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  • Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

  • 15303: Massive Bauschäden nach 2 Wochen - bitte anschauen!

Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Willkommen bei den Fachleuten für trockene Mauern!
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Massive Bauschäden nach 2 Wochen - bitte anschauen! 26.06.2016    

Hallo,

vorneweg: ich bin Laie, aber das was ich hier sehe, sieht für mich ganz gewaltig nach Baupfusch aus!

Wir haben eigentlich einen Gutachter (Ing-Büro + Architekt), der den Bau begleiten soll, aber diesem ist dies bislang nicht aufgefallen. Ich frage mich, wie das sein kann.

Wir haben: massive Kiesnester, eine fehlerhafte Drainagen Bodendurchführung, offenbar keine PE Folie und Sauberkeitsschicht, schief gegossene Betonwände, Risse in der Bodenplatte von 1mm und größer, enorme Kiesnester innen wie außen, vor allem im Bereich Betonwand und Bodenplatte / Streifenfundament, dazu auch Kiesnester im Streifenfundament, eine schief aufgesetzte Betonwand auf der Bodenplatte (schaut entweder 1-2cm drüber, oder ist 3-4cm nach hinten versetzt), schief gemauerte Ziegel, teilweise sogar mit PU Schaum, usw. usw.

Da Bilder mehr als tausend Worte sagen, versuche ich diese nun anzuhängen.

Ich schätze, ich muss sofort einen Baustopp verhängen und brauche einen neuen Gutachter, oder übertreibe ich?

Anhang:

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  1. Bilder #2 26.06.2016    

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  2. Bilder #3 26.06.2016    

    Nochmals Bilder ( wird immer krasser!)

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  3. Bilder #4 26.06.2016    

    Noch ein paar Bilder

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  4. Bilder #5 26.06.2016    

    Weiter geht's - jetzt wird's richtig krass!

    Anhang:

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  5. Die letzten! 26.06.2016    

    Ist da überhaupt noch etwas zu retten? Sieht für mich fast nach Totalschaden aus?! Wie will man das denn fachgerecht und dauerhaft wasserdicht sanieren?

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  6. Holen Sie sich einen Sachverständigen... 26.06.2016    

    der dann alles besichtigt und die Fehler bewertet. Das geht hier trotz der vielen Fotos etwas über unsere Möglichkeiten.

    Soll das Ganze eine komplette WU-Konstruktion werden (Weiße Wannde nach WU-Beton-Richtlinie)?

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  7. Nein, Bitumenabdichtung. 26.06.2016    

    Hallo. Beton der Bodenplatte ist.angeblich C25, 15cm dick. Drumherum Streifenfundamente.

    Gebaut wird keine weiße Wanne, sondern schwarze Wanne mit Bitumendickbeschichtung

    Wenn ich das richtig sehe fehlt die Sauberkeitsschicht und die PE Folie. Wozu sind diese mit Folie überdeckten Schotter Hügel in der Bodenplatte?

    Die Unterspülung des Fundaments mit Wasser dürfte auch nicht normal sein. Wie finde ich einen guten Sachverständigen? Wie erwähnt haben wir einen von Anfang an mit der Bauüberwachung beauftragt, dieser taugt aber nix..

  8. Na eine schwarze Wanne bauen Sie aber das gerade eben nicht! 26.06.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    Das ist sicher!

    Nur etwas schwarzes drauf zu schmieren begründet noch nicht die Ausführung der Bauweise einer "schwarzen Wanne"!

    Eine schwarze Wanne ist rund herum schwarz. Eine Abdichtung auf der dem Wasser zugewandten Seite. Dies bedeutet, auch unter der Bodenplatte, und die Abdichtung die dann wiederum an den Wänden anschließt. Tutttokomplettorundherum!

    Das haben Sie doch nicht.

    Sie bekommen eine normale Bodenplatte, offensichtlich auf Fundamenten, die nicht ausreichend dick genug ist um selbst als Bauteil dicht genug zu sein, insebesondere auch der schlechten Ausführung wegen nicht.

    Bei einer schwarzen oder auch bei einer weissen Wanne, benötigen Sie keine Dränage. Die ist eher dann auch noch kontraproduktiv.

    Bei der Verlegung einer Dränage generell jedeoch, stellt sich im Übrigen die Frage ob Sie überhaupt eine verlegen dürfen. Dränage sind nämlich an ein offenes Gewässer anzuschließen (See, Bach, Meer, Fluss, Vorfluter, etc.) oder auf den Grundstück zu verrieseln. Haben Sie denn überhaupt ein offenes Gewässer in der Nähe oder dürfen Sie überhaupt auf Ihrem Grundstück verrieseln, oder dürfen Sie die Dränage an das städtische Abwassersystem anschließen. Dies sollte aus dem Entwässerungsgesuch und der Baugenehmigung hervor gehen.

    Ein paar Wände, auf die etwas schwarzes (vermitlich KMB) drauf geschmiert wird weswegen es lange noch keine schwarze Wanne ist, was Sie da gerade bauen lassen.

    Wie Herr Tilgner schon sagte, beauftragen Sie einen Sachverständigen der sich richti, richtig auskennt und nehmen Sie den Unternehmer in die Pflicht.

    Lesen Sie auch hier, da steht auch schon einiges zur Abdichtung, drückendes Wasser, schwarze und weisse Wanne, Dränage usw. etc..

    https://bau.net/forum/keller/13265.php

    Oder auch hier ...,

    https://bau.net/forum/neubau/15805.php

    Oder auch hier .....

    https://bau.net/forum/tiefbau/12041.php

    Oder auch hier .....

    https://bau.net/forum/keller/13257.php#1460748766

    Und hier ....

    https://bau.net/forum/keller/13254.php#1458153861

    Achso, und Sie haben Entwässerungsrohre unterhalb der Bodenplatte verlegen lassen! Entwässerungsgegenstände die oberhalb der Rückstauebene anfallen und angeschlossen werden müssen (also in der Regel die im Erdgeschoss), dürfen nicht unetrhalb der Rückstauebene (also in der Regel über die Entwässerungsrohre im Kellergeschoss unterhalb der Bodenplatte) entwässert werden.

    Was ist mit dem Rückstauschutz der Entwässerung, wie wird der geregelt und bewerkstelligt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  9. Bis auf das Rohr, das offenbar 26.06.2016    

    mit Bindemittel zugeschwemmt wurde, kann ich keine Mängel erkennen, die einen Rückbau oder Baustopp gerichtsfest belegen würden.

    Die Verfärbungen an der Betonwand und eine Abweichung von wenigen cm ist kein Grund für irgendwelche Ansprüche.

    Das kann ein vereidigter SV in der Realität aber besser beurteilen als ich auf dem Foto.

    Eine besonders sorgfältige Ausführung sieht zweifellos anders aus. Aber die Mängel scheinen mir mit Spachtelmasse behebbar zu sein. Wenn es eine schwarze Wanne wird, spielen die Kiesnester und Undichtigkeiten keine Rolle. Die Dichtung übernimmt ja die Spachtelmasse.

    Sie gehen also ein hohes Risiko ein, wenn Sie in Richtung Baustopp oder Vertragskündigung tätig werden.

    Zumindest einen weiteren Sachverständigen sollten Sie hinzuziehen und im übrigen die Arbeiten möglicht BEI der Ausführung kontrollieren (lassen).

    Sollte es zum Rechtsstreit kommen, wird die Ansicht Ihres SV sowieso von der Gegenseite abgeschmettert.

    Erst der vom Gericht bestellte SV wird letztlich vom Gericht anerkannt werden. Das dauert mindestens ein jahr bis der tätig werden kann.

    Name:

    • wiki
  10. Da bin ich anderer Meinung 27.06.2016    

    Sehe ich anders, denn die Wände sind schief und nicht in der Flucht, stehen mal über, mal zurück, besitzen massivst Lunker und Kiesnester, die Feuchtigkeit drückt von unten gegen das Fundament / Bodenplatte, der Stahl rostet bereits und die Risse werden stündlich mehr und breiter, Kellerwände wölben sich nach innen, usw.

    Wir haben nun bereits Risse von 3-4mm - das soll kein Mangel sein? Da ist es doch nicht damit getan, etwas Epoxidharz draufzuklatschen. Zumal auch die Streifenfundamente zig Kiesnester zeigen. Und wo ist die PE Folie und Sauberkeitsschicht, wie in der Bauleistungsbeschreibung versprochen?

    Und eine echte schwarze Wanne kriegen wir ja wirklich nicht, sondern lediglich eine bituminöse Abdichtung. Keine Wanne!

    Für mich sind das genug Gründe, an der Tragfähigkeit und Langlebigkeit der Konstruktion gehörig zu zweifeln. Ich werde sehen, was der GUA morgen sagt und notfalls den Gutachter einschalten.

  11. Na dem würde ich an Ihrer Stelle einmal locker entgegen sehen, auch bei Gericht! 27.06.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    Wenn es eine schwarze Wanne werden soll ..... -wie der Wikischreiber in den Raum stellt-..... entfällt, weil es kann keine mehr werden.

    Und Lunker interessieren schon, da der Beton verdichtet werden muss, wenn er eingebaut wird, und da gibt es dann keine Lunker und Nester.

    Überlegen Sie einmal zusätzlich, wie es sich mit der Entwässerung sowie mit der Dränage verhält, da ist ja auch einiges im Argen.

    Ich denke mal dass Sie dringend fachkundige Hilfe benötigen.

    Mit einem sachkundigen Fachkundigen brauchen Sie auch den Gang zum Gericht nicht zu scheuen. Auch wenn der falsch liegende Wikischreiber das irgendwie anders sieht, macht dies weiter nichts, denn an den bereits schon auf den Fotos sichtbaren Umständen ändert das weiter ebenso nichts.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  12. Am Anfang einer Planung 27.06.2016    

    ...steht die Grundlagenermittlung (z. B. Baugrundgutachten sichten)

    Am Anfang einer Begutachtung steht die Tatsachenerhebung. Also die Klärung: 1.) was ist vorhanden 2.) entspricht dies der vertraglich geschuldeten Leistung

    Da wir noch nichts über das Bodengutachten und zu wenig über das geplante Abdichtungskonzept (Welcher Lastfall usw.?) wissen, können wir hier alle nur mutmaßen. Es stimmt. Einiges sieht nicht wirklich professionell aus auf den Fotos. Inwiefern es sich hier um Mängel oder doch um hinnehmbare Unregelmäßigkeiten handelt, kann man nur nach eigener Augenscheinnahme und ausführlicher Prüfung aller Planungs- und Vertagsunterlagen feststellen.

    Wiki-Aussage bzgl. der Zeitschiene ist nicht unbedingt richtig. Sie können Ihren eigenen Sachverständigen beauftragen die Mängel zu dokumentieren und Fragen für den Gerichtssachverständigen vorformulieren lassen:

    "Trifft es zu, dass statisch relevante oder rissbreitenbegrenzende Bewehrung im Bereich... keine ausreichende Betonüberdeckung aufweist und stellenweise frei liegt?"

    "Trifft es zu, dass in Betonwand xy Risse mit einer Länge von mind..... und einer Rissbreite von ... vorhanden sind und diese Risse sanierungsbedürftig sind."

    usw.

    Mit diesem Fragenkatalog lassen Sie dann ein Gerichtliches Beweissicherungsverfahren nach §485 ZPO einleiten. Das dauert dann nicht unbedingt 1 Jahr und spätestens nach örtlicher Feststellung durch den Gerichts-SV können sie alle Mängel beseitigen und weiterbauen lassen.

    ALTERNATIV: Sie können natürlich auch versuchen gemeinsam mit dem Planer/Bauüberwacher und der ausführenden Firma ein rechtsverbindliches Schiedsgutachten bei einem von der Handwerkskammer oder der IHKA ö.b.u.v. Sachverständigen zu beauftragen. Sie stellen alle Fragen an den SV und der SV legt fest welches tatsächlich Mängel sind, wer verantwortlich ist und wie die Mängel zu beseitigen sind und er legt nach obliegen / obsiegen die Quote fest, wer das Gutachten zahlen muss.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  13. Na ja, im Wesentlichen hat Herr Tilgner ja schon Recht! 27.06.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    In Teilbereichen sehe ich das allerdings ein wenig anders.

    Bei einem VOBA Vertrag sind die Leistungen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sind die Leistungen nicht entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht worden ist die Leistung -allein schon deswegen- mangelhaft. Da bedarf es keiner Beurteilung in Richtung hinzunehmender Unregelmäßigkeiten oder hinzunehmender Unzulänglichkeiten mehr!

    Bei einem BGBA Vertrag sind die Leistungen ebenso entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sind die Leistungen nicht entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht worden ist die Leistung -allein schon deswegen aber- noch nicht mangelhaft. Mit dem Mangel muss eine negative Beeinträchtigung einhergehen. Es muss also mithin ein zweiter Faktor hinzutreten. Die zweite Beeinträchtigung neben dem Mangel kann allein schon durch eine zu hegende Vermutung begründet sein oder werden, nämlich zum Beispiel, dass ein Bauteil nicht so lange hält, wie wenn es den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend erbracht worden wäre. Trift Erstes (Leistung nicht entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht) neben Zweitem (beeinträchtigte oder verkürzte Nutzungsdauer, erhöhte Wartungsintervalle, die Vermutung das etwas nicht so lange hält, weil zu dünn oder was weiß ich was etc.) ein, dann ist die Leistung ebenso mangelhaft.

    Insofern ist z. B. bei einem nicht oder nicht korrekt verdichteten Beton, überschrittenen Fallhöhen von Beton in die Schalung rein, was zu Nestern führt oder führen kann, einer verlegten Dränage ohne das diese verrieselt werden darf oder am Kanal angeschlossen werden darf oder auch bei verlegten Entwässerungsleitungen unterhalb der Rückstauebene, die Entwässerungsgegenstände von oberhalb der Rückstauebene entwässern, zu weit offenen Stoßfugen von Mauersteinen, frei liegenden Bewehrungstählen etc., die Leistung mangelhaft.

    Zu prüfen ist natürlich auch, wer diese Art der Ausführung gewählt und/oder sogar angeordnet oder geplant hat. Der Kunde ist dies doch meistens -abgesehen von wenigen Ausnahmen- nicht, und wenn, so wären Bedenken gegen die gewählte Art der Ausführung anzumelden, was ebenso zu prüfen ist, ob dies gemacht worden ist.

    Selbst wenn der Fragesteller eine Leistung bestellt hätte, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht oder entspräche oder entsprochen hätte, hätte Bedenken gegen die gewählte Art der Ausführung angemeldet werden müssen.

    Ebenso steht dem Auftragnehmer ein Nachbesserungsrecht zu, was dem zur Folge hat, dass zu prüfen sein wird, was noch nachgebessert werden kann.

    Nichts desto Trotz hat Herr Tilgner natürlich Recht, hier können nur derartige Denkanstöße gegeben werden, was es alles zu bedenken gilt. In einem derartigen Forum -wie dem hier- ist dies alles nicht zu klären.

    Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.

    Ein selbständiges Beweisverfahren anzustreben ist natürlich möglich, dabei ist allerdings darauf zu achten -so zeigt es mir die Erfahrung aus meiner täglichen Arbeit-, dass die entsprechend zutreffenden und zielführenden Beweisfragen gestellt werden, was schon eine Herausforderung an den Fragesteller (=Antragsteller oder dessen Vertreter) bzw. denjenigen, der die Fragen formuliert oder formulieren soll stellt, die ohne sach- und fachkundige Kenntnisse meistens nicht zu leisten oder zu erfüllen ist.

    Stellt man die falschen Fragen wird ein solches Beweisverfahren zur Tortur für den Antragsteller, weil sich das Verfahren auch länger und über mehrere Jahre hin ziehen kann, sodann der Antragsgegener (-der Auftragnehmer) geschickte Ergänzungsfragen stellt.

    Klar, ein Schiedsgutachten wäre auch eine Möglichkeit, die ich persönlich -wenn ein sach- und fachkundiger am Werk ist- für die bessere Variante halte, was jedoch eine Schiedgutachterabrede voraussetzt und das -sofern eine derartige Abrede noch nicht besteht- wird wohl der Unternehmer sicherlich nicht unbedingt mitmachen wollen. Aber wenn doch, um so besser für den Fragesteller.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  14. Danke - ich melde mich 28.06.2016    

    Hallo,

    danke für Ihre Antworten. Wir hatten heute einen Termin mit dem Rohbauer, 2 Gutachtern, dem GUA und uns... Details dazu morgen Abend in aller Ruhe.

  15. Na dann warten wir alle einmal gespannt ab! 28.06.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    Wir dürfen also gespannt sein, was sich tut bzw. nicht tut.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  16. Und, was ist bei der Begehung denn dann nun heraus gekommen? 01.07.2016    

    Foto von Markus Reinartz

    Es gibt doch bestimmt schon Neuigkeiten, was hat sich denn ergeben jetzt da? Mit all den Beteiligten und so viel geballtem Wissen auf einem Haufen, da wird man doch sicherlich irgendeine Lösung gefunden haben, oder?

    Wir freuen uns über Ihre derzeit noch ausstehende Berichterstattung der Augenscheinseinnahme die doch sicherlich vor Ort stattgefunden haben wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Reinartz

    Name:

    • Markus Reinartz
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • https://svb-reima.de/
  17. Sorry für die späte Antwort 03.07.2016    

    Ja die Ereignisse haben sich auf der Baustelle überschlagen und wir mussten erstmal schauen, dass wir Herr der Lage werden.

    Letztendlich ist das Ergebnis wie folgt:

    • die Statik wird nochmals nachgeprüft
    • auf den ersten Blick sind die Risse angeblich in der Bodenplatte harmlos und haben keine statische Relevanz. -> Bodenplatte wird aber nochmals gespachtelt
    • die Kiesnester wurden ausgebessert und zuzementiert
    • Krumme Ziegel und mit PU Schaum gesetzte wurden behoben
    • Flächendränage unter der Bodenplatte stellte sich als nicht funktionsfähig heraus, Rohre waren eingedrückt -> wurde behoben
    • Laibungsdämmung an einem Betonpfeiler wurde erneuert
    • Lagerfugen einiger Steinreihen waren teilw. nicht mit Mörtel verfüllt, wird korrigiert
    • Unsauber betonierte Wände im UGA werden verputzt, zulasten der Baufirma
    • Abdichtung der Kelleraußenwände mit Delta Thene, zulasten des Rohbauers / des GUA.

    Und bei diesem letzten Punkt fiel mir schon die nächste unsaubere Arbeit auf: Blasenbildung der Delta Thene Folie / Bitumen. Das werde ich im Auge behalten. Nachdem die Abdichtung aufgebracht ist, wird es nochmals eine Begutachtung durch den Gutachter geben.

    Um es zusammenzufassen: es war gut, dass sich 2 unabhängige Gutachter die Sache anschauten und die Punkte auch dokumentierten.


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