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  • 16038: Balkon/ Terrsasse - Speier

Dach

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im ges. Forum "Dach" - weitere Infos »

Balkon/ Terrsasse - Speier 05.02.2012    

Der Regenfallrohr ist öfter verstopft.

Zur Vermeidung weiteren Rohrverstopfung bzw. Vereinfachung der Reinigung, ist es erlaubt der Fallrohr mit einem einfachen Speier auszutauschen, oder der Fallrohr einfach in die Erde einzustecken?

  1. Ist erlaubt, 06.02.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    • wenn die Terrasse bzw. der Balkon nicht zu groß ist und die Grundstückssituation und das anstehende Erdreich dies hergeben.
    • Dies sollten Sie natürlich vorher prüfen lassen.
    • -
    • Mit freundlichen Grüßen
    • -

    Markus Reinartz ___________________________________

    • PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  2. Moment mal ! 06.02.2012    

    Wir reden hier hoffentlich von einem Einfamilienhaus und nicht von einem Mehrfamilienhaus, oder? Speiersituationen sind nur erlaubt, wenn dadurch nicht fremde Nutzungseinheiten oder Verkehrsflächen beeinträchtigt werden.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Wie Moment mal, 06.02.2012    

    Foto von Markus Reinartz

    • das hatte ich doch schon erwähnt, dass die Grunstückssituation -und dazu gehört nun ebenfalls auch die Bebauung sofern vorhanden- dies hergeben muss.

    • Insofern würde ich also denn dann bei meiner Aussage bleiben wollen.
    • -
    • Mit freundlichen Grüßen
    • -

    Markus Reinartz ___________________________________

    • PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  4. ? 06.02.2012    

    > "oder der Fallrohr einfach in die Erde einzustecken"?

    womit es dann nacher sicher noch häufiger verstopft sein dürfte.

    Wollen Sie das? Oder hab ich da was nicht verstanden?

    (Nicht alles, was keinen Sinn macht, ist verboten)

    In einer WEG gehören die Balkonentwässerungen gewöhnlich zum Allgemeingut und unterstehen damit dem Mehrheitsbeschluss.

    Als alleiniger Besitzer hat man nicht das Recht, auf den Boden des Nachbarn zu entwässern.

    Name:

    • Jens Paulsen

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