Balkon tropft auf Terrasse: Ursachen, Lösungen & Rechte bei Wasserschäden?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Balkon tropft auf Terrasse: Ursachen, Lösungen & Rechte bei Wasserschäden?

Hallo Forum,

wir sind Teil einer 6er WEGAbk. und bewohnen das Erdgeschoss mit einer große Terrasse.

Unser Nachbar 1. OGAbk. hat einen darüber liegenden großen Balkon, welcher über die Hausecke geht. Dieser verfügt über ein gesondertes Abwasserfallrohr (nicht an der Regenrinne angeschlossen) und und es gibt eine umlaufende, tiefergesetzte Rinne, die an der Südseite und an der Ostseite einen sog. "Wasserspeier" beinhaltet. Meiner Meinung nach als Notüberlauf und nicht als Regel- bzw. Dauerablauf (Regelablauf, Dauerablauf) gedacht.

Genau da liegt das Problem. Egal ob es regnet oder schneit oder taut. Es tropt ständig aus dem Beton/Rohrschacht und aus den Rohren nach  -  oft über Stunden oder bei Tauwetter erst viel später.

Darf das sein? Bautechnisch gibt es doch Normen und ich kann mir nicht vorstellen dass ein Haus 2007 gebaut so etwas vorsieht.

Besten Dank für Eure Rückmeldungen im Voraus!

VG RP

Anhang:

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  • Name:
  • RPMUC
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Durchfeuchtung der Bausubstanz kann zu Schimmelbildung und Schäden an der Statik führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie als Bewohner des Erdgeschosses einer WEGAbk. unter dem vom Balkon des Nachbarn tropfenden Wasser leiden. Das Problem scheint durch ein gesondertes Abwasserfallrohr (nicht an der Regenrinne angeschlossen) verursacht zu werden.

    Mögliche Ursachen könnten sein:

    • Verstopfung des regulären Ablaufs, wodurch das Wasser über den Notüberlauf abgeleitet wird.
    • Defekte oder undichte Stellen im Rohrsystem des Balkons.
    • Unzureichende Dimensionierung des Ablaufsystems für starke Regenfälle oder Tauwetter.
    • Fehlende oder mangelhafte Abdichtung des Balkons.

    🔴 Gefahr: Eindringendes Wasser kann zu Bauschäden an der Terrasse und der Fassade führen. Zudem besteht die Gefahr von Schimmelbildung.

    Ich empfehle folgende Schritte:

    1. Dokumentieren Sie das Problem (Fotos, Videos) und notieren Sie Datum und Uhrzeit des Auftretens.
    2. Informieren Sie den Verwalter der WEG schriftlich über das Problem und fordern Sie eine umgehende Überprüfung und Behebung der Ursache.
    3. Prüfen Sie die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung der WEG hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Instandhaltung des Balkons und des Entwässerungssystems.
    4. Sollte die WEG nicht reagieren oder das Problem nicht beheben, ziehen Sie einen Fachanwalt für WEG-Recht hinzu.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen mit der Begutachtung des Balkons und des Entwässerungssystems, um die Ursache des Problems zu identifizieren und Sanierungsvorschläge zu erhalten.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
    Eine WEG ist eine Gemeinschaft von Eigentümern, die gemeinsam ein Gebäude mit mehreren Wohnungen besitzen. Die WEG verwaltet das Gemeinschaftseigentum und trifft Entscheidungen über die Instandhaltung und Sanierung des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum regelt. Sie legt fest, welche Bereiche des Gebäudes zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören.
    Verwandte Begriffe: WEG, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftsordnung
    Die Gemeinschaftsordnung ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, die das Zusammenleben in der WEG regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Nutzung des Gemeinschaftseigentums, die Verteilung der Kosten und die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer.
    Verwandte Begriffe: WEG, Teilungserklärung, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
    Sondereigentum
    Sondereigentum ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb einer WEG. Der Wohnungseigentümer hat das Recht, seine Wohnung zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen.
    Verwandte Begriffe: WEG, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum
    Gemeinschaftseigentum sind die Teile des Gebäudes, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören, wie z.B. das Treppenhaus, das Dach, die Fassade und die tragenden Wände. Die WEG ist für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: WEG, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Sondereigentum
    Notüberlauf
    Ein Notüberlauf ist eine zusätzliche Ablauföffnung, die verhindern soll, dass sich bei Verstopfung des regulären Ablaufs Wasser auf einem Balkon oder einer Dachterrasse ansammelt und Schäden verursacht. Er dient als Sicherheitsmaßnahme, um das Wasser kontrolliert abzuleiten.
    Verwandte Begriffe: Ablauf, Entwässerung, Wasserschaden, Verstopfung
    Dauerablauf
    Ein Dauerablauf ist ein System, das kontinuierlich Wasser ableitet, um Staunässe zu verhindern. Dies kann besonders bei Balkonen oder Terrassen wichtig sein, die schlecht abtrocknen.
    Verwandte Begriffe: Ablauf, Entwässerung, Wasserschaden, Notüberlauf

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Instandhaltung des Balkons zuständig?
      Die Zuständigkeit für die Instandhaltung des Balkons richtet sich nach der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung der WEG. In der Regel ist die WEG für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums (z.B. Abdichtung, Entwässerung) zuständig, während der einzelne Wohnungseigentümer für die Instandhaltung seines Sondereigentums (z.B. Bodenbelag) verantwortlich ist.
    2. Was ist ein Notüberlauf?
      Ein Notüberlauf ist eine zusätzliche Ablauföffnung, die verhindern soll, dass sich bei Verstopfung des regulären Ablaufs Wasser auf dem Balkon ansammelt und Schäden verursacht. Er dient als Sicherheitsmaßnahme, um das Wasser kontrolliert abzuleiten.
    3. Was kann ich tun, wenn die WEG das Problem ignoriert?
      Wenn die WEG das Problem ignoriert, sollten Sie zunächst den Verwalter schriftlich zur Behebung des Mangels auffordern und eine Frist setzen. Bleibt die WEG untätig, können Sie einen Fachanwalt für WEG-Recht einschalten und gegebenenfalls eine Klage auf Mängelbeseitigung erheben.
    4. Welche Rechte habe ich als betroffener Wohnungseigentümer?
      Als betroffener Wohnungseigentümer haben Sie das Recht auf Mängelbeseitigung und gegebenenfalls auf Schadensersatz, wenn durch das tropfende Wasser Schäden an Ihrem Eigentum entstanden sind. Sie können die WEG zur Beseitigung des Mangels auffordern und gegebenenfalls gerichtlich vorgehen.
    5. Wie kann ich Schimmelbildung vermeiden?
      Um Schimmelbildung zu vermeiden, ist es wichtig, die Ursache des Wassereintritts schnellstmöglich zu beheben und die betroffenen Bereiche gründlich zu trocknen. Sorgen Sie für eine gute Belüftung und verwenden Sie gegebenenfalls einen Luftentfeuchter.
    6. Was sind die typischen Ursachen für einen verstopften Balkonablauf?
      Typische Ursachen für einen verstopften Balkonablauf sind Laub, Äste, Erde, Zigarettenkippen und anderer Schmutz, der sich im Laufe der Zeit ansammelt und den Abfluss behindert.
    7. Muss ich die Kosten für die Reparatur selbst tragen?
      Die Kosten für die Reparatur des Balkons und des Entwässerungssystems trägt in der Regel die WEG, sofern es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Die Kosten werden dann auf alle Wohnungseigentümer umgelegt.
    8. Wie oft sollte ein Balkonablauf gereinigt werden?
      Ein Balkonablauf sollte idealerweise mindestens zweimal jährlich gereinigt werden, um Verstopfungen vorzubeugen. Besonders im Herbst, wenn viel Laub anfällt, ist eine regelmäßige Reinigung wichtig.

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  2. Balkon Notüberlauf: Rückführung des Wassers prüfen!

    Foto von Stefan Ibold

    hmm
    Moin,

    das wird oder soll wohl in der Tat der Notüberlauf sein. Allerdings kann ich anhand der Bilder nur VERMUTEN, dass an dem Speier das Wasser wieder Richtung Balkon geführt wird. Wird es das nicht, so ist die Einfassung um den Notüberlauf auf der Rückseite nicht dicht. Wenn es denn der Notüberlauf ist, dann sollte da nur bei Starkregen Wasser herauskommen. Andernfalls könnte es sein, dass der zu niedrig über der Abdichtung eingebaut wurde.

    Das Röhrchen dürfte weiterhin unzureichend dimensioniert sein. Da schafft niemals die erforderlichen Ablaufmengen. Da sollte man mal eine entsprechende Berechnung durchführen.

    MfG Stefan Ibold

  3. Balkon Entwässerung: Gefälle, Rinne & Wasserspeier – Normal?

    Foto von wiki

    Tolerieren? Schaden?
    Dankeschön für die rasche Rückmeldung.

    Laut Eigentümer des Balkons, hat der Balkon ein Gefälle zur Hauswand, von daher sollte eigentlich das Fallrohr greifen. Er meint aber auch es wäre normal, dass die Rinne das Wasser zum Wasserspeier führt und nach außen ableitet  -  das ist für mich nicht normal.

    Im Nachgang hat der EGAbk. einen Holzbelag verbaut, auch hier könnte ich mir vorstellen, dass die Unterkonstruktion auf die Entwässerung wirkt!?

    Wir wollen nicht tolerieren, dass:

    1. Etwas aufgebaut (verlegt) wird was die vorgesehene Entwässerung negativ beinflusst.
    2. Der Balkon Schaden nimmt und dann evtl. zu teuren Installhaltungskosten führt.
    3. Es ständig heruntertropft.

    Oder sehe ich das falsch?

  4. Balkon Entwässerung: Mangelhafte Ausführung – Korrektur möglich!

    Foto von

    Moin, moin,
    ich sehe das als eine "mangelhafte" Ausführung. Normaler Niederschlag muss nicht regelmäßig in den Sicherheitsüberlauf gelangen. Insbesondere dann nicht, wenn er wie hier als 2 offene Speier auf eine eine Nutzfläche einer anderen Wohnung entwässert. Das ist aber sicher mit geringem Aufwand zu korrigieren. Guter Wille vorausgesetzt. Viel Erfolg!
  5. Balkon: Instandhaltungspflicht des Verwalters bei Mängeln

    kein Sondereigentum
    Ein Balkon oder Terrasse ist kein Sondereigentum, sondern eine Sondernutzungsfläche und unterliegt der Instandhaltung durch den Verwalter. Weiterhin ist ein Balkon keine regensichere Überdachung. Wenn nun Stunden nach einem Regen es noch tropft dann liegt ein Systemfehler vor, der auf mangelnde Instandhaltung hindeutet, verbunden mit einen versteckten Mangel. Verstärkt wird der Mangel durch den Holzbelag der Nässe staut. Schmutz der sich unter dem Belag sammelt wirkt wie ein Schwamm der Nässe hält. Der Verwalter wird den Mangel als "hinnehmbar" bezeichnen und nichts tun weil der Aufwand nicht im Verhältnis zur Wirkung steht. Erst in Jahren erfordert das eine Totalsanierung wegen Gebäudeschäden.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  6. Balkon: Sondereigentum, Instandhaltung & Notentwässerung

    Jein
    Balkone sind Sondereigentum und keine Sondernutzungsflächen, wenn sie im Aufteilungsplan der jeweiligen Wohnung zugeschlagen sind. Das ist aber für unseren Fall hier total egal. Wer für die Instandhaltung der Balkonbeläge und Balkonabdichtungen zuständig ist, regelt sich nach dem Aufteilungsplan. Liegt ein solcher nicht vor, so sind i.d.R. die Beläge Sache der Sondereigentümer und die Abdichtung ist Gemeinschaftseigentum.

    Fakt ist, dass die Notentwässerung offenbar zu niedrig liegt und deshalb regelmäßig bei jedem Regen mit anspringt. Das darf nicht sein. Regelmäßige Entwässerungen auf öffentliche Wege oder Nutzflächen Dritter ist nach DINAbk. EN 12056 und DIN 1986-100 nicht gestattet.

    Ich könnte mir auch vorstelklen, dass Fehlkonstruktionen im Balkonaufbau zu den Regelmäßigen Abtropfungen führen. Wie ist denn der Schichtenaufbau auf dem Balkon?

    Ich rate mal:

    • Holzbohlenbelag auf Lattenrost
    • Splittbett
    • bituminöse Bahnenabdichtung oder WU-Beton-Fertigteil

    Typische Fehler:

    1. Bei diesem Aufbau fehlt dann oft im Belag der von oben revisionierbare Zugang zum Ablauf (Regelentwässerung).
    2. Bei so einem Aufbau fehlt dann oft auch die Drainmatte unter dem Splittbett, sodass Wasser nicht schnell genug zum Ablauf geführt wird und sich stattdessen ewig im Splittbett aufstaut und deshalb auch durch den Notablauf wegläuft.
    3. Bei solch einem Aufbau wird der Regelablauf oft nur mit einem Geotextil abgedeckt und mit Splittbett überschüttet. Dies stellt dann keinen fachgerechten Ablauf dar! Sowas ist einfach billigster Pfusch.

    Schreiben Sie erstmal eine Mängelanzeige an den Verwalter:

    1. Die Regelentwässerung des Balkons im OGAbk. ist nicht funktionsfähig, sodass bei jedem Niederschlag Wasser aus den Notentwässerungen tropft und zwar sogar über mehrere Stunden nach den Regen.
    2. Das Rohr des Notüberlaufes scheint nicht richtig eingedichtet zu sein, sodass auch Wasser zwischen Beton und Speierrohr aus dem Balkon läuft und gleichfalls auf die darunter befindliche Terrassenfläche tropft.
    3. Derartige Entwässerungen sind nicht regelgerecht und gehören geändert.

    Dann muss der Verwalter diesen Mangel an den Bauträger melden (wenn noch Gewährleistungsansprüche bestehen) und andernfalls muss der Verwalter den Balkon von einem Fachmann überprüfen lassen um die Mängel festszustellen und fachgerechte Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Meine obigen drei Hinweise können Sie dem Verwalterja gleich mit an die Hand geben.

  7. Balkon-Problematik: Dank für wertvolle Beiträge zur Klärung

    Foto von

    Vielen Dank!
    Haben Sie vielen Dank für Ihre für mich sehr wertvollen Beiträge. Ich werde mich damit umgehend an unseren Hausverwalter wenden. Der Aufbau des Balkons ist mir leider nicht transparent, wir haben vom Vorbesitzer übernommen und diese Details müssen wir noch klären.

    Ein schönes Wochenende Ihnen noch und beste Grüße

  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Balkon tropft auf Terrasse: Ursachen, Rechte & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um einen tropfenden Balkon, der auf eine Terrasse im Erdgeschoss Wasserschäden verursacht. Mögliche Ursachen sind ein verstopfter oder falsch konstruierter Notüberlauf, mangelhafte Abdichtung oder fehlende Instandhaltung. Die Zuständigkeit für die Beseitigung des Mangels hängt vom Aufteilungsplan der WEGAbk. ab und kann beim Verwalter liegen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Balkon Notüberlauf: Rückführung des Wassers prüfen! sollte der Notüberlauf nur bei Starkregen aktiv sein. Andernfalls liegt möglicherweise ein Problem mit der Abdichtung oder dem regulären Ablauf vor. Eine Überprüfung der Wasserführung ist ratsam.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Balkon: Sondereigentum, Instandhaltung & Notentwässerung klärt auf, dass Balkone Sondereigentum sein können, was die Zuständigkeit für Instandhaltung beeinflusst. Die genaue Regelung findet sich im Aufteilungsplan der WEG. Auch bei einem Holzbohlenbelag muss die Entwässerung funktionieren.

    🔴 Kritisch/Risiko: Wenn Stunden nach dem Regen noch Wasser tropft, deutet dies auf einen Systemfehler und mangelnde Instandhaltung hin, wie in Balkon: Instandhaltungspflicht des Verwalters bei Mängeln beschrieben. Dies kann zu versteckten Mängeln und Gebäudeschäden führen. Eine schnelle Klärung ist wichtig, um Folgeschäden zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Wenden Sie sich umgehend an den Hausverwalter, um die Ursache des Wasserschadens zu klären und die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung einzuleiten. Klären Sie die Zuständigkeit für die Instandhaltung des Balkons anhand des Aufteilungsplans der WEG. Beachten Sie auch den Beitrag Balkon Entwässerung: Mangelhafte Ausführung – Korrektur möglich!, der eine Korrektur mit geringem Aufwand in Aussicht stellt.

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