Ortsüblche Preis
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Ortsüblche Preis

Hallo,
in meiner Baubeschreibung ist festgelegt, dass Sonderwünsche nach den "ortsüblichen Preisen" abgerechnet werden.
Wo sind die festgelegt bzw. an wen kann ich mich wenden, um sie zu erfahren?
Gruß
Hartmut Dassel
  • Name:
  • Hartmut Dassel
  1. Die Frage muss anders lauten:

    Lieber Herr Dassel,
    ich glaube Sie sollten sich auch einige andere Fragen stellen, denn eine solche Regelung lässt Ihrem Vertragspartner fast grenzenlose Möglichkeiten.
    • Haben Sie einen unabhängigen Baubetreuer/Sachverständigen (damit ist kein vom Bauträger beauftragter TÜV Gutachter o.ä. gemeint), der Ihre Interessen vertritt => der kann sie auch bezüglich Ihrer ersten Frage beraten
    • Welche anderen Dinge sprechen für den Vertragspartner, dass man sich auf solche vertraglichen Regelungen einlassen sollte?

    etc. ...


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