2. Bildungsgesetz
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Zwei Fachwerke, die nach dem 1. Bildungsgesetz konstruiert wurden, werden durch 3 Stäbe miteinander verbunden. Diese Stäbe oder deren Verlängerungen dürfen sich nicht alle in einem Punkt schneiden, noch dürfen nicht alle parallel sein.
An die Stelle von zwei Stäben kann auch ein beiden Fachwerken gemeinsamer Knoten treten.
Jedoch darf weder der dritte Stab, noch seine Verlängerung durch den gemeinsamen Knoten gehen.
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