HOAI-Forderung ohne Vertrag: Architektenhonorar, Abrechnung & Chancen bei Sanierung in NRW?
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HOAI-Forderung ohne Vertrag: Architektenhonorar, Abrechnung & Chancen bei Sanierung in NRW?
unser Architekt, mit dem wir nur einen mündl. Vertrag hatten ("ach ja, der Vertrag, den muss ich quasi nur noch ausdrucken ... "), und den wir mittendrin von seinen Aufgaben entbunden haben, da er teilweise Null Leistung erbrachte, schickte uns nun eine nicht näher erläuterte Vorabrechnung nach Stundensatz (5800 € = 93 Std. a 50 €, zzgl. Nebenkosten 5 % und Umsatzsteuer).
Da wir mit seiner Leistung extrem unzufrieden sind und fast alles selber organisiert und vergeben haben und nun auch selber beaufsichtigen (Sanierung eines Altbaus, Baukosten ca. 40.000 €), haben wir nun selbständig seine Leistungen und Teilleistungen anhand der HOAIAbk. aufgedröselt und kommen auf einen Betrag von gut 1700 €. Können wir das folgendermaßen machen?
Wir sind von der genannten Bausumme ausgegangen, gestehen ihm für die Leistungsphasen 1-3 die vollen Prozentanteile zu, Punkt 4 entfällt, und für Nr. 5-7 berechnen wir nur je ein Viertel der übl. Prozentsätze, denn da hat er sich nur um ein einziges Gewerk überhaupt gekümmert, das etwa ein Viertel der Bausumme ausmacht. Phasen 8 u. 9 übernehmen wir komplett selber und wollen ihm dafür auch nichts zahlen. Immerhin hat er sich auch noch nie auf der Baustelle blicken lassen. Hätten wir uns wie ursprünglich gedacht, ganz auf ihn verlassen, wäre jetzt, fast 4 Mon. nach Schlüsselübergabe, noch kein einziges Gewerk in Gang (ich übertreibe nicht!).
Wir kommen nun also auf weniger als ein Drittel von seiner Forderung. Haben wir Chancen, damit durchzukommen?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort,
Michaela
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Die Durchsetzung von HOAIAbk.-Forderungen ohne schriftlichen Vertrag ist komplex. Entscheidend ist, ob ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde und welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
Abrechnung prüfen: Kontrollieren Sie die abgerechneten Leistungsphasen, Stundensätze und Nebenkosten. Die HOAI gibt Rahmen vor, aber ohne Vertrag ist die Beweisführung schwierig.
- Leistungserbringung: Dokumentieren Sie genau, welche Leistungen der Architekt tatsächlich erbracht hat.
- Teilleistungen: Wurden nur Teilleistungen erbracht, muss dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
- Baukosten: Die Baukosten sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung des Honorars nach HOAI.
🔴 Gefahr: Unklare Vereinbarungen können zu hohen, unberechtigten Forderungen führen. Die Beweislast liegt bei dem Architekten.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Honorarforderung von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die Abrechnung auf Plausibilität prüfen und Ihre Chancen einschätzen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Honoraren, insbesondere wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorarzone, Baukosten. - Leistungsphasen
- Die HOAI unterteilt Architektenleistungen in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.
Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung. - Baukosten
- Die Baukosten sind die Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie sind ein wesentlicher Faktor für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI.
Verwandte Begriffe: Kostenschätzung, Kostenberechnung, Honorarzone. - Honorarzone
- Die HOAI teilt Bauvorhaben in verschiedene Honorarzonen ein, je nach Schwierigkeitsgrad. Die Honorarzone beeinflusst die Höhe des Architektenhonorars.
Verwandte Begriffe: Schwierigkeitsgrad, Baukosten, Leistungsphasen. - Stundensatz
- Ein Stundensatz ist der Preis, der für eine Arbeitsstunde berechnet wird. Er wird häufig bei Leistungen verwendet, die nicht von der HOAI erfasst werden oder wenn keine HOAI-Vereinbarung getroffen wurde.
Verwandte Begriffe: Honorar, Abrechnung, Leistungsnachweis. - Abrechnung
- Die Abrechnung ist die Zusammenstellung der erbrachten Leistungen und der dafür in Rechnung gestellten Kosten. Sie muss transparent und nachvollziehbar sein.
Verwandte Begriffe: Honorar, Leistungsphasen, Nebenkosten. - Mündlicher Vertrag
- Ein mündlicher Vertrag ist eine Vereinbarung, die nicht schriftlich festgehalten wurde. Er ist grundsätzlich wirksam, aber die Beweisführung kann schwierig sein.
Verwandte Begriffe: Schriftlicher Vertrag, Beweislast, Vereinbarung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was passiert, wenn kein schriftlicher Architektenvertrag vorliegt?
Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Architektenvertrag wirksam sein, wenn er mündlich geschlossen wurde. Die Beweisführung ist jedoch schwieriger. Es gilt zu klären, welche Leistungen vereinbart wurden und ob diese erbracht wurden. - Frage: Wie wird das Honorar ohne schriftliche Vereinbarung berechnet?
Ohne explizite Vereinbarung gilt die HOAI als Grundlage für die Honorarberechnung. Allerdings muss der Architekt nachweisen, welche Leistungen erbracht wurden und welche Baukosten angefallen sind. Die Honorarzone und der Prozentsatz für die erbrachten Leistungsphasen sind entscheidend. - Frage: Welche Rolle spielen die Leistungsphasen bei der Abrechnung?
Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen (z.B. Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung). Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Prozentsatz am Gesamthonorar. Wenn der Architekt nur Teilleistungen erbracht hat, kann er auch nur diese abrechnen. - Frage: Was kann ich tun, wenn die Honorarforderung zu hoch erscheint?
Lassen Sie die Honorarforderung von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Dieser kann die Abrechnung auf Plausibilität prüfen und Ihre Rechte geltend machen. Dokumentieren Sie alle erbrachten Leistungen und eventuelle Mängel. - Frage: Welche Bedeutung hat die Bausumme für das Architektenhonorar?
Die Bausumme ist ein wesentlicher Faktor für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. Je höher die Bausumme, desto höher ist in der Regel auch das Honorar. Die Bausumme muss jedoch realistisch und nachvollziehbar sein. - Frage: Kann der Architekt Nebenkosten in Rechnung stellen?
Ja, der Architekt kann Nebenkosten wie Fahrtkosten, Druckkosten und Telefonkosten in Rechnung stellen. Diese müssen jedoch im Vertrag vereinbart oder üblich sein und nachgewiesen werden. - Frage: Was ist ein Stundensatz und wann darf er angewendet werden?
Ein Stundensatz wird in der Regel dann angewendet, wenn keine HOAI-Vereinbarung getroffen wurde oder wenn es sich um besondere Leistungen handelt, die nicht von der HOAI erfasst werden. Der Stundensatz muss angemessen und nachvollziehbar sein. - Frage: Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer bei der Architektenrechnung?
Architektenleistungen sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird auf das Honorar und die Nebenkosten aufgeschlagen. Der Architekt muss die Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweisen.
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Detaillierte Informationen zur Berechnung des Architektenhonorars nach HOAI. - Rechte des Bauherrn
Überblick über die Rechte des Bauherrn im Bauprozess.
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HOAI Honorar: Fehlerhafte Abrechnung – Nicht fällig?
Wenn der Kollege ...
die Rechnung so wie beschrieben aufgemacht hat, ist sie schon mal falsch und damit WAHRSCHEINLICH (kein Jurist) nicht mal fällig.
Ohne die näheren Umstände zu kennen, glaube ich aber auch an Ihre 1700 nicht, selbst dann, wenn Ihre Einschätzung der Leistungsphasen richtig sein sollte. Da dürfte nach HOAIAbk. mehr bei rauskommen.
Aber - jetzt kommt der große Haken - wenn Sie ihn "mittendrin von seinen Aufgaben entbunden (war er schwanger 😉 haben", könnte das einer ordentlichen Kündigung gleichkommen und dann hätte der Architekt Anspruch auf das VOLLE Honorar einschl. LPAbk. 8 abzgl. dessen, was er erspart hat (was meist nicht viel ist).
Dann wird es teuer!
Also Vorsicht mit dem Porzellan, das Sie ggf. zerschlagen. -
Architektenhonorar: Voller Anspruch trotz Nichtleistung?
Volles Honorar auch bei Nullleistung?
Hallo,
vielen Dank für die rasche Antwort, auch wenn wir mittlerweile einen Brief mit einem Gegenvorschlag von 2000 € eingeworfen haben ...
Das klingt leider schon plausibel mit seinem Anspruch auf volles Honorar, was Sie schreiben. Sozusagen war er ursprünglich voll beauftragt gewesen, und das gilt dann auch. Aber dennoch: Er war und ist fast nie zu erreichen, er hat sich um fast nichts von dem gekümmert, was vereinbart war, er hat hin und wieder das Wort "Vergabe" gesagt und wirklich jedes Gespräch endete damit, das wir noch dies und das überlegen müssten (und zwar immer das Gleiche, denn leider ist er auch noch vergesslich). Ursprünglich war Ende Aug., später Mitte Sep. als Einzugstermin angepeilt, was beides auch jetzt, nachdem es endlich losgegangen ist, total unrealistisch ist. Ohne unsere Eigeninitiative hätte bisher noch kein einziger Handwerker irgendwas getan. Jetzt sind sie endlich seit 2 Wochen dabei, und er war noch nie dort gewesen.
Diese ganze Nichtleistung spielte sich wohlgemerkt vor unserer Trennung von ihm ab.
Also nochmal so herum betrachtet: Ich habe auch vollen Anspruch auf mein Gehalt, ob ich nun etwas bessere oder schlechtere Leistung erbringe. Aber wenn GAR NICHTS kommt und das Ergebnis (entsprechend dem Einzug) zu kippen droht, dann wird das als Arbeitsverweigerung betrachtet und ist ein Kündigungsgrund, und soweit ich weiß, müsste ich dann auch für den Schaden aufkommen (z.B. für den notwendigen Ersatz). Ist all das völlig egal?
Es ist zum Haareraufen, dass ein guter Architekt, der sein ganzes Können und viel Zeit in ein Projekt investiert, genau das Gleiche nach einer anerkannten Honorarordnung kassiert wie einer, der hauptsächlich zu Hause Däumchen dreht und dessen größte Hilfe darin besteht, mit seiner Arbeit ganz aufzuhören, damit wenigstens wir selber sie erledigen können. Dieses ständige Warten und Hoffen hatte uns drei Monate ohne ein einziges auch nur kleines Zwischenergebnis seinerseits gekostet. Wir halten ihn mittlerweile für einen Hochstapler, nur ist er nun mal offiziell Architekt und kann Ansprüche stellen. Unser eigener größter Fehler bestand darin, ihn anfangs zu beauftragen, aber als Laie steckt man eben am Anfang noch nicht so drin, das zu beurteilen.
Sollen wir einen Baurechtler um Rat fragen?
Viele Grüße,
Michaela -
Architektenvertrag: Kündigung – Mängelanzeige erforderlich!
Auch wenn
Sie in Ihrem Beruf keine Leistung erbringen, kann der Arbeitgeber deshalb nicht einfach kündigen. Zuvor bedarf es einer Abmahnung.
So auch im Falle Ihres Architekten.
Der richtige Weg ist dann: Mängelanzeige, Aufforderung zur Mängelbeseitigung, Fristsetzung ggf. mit Androhung der Kündigung.
Das alles schriftlich, weil es beweisbar sein muss. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).HOAI Honorarforderung ohne Vertrag: Rechte und Pflichten
💡 Kernaussagen: Bei einem mündlichen Architektenvertrag besteht grundsätzlich Anspruch auf Architektenhonorar nach HOAIAbk.. Eine fehlerhafte Abrechnung kann die Fälligkeit der Forderung beeinflussen. Auch bei Nichtleistung des Architekten ist eine Kündigung nicht ohne vorherige Mängelanzeige möglich. Die Leistungsphasen und erbrachten Teilleistungen sind entscheidend für die Honorarhöhe.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut HOAI Honorar: Fehlerhafte Abrechnung – Nicht fällig? kann eine fehlerhafte Rechnung die Fälligkeit des Honorars in Frage stellen. Daher sollte die Abrechnung genau geprüft werden.
✅ Zusatzinfo: Auch wenn der Architekt seine Leistung nicht erbringt, ist eine sofortige Kündigung nicht möglich. Es bedarf einer vorherigen Abmahnung und Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, wie im Beitrag Architektenvertrag: Kündigung – Mängelanzeige erforderlich! erläutert wird. Dies ist besonders wichtig im Architektenrecht.
💰 Zusatzinfo: Die Höhe des Architektenhonorars richtet sich nach den erbrachten Leistungsphasen und Teilleistungen. Selbst bei einer Trennung kann der Architekt Anspruch auf Honorar haben, wie im Beitrag Architektenhonorar: Voller Anspruch trotz Nichtleistung? diskutiert wird. Die Baukosten spielen ebenfalls eine Rolle bei der Berechnung.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Problemen mit dem Architekten sollte man zunächst eine Mängelanzeige erstellen und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Eine genaue Prüfung der Abrechnung ist ratsam, um Fehler zu identifizieren und gegebenenfalls Einspruch zu erheben. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Rahmen des Architektenvertrags zu klären.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "HOAI, Architektenhonorar, Honorar, Abrechnung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … korrekt in der Abrechnung berücksichtigt? …
- … Kostenermittlung: Vergleichen Sie die Kostenermittlung im Architektenvertrag mit den tatsächlichen Baukosten. Gibt es hier Abweichungen, die das Honorar beeinflussen? …
- … Anrechenbare KostenDie anrechenbaren Kosten sind die Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten. Sie umfassen die Kosten der Baukonstruktion, der technischen …
- … Baunebenkosten. Nicht dazu gehören Grundstückskosten, Umsatzsteuer und Kosten für Eigenleistungen.Verwandte Begriffe: Honorarzone, Honorarsatz, Baukosten. …
- … bis zur Objektbetreuung. Jede Phase hat einen bestimmten Anteil am Gesamthonorar.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … in regelmäßigen Abständen oder nach Fertigstellung bestimmter Leistungsphasen gestellt.Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Honorar, Zahlungsplan. …
- … aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und stellt den endgültigen Honoraranspruch dar.Verwandte Begriffe: Abschlagsrechnung, Honorar, Verjährung. …
- … vom Architekten beauftragt wurden. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Architektenhonorars nicht berücksichtigt.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Baukosten, Bauherr. …
- … Honorarzone ist ein Faktor zur Bestimmung des Architektenhonorars. Sie …
- … richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Honorarsatz, HOAIAbk.. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung und Honorarberechnung.Verwandte Begriffe: Anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone. …
- … Architektenvertrag?Antwort: Anrechenbare Kosten sind die Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars. Sie umfassen die Kosten für die Baukonstruktion, die technischen …
- … Frage: Wie werden Eigenleistungen bei der Berechnung des Architektenhonorars berücksichtigt?Antwort: Eigenleistungen werden aus den anrechenbaren Kosten herausgerechnet, …
- … da der Architekt für diese Leistungen kein Honorar erhält. Es ist wichtig, dass die Eigenleistungen im Architektenvertrag klar definiert und dokumentiert sind. …
- … Frage: Was sind Leistungsphasen im Architektenvertrag?Antwort: Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Schritte der Architektenleistung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil. …
- … Fertigstellung aller Leistungen. Sie berücksichtigt alle Abschlagszahlungen und stellt den endgültigen Honoraranspruch dar. …
- … Bestandteil des Architektenvertrags. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und sollte möglichst genau sein. …
- … HOAIAbk.?Antwort: Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. …
- … Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen und dient als Orientierungshilfe bei der Vertragsgestaltung. …
- … Honorarberechnung nach HOAIAbk.Wie das Architektenhonorar gemäß HOAI berechnet …
- … Anrechenbare Kosten: Eigenleistungen mindern Honorar NICHT! …
- … Eigenleistungen können ja nicht das Honorar mindern …
- … nicht das Honorar mindern. …
- … Architektenhonorar: Eigenleistungen & Baukosten – Logik-Beispiel …
- … Ihrer Logik folgend bekäme der Architekt dann kein Honorar. …
- … erbracht (LVAbk. für Eigenleistung nicht erforderlich, z.B. ), dann ist das Honorar um den Eigenleistungsanteil zu mindern. …
- … Dann ist für die entsprechende (n) Leistungsphase (n) das Honorar nach den 200 T zu ermitteln und um 10 % zu mindern. …
- … Architektenvertrag: Anrechenbare Kosten, Honorar & Eigenleistungen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnungsgrundlage & Baubetreuung?
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten & Berechnung …
- … Architektenhonorar für Fassadendämmung: Wie berechnet sich das Honorar? Welche Kosten …
- … Architektenhonorar, Fassadendämmung, Baubetreuung, EnEVAbk., Honorarberechnung, Sanierungskosten, Angebotsprüfung, Energiebericht …
- … Architektur, Fassadendämmung, Baubetreuung, Honorar …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: …
- … Baubetreuung hat er 13.311 veranschlagt. Grundlage sind die Lf 5-8 der HOAIAbk. = 70 % von 106.000 geschätzten Baukosten + 20 % Aufschlag für Modernisierung. Ich …
- … Kostenschätzung liegen wir mittlerweile bei 160.000 Sanierungskosten. Da wird dann sein Honorar nochmal um einige Tausender anziehen. Muss das Honorar wirklich so hoch …
- … dämmen und Fenster tauschen möchten und sich fragen, wie sich das Architektenhonorar dafür zusammensetzt. …
- … Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars …
- … ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.). Diese regelt die Leistungsphasen (z.B. Planung, Ausführung) und die anrechenbaren Kosten (Baukosten). Die Fassadendämmung und der Fenstertausch fallen unter die anrechenbaren Kosten. Der Schwierigkeitsgrad des Projekts beeinflusst das Honorar ebenfalls. …
- … ein zusätzliches Honorar anfallen. Dies wird oft als Prozentsatz der Baukosten oder als Stundensatz vereinbart. Die Angebotsprüfung und die Kontrolle der Arbeiten sind wichtige Bestandteile der Baubetreuung, um Pfusch am Bau zu vermeiden. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) …
- … ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars bei Bauprojekten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, anrechenbare …
- … LeistungsphasenDie HOAIAbk. unterteilt Architektenleistungen in verschiedene Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und wird entsprechend honoriert.Verwandte Begriffe: HOAI, Planung, Bauüberwachung …
- … Anlage erforderlich sind. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars nach HOAIAbk..Verwandte Begriffe: HOAI, Baukosten, Honorarberechnung …
- … Frage: Wie wird das Architektenhonorar bei einer Fassadensanierung berechnet? …
- … Antwort: Das Architektenhonorar wird auf …
- … Basis der HOAIAbk. berechnet. Dabei spielen die anrechenbaren Kosten der Sanierung, der Schwierigkeitsgrad und die erbrachten Leistungsphasen eine Rolle. Die HOAI legt Honorarspannen fest, innerhalb derer das Honorar verhandelt werden …
- … Frage: Was sind anrechenbare Kosten im Sinne der HOAIAbk.? …
- … Frage: Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden? …
- … Antwort: Innerhalb der Honorarspannen der HOAI …
- … Honorar auch außerhalb der Spannen liegen, muss aber schriftlich vereinbart werden. …
- … Hinweise zu wichtigen Punkten im Architektenvertrag, wie Leistungsumfang und Honorar. …
- … Architektenhonorar: Bauleitung – Aufwand, Haftung & Kosten! …
- … HOAIAbk. Phasen 5-8: Kostenansatz für Fassadendämmung angemessen? …
- … Es handelt sich um HOAI Phasen 5-8 …
- … Leute zum Arzt oder zum Anwalt gehen, diskutiert keiner über deren Honorar - weder vorher noch hinterher. …
- … Abgesehen davon finde ich die Honorarforderung auch nicht gerade üppig, zumal sich bei Sanierung immer noch …
- … Auge auf die Bauarbeiten zu werfen. Dass das dann in einem HOAIAbk.-Vertrag mit offensichtlich entsprechenden Kosten endet, war uns nicht klar, wobei …
- … Missverständnis: Klärung der Bedenken zum Architektenhonorar …
- … ist). Dazwischen gibt es kaum Spielraum. Warum sollte es dann beim Honorar einen geben? …
- … Architektenhonorar Fassadendämmung: Kosten, Berechnung & Baubetreuung …
- … forum/architektur/11217.php,/forum/architektur/10954.php,/forum/architektur/10526.php,/forum/honorar/10525.php,/forum/honorar/10490.php,/forum/neubau/11450.php,/forum/planung/15473.php,/forum/planung/11155.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern?
- … Architekt hat zu viel geplant? Was tun bei Kostenüberschreitung? Infos zu Honorar, Rechten und Vorgehen. Jetzt informieren! …
- … Architekt, Kostenüberschreitung, Planungsfehler, Honorar, Baurecht, …
- … Architekt zu viel geplant: Kostenüberschreitung, Honorar & Rechte bei Planungsfehlern? …
- … Bauherrn und einem Architekten, der die Leistungen des Architekten und das Honorar regelt.Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAIAbk. …
- … HOAIDie HOAI (Honorarordnung …
- … für Architekten und Ingenieure) ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsphasen …
- … die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Architektenhonorare.Verwandte Begriffe: Baunebenkosten, Gesamtkosten, Investitionskosten …
- … Was bedeutet HOAIAbk.?HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt …
- … die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen und Anwendung …
- … der HOAIAbk.. …
- … Planungsziel verfehlt: Kein Honorar bei Kostenüberschreitung! …
- … Damit komme ich selbst wenn ich die sehr unwahrscheinliche Honorarzone IVAbk. Höchstsatz ansetze und den max Umbauzuschlag von 80 % ansetze, …
- … nicht einmal in die Nähe von 20.000 Honorar, wenn ich davon ausgehe, dass es bei Planungsleistungen um die Leistungsphasen 1 - 4 geht. …
- … Laut HOAIAbk. 2009 (ebenfalls Grundlage für diese Rechnung) …
- … Ich weiß nicht, wie außerhalb der allgemeinen HOAIAbk. Aufstellung eine solche Planung kostet. Wir haben uns damals für diesen …
- … Honoraranspruch: Kein Honorar bei zu teurer Planung! …
- … Planung zu teuer ist, hat er GAR KEINEN Anspruch auf ein Honorar! …
- … Architekt zu viel geplant: Honorar & Rechte bei Kostenüberschreitung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenwechsel in der Planungsphase: Kosten, Risiken & Vorgehensweise?
- … Architektenwechsel, Planungsphase, Architekt, Honorar, Bauplanung, Baurecht, Entwurf, Bauantrag, Kosten, Risiken …
- … Architektur, Bauplanung, Baurecht, Honorarwesen, …
- … passiert wenn wir uns jetzt von unserem ersten Architekten trennen? Wieviel Honorar steht ihm zu? Wir haben keinerlei schriftliche Beauftragung oder ähnliches unterschrieben. …
- … Honorar: Klären Sie, welcher Leistungsstand erreicht wurde und wie das Honorar abgerechnet wird. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( …
- … HOAIAbk.) regelt die Honorare nach Leistungsphasen. …
- … HOAIAbk.Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine …
- … deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie diese abgerechnet werden. Die HOAIAbk. dient als Grundlage für die Honorarberechnung und soll eine …
- … angemessene Vergütung der Architekten sicherstellen.Verwandte Begriffe: Leistungsphase, Honorar, Architektenvertrag …
- … LeistungsphaseDie Leistungsphasen sind definierte Abschnitte innerhalb eines Bauprojekts, die von Architekten oder Ingenieuren erbracht werden. Sie sind in der HOAIAbk. festgelegt und umfassen verschiedene Aufgaben, von der Grundlagenermittlung bis zur …
- … Objektbetreuung. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten Honoraranteil.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauprojekt …
- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er sollte alle wichtigen Aspekte des Bauprojekts, wie zum Beispiel die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung, detailliert beschreiben.Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphase, Honorar …
- … HonorarDas Honorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine …
- … Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der HOAIAbk. und den vereinbarten Leistungsphasen. Es kann als Pauschalhonorar oder als …
- … Zeithonorar vereinbart werden.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Leistungsphase, Architektenvertrag …
- … Frage: Wie wird das Honorar des ersten Architekten abgerechnet?Das Honorar wird in der Regel …
- … abgerechnet. Klären Sie, welche Leistungsphasen bereits erbracht wurden und wie viel Honorar dafür fällig ist. Ein detaillierter Leistungsnachweis ist wichtig. …
- … Frage: Was ist die HOAIAbk.?Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie …
- … regelt die Honorare für Architektenleistungen nach Leistungsphasen und ist eine wichtige Grundlage für die Honorarberechnung. …
- … Honorarstreit mit ArchitektTipps und Ratschläge zur Klärung von Honorarfragen und zur Vermeidung von Streitigkeiten. …
- … Architektenwechsel: Freie Kündigung – Honorar & entgangener Gewinn …
- … Sie müssten ihm dann das volle Honorar abzgl. ein paar 1000 zahlen. …
- … Architektenhonorar: Vorentwurf bezahlen – Unfaire Gewinnausfälle? …
- … gebracht. Worauf bezieht sich denn die Auftragssumme ? Ist das das Gesamthonorar des Architekten oder der Gesamtpreis des Gebäudes? …
- … Architektenwechsel: Kulanz vs. Juristische Honoraransprüche …
- … Welcher Honoraranspruch entstanden sein könnte, weiß ich nicht, ebenso wenig, welche Honorar …
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