Darlehensvertrag prüfen: Klauseln, Zinsbindung & Sondertilgung – Was ist wichtig?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Darlehensvertrag prüfen: Klauseln, Zinsbindung & Sondertilgung – Was ist wichtig?
ich hatte etwas weiter unten bereits Fragen gestellt, die mir leider zum Teil unbeantwortet blieben.
Nun geht es in großen Schritten Richtung Hauskauf und ich bekomme mehr und mehr kalte Füße. So eine Entscheidung muss gut überdacht sein und ich bin mehr diejenige, die alles in trockenen Tüchern haben möchte.
Hier nochmal die Angaben des Darlehens, mit der Frage, ob die so günstig genug sind: Insgesamt lautet das Darl. über 250.000 € (107 % Finanzierung für Kauf- und Kauferwerbskosten)
DKB 175000
5,26 % nominalp. a
5,39 % effektiv p. a
15 Jahre Zinsbindung
Rate: 912,52 mon. nachschüssig
Sondertilgung: 5,0 % p.a., mind. 2.000 €
Bereitstellungszinsfrei: 6 Monate
Bereitstellungszins danach: 0,2083 % Monat
Tilgungssatz kann in der Zinsbindung 2 mal kostenfrei gewechselt werden
KFW Wohneigentumsprogramm
75.000
4,85 %
Bindung: 10 Jahre
Tilg. freie Anlauf. : 1 Jahr
Rate: 402,60 (1207,8 viertelj.)
Gesamtrate: 1.316
Nun haben wir den Vertrag von der DKB vor uns liegen. Alles recht unspersönlich via Internet (soll ja nicht so der Brüller zwecks späterer Betreuung sein).
Einige Dinge verstehe ich nicht (wir kaufen nicht so oft;-) und eine Sache macht mich stutzig. Ich hoffe, mir kann das jemand erklären, ob das üblich oder eher ungewöhnlich ist. (Abkürzungen sind von mir)
(1) Die Kreditnehmer sind damit einverstanden, dass die DKB AGAbk. zum Zwecke der Eigenkapitalentlastung oder der Risikodiversifizierung das wirtschl. Risiko der Kreditgewährung ganz oder teilw. auf Dritte übertragen darf; dies kann z.B. durch Kreditdreivate, Veräußerung der Kreditforderung oder durch Kreditunterbeteiligungen erfolgen, wobei die Kreditforderungen - einschl. etwaiger zugehöriger Sicherheiten - in diesem Zusammenhang insb. auch abgetreten oder verpfändet werden können. Verfügungen über die Rechte aus diesem Vertrag sind auch zur Refinanzierung zulässig. Die DKB AG darf die hierfür erfolderlichen Informationenn an den Dritten sowie an solche Personen weitergeben, die aus techn. Gründen oder rechtl. Gründen in die Abwicklung der Übertragung einzubinden sind, z.B. Rating-Agenturen oder WPrüfer. Die Kreditnehmer5 befreien die DKB AG insoweit auch vom Bankgeheimnis. Des Weiteren darf die DKB AG das wirtschaftliche Risiko der Kreditgewährung in anonymisierter Form ganz oder teilweise auf einen Erwerber übertragen.
Hilfe! Was heißt das? Ist da für uns irgendein Risiko versteckt?
Noch eine Frage:
Wir haben das Angebot am 2.1 erhalten, sollen es bis 11.1 zurücksenden. Der Antrag für die KFWAbk. liegt bei.
Die Widerrufsbelehrung sagt jedoch, dass die Frist ab Erhalt diesen Schreibens gilt.
Aber das Komplettangebot liegt ja noch nicht vor, nur das von der DKB über 175 Teur?
Oder haben wir dann zwei Widerrufsfristen (DKB und KFW?)
Um Hilfe wäre ich sehr dankbar.
MAkira
-
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Ich verstehe, dass Sie vor dem Hauskauf unsicher sind. Ein Darlehensvertrag sollte sorgfältig geprüft werden. Hier sind einige Punkte, auf die ich achten würde:
- Zinsbindung: Vergleichen Sie die Zinsbindung mit aktuellen Angeboten. Eine lange Zinsbindung bietet Planungssicherheit.
- Sondertilgungsrecht: Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sondertilgungen möglich sind. Dies gibt Ihnen Flexibilität.
- Bereitstellungszinsen: Achten Sie auf die bereitstellungszinsfreie Zeit und die Höhe der Bereitstellungszinsen danach.
- Widerrufsrecht: Informieren Sie sich genau über Ihr Widerrufsrecht und die Widerrufsfristen.
- Klauseln zu Kreditabtretung: Achten Sie auf Klauseln, die der Bank erlauben, den Kredit an Dritte abzutreten.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Darlehensvertrag von einem unabhängigen Finanzberater oder einem Anwalt für Bankrecht prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Zinsbindung
- Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für ein Darlehen festgeschrieben ist. Sie bietet Planungssicherheit, da die monatlichen Raten während dieser Zeit konstant bleiben. Nach Ablauf der Zinsbindung kann der Zinssatz angepasst oder das Darlehen umgeschuldet werden.
Verwandte Begriffe: Sollzins, Effektivzins, Forward-Darlehen - Sondertilgung
- Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche, außerplanmäßige Tilgung eines Darlehens. Sie ermöglicht es dem Darlehensnehmer, die Restschuld schneller zu reduzieren und die Laufzeit des Darlehens zu verkürzen. Nicht alle Darlehensverträge beinhalten ein Sondertilgungsrecht.
Verwandte Begriffe: Tilgungssatz, Restschuld, Annuität - Bereitstellungszinsen
- Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von der Bank für die Bereitstellung eines Darlehensbetrags berechnet werden, wenn dieser nicht sofort abgerufen wird. Sie fallen in der Regel nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit an. Die Höhe der Bereitstellungszinsen wird pro Monat berechnet.
Verwandte Begriffe: Darlehenszusage, Auszahlung, Kreditkosten - Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht ermöglicht es einem Verbraucher, einen Darlehensvertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab dem Erhalt der Widerrufsbelehrung. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann die Widerrufsfrist verlängern.
Verwandte Begriffe: Widerrufsbelehrung, Frist, Verbraucherschutz - Kreditabtretung
- Die Kreditabtretung ist die Übertragung der Rechte und Pflichten aus einem Darlehensvertrag von der Bank auf einen Dritten. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Refinanzierung oder des Verkaufs von Kreditportfolios geschehen. Der Darlehensnehmer muss in der Regel über die Kreditabtretung informiert werden.
Verwandte Begriffe: Forderungsabtretung, Refinanzierung, Bankrecht - Tilgungssatz
- Der Tilgungssatz ist der Prozentsatz des Darlehensbetrags, der jährlich zur Tilgung des Darlehens verwendet wird. Ein höherer Tilgungssatz führt zu einer schnelleren Rückzahlung des Darlehens und geringeren Zinskosten. Der Tilgungssatz wird in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt.
Verwandte Begriffe: Annuität, Zinsanteil, Laufzeit - Kauferwerbskosten
- Kauferwerbskosten sind die zusätzlichen Kosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Dazu gehören unter anderem die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch und gegebenenfalls die Maklerprovision. Die Kauferwerbskosten können je nach Bundesland und Kaufpreis variieren.
Verwandte Begriffe: Kaufpreis, Nebenkosten, Grunderwerbsteuer
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Zinsbindung?
Die Zinsbindung ist der Zeitraum, in dem der Zinssatz für Ihr Darlehen festgeschrieben ist. Nach Ablauf der Zinsbindung wird der Zinssatz neu verhandelt oder das Darlehen umgeschuldet. - Was bedeutet Sondertilgungsrecht?
Das Sondertilgungsrecht erlaubt es Ihnen, zusätzlich zu den regulären Tilgungsraten außerplanmäßige Zahlungen auf Ihr Darlehen zu leisten. Dies verkürzt die Laufzeit des Darlehens und reduziert die Zinskosten. - Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die die Bank für die Bereitstellung des Darlehensbetrags berechnet, wenn dieser nicht sofort abgerufen wird. Achten Sie auf die bereitstellungszinsfreie Zeit. - Was ist das Widerrufsrecht bei einem Darlehensvertrag?
Sie haben das Recht, einen Darlehensvertrag innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsbelehrung muss korrekt sein, sonst verlängert sich die Frist. - Was bedeutet Kreditabtretung?
Die Kreditabtretung erlaubt es der Bank, ihre Forderungen aus dem Darlehensvertrag an einen Dritten zu übertragen. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Refinanzierung geschehen. - Was ist ein Tilgungssatz?
Der Tilgungssatz ist der Prozentsatz des Darlehensbetrags, der jährlich zurückgezahlt wird. Ein höherer Tilgungssatz führt zu einer schnelleren Rückzahlung des Darlehens. - Was sind Kauferwerbskosten?
Kauferwerbskosten sind die Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision. - Was ist eine Refinanzierung?
Eine Refinanzierung bedeutet, dass ein bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird, oft um von günstigeren Zinsen zu profitieren oder die Konditionen anzupassen.
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Kreditrisiko: Banken verkaufen Darlehen mit Abschlag
Kompliziert ...
Die Bank sichert sich das (branchenübliche) Recht, Ihren Kredit 'weiterzuverkaufen'. Dazu werden Darlehen als Paket (kann im Extremfall einige Milliarden € sein) zusammengefasst, das Gesamtrisiko bewertet und je nach Risiko mit einem Abschlag an ein anderes Institut verkauft. Hintergrund ist, dass nach Gesetz für jeden verliehenen € ein bestimmter Prozentsatz an Eigenkapital da sein muss und diese verkauften Kredite dann nicht mehr in diese Berechnung einbezogen werden müssen (Geld sofort gegen Abschlag wg. Risiko).
Eigentlich kein Problem, solange die Raten gezahlt werden. Oft sind die neuen Kreditgeber (Pensionsfonds, Immobilienfonds, Versicherungen, evtl. auch Hedgefonds weltweit) allerdings deutlich rabiater, wenn es um Zwangsversteigerungen geht. Das Recht eher eine Zwangsversteigerung als eine Finanzierungslösung zu suchen, hätte allerdings auch die DKB.
In letzter Zeit haben wohl (nur irgendwo gelesen, vielleicht weiß jemand, wieviel da dran ist) amerikanische Fonds teilweise versucht, den gesamten eingetragenen Grundschuldbetrag (der ebenso wie die eingetragenen Zinsen immer höher ist als tatsächlich) einzufordern. Ich persönlich würde zur Sicherheit noch eine Klausel "Grundschuld nur bis zur Höhe des noch offenen Kreditbetrages" in den Vertrag aufnehmen, aber das wird bei einer Internetbank sicher nicht so einfach.
Auch wenn diese Darlehensverträge alle relativ ähnlich sind, sollte sich bei diesen Summen immer ein (Vertrags-) Anwalt das ganze vor der Unterschrift ansehen, der kann auch genauer beraten.
Gruß
Volker Leue -
Zinsrechner: Baufinanzierung und KfW-Konditionen im Vergleich
Zinsrechner
Hallo Makira,
schauen Sie mal in unseren ZinsrechnerAuch mit den Konditionen der KfW komme ich nicht ganz klar. Die liegen eigentlich bei 5,05 % nom. und mir ist nicht bekannt, dass die DKB, KfW-Darlehen subventioniert.
Beste Grüße -
DKB & KfW: Keine Subventionierung von KfW-Darlehen?
Keine Subventionierung durch KfW?
Hallo Herr Munder,
wieso nicht? Können Sie mir das bitte erklären, warum die KfW das bei DKB nicht tun sollte? -
Siehe E-Mail
Beste Grüße -
Darlehensvertrag DKB: Risiken durch Grundschuld-Abtretung!
BITTERE ERKENNTIS - üble Machenschaften div. Banken! Grundschuld & Abtretung!
So, nach langen Internetnächten und eine Prüfung des Darlehensvertrages (DKB) durch einen Anwalt muss ich sagen, dass ich diesen Vertrag so nicht unterschreibe.
Im Moment liegt eine Anfrage an die DKB zu einer Vertragstextänderung vor (bzw. eines Zusatzes), in denen die kritischen Punkte entkräftet werden (müssen).
Hier habe ich mir drei Varianten gewählt
1. Abtretungsverbot (keine Chance bei DKB)
2. Text, dass Darlehen nur zusammen mit Zweckerklärung und Grundschuld übertragen werden kann.
3. Absicherung durch Hypothek (auch hier - keine Chance bei DKB)
Das stinkt mir förmlich danach, dass hier das Darlehen bereits in ein entspr. Portfolio mit aufgenommen wird, um es später zu verkaufen.
Durch die Gesetzeslücke ist es (einfach ausgedrückt) dem Investor, der dieses Portfolio aufkauft möglich, die Gesamte Grundschuld einzufordern, auch wenn man schon die Hälfte abbezahlt hat.
Bitte - wer fasst den als DNAbk. solch ein heißes Eisen an?
Auch wenn jetzt hier viele Experten gähnen - ich tu's nicht.
Selbst wenn ich die Möglichkeit habe, im Fall der Fälle vor Gericht zu ziehen, auf Schadensersatz zu klagen, ...
Sowas kostet (noch mehr) Geld und Zeit und Nerven.
Zudem es mittlerweile Seminare gibt (im Februar in Frankfurt), extra für Banker und solche Leute, die solche Portfolios managen, in denen in der Kurzbeschreibung steht, dass nicht nur notleidende Kredite (NLP) sondern der Trend nun dahin geht, auch Gesunde Kredite in diese Portfolios aufgenommen werden (die gesunden wahrscheinlich erst dann bei 50 % Restschuld, damit der Investor schön dran verdient, wenn er die komplette Grundschuld einfordert).
Sorry, wenn ein Kredit nur über solche Risiken funktioniert,
DALLAS n wir's doch lieber.
Grüße
Eine desillusionierte -
Diskussion im Forum: Informationen nur per Privatmail?
ein bitteres Fazit
... ohne exaktes Wissen ...? ... schade ...☹
na vielleicht wird das jetzt so Mode, das Forum dient der Information bis zu einem gewissen Grad, dann teilt man sich Fakten (oder auch nicht) per privater E-Mail mit.
Nicht in diese Mitpanik verfallen, ohne die Einzelheiten der öffentlich gemachten Fälle zu kennen.
Aber: Keine Angst, man wird sich schon (Privatmail etc.) bemühen, Sie sind ein zu dicker Brocken, um Sie nur so einfach ziehen zu lassen. -
Forum-Regeln: Konkrete Informationen vs. Ausgangsfrage
Gerade Sie,
Herr Witzgall hatten doch etwas dagegen, konkrete Informationen über ein Forum bekannt zu geben, oder nicht? Da ging es zufälligerweise auch um diese Bank.
Ihnen kann man es aber auch nie recht machen.
Hat Ihr Beitrag irgendetwas mit der Ausgangsfrage zu tun? Oder wollen Sie einfach wieder nur herumstänkern? -
Finanzierung: Warnung vor 107% Finanzierungen beim Hauskauf
zur Ausgangsfrage
... von 107 % Finanzierungen rate ich dringend ab. -
Entschuldigung: Bankname im Forum – Forenregeln beachtet?
sorry & letztendlich
Sorry, vielleicht hätte ich den Beitrag ohne den Banknamen verfassen sollen. Möglicherweise bin ich auch in den Forenregeln nicht so bewandert. Werde dies künftig dann natürlich unterlassen. Sorry, wenn ich damit jemandem auf den Schlips getreten bin.
Zitat: Nicht in diese Mitpanik verfallen, ohne die Einzelheiten der öffentlich gemachten Fälle zu kennen.
Ich verfalle nicht in Panik - ich kenne Einzelheiten sehr wohl. Die letzten Wochen habe ich diesbezüglich brav Hausaufgaben mit kompetenter Hilfe gemacht.
Und.. wieso bin ich ein zu dicker Brocken? Bitte definieren.
Letztendlich wurde uns die Entscheidung, zurzeit nicht zu finanzieren, leicht gemacht. Das Haus wurde an andere verkauft.
Auch ich sehe es so, dass eine 107 % Finanzierung immer ein Risiko darstellt.
Freundliche Grüße -
Kreditverträge: Vergleichbarkeit & Weiterverkauf von Krediten
OK dann
zuerst ich, wie gewünscht:
1. Egal welche Bank Sie nennen, die Kreditverträge ähneln sich alle im Kern.
2. Eine einzelne Bank zu nennen (habe ich Ihnen hier nicht vorgeworfen) ist deshalb unerheblich.
3. Wenn so nachhaltig ein Anbieter genannt wird (in anderen Foren ist dies nicht erwünscht, bzw. nicht erlaubt) wäre es fair auch die Gegenmeinung zu hören. wenn nicht möglich, bin ich dafür den Namen wegzulassen, da der Eindruck entsteht, es wäre nur bei diesem einen Anbieter so.
4. da Sie ja bereits Kontakt per E-Mail zu hier mitschreibenden Kreditvermittlern haben (woher hätte man sonst Ihre E-Mail Adresse?) sind Sie halt ein lukrativer dicker Brocken ... z.B. hinsichtlich der möglichen Provisionen. Hätten Sie gepostet, dass Ihre Finanzierung bereits abgeschlossen ist, wäre die Hilfe gleich viel spärlicher ausgefallen (man suche mal in vergangenen Postings)
nun zu Ihnen:
Es geht mir um den von Ihnen so umfangreich beklagten Weiterverkauf von Krediten.
ich zitiere Sie: "Ich verfalle nicht in Panik - ich kenne Einzelheiten sehr wohl. Die letzten Wochen habe ich diesbezüglich brav Hausaufgaben mit kompetenter Hilfe gemacht. "
Bitte nennen Sie einen konkreten Fall (ohne Namen) in seinen Einzelheiten, sagen wir vom Abschluss des Kreditvertrages bis zur Durchführung der Zwangsversteigerung, wo der Kreditnehmer letztlich mehr zahlen musste, als der von ihm zum Zeitpunkt des weiterverkaufs des Kredites geschuldete Schuldsaldo, wenn der Kreditnehmer seinen Kredit vertragsgemäß bedient hat?
Da Sie "Einzelheiten sehr wohl".. kennen, bin ich gespannt und bedankte mich schon im Voraus. -
Forum-Diskussion: Provokation und Anfeindungen unterbinden
Lassen Sie sich nicht provozieren,
auch wenn es den Anschein hat, der Herr hat hier genauso viel oder wenig zu melden, wie alle anderen.
Aber vielleicht könnten die Hausherren diesem Herrn einmal nahelegen, seine ständigen Anfeindungen und Unterstellungen zu unterlassen.
Vielen Dank.
Beste Grüße -
Kreditverkauf: Fachliche Diskussion über konkrete Fälle
Weiterverkauf von Krediten ist tatsächlich zurzeit ein stark diskutiertes Thema
Deshalb wäre ich schon aus fachlichen Gründen daran interessiert, wenn jemand einen Fall kennt, wo er exakte Kenntnisse hat. Das geht ja nicht nur mir so, sondern auch anderen Mitlesern.
Also, wenn Sie hier schreiben, dass Sie genaue Kenntnisse haben, bitte ich Sie, einen derartigen Fall einfach mal darzustellen. -
Gutachten: Verkauf von Krediten – Fälle und Fußnoten
Kreditverkauf Information inkl. Fälle
nachdenkseiten.de/upload/pdf/070919_Gutachten_Verkauf_von_Krediten.pdf
Einfach mal anschauen. Dieses Gutachten ist nur ein Teil von dem, was ich mir zusammengetragen habe. Es sind auch Fälle aufgeführt.
Seite 7: Fußnote 13
Seite 8: Fußnote 20
Und Beispiele ab Seite 9, insb. Fall 4 -
Dank & Erkenntnisse: Darlehensvertrag und Hauskauf-Risiken
Abschl. Stellungnahme
Vielen Dank an Alle, welche mir hier geholfen haben, Anregungen gaben und sich hinter mich gestellt haben.
Eigentlich bin ich nur ein kleiner Ahnungsloser Mensch, der ein Haus kaufen wollte und von all dem keine Ahnung hatte; im Kreditvertrag auf Unverständliches stieß und sich dann begann, schlau zu machen nach dem Motto: Ich unterschreib nur das, was ich auch verstehe.
Ich war froh, ein Expertenforum wie dieses gefunden zu haben und stürzte mich mit Begeisterung darauf. Allerdings fühlte ich mich dann auch verpflichtet, meine Erkenntnisse - auch wenn sie vielleicht nicht ganz faktisch vollkommen und ausgereift sind - hier kundzutun. Gerade, weil bezüglich dieser Thematik noch viele Fragezeichen herumschwirren und mir es so scheint, dass mir der Kern des Übels nun offensichtlich ist. Mag sein, dass es noch unter der Oberfläche brodelt. Mag sein, dass es nie wirklich aufkocht. Ich bin kein Experte und schreibe mir das auch nicht auf die Fahne.
Das, was ich nun weiß, reicht mir und so habe ich entschieden, dass es besser ist - selbst mit >= 50 % EKAbk. - mit dem Hauskauf zu warten bis es wieder faire und bessere Bedingungen für den Kreditnehmer gibt. Das Eisen ist mir im Moment zu heiß.
Vielen Dank nochmal hier an dieser Stelle und - Tschüss bis zum nächsten Hauskaufplan -
Erfahrungen: Besser vorher informieren als hinterher!
dann halt ich die Daumen
für die Zukunft.
Wenn es auch manchmal hart klingt. Aber besser vorher seine Erfahrungen machen, als hinterher.
schöne Grüße -
Kreditbedingungen: Faire Zinsen vs. Bank vor Ort?
Muss man dann
wohl so akzeptieren. Ob die Bedingungen in dieser Hinsicht fairer werden? Vielleicht, vielleicht sind sie aber auch derzeit schon annehmbar. Etwas höhere Zinsen hinnehmen, brauchbare Bank vor Ort, persönlicher Kontakt ..., die günstigsten Banken werden immer diese Finanzierungsmöglichkeiten am aggressivsten nutzen (müssen).
Zm Bedenken:- Dieses Gutachten ist EINE Position aus einem Fachgespräch, es dient als Teil einer möglichst allseitigen Information des Gesetzgebers. Vieles an dem Regelungsverfahren (z.B. Gesetzgebung 'auf Zuruf') gefällt weder dem Autor noch mir. Es bleibt aber eine Meinung.
- Wenn, wie geschrieben, dieses Verfahren speziell in D vor allem auf notleidende Kredite angewandt wird gibt es, wie auch in den Fallbeispielen, ein Mitverschulden des Kreditnehmers. Natürlich hat man früher eher ein Lösung gesucht, schon um sich als Bank nicht 'die Finger schmutzig zu machen', der Paketverkauf ist aus Banksicht eleganter und billiger nur: Das Recht, bei Vertragsverstößen auch rabiat vorzugehen gab es schon früher, es wird auch nicht verschwinden.
- Das Befragen der jeweiligen Rechtsanwälte macht Darstellungen generell nicht neutraler, auch wenn es so dargestellt wird, ein Anwalt bleibt immer seinem Mandanten verpflichtet.
- Die sogenannten 'Heuschrecken' mögen zwar auf Gewinne von 100 % hoffen können, die Bank hat aber ihre Forderungen zu 50 % verkauft und damit 50 % verloren. Als Bank würde auch ich ein solches 'Geschäft' nicht mit einem (meist) säumigen Kunden machen und diesem quasi zur Belohnung auch noch 50 % erlassen.
Hauskauf ist sicher ein Abenteuer, aber dieser Finanzierungsaspekt ist ebenso sicher nicht der größte Teil davon🙂
Viel Glück beim nächsten Mal
Volker Leue -
Gutachten Fall 4: Pflichtverletzung bei Unterdeckung/Rückständen
der unter 5. genannte Fall 4
Zitat aus dem Gutachten:
"D hatte zur Finanzierung einer größeren Immobilie Darlehen bei einer Hypothekenbank
aufgenommen. Nach Feststellung einer Unterdeckung und dem Auftreten von Rückständen, ...
Dazu meine Feststellung:
Beim Auftreten einer Unterdeckung und bzw. von Rückständen ist es völlig egal, ob sich der Kredit noch bei der ursprünglichen Bank befindet, oder die Forderung weiterverkauft wurde. DAS IST EIN VERSTOSS gegen DIE VERTRAGSPFLICHTEN und kann immer zu Problemen führen.
Ich muss immer noch sagen, ich kenne immer noch keinen Fall, wo ein verkaufter Kredit fällig gestellt wurde, ohne eine Pflichtverletzung seitens des Kreditnehmers und gleichzeitig ein höherer Betrag beigetrieben wurde, als der ausmachende Kreditsaldo zuzgl. vertraglicher Zinsen u. Kosten.
Nicht mehr und nicht weniger wollte ich mal erklärt haben.
Einse Sache über die ich mich sehr freue. Die Leute lesen endlich mal ihre Kreditverträge. Vielleicht kommen über diese Bewegung langsam die notwendigen und dringenden Änderungen der Bedingungen auf den Weg. -
Kreditverkauf: Banken machen NPL-Pakete attraktiver
Nur Notleidende? Sehe ich nicht so ...
Natürlich spiegelt das Gutachten nur eine Betrachtungsweise (oder..?). Ich hätte hier auch ca. 35 Wordseiten reinstellen können ...
Tatsache ist, dass die Banken das Paket mit ca. einem Drittel PL's interessanter für die Aufkäufer machen.
Sie schreiben:
Die sogenannten 'Heuschrecken' mögen zwar auf Gewinne von 100 % hoffen können, die Bank hat aber ihre Forderungen zu 50 % verkauft und damit 50 % verloren.
Die Bank hat nicht 50 % verloren. Sie hat die (als Laie ausgedrückt) die noch offene Restschuld (Forderung) sofort im aktuellen Jahr erhalten und damit ihre Eigenkapitalausstattung schlagartig verbessert.
Und wieso hat der Kunde 50 % erlassen bekommen? Sorry, hier scheint sich gerade meine Haarfarbe einzumischen;-).
Der Kunde hat nun einen neuen Gläubiger. Und der ist nicht an einer Weiterführung interessiert, ob der Kunde nun zahlen kann oder nicht - oder noch will bei unrealistischen Zinsangeboten (wenn er die überhaupt bekommt). Der "neue Gläubiger" geht i.d.R. hin und stellt die gesamte Grundschuld plus Zinsen sofort fällig.
Aus einem Pl kann schnell ein NPL werden, gerade bei >=100 % Finanzierung. Aber ein PL kann locker verkauft werden. Lass mal eben die Lage des Hauses als neuerdings "ungünstig" und "wertmindernd" erscheinen; das wirtschaftliche Umfeld des DNAbk. als kritisch bezeichnet werden; die Selbstauskunft im Nachhinein als nicht ganz 100 % korrekt bewertet werden, usw. Gründe kann es viele geben, einen Kredit zu kündigen (und dann zu verkaufen). Steht ja auch so in den meisten Verträgen drin.
Sie schreiben:
aber dieser Finanzierungsaspekt ist ebenso sicher nicht der größte Teil davon🙂
Noch nicht ..., aber wer lässt schon einen Goldesel, der an die Tür klopft, unverrichteter Dinge ziehen?
(Weil ich meinen "kleinen" Kunden so lieb hab?)
... -
Sonderkündigungsrecht: Banken wehren sich gegen neue Regeln
Neuer Bericht aus dem SPIEGEL von gestern
Banken wehren sich gegen Sonderkündigung von Krediten
Erst verleihen sie Geld, dann verkaufen sie die Schulden: Um Bankkunden besser vor dem Handel mit Krediten zu schützen, will die Bundesregierung schärfere Vorgaben - und ein Sonderkündigungsrecht für Kreditnehmer. Das jedoch stößt bei den Banken auf Widerstand.- Dass es strengere Regeln geben muss, sehen sie zwar ein, aber sobald es konkret wird, passt es ihnen nicht: Banken und Sparkassen empört vor allem das Sonderkündigungsrecht für Kreditnehmer, das die Bundesregierung beim Verkauf von Darlehen plant. In einer Stellungnahme für eine Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses an diesem Mittwoch warnen Banken und Sparkassen, eine solche Regelung hätte "nicht nur für den Finanzplatz Deutschland, sondern für den Wirtschaftsstandort insgesamt weitreichende negative Konsequenzen".
Vordergründig geben sich die Banken jedoch einsichtig: Die Sorgen von Bankkunden im Zusammenhang mit Kreditverkäufen würden sehr ernst genommen. Auch gingen die Vorschläge aus der Bundesregierung teils in die richtige Richtung. Einige hätten jedoch negative Folgen.
Union und SPD sowie Verbraucherschützer fordern schärfere Vorgaben und mehr Transparenz beim rasant wachsenden Handel mit Krediten für Hausbauer, Konsumenten oder Unternehmen. Auch die Wohnungswirtschaft und kleinere Unternehmen fordern einen besseren Schuldnerschutz beim Verkauf von Kreditforderungen.
Hintergrund ist, dass deutsche Banken milliardenschwere Kredite - vor allem für Immobilien - verkauft haben, um Bilanzen zu sanieren. Dies ist international üblich und gilt grundsätzlich als sinnvoll, weil Banken sich so günstig refinanzieren und sich dies letztlich in niedrigeren Zinsen niederschlägt. In der Regel merkt der Kunde von den Refinanzierungen nichts, da der Kredit weiter von der Bank verwaltet wird.
(eigene Anmerkung: Die Weiterverwaltung schließt bspw. eine Bewilligung der Bank zur Anpassung der Grundschuld an die Restschuld aus. Die Bank kann das gar nicht mehr bewilligen und der neue Gläubiger wird das i.d.R. nicht tun)
Es gibt aber Fälle, in denen Kunden plötzlich mit neuen Gläubigern zu tun haben. Denn einige der neuen Besitzer wollen billig erworbene Kreditpakete dann nicht verwalten, sondern schnell profitabel verwerten. Sie sollen teils ruppig vorgehen und sehr rasch Zwangsversteigerungen von Wohneigentum anordnen. Verkauft werden auch nicht notleidende, vertragsgerecht abgezahlte Kredite. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Februar 2007 können Forderungen aus Kreditverhältnissen grundsätzlich ohne Zustimmung des Kreditnehmers übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Missbrauch einen Riegel vorschieben
Der Gesetzgeber will Missbrauch einen Riegel vorschieben. Ein von der SPD favorisiertes Sonderkündigungsrecht von Darlehensnehmern ohne Vorfälligkeitsentschädigung lehnt auch die Union ab. Damit werde der Verkauf von normalen Krediten unmöglich. Daneben wird diskutiert, Banken zu Angeboten für Kreditverträge zu verpflichten, deren Forderungen nicht veräußert werden dürfen und die damit nicht abtretbar sind. Abtretungsfreie Kredite werden bereits angeboten.
Vorgeschlagen wird auch, dass eine Bank dem Schuldner rechtzeitig vor Auslaufen einer Zinsbindung mitteilen muss, ob die Bereitschaft zu einem Folgeangebot besteht. Wird eine Kreditforderung abgetreten, solle der Kunde sofort informiert werden. Diskutiert werden ferner ein erweiterter Kündigungsschutz von Darlehensnehmern bei Immobilienkrediten sowie ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung.
Die Bundesbank hatte zuletzt eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft für mehr Transparenz angeregt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft fordert ein gesetzliches Verbot der Abtretung von Krediten an Nichtbanken. Eine Abtretung dürfe nur zulässig sein, wenn auch der neue Gläubiger das vom Schuldner eingegangene Vertragsverhältnis auch als Bankgeschäft fortführe. Eine Informationspflicht sei keineswegs ausreichend. -
Kreditverkauf: Probleme bei ordnungsgemäßer Rückzahlung?
wer schreibt jetzt was?
und viel wird durcheinandergewürfelt. Das geht es jetzt nicht mehr um Äpfel oder Birnen, sondern das ist schon Kompott.
1. Der Weiterverkauf von Krediten wird nicht erst seit gestern praktiziert.
2. Wer seinen Kredit ordentlich bedient (also zurückzahlt) hat sehr wenig mit Problemen zu rechnen.
3. Wer seinen Kredit nicht vertragsgemäß zurückzahlt, muss immer mit Problemen rechnen. Da ist es wurscht, wohin der Kredit womöglich in der Zwischenzeit verkauft wurde.
4. Es gehören gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht, welche den Kreditnehmer besser schützen (z.B. bei unverschuldeter Not etc.) in anderen Ländern gibt es dies bereits, ohne merkliche Unterschiede in den Konditionen.
5. Nennt mir doch endlich (ich bitte ehrlich darum) jemand einen Fall, welcher einfach nachzuvollziehen ist, wo dem Kreditnehmer ohne Grund (welcher sich nicht aus dem Kreditvertrag ableiten lässt) gekündigt wurde und zusätzlich bei der Verwertung der Sicherheiten ein höherer Betrag eingefordert wurde, als der Schuldsaldo nebst vertraglichen Zinsen und Gebühren. Bitteeee! -
DIE ZEIT: Böses Spiel mit Kreditverkauf an Investoren
Hier bitteschön -
DIE Zeit
Böses Spiel mit guten Kunden
Banken geben viele Kredite an Finanzinvestoren weiter. Auch braven Schuldnern droht dadurch vielfach Ärger bis hin zur Zwangsversteigerung. Jetzt schreitet die Politik ein.
Von Dennis Kremer
Kurz vor Weihnachten fielen die Heuschrecken ein in Bad Bramstedt. Fred Winter ahnte nicht, dass sie auftauchen würden, er fühlte sich sicher in der Kleinstadt im Holsteiner Auenland. Am 15. Dezember 2006 war es jedoch mit der Ruhe vorbei. Als der 43-Jährige an jenem Tag den Brief der Sparkasse Südholstein öffnete, war ihm sofort klar: Da wollte jemand das schnelle Geld.
In dem Schreiben teilte ihm die Sparkasse mit, dass sie seinen Kredit an ein Tochterunternehmen von Lone Star - einer amerikanischen Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Texas - verkauft habe. Und das, obwohl Winter die Raten für seine Immobiliendarlehen regelmäßig gezahlt hatte und seit Monaten darüber verhandelte, die Kredite ganz abzulösen. Rund ein Jahr später sagt der Immobilienkaufmann: "Ich habe mein Geld nicht verzockt, meine Kreditverpflichtungen immer erfüllt und kämpfe doch ums Überleben. Ich hätte nicht gedacht, dass das in Deutschland möglich ist. " Einigen, das Begriff Winter ziemlich schnell, wollten sich die Kreditkäufer mit ihm nicht: "Daran waren die gar nicht interessiert. " Aus seiner Sicht trieb der von Lone Star beauftragte Abwicklungsdienst Hudson Advisors gezielt die Zwangsvollstreckung der Immobilien voran. Im August wurden die Häuser unter Zwangsverwaltung gestellt.
Auch wenn der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (Sparkassenverband, Giroverband) die Ereignisse in Schleswig-Holstein als "absolute Ausnahme" bezeichnet: Eine Ausnahme sind Kreditverkäufe in Deutschland längst nicht mehr. Laut einer Studie der Deutschen Bank wurden im vergangenen Jahr Darlehen mit einem Nominalvolumen von insgesamt mehr als 7,6 Milliarden € verscherbelt. Bei mindestens zwei Dritteln handelt es sich um Immobilienkredite. Das Problem dabei: Zum einen fehlt es an klaren gesetzlichen Vorgaben. Zum anderen können die Kreditnehmer sich kaum dagegen wehren.
Erlebnisse wie die von Fred Winter haben jetzt die Politik auf den Plan gerufen: Es bestehe "grundsätzlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf", stellte die Bundesregierung in der Begründung zu ihrem Entwurf eines sogenannten Risikobegrenzungsgesetzes Ende Oktober fest. Sie stößt sich daran, dass die deutschen Banken und Sparkassen zunehmend nicht nur Kredite verkaufen, bei denen die Kunden mit den Raten in Rückstand geraten sind, sondern auch Darlehen, für die der Schuldner ordnungsgemäß zahlt. Letztere machen nach Schätzungen des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) rund ein Drittel des Handels mit Kundenkrediten aus. Das Kalkül dahinter: Ein Finanzinvestor kauft lieber ein Paket aus sogenannten notleidenden und aus korrekt bedienten Krediten als nur Problemdarlehen.
"Es werden Existenzen zerstört, ohne Sinn und Verstand"
Profitabel ist das Geschäft mit Krediten sowohl für die Banken als auch für die Investoren. Die Banken verlieren zwar Geld, weil sie für die Kredite in der Regel einen Preis erzielen, der zwischen 30 und 70 Prozent des Nominalwertes liegt - aber sie können ein enormes Risiko aus ihren Büchern streichen. Die Aufkäufer hingegen können schnell Rendite machen, indem sie die Kredite mit Nachdruck einfordern. Dabei reichen ihnen Teilrückzahlungen, solange diese über dem gezahlten Preis liegen. "Kapitalanlagegesellschaften haben kein Interesse an einer langfristigen Vertragsbeziehung zum Kunden", sagt Frank-Christian Pauli, Bankenexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Soll heißen: Je schneller es beispielsweise zur Zwangsversteigerung einer Immobilie kommt, desto schneller fließt auch das Geld in die Taschen der Investoren.
"Es werden Existenzen zerstört, ohne Sinn und Verstand", sagt Kathy Thedens. Auch sie und ihr Bruder hatten im Dezember 2006 die Nachricht vom Verkauf ihrer Kredite erhalten, auch sie hatten damals mit der Sparkasse Südholstein über eine Ablösung der Darlehen verhandelt - nun steht das gemeinsame Haus unter Zwangsverwaltung. "Dabei haben wir bewusst die Sparkasse als Gläubiger gewählt, das erschien uns am sichersten", erinnert sich Thedens. Davon dürften auch die 65 weiteren Schuldner des Geldinstitutes überzeugt gewesen sein, deren Kredite im Gesamtvolumen von rund 123 Millionen € Ende 2006 den Besitzer wechselten.
Der Kritik an ihren Geschäftspraktiken und an ihrem Umgang mit den Darlehensnehmern widersprechen die Fondsvertreter vehement. "Im Vordergrund steht immer eine einvernehmliche, für beide Seiten tragfähige Lösung", sagt Karsten von Köller, Deutschland-Chef von Lone Star. "Erst wenn die Verhandlungsbemühungen gescheitert sind, werden Sicherheiten verwertet. "
Derartigen Beschwichtigungsversuchen schenken die Politiker der Großen Koalition immer weniger Glauben. Aufgeschreckt hat sie ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom Februar dieses Jahres: Der Bankensenat des Gerichtes entschied damals, dass Kreditverkäufe ohne Zustimmung des Schuldners grundsätzlich wirksam seien, es sei denn, Gegenteiliges sei ausdrücklich vereinbart. Verletze die Bank indes Bankgeheimnis und Datenschutzrechte, könne sie dem Kunden gegenüber zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet sein.
Ein problematisches Urteil, finden Rechtsexperten und Datenschützer. "Die Schwierigkeit an dieser Entscheidung ist, dass der Verkauf wirksam bleibt", sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Bankrecht an der Berliner Humboldt-Universität. "Der Schuldner müsste also seine Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank als ursprünglichem Gläubiger geltend machen und gleichzeitig gegen den Krediterwerber vorgehen. " Zwei Gerichtsprozesse zur selben Zeit: Den meisten Schuldnern dürften dafür sowohl die finanziellen Mittel als auch die Nerven fehlen.
Das Urteil sei eine rechtliche Katastrophe, schimpft auch Thilo Weichert. Der Landesdatenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins sagt: "Diese Entscheidung als Aushöhlung des Datenschutzes zu bezeichnen ist, gelinde gesagt, eine Untertreibung. " Der Kreditnehmer habe das Recht, mögliche Einwände gegen den Verkauf zu äußern, daher müsse er vorher erfahren, an wen seine Daten gehen würden.
Für Udo Reifner, Direktor des iff, ist das Kernproblem ein anderes: Solange der Kunde seinen Kredit ordentlich bediene, sei auch die Bank dem Kreditnehmer gegenüber in der Pflicht - so müsse sie ihn zum Beispiel beraten. Solche Pflichten ohne Zustimmung des Kunden zu verkaufen sei klar rechtswidrig und schade dem Ansehen der Banken, sagt Reifner. "Der eigentliche Skandal ist doch: Niemand würde auf die Idee kommen, seinen Kredit einem Hedgefonds zu überlassen. Das ist aber genau die Situation, in der sich viele Kunden nach dem Darlehensverkauf wiederfinden. "
Schuldner sollen künftig vor einem Verkauf informiert werden
Die anhaltende Kritik von Betroffenen, Rechtsexperten und Verbraucherschützern zeigt Wirkung: Zwischen den Koalitionsfraktionen ist mittlerweile unstreitig, dass die Banken ihre Schuldner vorab über den Kreditverkauf informieren sollten. Die SPD fordert sogar ein "außerordentliches Kündigungsrecht": So soll es dem Kunden erlaubt sein, bei Verkauf seines Kredites aus dem Vertrag auszusteigen, ohne Vorfälligkeitszinsen zu zahlen. Eine solche Zahlung bei vorzeitiger Darlehensablösung dient normalerweise als Ersatz für die der Bank entgangenen Zinseinnahmen. "Damit wäre die Waffengleichheit zwischen den Vertragsparteien wiederhergestellt", sagt SPD-Finanzexperte Reinhard Schultz.
Die Banken fürchten derlei Pläne. Sie haben Angst, dass die Politik den für sie wichtigen Refinanzierungsmarkt zu stark einschränken könnte. Beim Zentralen Kreditausschuss, in dem die Spitzenverbände der deutschen Banken zusammentreten, heißt es zu den SPD-Plänen eines Sonderkündigungsrechts: "Dadurch würde der Markt für Kreditverkäufe schlichtweg unmöglich gemacht. " Nach Belieben könnten Schuldner dem Kreditkäufer das Darlehen wieder entziehen, befürchtet der Ausschuss.
"Eine Einschränkung des Verbriefungsmarktes ist unerwünscht", trat Jörg Asmussen, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Anfang dieser Woche den Sorgen der Banken entgegen. Ein Interesse daran, dass die öffentliche Diskussion bald endet, haben die Geldinstitute dennoch. Sie gefährdet ihre wichtigste Geschäftsgrundlage: das Vertrauen der Kunden. Dabei, so beteuern die Banken, profitierten doch gerade diese von den Darlehensverkäufen. Die Entlastung der Kreditinstitute führe zu besseren Konditionen für die Gesamtheit der Kunden.
Diese nützlichen Effekte bestreiten nicht einmal die Verbraucherschützer. Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband schränkt aber ein: "Die Refinanzierung darf in keinem Fall auf dem Rücken von einzelnen Kunden stattfinden. " Jedem, der noch vor einer gesetzlichen Neuregelung einen Kreditvertrag abschließt, rät Pauli zu einem Blick ins Kleingedruckte: Dort haben einige Anbieter Klauseln versteckt, in denen sie sich allgemein das Recht zum Verkauf des Kredites einräumen lassen. "Man sollte immer nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, sich die Zustimmung erst einmal vorzubehalten. "
Für Fred Winter kommt die Gesetzesregelung in jedem Fall zu spät. Er will kämpfen - auf juristischem Wege. Einen ersten Erfolg konnte der Bad Bramstedter Ende Oktober erringen: Das Oberlandesgericht Schleswig gewährte ihm Prozesskostenhilfe, und seine Anwälte sehen gute Chancen, dass die Zwangsverwaltung seiner Häuser demnächst gestoppt wird. Winter ist jetzt entschlossen, das Verfahren durchzuziehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof: "Fälle wie den meinen darf es in Deutschland einfach nicht mehr geben. "
DIE Zeit, 22.11.2007 Nr. 48 -
Konkrete Fakten: Kritik an ungenauen Informationen zum Kreditverkauf
wer schreibt die 2.?
was soll ich damit.?
Bitte nochmal lesen, um was ich gebeten habe, da könnt ich auch gleich blöd-Zeitung lesen, das wird auch alles so ohne Fakten übergeigt. Mir ist es einfach zu wenig, ich will es konkret. -
ARD-Bericht: Immobilienverlust trotz ordnungsgemäßem Kredit
Ok
Blöd-Zeitung? Na ja, es ist jetzt nicht das entspr. Gerichtsurteil hinterlegt.
Konkret wurde dieser Fall letzten Mittwoch im ARD gezeigt. Der Mann hat letztendlich seine Immobilie verloren, obwohl er keinen notleidenden Kredit hatte. Ein reiches Ehepaar hat über eine Maklerin bei der Zwangsvollstreckung den Zuschlag erhalten. Der KN hatte noch mitgesteigert.
Mir reicht das. -
Diskussion: Informierter Laie oder Falschversteher im Forum?
Wenn
die letzten anonymen Beiträge vom Fragesteller stammen (wie die davor, kann ja passieren, dass man die Unterschrift vergisst..), dann schreibt hier jemand, der deutlich mehr als ein informierter Laie ist und auch nicht ganz unerfahren darin, Dinge falsch zu verstehen, wenn das dem Zweck dient. Dann tut's mir leid um jedes bisher geschriebene Wort, denn wenn sowieso wie immer Globalisierung und Banken an allem schuld sind, was soll man dann noch schreiben? .
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Dem Kunden werden nicht 50 % erlassen, sondern die Bank würde dem Kunden 50 % erlassen, wenn sie ihm dieses Geschäft anbieten würde (50 % des Ursprungswertes für sofortige Zahlung). Das war nur ein Hinweis, dass die eventuellen 'astronomischen Spekulationsgewinne' der Aufkäufer nichts damit zu tun haben, dass der Kreditnehmer immer noch 100 % bedienen muss. So steht das nämlich im Darlehensvertrag und der gilt für beide Seiten!
Zeit-Artikel: 'Zwangsverwaltung seinER Häuser', Immobilienkaufmann, also wohl selbstständig => Ob das der beste Standard-Beispielfall ist?
OK , hat AW schon geschrieben, auch wenn ich nicht Z ... und B ... vergleichen würde🙂
Gruß
VL -
Geständnis: Absoluter Laie sucht Hilfe zum Darlehensvertrag
Sorry, ich bin es - der Laie (plus Link)
Hatte wirklich nur die Unterschrift vergessen.
Und ich bin wirklich ABSOLUTER Laie (und blond noch dazu).
Hier ein LinkSorry nochmal - ich bin kein Experte und ich tu mich evtl. etwas schwer, manches zu verstehen. Aber ich versuche, vernünftig zu handeln und meine Familie keinem abwendbaren Risiko auszusetzen
Gruß
Makira -
Fake-Diskussion: Schade um die investierte Zeit im Forum
also vermutlich ein Fake
dann ist ja einiges klarer. Schade um die Zeit.
Kann man auch mit George Dabbljuu unterschreiben, gibt's im grünen Forum nicht. -
Kaufvertrag prüfen: Anwaltliche Beratung & Tilgungsplanung!
Ein letztes ...
für Mitleser.
Vernünftig wäre:- Jeden Kauf- und Darlehensvertrag mit einem kompetenten Anwalt besprechen und auf dieses spezielle Problem hinweisen UND die eigenen Pflichten erklären lassen
- Nicht mit 1 %iger Tilgung planen, nach Ablauf der Zinsbindung kann dann leicht ein höherer Marktzins tödlich werden (und den Anlass für eine Zwangsvollstreckung liefern)
- Eventuell etwas höhere Zinsen in Kauf nehmen und eine Bank suchen, die dafür entsprechende Zusicherungen macht
Macht alles das Haus teurer, aber 100 % Sicherheit (= eigene Bedingungen) und günstiges Geld geht genau so wenig wie 100 % Sicherheit und 15 % Rendite bei Geldanlagen.
Unvernünftig ist es :- Alle Artikel, ob nun in Zeitung oder (besonders) Internet, für 100 % richtig zu halten. (Ja, auch was ich schreibe ist eine Meinung, ich weiß) Storys müssen sich gut lesen, eigene schlimme Schicksale werden nie objektiv gesehen (s. "Opferseite")
- Zu warten, bis auch in diesem Bereich jeder Bürger vollkommen geschützt und damit auch vollkommen entmündigt wird. (Das ist jetzt wirklich nur pers. Meinung)
Banal, aber das Leben ist gefährlich und endet tödlich.
Sorry, wenn mein Verdacht nicht gestimmt haben sollte.
Gruß
VL -
DSGV: Keine Zwangsversteigerung nach Kreditverkauf bekannt
Stellungnahme des DSGV
Zunächst einmal, auch mir ist während meiner siebzehnjährigen Berufserfahrung kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem es nach einem Verkauf des Darlehens an einen anderen Gläubiger zu einer Zwangsversteigerung oder -Verwaltung kam, obwohl der Kunde das Darlehen ordnungsgemäß bedient hat, geschweige denn eine höhere Forderung eingetrieben wurde, als der tatsächlich geschuldete Betrag.
Es gibt übrigens mittlerweile eine offizielle Stellungnahme des Deutschen Sparkassen- und Giroverband (Sparkassenverband, Giroverband) (DSGV) sowie der Sparkassen Südholstein und Wedel zur Sendung vom 16. Januar 2008 "Und plötzlich ist das Haus weg".
Link ist untenstehend.
Beste Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Darlehensvertrag prüfen: Klauseln, Zinsbindung & Sondertilgung beim Hauskauf
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Risiken und Fallstricke von Darlehensverträgen beim Hauskauf, insbesondere im Hinblick auf Klauseln, Zinsbindung, Sondertilgung und den möglichen Weiterverkauf von Krediten. Es wird betont, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung des Darlehensvertrags und eine kompetente Beratung sind, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Diskussion über den Weiterverkauf von Krediten durch Banken und die Rechte der Kreditnehmer in diesem Zusammenhang. Abschließend wird die Bedeutung einer realistischen Tilgungsplanung und der Berücksichtigung persönlicher Umstände bei der Wahl des Kreditinstituts hervorgehoben.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Darlehensvertrag DKB: Risiken durch Grundschuld-Abtretung! erläutert, können Klauseln zur Grundschuldabtretung Risiken bergen, da der Kredit an andere Investoren verkauft werden könnte.
✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, jeden Kauf- und Darlehensvertrag von einem kompetenten Anwalt prüfen zu lassen, wie im Beitrag Kaufvertrag prüfen: Anwaltliche Beratung & Tilgungsplanung! betont wird. Dies hilft, die eigenen Pflichten zu verstehen und potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen.
🔴 Risiko: Eine zu geringe Tilgung (z.B. 1%) kann nach Ablauf der Zinsbindung zu Problemen führen, wenn die Marktzinsen gestiegen sind, wie im Beitrag Kaufvertrag prüfen: Anwaltliche Beratung & Tilgungsplanung! gewarnt wird. Dies kann im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung zur Folge haben.
📊 Zusatzinfo: Ein Gutachten zum Verkauf von Krediten wird im Beitrag Gutachten: Verkauf von Krediten – Fälle und Fußnoten verlinkt. Dieses Gutachten enthält Fallbeispiele und Informationen zu den rechtlichen Aspekten des Kreditverkaufs.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Konditionen verschiedener Anbieter und berücksichtigen Sie dabei nicht nur die Zinsen, sondern auch die Möglichkeit von Sondertilgungen und die Flexibilität des Darlehensvertrags. Nutzen Sie einen Zinsrechner, wie im Beitrag Zinsrechner: Baufinanzierung und KfW-Konditionen im Vergleich vorgeschlagen, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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