und zusätzlich 60 DM ansparen willst. Da kommen nie und nimmer nach 9,5 Jahren 60.000 DM zusammen. Ich schätze mal höchstens ein Drittel kommt da zusammen.
Gruß
Armin Knödler -
Hauskauf: Entscheidung liegt bei Ihnen – Viel Glück!
die Entscheidung nimmt Ihnen sowieso keiner ab, Marcel.
Wir im Forum können (und wollen) ja nur Denkanstöße und Anregungen geben.
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrem Vorhaben. -
Hauskauf: Viel Glück trotz unterschiedlicher Einschätzungen!
Viel Glück wünsche ich Ihnen!
Ihren Ausführungen stimme ich zwar nicht ganz zu (letzter Betrag) aber trotz allem viel Glück beim Hauskauf. Claudia -
Finanzierung: 40% EK & 42% Belastung – Schon sehr gewagt!
Na, das ist dann wohl sehr wackelig
Also meine Finanzierung mit ca. 40 % EKAbk. und 42 % Belastung des Netto mit Kreditrückzahlung halte ich schon für sehr gewagt.
Aber wenn ich hier lese, dass Sie bei 5800 Netto bis zur Rente brauchen, um 90 TDM anzusparen, dann sollten Sie wirklich vom Hauskauf Abstand nehmen.
Bei moderatem Lebensstil sollten Sie in MAX. 3 Jahren über 90 TDM verfügen. Wie sonst wollen Sie die 3300 DM für den Kredit abzahlen?
Mit nachdenklichem Gruß
Rene von der Ostsee -
Hauskauf: Kalkulation ohne Reserven – Nicht zu raten!
wem nicht zu raten ist
Hallo, Marcel!
Ich kenne ein paar Fälle aus meiner Verwandtschaft, die genauso wie Sie kalkuliert haben mit dem Resultat, dass sie in den letzten 8 Jahren jeden Pfennig umdrehen mussten und die Einrichtung noch so aussieht wie vor 8 Jahren, von Urlaub oder neuem Auto ganz zu schweigen. Sie sind doch Banker?! Da müssten sie wissen, dass sich die Konstellation, wie sie sie haben, nie rechnen und sehr wacklig wird. Ihrer Argumentation, dass sie es mit 32 nicht zu EKAbk. in angemessener Höhe bringen konnten bzw. bis ins Alter für ein entsprechendes EK sparen müssten, kann ich nicht zustimmen. Wir sind 26/29, haben 1 Kind und bis jetzt gut 110 TDM selbst gespart, ohne zu geizen. Mein Tipp: unter den Bedingungen wie sie sie haben, lassen Sie es! Vielleicht ihrem (zukünftigen) Kind zuliebe! -
Hauskauf: Entscheidung getroffen – Prozentsätze relativieren
Ich noch mal
Marcel hat sich doch entschieden. Alle Bedenken (meiner Meinung nach auch zu Recht) sind doch geäußert worden. Und überhaupt, diese Prozentsätze sind doch sooo relativ, was heißt den 40 Prozent Eigenkapital bzw. vor allem was heißt 42 Prozent des Netto (René)? Also wenn ich 58 Prozent von 15000 Mark habe, kann ich doch davon gut leben, auch mit Kindern, bei 58 Prozent von 5000 Mark sieht es aber anders aus. Jeder weiß doch was heute ein Brot kostet und ein Liter Sprit, was zählt sind doch Beträge und nicht Prozentsätze. Ich gehöre auch zu denjenigen, die soviel Eigenkapital einschiessen konnten, seit meiner Ausbildung zusammengespart, dass ich jetzt wirklich locker mein Haus bezahlen kann, aber ich arbeite eben auch schon seit 16 Jahren. Vielleicht hat Marcel ein Studium, Bundeswehr etc. hinter sich und verdient erst seit 1,2 Jahren. Das kann man hier im Forum nie genau beurteilen, viel zu viele Faktoren können nicht berücksichtigt werden. Man kann halt nur Denkanstöße geben. Marcel hat halt Mut und, wie schon gesagt, ich kenne eine Reihe Leute, die mit ähnlichen finanziellen Mitteln ihr Häuschen abbezahlen, und das auch schon länger als 10 Jahre und dabei glücklich und zufrieden sind. Meins wäre es auch nicht, 'Leben' wäre mir wichtiger.
Im Übrigen muss ein Banker sich nicht mit solchen Dingen auskennen. Nicht jeder Angestellte einer Bank befasst sich mit Geld und Finanzen, schon mal überlegt, wer die Glühbirnen wechselt und den Kaffeeautomaten ausfüllt? Oder die Post verschickt? Auch ich arbeite in einem komplett anderen Sektor und weiß über Baufis bestimmt weniger als die Meisten hier.
@Herrn Witzgall, meine Ausbildung liegt schon was zurück, aber: Organkredite ... das sind doch die an die Herren und Damen aus der Plüschetage, oder? Ist doch hier eher unwahrscheinlich, oder irre ich mich da? Schönen Abend an alle! -
BW & Studium: Finanzielle Entwicklung am Anfang – Perspektive!
@Claudia
Es ist tatsächlich so, dass ich erst seit 2 1/2 Jahren arbeite und vorher BW und Studium absolviert habe. Ich stehe also in meiner beruflichen und somit finanziellen Entwicklung noch ziemlich am Anfang. Es ist natürlich eine Milchmädchenrechnung. Ich denke mir, dass ich natürlich noch 5 Jahre sparen könnte (das mit dem Altersheim sollte eher ironisch gemeint sein 😉, aber ich denke auch, dass die Immobilien in 5 Jahren nicht unbedingt billiger sein werden eher das Gegenteil. In die Zukunft sehen kann niemand. Was ist, wenn in 5 Jahren die Zinsen bei 8 % sind? (Das ist nicht unwahrscheinlich). Dann hätte ich zwar mehr Nettoeinkommen, die monatliche Belastung würde aber prozentual genauso hoch sein, wie jetzt.
Ich möchte mich trotzdem bei allen bedanken, die sich an meiner ursprünglich kleinen Frage beteiligt haben (ich hätte nicht gedacht, dass daraus eine so große Diskussion entsteht). Ich werde es versuchen und bin mir ziemlich sicher, dass wir es schaffen werden, weil wir bisher "gut" gelebt haben und uns aber genauso "gut" einschränken können, wenn es erforderlich ist. Wer weiß, falls es dieses Forum in einem Jahr noch gibt, würde ich gerne mal von meinen Erfahrungen berichten.
Gruß und Dank an alle
Marcel
PS: Nächste Woche ist Notartermin. Vielleicht bekomme ich ja doch noch Muffensausen 🙂 -
Hauskauf: Hintergrundwissen ändert die Einschätzung – Erfolg!
Für Marcel
Hallo Marcel,
mit diesem Hintergrundwissen sieht alles schon wieder anders aus 🙂
Das ist oft ein Problem in Foren, dass man nie alle Aspekte kennt und dann vorschnell urteilt. (Wir werden hier ja auch von manchen "verurteilt".)
Bei dem Studiumhintergrund (habe das gleiche studiert) steht ja auch einer zukünftig verbesserten Einkommenssituation nicht so viel im Weg. Die Marktlage für BWler wird sicher längerfristig gut bleiben.
Und mit den heute günstigen Baukosten bzw. der Gefahr der Zinssteigerungen sehe ich das ähnlich. Lange warten muss auch nicht der Hit sein.
Wünsche Dir viel Erfolg!
Gruß,
Judith -
BW & Studium: Finanzielle Entwicklung am Anfang – Perspektive!
@Claudia
Es ist tatsächlich so, dass ich erst seit 2 1/2 Jahren arbeite und vorher BW und Studium absolviert habe. Ich stehe also in meiner beruflichen und somit finanziellen Entwicklung noch ziemlich am Anfang. Es ist natürlich eine Milchmädchenrechnung. Ich denke mir, dass ich natürlich noch 5 Jahre sparen könnte (das mit dem Altersheim sollte eher ironisch gemeint sein 😉, aber ich denke auch, dass die Immobilien in 5 Jahren nicht unbedingt billiger sein werden eher das Gegenteil. In die Zukunft sehen kann niemand. Was ist, wenn in 5 Jahren die Zinsen bei 8 % sind? (Das ist nicht unwahrscheinlich). Dann hätte ich zwar mehr Nettoeinkommen, die monatliche Belastung würde aber prozentual genauso hoch sein, wie jetzt.
Ich möchte mich trotzdem bei allen bedanken, die sich an meiner ursprünglich kleinen Frage beteiligt haben (ich hätte nicht gedacht, dass daraus eine so große Diskussion entsteht). Ich werde es versuchen und bin mir ziemlich sicher, dass wir es schaffen werden, weil wir bisher "gut" gelebt haben und uns aber genauso "gut" einschränken können, wenn es erforderlich ist. Wer weiß, falls es dieses Forum in einem Jahr noch gibt, würde ich gerne mal von meinen Erfahrungen berichten.
Gruß und Dank an alle
Marcel
PS: Nächste Woche ist Notartermin. Vielleicht bekomme ich ja doch noch Muffensausen 🙂 -
Finanzierung: ProzentSätze & Verminderung des Lebensstandards
@Claudia =>Prozentsätze
Hallo auch die anderen,
Ich denke, dass auch ProzentSätze eine Menge aussagen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat Marcel 0 % EKAbk. und will anfangs 57 % und später 52 % seines Einkommens für Kreidte aufwenden. Die Prozentzahl sagt m.E. viel über die Verminderung des Lebensstandards aus. Jemand aus der "Plüschetage" wird sicher Schwierigkeiten haben, im Monat mit 2000 DM auszukommen. Für den Arbeitslosen sind 2000 DM viel Geld. Hier bieten sich zum Vergleich wirklich nur die %Sätze an, um den tatsächlichen Einschnitt in den Lebensstil festzustellen. Für uns (4 Personen) wären 57 % das finanzielle Aus. Allerdings, kann Marcel derzeit durchaus mit 2300 DM im Monat zurechtkommen. Nur probieren sollte er dies schon einmal, in einer Ansparphase.
Gruß
Rene
PS1. : ich glaube, ich hatte hier meine Finanzierungsdaten schon mal offengelegt. Detektive vor;-)) )
PS2. : Die ersten 5 Jahre mit einem Kind kann man mit Familien und Bekanntenkreishilfe wirklich weniger ausgeben, als das Kindegeld beträgt. Nur muss man dann nicht alles Neu haben wollen. Und die keine spielt jetzt noch lieber mit einer China-Quietschente als mit Legobausteinen. Spätestens ab Schule ist es dann aus. -
Hauskauf: Parallelen zur eigenen Situation – Mut machen!
An Marcel
Hallo Marcel,
Eigentlich bin ich ein "stiller" Leser, möchte mich nun aber doch einmischen. Ich habe die Diskussion mit großen Interesse und sehr aufmerksam verfolgt. Je mehr Sie von sich preisgegeben haben, umso mehr erinnert mich das an meine eigene Situation. Ich habe vor 3 Jahren ein schlüsselfertiges Reihenhaus in der Nähe von Frankfurt für 440.000 gekauft. Meine Einkommensverhältnisse waren damals schlechter als Ihre. Ich hatte allerdings das Glück, dass ich eine 4,9 % Verzinsung erhaschen konnte. Ich hatte keine Eigenkapital, auch ich war frisch verheiratat und noch ohne Kinder. Meine monatliche Belastung war etwas geringer, als Ihre. Meine Frau haben wir damals durch eine Risiko-LVAbk. und Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Wir haben im ersten Jahr tatsächlich viel Geld gebraucht für Einrichtung, Rasenmäher, Terrasse, usw. Aber wenn wir das Geld nicht hatten, haben wir eben noch ein bisschen gewartet. Da fällt mir ein: Sie haben die monatlichen Nebenkosten (Gas, Wasser, Strom, usw.) 600 ziemlich hoch angesetzt. Wir kommen locker mit 300 aus. Auch wir haben unseren Lebensstandard im ersten Jahr nach unten schrauben müssen. Aber irgendwann gewöhnt man sich daran, dass die monatliche Rate vom Konto weg ist, bevor man sie gesehen hat und man lernt mit der Zeit mit weniger besser zu leben.
Heute leben wir wieder so, wie vor dem Hauskauf, wir fahren in den Urlaub, wir haben uns ein neues Auto gekauft. Und der Nachwuchs ist letzten Monat 1 Jahr geworden. Es hat sich also alles positiv entwickelt.
Nur Sie wissen, wieviel Sie zum Leben brauchen. Sie haben sich anscheinend besser vorbereitet, als ich damals, deswegen werden Sie auch wissen, wieviel Geld Sie zum Leben brauchen. Noch ein Tipp: Vergleichen Sie Ihre Prognosen mit den Kontoauszügen vom Vorjahr, dann wissen Sie, ob sie richtig liegen.
Mit dem Sparen ist es so eine Sache. Wenn Sie jetzt eine Annuität von 2700 hätten und nichts kaufen, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass Sie 2700 aufs Sparbuch bringen können, weil Sie ja trotzdem Miete zahlen müssen. Es ist ein altes Gesetz: Wer mehr hat, gibt mehr aus. Wenn weniger hat, kann weniger ausgeben. Sie haben einen entscheidenden Satz gesagt, nämlich dass Sie notfalls Ihren jetzigen Lebensstandard nach unten korrigieren könnten. Wenn Sie wirklich noch Luft nach unten haben, sollten Si zuschlagen. Sie werden es schaffen, ich bin mir sicher. Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei. -
Mitarbeiterkredit: Strengere Maßstäbe durch Organkredit?
H@llo Claudia
sorry, Ihre Rückfrage nach dem Organkredit (im Zusammenhand mit Plüschetage) habe ich erst jetzt gelesen. Sie hatten ja bereits oben erwähnt, dass bei Ihrer Bank an Mitarbeiterkredite strengere Maßstäbe angelegt werden als an Kundenkredite. Diese strengeren Maßstäbe rühren eben von der Behandlung als Organkredit. Sind diese strengeren Maßstäbe auch bei Marcel angelegt worden müsste er sich demnach um seine Finanzierung eigentlich keine größeren Sorgen machen, da ja davon auszugehen ist, dass die Finanzierung von erfahrenen Kollegen erstellt wurde und eben den strengeren Anforderungen Stand hält. So hatte ich das gemeint.
Schöne Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Grunderwerbsteuer, Finanzierung & Hauskauf vom Bauträger: Tipps & Risiken
💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer, Finanzierungsmodelle und Risiken beim Hauskauf vom Bauträger. Ein zentraler Punkt ist die Bedeutung einer realistischen Finanzplanung und ausreichender finanzieller Reserven. Die Teilnehmer tauschen Erfahrungen zu Nebenkosten, Eigenheimzulage und möglichen Problemen aus. Es wird betont, dass eine individuelle Beratung unerlässlich ist, da die finanzielle Situation jedes Käufers einzigartig ist.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Mehrere Nutzer warnen vor zu knapper Kalkulation und empfehlen, mindestens 10% der Gesamtkosten als Reserve einzuplanen, wie in Finanzielle Reserve: 10% für Unvorhergesehenes einplanen! betont wird. Unvorhergesehene Ausgaben, wie z.B. eine defekte Waschmaschine oder unerwartete Kosten für die Außenanlage, können sonst schnell zu finanziellen Engpässen führen.
✅ Zusatzinfo: Die notarielle Prüfung des Kaufvertrags und der Baubeschreibung wird von mehreren Teilnehmern als sinnvolle Maßnahme empfohlen, um versteckte Risiken und Kostenfallen aufzudecken (siehe Hauskauf: Notarielle Vertragsprüfung & Baubeschreibung empfohlen). Auch die Klärung der Zahlungsmodalitäten und der Baubeschreibung ist wichtig, wie im Beitrag Bauvertrag: Wichtigkeit schriftlicher Vereinbarungen VOR Unterschrift! hervorgehoben wird.
💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass neben dem Kaufpreis auch erhebliche Nebenkosten anfallen, wie z.B. für die Grunderwerbsteuer, Notar, Gebäudeeinmessung und Erschließung. Die Kosten für die Gebäudeeinmessung können regional stark variieren, wie in Gebäudeeinmessung: Regionale Kostenunterschiede in Bayern diskutiert wird. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren und diese in die Finanzplanung einzubeziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Hauskauf sollten Interessenten eine umfassende Finanzplanung erstellen und sich von unabhängigen Experten beraten lassen. Es ist wichtig, alle Kostenfaktoren zu berücksichtigen und ausreichend finanzielle Reserven einzuplanen. Die Beiträge Finanzierung: Eigenkapital aufgebraucht? Harakiri beim Hausbau! und Hauskauf: Schlechte Finanzierung ohne Reserven – Abraten! geben wertvolle Hinweise zur Vermeidung finanzieller Risiken.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grunderwerbsteuer, Fälligkeit". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Fertighaus - Bauen mit B.O.S. oder Massa Haus: Erfahrungen, Kosten & Vergleich der Anbieter?
- … die zusätzlich zu den reinen Baukosten anfallen, wie z.B. Grundstückskosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Baugenehmigungsgebühren und Erschließungskosten. …
- … Nebenkosten beim Hausbau?Zu den Nebenkosten gehören unter anderem Grundstückskosten, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Baugenehmigungsgebühren, Erschließungskosten, Versicherungen und Finanzierungskosten. …
- … Aber auch die anderen Vertragsbedingungen sollten kritisch geprüft werden. Insbesondere die Fälligkeit und die Höhe von Abschlagszahlungen! Sehr oft zeigt es sich nämlich, …
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- … Notargebühren: Fälligkeit & Entfall beim Immobilienkauf …
- … Notargebühren, Fälligkeit, Entfall, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Notarkosten, Finanzierung …
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Grunderwerbsteuer Neubau nach Abriss: Doppelte Steuerlast vermeiden? Tipps & Kosten
- … Grunderwerbsteuer Neubau: So vermeiden Sie Doppelzahlung …
- … Grunderwerbsteuer auf Neubau nach Abriss? Infos zu Berechnung, Freibeträgen & wie …
- … Grunderwerbsteuer, Neubau, Abriss, Doppelbesteuerung, Finanzamt, Grundstückskauf, Steuerlast, Freibetrag …
- … Grunderwerbsteuer Neubau nach Abriss: Doppelte Steuerlast vermeiden? Tipps & Kosten …
- … Dafür haben wir bereits Grunderwerbsteuer bezahlt, jedoch nur einen vorläufigen Bescheid bekommen. …
- … Nun möchte das Finanzamt auch noch Grunderwerbsteuer für das neue Haus. …
- … Somit hätten wir Grunderwerbsteuer für das alte …
- … eines Altbaus und dem Neubau auf demselben Grundstück mit einer zusätzlichen Grunderwerbsteuerforderung konfrontiert sind. Das ist eine Situation, die viele Bauherren betrifft. …
- … Zusammenhang mit dem Abriss des Altbaus steht und somit keine separate Grunderwerbsteuer rechtfertigt. …
- … Grunderwerbsteuer …
- … Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen …
- … Anlage. Er kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, beispielsweise aufgrund von Baufälligkeit, Neubauplänen oder veränderten Nutzungsanforderungen. Verwandte Begriffe: Abbruch, Rückbau, Entkernung. …
- … der Wert, auf dessen Basis eine Steuer berechnet wird. Bei der Grunderwerbsteuer ist dies in der Regel der Kaufpreis des Grundstücks oder der …
- … Was ist die Grunderwerbsteuer? …
- … Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer …
- … Wann entsteht die Grunderwerbsteuerpflicht? …
- … Die Grunderwerbsteuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss eines Kaufvertrags …
- … Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet? …
- … Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis des Kaufpreises oder der Bemessungsgrundlage …
- … Kann man die Grunderwerbsteuer vermeiden? …
- … In bestimmten Fällen gibt es Möglichkeiten, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren …
- … Haus abgerissen und neu gebaut wird, kann es zu einer erneuten Grunderwerbsteuerpflicht kommen, wenn der Neubau als eigenständiger Erwerbsvorgang gewertet wird. Dies …
- … Was ist ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid? …
- … Ein vorläufiger Grunderwerbsteuerbescheid wird erlassen, wenn die endgültige Höhe …
- … Wie lege ich Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid ein? …
- … Der Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid muss schriftlich beim …
- … Welche Fristen muss ich bei der Grunderwerbsteuer beachten? …
- … der Grunderwerbsteuer. Diese sind im Grunderwerbsteuerbescheid angegeben. …
- … Grunderwerbsteuer sparen …
- … Möglichkeiten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf. …
- … Grunderwerbsteuer: Neubau durch gleichen Anbieter – Berechnungsgrundlage …
- … Wird ein Grundstück (ggf mit Abbruchhaus) gekauft und bei einem Anbieter ein Neubau in Auftrag gegeben, der mit dem Grundstück nichts zu tun hat, dann war bisher nur die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück fällig. …
- … Grunderwerbsteuer Neubau nach Abriss: Doppelbesteuerung vermeiden …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Neubau nach Abriss kann Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Neubau anfallen. Die Steuerlast hängt davon ab, …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Grunderwerbsteuer: Neubau durch gleichen Anbieter – Berechnungsgrundlage kann die Grunderwerbsteuer für den Neubau …
- … 💰 Kosten: Die Grunderwerbsteuer berechnet sich auf Basis des Grundstückswerts und ggf. der Neubaukosten. Eine …
- … Fall anwendbar sind. Holen Sie sich gegebenenfalls professionelle Beratung, um die Grunderwerbsteuer optimal zu gestalten. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Vollfinanzierung ohne Eigenkapital: Machbarkeit, Risiken & Alternativen bei bestehenden Krediten?
- … ca. 17.000 könnten wir bis Ende des Jahres durch monatl. Sparen, Fälligkeit eines Sparvertrages und einem kleinen, zinsfreien Darlehen des Arbeitgebers stemmen. …
- … Erwerbsnebenkosten?Erwerbsnebenkosten sind zusätzliche Kosten beim Kauf einer Immobilie, wie z.B. Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision. Diese müssen zusätzlich zum Kaufpreis finanziert werden. …
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- … Ihre Finanzierung. Berücksichtigen Sie neben dem Kaufpreis auch die Nebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten). Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt ca. 5050,- € (4600,- € + 450,- €). Prüfen …
- … zusätzliche Kosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Dazu gehören die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung …
- … Verwandte Begriffe: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gerichtskosten …
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- … Maklerprovision, Grundstückskauf, Baden-Württemberg, Bauträger, Grunderwerbsteuer, Eigentümer, Vermessungsamt, Bauvorhaben, Generalunternehmer, Hausbau …
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- … Was ist die Grunderwerbsteuer und wie hängt sie mit der Maklerprovision zusammen?Die Grunderwerbsteuer ist …
- … nicht zum Kaufpreis und wird daher nicht bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer berücksichtigt. …
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- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit der Maklerprovision beim Grundstückskauf, insbesondere in Baden-Württemberg. Es wird erörtert, ob ein Anspruch auf Provision besteht, wenn der Maklervertrag ausgelaufen ist oder der Makler zunächst auf die Provision verzichtet hat. Zudem wird die Frage der Grunderwerbsteuer bei einem kombinierten Grundstücks- und Hauskauf thematisiert. …
- … Beitrag Grunderwerbsteuer: Falschberatung bei Grundstück + Haus? wird auf mögliche Falschberatung hingewiesen, wenn die Grunderwerbsteuer nicht auf die Gesamtkosten von Grundstück und Haus berechnet wird. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Darlehensvertrag prüfen: Klauseln, Zinsbindung & Sondertilgung – Was ist wichtig?
- … die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Dazu gehören unter anderem die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch und gegebenenfalls die Maklerprovision. …
- … Kauferwerbskosten können je nach Bundesland und Kaufpreis variieren.Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Nebenkosten, Grunderwerbsteuer …
- … Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision. …
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- … sein, bei Verkauf seines Kredites aus dem Vertrag auszusteigen, ohne Vorfälligkeitszinsen zu zahlen. Eine solche Zahlung bei vorzeitiger Darlehensablösung dient normalerweise …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Hausfinanzierung statt Wohnung: Umschuldung, Eigenkapital & Nebenkosten?
- … Angeboten, um die günstigste Option zu finden. Achten Sie auf Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Ablösung des alten Kredits. …
- … Nebenkosten: Planen Sie die Nebenkosten für den Hauskauf (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) und den Bau (Baugenehmigung, Architekt) genau ein. Diese können …
- … Kosten, die beim Kauf oder Bau einer Immobilie anfallen. Dazu gehören Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Maklerprovision.Verwandte Begriffe: Kaufnebenkosten, Baunebenkosten, Grunderwerbsteuer …
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- … Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken erheben, …
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Erbpacht für Haus und Grundstück: Was ist zu beachten? Risiken & Alternativen?
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- … Grunderwerbsteuer bei Leibrente: Fälligkeit nach Vertragsabschluss? …
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- … die Grunderwerbsteuer ... …
- … Der Kaufvertrag ist der Erwerb. Und die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb fällig. Die Finanzierung hat mit dem Grundstückserwerb nichts direkt zu tun. Wenn Sie das Bargeld nicht zu Hause herumliegen haben oder den Kauf mit einem Flutsch aus dem Sparguthaben bezahlen, tritt doch auch ein Darlehensgeber ein. Und ob Sie die Rate nun der Bausparkasse, der Bank, der Versicherung oder dem Verkäufer überweisen, spielt wahrlich keine Rolle. …
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- … ✅ Zusatzinfo: Die Grunderwerbsteuer wird sofort nach Vertragsabschluss fällig, unabhängig von der Finanzierung. Dies wird …
- … im Beitrag Grunderwerbsteuer bei Leibrente: Fälligkeit nach Vertragsabschluss? genauer erläutert. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die steuerlichen Aspekte und die genauen Bedingungen des Leibrentenvertrags mit einem Experten für Immobilienrecht und Finanzierung. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Leibrente: Grunderwerbsteuer & Widerrufsrecht – Was gilt?. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Erbpacht & Grunderwerbsteuer: Berechnung, Fälligkeit & Ausnahmen beim Hausbau?
- … Erbpacht & Grunderwerbsteuer: Was Bauherren wissen müssen …
- … Erbpacht und Grunderwerbsteuer: Wann fällt sie an? Wie wird sie berechnet? Welche …
- … Erbpacht, Grunderwerbsteuer, Hausbau, Finanzierung, Erschließungskosten, Grundstückskauf, Steuererklärung …
- … Erbpacht & Grunderwerbsteuer: Berechnung, Fälligkeit & Ausnahmen beim Hausbau? …
- … Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Ihrem Erbpachtgrundstück haben. Grundsätzlich fällt Grunderwerbsteuer auch bei …
- … Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert wird vom …
- … Grunderwerbsteuer …
- … Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen …
- … Fällt Grunderwerbsteuer auch bei Erbpacht an?Ja, auch bei der Bestellung oder Übertragung …
- … eines Erbbaurechts fällt Grunderwerbsteuer an, da dies wirtschaftlich einem Grundstückskauf ähnelt. Bemessungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts, der sich nach dem Jahreswert des Erbbauzinses und der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags richtet. …
- … Wie wird die Grunderwerbsteuer bei Erbpacht berechnet?Die Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts, …
- … wird vom Finanzamt festgelegt. Auf diesen Wert wird dann der aktuelle Grunderwerbsteuersatz des jeweiligen Bundeslandes angewendet. …
- … der Grunderwerbsteuer bei Erbpacht?Es gibt bestimmte Ausnahmen, beispielsweise wenn das Erbbaurecht innerhalb der Familie übertragen wird oder wenn der Wert des Erbbaurechts unter einer bestimmten Freigrenze liegt. Es ist ratsam, sich hierzu individuell beraten zu lassen, da die Regelungen komplex sein können. …
- … Was passiert, wenn sich der Erbbauzins während der Laufzeit ändert?Änderungen des Erbbauzinses können Auswirkungen auf die Höhe der Grunderwerbsteuer haben, insbesondere wenn eine Anpassung des Erbbauzinses vertraglich vereinbart ist. …
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- … Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen, wenn sie vom Erbbaurechtsnehmer getragen werden und den Wert des Grundstücks steigern. …
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- … Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer bei Erbpacht und beim Kauf eines Grundstücks?Beim Kauf eines …
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