Grunderwerbsteuer
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbsteuer

Hallo,
wir haben ein Grundstück mit einem Altbau gekauft.
Dafür haben wir bereits Grunderwerbsteuer bezahlt, jedoch nur einen vorläufigen Bescheid bekommen.
Das alte Haus haben wir nach dem Kauf abgerissen und ein neues Haus gebaut.
Nun möchte das Finanzamt auch noch Grunderwerbsteuer für das neue Haus.
Somit hätten wir Grunderwerbsteuer für das alte und nun auch für das neue Haus zu zahlen!
Ist das denn richtig so, oder reicht die Zahlung für das Grundstück mit altem Haus nicht aus?
Würde mich sehr freuen, wenn uns jemand helfen könnte!
Danke
Ratloser Bauherr
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  • Ratloser Bauherr
  1. wenn du ein Grundstück (mit Abbruchhaus ggf) und die Hausbauleistung beim gleichen Anbieter kaufst zählt der Neubau dazu, dh ... Wertmäßig wie eine normale Immobilie in gutem Zustand.

    ... wenn du ein Grundstück (mit Abbruchhaus ggf) und die Hausbauleistung beim gleichen Anbieter kaufst zählt der Neubau dazu, dh ... Wertmäßig wie eine normale Immobilie in gutem Zustand.
    Wird ein Grundstück (ggf mit Abbruchhaus) gekauft und bei einem Anbieter ein Neubau in Auftrag gegeben, der mit dem Grundstück nichts zu tun hat, dann war bisher nur die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück fällig.
    Hier sieht es so aus wie Möglichkeit #1. Sprich: das Finanzamt hat gemerkt, dass eine Verbindung besteht.
    Ob hier eine Abzugsmöglichkeit besteht ist eher fraglich, da bei Abbruchgrundstücken oft das Haus keinen Wert mehr hat..
    Gruß

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