Überprüfung des U-Wertes von Fensterscheiben, Randverbund
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Überprüfung des U-Wertes von Fensterscheiben, Randverbund

Hallo an alle,
1. wie kann man nachträglich den U-Wert einer Fensterscheibe herausfinden, wenn der Handwerker nicht bereit ist in zu nennen und im Randverbund nichts steht. Bitte mit genauer Vorgehensweise.
2. wie sieht die "warme Kante" aus? Kann die innen auch silbrig aussehen?
Danke im Voraus
  • Name:
  • M. Burger
  1. Ü Zeichen Pflichten des Glasherstellers/Lieferanten

    Foto von Josef Schrage

    Für das Isolierglas finden sich in der "Bauregelliste A, Teil 1" gesetzliche Anforderungen auf der Basis von Technischen Regeln bzw. Normen. Seit dem 02.01.1996 müssen Isoliergläser gemäß geltender Regelungen (durch Veröffentlichung der Bauregelliste) mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein. Dabei ist insbesondere die Überwachung der Produktion und das dementsprechende Ü-Zeichen zu beachten. Für die verschiedenen Isoliergläser gelten folgende Forderungen und entsprechende Kennzeichnung:
    Luftgefülltes Zweischeiben-Isolierglas oder Mehrscheiben-Isolierglas:
    Werkseigene Produktionskontrolle nach Maßgabe der Anlage 0.3 zur Bauregelliste 96/1, S. 50 ff in Bauregelliste 96/1 Mitteilungen des Deutsches Institut für Bautechnik, Mitteilungen, Sonderheft 13,29.03.1996.
    Anforderungen: DINAbk. 1286-1:1994-03, "Mehrscheiben-Isolierglas, luftgefüllt, Zeitstandverhalten".
    Kennzeichnung: ÜH-Zeichen.
    Gasgefülltes Zweischeiben-Isolierglas oder Mehrscheiben-Isolierglas:
    Fremdüberwachung der Produktion durch eine bekannt gemachte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (Überwachungsstelle, Zertifizierungsstelle) gemäß Anlage 11.1 zur Bauregelliste. Sinngemäß: Der Hersteller muss ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Normenwerk DIN ISO 9000 eingerichtet haben und dieses muss zertifiziert sein.
    Anforderungen: DIN 1286-2:1989-05, "Mehrscheiben-Isolierglas, gasgefüllt, Zeitstandverhalten, Grenzabweichungen des Gasvolumenanteils".
    Kennzeichnung: ÜHZ-Zeichen.
    Luftgefülltes Zweischeiben-Isolierglas oder Mehrscheiben-Isolierglas mit Beschichtung:
    Sinngemäß wie gasgefülltes. Erstmals in der Bauregelliste 96/1 (S. 38 der Mitteilungen des Deutsches Institut für Bautechnik, Sonderheft 13,29.03.1996) aufgeführt.
    Anforderungen: DIN 1286-2:1989-05, "Mehrscheiben-Isolierglas, gasgefüllt, Zeitstandverhalten, Grenzabweichungen des Gasvolumenanteils".
    Kennzeichnung: ÜHZ-Zeichen.
    Isolierglas mit einer oder mehreren Scheiben aus ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas):
    Fremdüberwachung für das ESG durch Einschaltung einer Prüfstelle.
    Kennzeichnung: ÜHP-Zeichen.
    PS. Der Lieferant ist vepflichten Ihnen die Werte zu nennen.
  2. Wenn die Scheibenabstandshalter am Rand silbrig aussehen,

    so wie Aluminium, dann glaube ich eher nicht an "warme Kante", wenn es das ist, was Sie meinen. Gedämmte Scheibenabstandhalter (z.B. Thermix) haben selten eine metallisch glänzende Oberfläche. Unsere sind mattgrau. (Bauherrenmeinung)
  3. "warme Kante"

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Die sogenannte "warme Kante" kann neben Kunststoff-Profilen auch aus Edelstahlprofilen bestehen. Sie kann daher auch silbern glänzen. Im Vergleich zum Aluminium-Abstandhalter hat sie einen "Edelstahlglanz".
    Das Ü-Zeichen MUSS übrigens jeder der fertige Bauteile ins Haus bringt besitzen!
    Und unaufgefordert mitliefern. Zugegeben, das mit dem "unaufgefordert" funktioniert in der Praxis nicht so besonders, weil sich sehr wenige Fensterbauer um das Ü-Zeichen kümmern und sich dieses Zeichen auch beim Endkunden nicht durchgesetzt hat. Wenn der Kunde jedoch beim Fensterbauer nach dem Ü-Zeichen fragt, sollte es kein Problem darstellen, dies innerhalb von wenigen Minuten auszustellen.
    MfG
    Jürgen Sieber
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