Was sind "unbeheizte Räume"?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Was sind "unbeheizte Räume"?

Hallo,
kann mir jemand sagen, was im Sinne der EnEVAbk. (den Fußbodenaufbau betreffend gemäß Anlage 3 Absatz 5) "unbeheizte Räume" sind? In meinem Fall betrifft das zwei im EGAbk. gelegene Räume: einen innenliegenden Abstellraum ohne jegliche Heizungstechnik sowie um den Hausanschlussraum mit Brennwerttherme, Solarspeicher und Fußbodenheizung-Verteiler. Muss über diesen Räumen die FB-Dämmung gemäß Anlage 3 Tabelle 1 eingehalten werden oder reicht eine normale Trittschalldämmung aus?
Für eine Antwort vielen Dank.
Herr W.
  • Name:
  • Herr W.
  1. EnEV § 2

    Begriffsbestimmung aus der EnEVAbk.:
    Im Sinne dieser Verordnung sind beheizte Räume solche Räume, die auf Grund bestimmungsgemäßer Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden, "
    Ein von beheizten Räumen umgebener, innenliegender Abstellraum geringer Größe gehört zum beheizten Gebäudevolumen, sodass Fußboden und Deckendämmung wie im Regelfall der umgebenden beheizten Räume auszuführen ist. Dies ist auch für die EnEV-Berechnung der einfachere Fall. Analog gilt dies auch für den Hausanschlussraum, es kommt aber auch auf die Gebäudegeometrie an. Es sind durchaus Grundrisse vorstellbar, wo so ein Technikraum per Defeinition außerhalb der thermischen Hülle liegen kann, z.B. bei Nebenräumen in ans Haupthaus angebauten Garagen, in denen die Heiztechnik untergebracht ist. Die "Systemgrenzen" zwischen beheizten und unbeheizten Gebäudeteile legt der EnEV-Nachweisersteller in Abstimmung mit Bauherr und Bauplaner unter Beachtung der EnEV fest. Haben Sie den EnEV-Nachweis vorliegen?
    Wieso fragen Sie ob Trittschalldämmung ausreicht? Befinden sich über den mutmaßlich als beheizt anzusehenden Abstell- und Technikräumen ohnehin bewohnte und beheizte Bereiche? Dann ist eine Wärmedämmung zumindest nach EnEV nicht erforderlich.
    Gruß
  2. Danke

    Vielen Dank, die Info reicht mir aus.

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