Bauleistungsversicherung bei Totalschaden
BAU-Forum: Bauversicherung
Bauleistungsversicherung bei Totalschaden
Liebes Forum,
ich baue selbst als Bauherr und vergebe Einzelgewerke, so auch den Rohbau. Die Baupläne wurden im Rahmen eines Freundschaftsdienstes erstellt, wobei jedoch ein Statiker dann offiziell beauftragt wurde und seine Unterschrift gesetzt hat.
Die Baugenehmigung liegt vor und ich möchte zumindest wissen, was passiert, wenn jetzt Aufgrund von Problemen mit dem Fundament oder dem Mauerwerk ein Riesenschaden (z.B. Einsturz) entsteht, ob die Bauleistungsversicherung dann auch einen 6-stelligenen Schaden ersetzt. Es heißt ja grundsätzlich "Folgeschäden von Konstruktionsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker sind mitversichert". Die Rohbauer in Regress zu nehmen für Pfusch, soll nicht Teil dieser Frage sein. Es geht um Unvorhersehbares bzw. Fehler in den Plänen.
Ich hoffe, mein Anliegen ist verständlich geworden.
Danke für jeden Beitrag.
Gruß
ich baue selbst als Bauherr und vergebe Einzelgewerke, so auch den Rohbau. Die Baupläne wurden im Rahmen eines Freundschaftsdienstes erstellt, wobei jedoch ein Statiker dann offiziell beauftragt wurde und seine Unterschrift gesetzt hat.
Die Baugenehmigung liegt vor und ich möchte zumindest wissen, was passiert, wenn jetzt Aufgrund von Problemen mit dem Fundament oder dem Mauerwerk ein Riesenschaden (z.B. Einsturz) entsteht, ob die Bauleistungsversicherung dann auch einen 6-stelligenen Schaden ersetzt. Es heißt ja grundsätzlich "Folgeschäden von Konstruktionsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker sind mitversichert". Die Rohbauer in Regress zu nehmen für Pfusch, soll nicht Teil dieser Frage sein. Es geht um Unvorhersehbares bzw. Fehler in den Plänen.
Ich hoffe, mein Anliegen ist verständlich geworden.
Danke für jeden Beitrag.
Gruß
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Das hängt ja wohl davon ab, wer einen vermeintlichen Schaden ...
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Vorliegende Versicherung fragen
Hallo.
Der Wortwahl entnehme ich, dass bereits eine entsprechende Versicherung vorliegt? Oder haben Sie sich nur "intensiv" damit beschäftigt?
Da nur Ihre Versicherung den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen kennt empfehle ich eine kurze Anfrage bei dieser. Wie in (fast) allen Versicherungssparten sind die Bedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Eine Anruf (dann ist allerdings nichts belegbar) oder besser eine Email an Ihre Versicherungsgesellschaft dürfte Ihre Fragen klären.
Haben Sie einen Außendienstpartner, von dem Sie betreut werden?
Wenden Sie sich trotzdem für Fragen direkt an die Gesellschaft. Ohne dem Versicherungsaußendienst zu Nahe treten zu wollen neigt dieser dazu bei Anfragen immer zu sagen: "Jaja, ist alles mitversichert ... "
Sie wollen aber doch Fakten haben oder?
Schöne Grüße
Robert Seb. Grafetstetter