Frostschaden an neuer Fußbodenheizung
BAU-Forum: Fußbodenheizungen / Wandheizungen

Frostschaden an neuer Fußbodenheizung

Hallo,
wir sind gerade am bauen (Schleswig-Holstein).
Die Fußbodenheizung, die durch das von uns beauftragte Unternehmen installiert wurde, ist jetzt an mehreren Stellen kaputtgefroren, da leider erst verspätet geheizt werden konnte.
Hätte ich jetzt für Frostfreiheit sorgen müssen? Wer kommt jetzt für die Kosten auf?
Vielen Dank für Eure Hinweise und Kommentare
  • Name:
  • Nico
  1. wer hatte denn zu verantworten, dass ...

    wer hatte denn zu verantworten, dass die Fußbodenheizung befüllt wurde, obwohl die Anlage offenbar noch noch nicht in Betrieb genommen werden konnte?
  2. Auffüllen der Heizung

    Der Monteur hat die Anlage mit Wasser gefüllt, um die Dichtigkeit protokollieren zu können.
    • Name:
    • Nico
  3. dann hätte er das Wasser meiner ...

    dann hätte er das Wasser meiner Meinung nach danach wieder ablassen oder die Heizung in Betrieb nehmen müssen. Hoffentlich ist der gut versichert. Wurde er schon bezahlt? Wenn noch kein Estrich liegt (hoffentlich) lässt sich der Schaden doch bestimmt noch einigermaßen einfach beheben. Warum konnte die Heizung erst verspätet in Betrieb genommen werden?
  4. natürlich

    war schon alles fertig ... Estrich war durchgehärtet, etc. ...
    Hausstrom war noch nicht da, weil u.a. im Baugebiet der Tiefbauer die Kabel nicht richtig verlegt hat und weil die Stadtwerke den Hausanschluss Aufgrund der Witterung nicht anschließen wollte ...
    • Name:
    • Nico
  5. Estrich aushärten

    Foto von Martin Eggelsberger

    Der Estrich wir in Verbindung mit einer Fußbodenheizung gem. Heizprotokoll nach ca. 14 Tagen aufgeheizt und abgekühlt. Ist das nicht geschehen, können bei späterer Inbetriebnahme Risse entstehen, die sich auch im Belag abzeichnen. Da mit dem Strom ist schlecht, aber es gab doch sicher Baustrom auf der Baustelle. Da muss dann halt übergangsweise angeschlossen werden. Ist sicher billiger, als alles wieder rausreißen.
  6. die Schuldfrage können vielleicht nur Anwälte ...

    die Schuldfrage können vielleicht nur Anwälte klären, ich persönlich sehe die Verantwortung bei beiden. Was konkret ist denn nun kaputt gegangen, Totalschaden oder nur ein paar Muffen? Richtig aufwändig und teuer wird es wenn der Estrich raus muss, bei allem anderen kann man sich vielleicht bei der Verteilung der Kosten einigen, statt einen Richter zu bemühen. Meine Hoffnung würde ich auch auf die Haftpflicht Versicherung der Sanitärfirma richten. Gibt es denn schon eine finanzielle Schätzung des Schadens?

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