Dürfte für alle Bauwilligen interessant sein.
BAU-Forum: Baufinanzierung

Dürfte für alle Bauwilligen interessant sein.

Ist zwar keine Frage, aber ein Hinweis. Eine gute Seite für den Bereich Baufinanzierung ist nach meiner Ansicht die Seite

Hier wird auch zu Beraterfragen Stellung genommen, aktuelle Konditionen werden angeboten und es wird auch erklärt, wie man an ein kleines BauFi-Programm kommt. Achtung! Unbedingt den Zusatz ... wtal hinzufügen. Viel Glück für alle Bauwilligen.

  1. Bauwillige/r sei wachsam ...

    Bauwillige/r sei wachsam ich war es nicht! (siehe Finanzen 111) Die von Hr. Witzgall angegebene Seite ist wirklich empfehlenswert um einem die Augen über sogenannte Berater zu öffnen.
    Vielleicht habe ich mich ja nur blöd angestellt. Ich werde aber das Gefühl nicht los, dass sich wahnsinnig viele Leute bei ihrem Bauwunsch schlicht übers Ohr hauen lassen. Finanzierungsberatung (mit eigenem Beratungsvertrag) und Generalunternehmer zum Bau des Hauses waren bei mir ein und dieselbe Firma. Frei nach dem Motto: wie bringe ich diese Familie zum Bauvertrag. Ich habe jedoch immer mehr das Gefühl als sei das in der Branche normal ...
    Der Richter am hiesigen Landgericht notiert bei seinem (wiederholten) Vergleichsvorschlag "Im Hinblick auf ... die nur als gering einzuschätzende Erfolgsaussicht ... und die Kosten der anstehenden Beweisaufnahme regt das Gericht nochmals einen Vergleichsabschluss an ... "
    Also, liebe Bauwilligen, informiert Euch vorher ... ;-)
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  2. Es ist der Normalfall

    das ein Bauwilliger viel zu beachten hat. Wer baut schon mehrmals im Leben. Die Finanzierung ist ja nur ein (wenn auch wichtiger Teil) des Ganzen. Sie haben sich nicht blöd angestellt, sondern eigentlich ganz normal nur auf die Verwirklichung eines Ziel konzentriert und sind auf diesem Weg der ein oder anderen Pfeife begegnet. Nur die Pfeife bügelt ihre Fehler nicht selbst aus. Es kann aber auch sein, dass es keine Pfeife war, sondern jemand, der seinen Lebensunterhalt dadurch bestreiten muss, dass er Baufinanzierungen so gestaltet, damit er von den Provisionseinnahmen leben kann. Honorar zu zahlen war und ist man doch nicht gewohnt. Wir haben Verordnungen, die z.B. die Kantenlänge eines Fleischstückchens festlegt, damit es unter die Hackfleischverordnung fällt, oder die Krümmung von Bananen festlegt. Für einen Baufinanzierungsberater gibt es nach meinem Wissen keine Regelung. Für eine Sache die erheblich das Wohl und Wehe einer Familie über z. Teil die Hälfte oder eines ganzen Lebens bestimmt ist dies ein unbefriedigender Zustand. In Ihrem Fall sind sie ja aber schon offensichtlich den Klageweg gegangen. Hier würde mich interessieren. Wie sieht Ihr Anwalt die Angelegenheit, was hat er unternommen, hat es was genutzt und wieviel hat das Sie bisher gekostet (bzw. Streitwert).
  3. Sorry

    Sie haben ja schon weiter unten Ihren Fall teilweise dargelegt. Hatte ich nicht mehr beachtet. Dort ging es ja aber mehr um die Frage der unterschiedlichen Baukostenberechnungen (ehem. Bauleiter Generalunternehmer) Die Frage nach den Rechtskosten wäre aber für mich trotzdem interessant.
  4. Hat der Kunde manchmall nicht auch selber Schuld ...

    Hat der Kunde manchmall nicht auch selber Schuld denn wir erleben es häufiger, dass er demjenigen, der ihm die Wahrheit sagt nicht glaubt, und dann solange weiter rennt, bis er das hört, was er hören will. Paradebeispiele finden sih hierzu unter der Rubrik "wer hat". Da wird nach einem bestimmten Bauträger gefragt, der Bauträger wird niedergemacht, und fünf Fragen später kommt die nächste Frage nach dem Bauträger, weil der Berater doch soooo nett ist. In den siebziger Jahren wurden seitens der Banken bis zu 120 % Kredit vergeben und alle haben sie mitgemacht, von der Bausparkasse bis zur I-Bank. Wenn schon ein Gesetz, dann auch ein Gesetz für dumme Bauherren/Käufer.
  5. Rechtskosten und mehr ...

    Rechtskosten und mehr Streitwert: wg. Mängeln und nicht erbrachter Leistungen nicht beglichene Schlussrechnung in Höhe von DM 22500 und Widerklage wg. wissentlicher (vorsätzlicher) Fehlkalkulation DM 9000. Kosten des eigenen Anwaltes bei einem Vergleich = 4 Geschäftsgebühren + Gerichtskosten gesamt rund DM 6000 zzgl. Gutachterkosten. Das Verfahren ist schwebend, deshalb lassen sich die Kosten noch nicht genau taxieren.
    Hieran sieht man glaube ich sehr gut, warum sehr viele Bauherren nicht klagen. z.B. bei einem Vergleich halbe/halbe sind die Kosten genauso hoch, wie der Rechnungsbetrag um den anfänglich gestritten wurde. Zudem sitzt unser Bauträger/Generalunternehmer so einen Rechtstreit doch einfach aus, auf deren Seite ist man erwiesenermaßen an Rechtsstreitigkeiten gewöhnt. Methode ist schlichtes Bestreiten von Tatsachen und unsinnige Vorwürfe in einem zermürbenden unsachlichen Stil (Schwarzgeld/"Beschaffen" von Unterlagen/Erschleichen von Leistungen etc.). Gleichzeitig geht dem überschuldeten Bauherren schlicht das Geld für den laufenden Prozess aus.
    Für Baufinanzierungsberater, gerade in Kombination mit der Geschäftstätigkeit als Generalunternehmer/Bauträger, sollte es gesetzliche Regelungen geben, die über die in der Gewerbeordnung § 34 schon festgelegten hinausgehen. Ich bin kein Paragraphenreiter, in Anbetracht der Folgen für den Bauherren, die sich über Jahrzehnte hinziehen, halte ich eine Diskussion darüber für dringend notwendig. Ein Architekt/Bauingenieur kann wegen Fehlkalkulationen die zu Finanzierunsschäden führen (beispielsweise durch Fehler bei der Ausschreibung) ja auch in die Pflicht genommen werden. Ein Gesetz für (oder gegen?) dumme Bauherren braucht es nicht, denn der bekommt seine Dummheit und Versäumnisse spätestens vor Gericht zu spüren ... ein solcher Rechtsstreit ist schon Strafe genug.
    Der Witz ist doch eigentlich, dass grundsätzlich jeder normale Bauherr in Finanzierungsfragen wie in bautechnischen Fragen (erstmal) "dumm" ist! Und damit gefundenes Fressen für die *schwarzen Schafe* der Branche  -  auch Banken. Woher soll ich denn wissen, dass ich in jedem Eck und Winkel, sei es bei der Finanzierung, beim Vertrag, bei der späteren Bauausführung, bei der Abnahme oder  -  ganz wichtig  -  bei rechtssicherem Schriftverkehr (substantiierter Vortrag heißt das bei Gericht) nach Fallstricken suchen muss. Dumm ist der Bauherr, der das nicht weiß und der sich dann auch noch in die eigene Tasche lügt, weil er nur das hört, was er hören will. Und das gehört bestraft, bauen wir ihm einfach ein Haus, das 100.000 DM mehr kostet, er ist ja selbst Schuld ... >br> Absolut Klasse sind die Bestrebungen zum Schutz von Bauherren in diesem Forum (1128/1151/1167/110 etc.) ... vielen Dank dafür! Sehr interessant in dem Zusammenhang: untenstehender Link zum Bauherrenschutzbund e.V. und dort die Seiten *Aktuelle Seite* und hier *Presse* und *Urteile*
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  6. Nachtrag ...

    Nachtrag zur Erläuterung noch die (Fehl-) Beträge und die Folgen für ein Klageverfahren: Die Höhe des Finanzierungsfehlbetrages bei unserer Doppelhaushälfte beläuft sich auf rund 70.000 DM, wobei das Haus seitens des Generalunternehmer für die Finanzierung auf 420.000 DM (reine Baukosten) kalkuliert war. Der Bauleiter des Generalunternehmer hatte das Haus auf 520.000 DM geschätzt, was wir erst erfuhren, als es bereits zu spät war (Mietwohnung war gekündigt, Bau zu 2/3 fertiggestellt). In dem Moment müsste der Bauherr sofort den Bau einstellen, um sich vor der Pleite zu schützen, das sagt unser Anwalt heute (!) Dann hat man eine klassische Bauruine. So erging es einem Bauherren der mit dem gleichen Generalunternehmer gebaut hat, der ist Pleite bis an sein Lebensende, seine Bank versucht den Rohbau (Holzbau, eingestellt seit einem Jahr (!) zu verkaufen, deutlich unter Wert natürlich.
    Der Fehlbetrag in Höhe von 70.000 DM lässt sich nun schwerlich einklagen, dem steht ja ein Wert gegenüber, der mit dem Haus in unserem Besitz ist. Wobei es auch schon Urteile gegen Banken gab, die für den Schaden aus Fehlberatungen aufkommen mussten, da waren die Bauherren aber schon Pleite, das Haus zwagsversteigert  -  allerdings waren diese Bauherren wenigstens schuldenfrei, nach ihrem Desaster. Auch Architekten können in die Haftung genommen werden, wenn beispielsweise öffentliche Kredite zurückgezogen werden, weil der Finanzkalkulation fehlerhafte Ausschreibungen zugrunde lagen.
    Der hohe Streitwert birgt darüber hinaus ein weiteres, in so einer Situation kaum zu verantwortendes finanzielles Risiko. Ein deutlicher Vorteil für den Generalunternehmer oder jeden anderen (Fehl-) Berater natürlich. Bleibt nur die Kosten der Nachfinanzierung bzw. den Zinsaufwand einzuklagen, was wir für einen ersten Teilbetrag getan haben ... ob das was nützt, wird sich noch rausstellen.
  7. Was § 34 c GewO und MaBV fordern ...

    Was § 34 c GewOAbk. und MaBV fordern ist doch der blanke Hohn. Solange es keine "Kenntnistests, sondern nur "persönliche Zuverlässigkeit" gibt, kann jeder hergelaufene Idiot sich als Bauträger selbständig machen. Auf deutsch: ich darf nicht im Schuldnerverzeichnis stehen und dann darf ich Häuser bauen. Und wenn man sich die Anfragen hier im Forum zu insolventen Bauträgern einmal ansieht, stellt man fest, dass kaum ein Bauträger gem MaBV handelt, sprich Sicherheit in Form einer Bankgarantie für den Kunden. Und die Banken finanzieren auch noch sowas. Beispiel: Ein Blockhausbauer in unserer Region liefert Bausätze für Holzhäuser. Zahlungsbedingungen: 30 % bei Bestellung, Rest bei Lieferung. Und hier umgehe ich ganz galant alle rechtlichen Vorschrften die oben stehen. MfG
  8. § 34 c ist der blanke Hohn

    Hallo MoRüBe ... ich sehe wir verstehen uns. Wollte Ihnen schon das Gesetz geg. dumme Bauherren übel nehmen :-)) )
    Meine Frau und ich haben uns durch diesen ganzen Paragraphenwust gequält (weil man ja sonst nichts zu tun hat ...). Erfolg: alles was da drin steht, bringt nichts  -  wie Sie richtig feststellen. Offensichtlich ist die Anwendung dieser Gewerbeordnung genauso Auslegungssache der geltenden Gesetze, wie das bei einem Bauprozess am Landgericht der Fall ist. Auch die Gewerbeaufsicht unternimmt bei offensichtlichen Verfehlungen nichts. Der gleiche Witz ist übrigens auch das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB), nachdem "Baugelder" eines Bauvorhabens auch *wirklich* an die an diesem Bau beteiligten Handwerker weitergeleitet werden muss. Der Zimmereibetrieb meines Hauses in Holzständerbauweise wartet seit Dezember 99 auf 36000 DM von meinem Generalübernehmer. Das stinkt mir gewaltig, denn ich habe nach Baufortschritt bezahlt und nichts an der Holzkonstruktion bemängelt.
    Zum Thema Zahlung nach Baufortschritt gibt es ein BGH Urteil vom 22.12.2000 ***zur Beachtung für alle Betroffenen***
    Ich zitiere: "Weicht der Bauträgervertrag zu Lasten des Erwerbers von der in der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) festgelegten Abschlagszahlungsvereinbarung (§ 3 Abs. 2 MaBV) ab, ist die Vergütungsregelung unwirksam. Es genügt bereits die Abweichung bei einer Rate, um die gesamte Vergütungsabrede hinfällig werden zu lassen. Die Vergütung wird dann nach erst mit der Abnahme der errichteten Immobilie durch den Erwerber fällig. Der Bauträger kann in diesem Fall Abschlagszahlungen nicht schon früher unter Hinweis auf die MaBV verlangen (BGH Urteil vom 22.12.2000, Aktenzeichen VII ZR 310/2000). Nachzulesen unter unten stehendem Link.
    Also für alle Bauherren bei denen eine *seriöse* Beratung zu spät kommt  -  wehrt Euch! Wenn Ihr's denn nervlich durchhaltet ...

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