Ringdrainage mit Versickerungsschacht - ohne jeden Zugang
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
Ringdrainage mit Versickerungsschacht - ohne jeden Zugang
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So ganz kann ich mir den Unsinn nicht vorstellen
So ganz kann ich mir den Unsinn nicht vorstellen -
Ja, es ist eine Hanglage. Bodengutachten müsste ...
Ja, es ist eine Hanglage. Bodengutachten müsste ... -
In drückendes Wasser kann man nicht verrieseln!
Hallo zusammen,folgender Fall:
- Lastfall "drückendes Wasser"
- Wände entsprechend abgedichtet, aber Tiefgarage ohne Bodenplatte
- dafür Ringdrainage um das gesamte Gebäude mit Versickerungsschacht
Problem: Es ist kein einziges Kontroll- bzw. Spülrohr aufzufinden. An der Stelle, wo laut Plan der Sickerschacht liegen sollte, wurde sogar noch gut 2 m Erdreich aufgeschüttet.
Muss man bei Sickerschächten, die "nur" einer Drainage dienen und in die also nicht direkt Regenwasser eingeleitet wird, auch nach DINAbk. 4261 ausführen? Dass die Ringdrainage ohne die Spülrohre an den 90 °-Ecken nicht die DIN 4095 erfüllt, ist klar.
Danke schön! Aber grundsätzlich eignet sich nicht jeder Boden für Versickerung. Das sehen einige poitisch gefärbte oft anders.
Also ist eine Versickerung eigentlich möglich? Bestätigt ein Gutachten diesen Zustand?
Wenn eine Versickerung möglich ist, sollte ein sandiger Boden aber kein Schluff (Lehm) vorhanden sein.
In so einem Fall benötigt man aber selten eine Drainage!
Es sei denn, es wäre e ein Hanglage. Da kann so etwas vorkommen.
Diese berühmten 30 cm großen Reinigungsschächte baut man nur bei "guten Kunden" ein. Sie sind weitgehend unsinnig.
Tiefgarage ohne Bodenplatte? Auf dem gewachsenen Boden stehen die Fahrzeuge? Ja, es ist eine Hanglage. Bodengutachten müsste Ja, es ist eine Handlage.
Bodengutachten müsste ich mir erst einklagen. Oder ist das Bestandteil des Bauantrags und damit beim Bauamt vorhanden?
Außer Bildern aus der Bauzeit gibt es aber momentan keinerlei Beweise, dass es überhaupt eine Drainage gibt. Zumindest so ein Sickerschacht sollte ja zugänglich sein.
Die Fahrzeuge in der TG stehen auf einem Betonpflaster. Drunter 20 bis 30 cm Schotter. Wenn der Lastfall drückendes Wasser vorliegt, kann nicht verrieselt werden (im übrigen, woher wissen Sie das der Lastfall drückendes Wasser vorliegt?)
Wie soll das funktionieren!? Geht nicht und ist im übrigen auch nicht erlaubt!
Sie holen sich mit der Dränage beim vorliegenden Lastfall drückendes Wasser, dass Wasser an den Baukörper ran, was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gewollt ist.
Dränagen - da ist die DIN 4095 zutreffend - dürfen laut DIN 4095 nur in an offene Gewässer (See, Meer, Vorflut, Bach, Fluss etc.) entwässert werden. DIN 4261 sind Kleinkläranlagen oder derartiges, was nichts mit der Ringdränge Ihres Hauses zu tun hat.
Bei vorliegenden Lastfall "drückendes Wasser" darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verrieselt werden.
Beim Lastfall drückendes Wasser ist mindestens - je nach Anforderung - eine weiße oder schwarze Wanne zu konstruieren.
Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt und Ihnen unter die Arme greift.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Ein Bodengutachten ist Sache des Architekten
Ein Bodengutachten ist Sache des Architekten -
Vielen Dank soweit. Vielleicht nochmal zur Erklärung: ...
Vielen Dank soweit. Vielleicht nochmal zur Erklärung: ... -
Logische Schlussfolgerungen sind schön und gut ... ,
Er muss den Bauherren darauf aufmerksam machen. Macht er es nicht, kann er schnell in die Haftung kommen. Er sollte es also in eigenem Interesse vorschalgen und dokumentieren.Für die Koordinatioin bekommt der Architekt noch einmal 25 % des Gutachtenpreises in seine Tasche. Leicht verdient. (Ich hoffe ich habe es recht in Erinnerung)
Dem Bauamt ist ein Bodengutachten egal Vielen Dank soweit. Vielleicht nochmal zur Erklärung: Vielen Dank soweit.
Vielleicht nochmal zur Erklärung: Das Grundstück fällt auf der Breite des Gebäudes ca. 2,5 bis 3 m ab. Während man also auf der einen Seite das Bodenniveau ungefähr auf Höhe des Daches der Tiefgarage hat (und dort wohl auch das drückende Wasser), geht es auf der anderen Seite fast bis zum Boden der Tiefgarage runter. Dort befindet sich nach den Plänen auch der Sickerschacht. Aus optischen Gründen wurde dann an der Wand der TG noch ca. 2 m mit Schotter aufgefüllt und da oben drauf gut 30 cm Mutterboden. Dieses Stück ist aber nur gut 4 m breit, dann geht es steil runter zum Nachbargrundstück. In dieser Aufschüttung wird sich kaum Sickerwasser aufstauen, nehme ich an.
Mit bem Bauträger bin ich überkreuz. Da müsste ich mir jeden Fetzen Papier erst einklagen. Werde ich wohl auch noch. Nun habe ich erstmal bei der Stadt angefragt, ob der Sickerschacht denn überhaupt genehmigt ist.
Wenn der Sickerschacht am Ende einer Ringdrainage nicht nach DINAbk. 4261 geregelt ist, nach was dann? Oder ist das ganz und gar unzulässig nach DIN 4095? Dann müsste man die Drainage ja zwangsweise ans Netz der Stadt anschließen.
Ja, ich weiß, ich brauche einen Profi an meiner Seite. Wird passieren. Ich möchte mich aber, soweit es einem Laien möglich ist, auch selbst schlau machen.
Nachtrag: Woher ich den Lastfall kenne? Steht so in den Bauplänen, die mir vorliegen und wurde auch in den Protokollen der TÜV-Baubegleitung so festgehalten. Denen lag das Bodengutachten vor. allerdings zutreffend müssen sie sein.
Ihre sind falsch.
Noch einmal: Dränagen sind nur an offene Gewässer anzuschließen und ganz nebenbei natürlich auch gegen Rückstau zu sichern. Soweit die DIN 4095, wenn man denn dann ein nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtetes Entwässerungssystem gebaut haben möchte.
Ein nicht vorhandenes offenes Gewässer ist ein absolutes "no go", für die regelgerechte Errichtung einer Dränage.
Bei einem im städtischen Bereich vorhandenen so genannten Trennkanalsystem (fäkalienhaltige Wasser und Oberflächenwasserkanal) kann es sein, dass ein Anschluss der Dränage am Kanal angeschlossen werden darf, dennoch bedarf dies einer Genehmigung. Ob das so ist, sie eine Genehmigung haben, ein Trennkanalsystem vorliegt und ob und überhaupt Sie Ihre Dränage denn dann auch daran anschließen dürfen, erfahren Sie auf der baugenehmigenden Behörde.
Zur Vorgehensweise im Schnelldurchgang:
01. Prüfen Sie ob der Boden unterhalb der Baugrubensohle versickerugsfähig ist (das ist er ja bei Ihnen nicht, wenn, wie Sie es beschrieben haben, der Lastfall drückendes Wasser ansteht). Wenn er das wäre, dann bräuchten Sie gar keine Dränage, weil das Wasser abfliest und versickert, dann würde eine Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 reichen. Ist der Boden nicht versickerungsfähig, siehe Punkt 02..
02. Prüfen Sie - nach dem Punkt 01. einen Ausschluss der Verrieselung bedeutet - ob ein offenes Gewässer (See, Bach, Meer, Fluss, Vorflut etc.) vorhanden ist, an dem Sie eine Dränage anschließen können und dürfen, damit Sie eine Dränage verlegen können. Wenn das der Fall wäre, bräuchten Sie ebenfalls immer noch nur eine Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4. Ist das nicht der Fall, dass Sie Ihre Dränage an einem offenen Gewässer etc. anschließen können, weil keines vorhanden ist und Punkt 01. auch nicht möglich ist, weil kein versickerungsfähiger Boden unterhalb der Baugrube ansteht, dann siehe Punkt 03..
03. Prüfen Sie, ob Sie die Dränage an das städtische Abwassersystem anschließen können und dürfen. Bei einem Trennkanalsystem kann das sein, dass diese Möglichkeit besteht. An einen nur Mischwasserkanal darf regelmäßig nicht angeschlossen werden (Ausnahmen können auch hier die Regel bestätigen). Ist dies nicht der Fall siehe Punkt 04..
04. Prüfen Sie, ob Sie auf dem Grundstück verieseln dürfen (Rigolen Mulden Versickerung oder gleichwertig etc., was bei Ihnen auch nicht möglich ist oder sein dürfte, weil drückendes Wasser ansteht, in welches Sie nicht verrieseln können). Können Sie verrieseln und dürfen dies auch (Genehmigung), dann können Sie eine Dränage verlegen und das anfallende Wasser auf Ihrem Grundstück verrieseln. Bei Ihnen wird das wie bereits beschrieben auch nicht möglich sein. Geht das alles wie befürchtet auch nicht, siehe Punkt 05..
05. Bauen Sie ein druckwassersdichtes Kellergeschoss. Entweder als schwarze oder als weiße Wanne. Welches von beiden käme darauf an, wie Sie das Kellergeschoss nutzen wollen (Laienhaft, als Kartoffelkeller oder als Geldscheinaufbewahrungskeller oder als Keller in dem Sie Ihre Kunstsammlung an der Wand hängen haben).
Erläuterung zu den vorstehenden Sätzen:
Eine Dränage braucht man nur, wenn man nicht gegen drückendes Wasser abdichten möchte (also nicht nach DIN 18195 Teil 6, Abschnitt 8 oder 9, sondern nach DIN 18195 Teil 4) und der anstehende Boden nicht versickerungsfähig ist. Ist der Boden versickerungsfähig benötigen Sie keine Dränage, weil das Wasser ja in tiefer gelegene Baugründe versickern kann. Dabei muss der sonst - und in tiefer gelegenen Schichten des Baugrundes - anstehende Boden einen Durchlässigkeitsbeiwert von mindestens 10 hoch minus 4 Meter pro Sekunde aufweisen, damit das versickernde Wasser schnell genug abfließen kann. In das unmittelbar unter der Baugrubensohle anstehende Grundwasser kann man und darf man nicht verrieseln (Laienhaft erläutert, was passiert denn, wenn Sie ein Glas Wasser in eine mit Wasser voll befüllte Badewanne füllen? , ... die ist immer noch voll, so lange wie Sie den Stöpsel nicht heraus ziehen! Geht also nicht!)
Mit Kies aufgefüllte Versickerungslöcher nehmen den Stauraum bzw. Volumen weg.
Noch einmal meine Frage: Woher wissen Sie, dass der Lastfall drückendes Wasser ansteht?
Zur Info:
Die Baugrubenbeschaffenheit, der Grundwasserspiegel bzw. der Bemessungswasserstand sowie die Abdichtung und die Entwässerung korrelieren miteinander. Kurz gesagt, alles muss gleichzeitig und nebenher überlappend beurteilt und bewertet werden.
Das können Sie als Laie nicht leisten. Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt, sonst geht's "in die Hose"!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Herzlichen Dank, Herr Reinartz!
Herzlichen Dank, Herr Reinartz! -
Noch eine Nachfrage
Noch eine Nachfrage -
Natürlich geht das,
Ein Gewässer gibt es hier sicher nicht. Der nächste Bach ist gut 1 km entfernt und liegt wenigstens 50 m tiefer den Hang hinunter.Da das Gebäude bereits im letzten Jahr fertiggestellt wurde, kann ich an der Sohle nichts mehr überprüfen.
Ich verfüge einzig über ein Protokoll der TÜV-Baubegleitung, welches bezugnehmend auf das Bodengutachten (welches mir nicht vorliegt) sinngemäß folgendes aussagt:
Der Verzicht auf die Einbindung einer Bodenplatte in die WU-Konstruktion (also wohl die Außenwände) ist nur Aufgrund der Anordnung einer Ringdrainage nach DINAbk. 4095 möglich, da ansonsten Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" vorliegt.
Wenn Sie nun darlegen, dass so eine Drainage mittels Sickerschacht nur in ein angrenzendes Gewässer entwässert werden darf, dann haben wir laut Bauplänen keine ordnungsgemäße Entwässerung. Ich habe mal ein Ausschnitt des entsprechen Bauplans hochgeladen. Da steht einfach an einer Ecke des Gebäudes "Sickerschacht" und fertig. Nach diesen Plänen wird nur das Regenwasser von den Dachflächen in das städtische Netz geleitet.
Ich werde nun erstmal bei der Stadt nachfragen, ob dort etwas über die Einleitung von Drainagewasser bezüglich unseres Grundstücks bekannt ist.
Herzlichen Dank nochmals für die sehr ausführliche Antwort von Ihnen. Nehmen wir an, dass die obere Bodenschicht nur bis zu einer bestimmten Tiefe nicht versickerungsfähig ist. Dann würde es doch sinnvoll sein, diese Sperrschicht mittels eines Sickerschachtes zu durchbrechen, oder?
Ich versuche gerade krampfhaft, irgendeinen Sinn hinter der gewählten Bauart zu finden. wenn der anstehende Boden in den tieferen Schichten hergeben würde, was Sie gerne hätten, nämlich, wenn dort verrieselungsfähiger Boden anstehen würde.
DIN 18195, Lastfall; zeitweise aufstauendes Sickerwasser, mit Dränage, würde eine Abdichtung nach DIN 18195-4 erforderlich machen. Doch wir erinnern uns. Was brauchen wir zum verlegen einer Dränage? Etwas zum entwässern derer? Ein offenes Gewässer (See, Bach, Fluss, Meer, Vorfluter etc.)! Ist dieses nicht vorhanden, müsste ein hydrogeologisches Gutachten feststellen, ob der sonst anstehende Boden verrieselungsfähig ist und ob Sie seitens der Genehmigungsbehörde auch verrieseln dürfen! Ist erstes nicht vorhanden und letzteres nicht möglich ist eine Abdichtung nach DIN 18195-6, Abschnitt 9 erforderlich oder die Konstruktion als weiße Wanne.
Bei der Baugenehmigungsbehörde bekommen Sie Auskunft. Es müsste ja dem Bauantrag und der Baugenehmigung eine Entwässerungsplanung anhängen. Und die können Sie dort einsehen, sodann diese Ihnen nicht vorliegt.
Und der TÜV Baubegleiter sollte sich doch sicherlich bestenfalls auch Gedanken darüber gemacht haben, wohin die Dränage entwässert werden kann. Der sollte doch auch wissen, wie sich das mit regelgerechten Bauwerken verhält.
Was haben sie vertraglich im Lieferumfang vereinbart geliefert zu bekommen? Welche Vertragsart? VOB oder BGBAbk. Vertrag? Haus alleine oder mit Grundstück gekauft?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Schlechte Neuigkeiten
Schlechte Neuigkeiten -
Wie schlechte Neuigkeiten, ... war doch klar, ... mir zumindest!
Hallo Reinartz,vielen Dank nochmals, dass Sie immer wieder Antworten.
Ich habe nun bei der unteren Wasserschutzbehörde angefragt und die Info bekommen, dass eine Drainage (samt Versickerung) weder angezeigt noch genehmigt wurde. Eine Genehmigung würde auch nicht erteilt werden.
Zusätzlich wird die Einleitung von Draingagewasser ins Entwässerungsnetz in der Entwässerungssatzung ausgeschlossen.
Wenn ich nun noch etwas weiter bohre, sehe ich schon die bauaufsichtliche Verfügung zum Rückbau der Drainage im Briefkasten der Hauseigentümer.
Der Bauträger muss absolut verantwortungslos sein.
Zu Ihrer Nachfrage: Vertraglich spezifiziert war die Ausführung des Kellergeschosses nicht. Aber natürlich steht im Vertrag, dass alles gemäß der aaRdTAbk. ausgeführt werden muss. Für Sie mögen dies schlechte Neuigkeiten sein, weil Sie dies nicht vermutet haben, weil Sie vertraut haben.
Im Grunde ist genau das eingetreten, was ich schon bei meinem Eingangsbeitrag vermutet habe.
Sicher verstehen Sie jetzt auch die Reihenfolge dessen, wie normalerweise vorzugehen ist. Dann wäre das nicht passiert.
Wir dürfen also denn dann sehr gespannt sein, wie der TÜV-Sachverständige oder der TÜV-Baubetreuer aus dieser "Nummer" wieder heraus kommt. Der hat doch sicher eine Haftpflichtversicherung, sollte man annehmen dürfen.
Und der Architekt doch wohl hoffentlich auch!?
Ich denke Sie benötigen Hilfe eines Sachkundigen sowie anschließend oder auch parallel einen Baurechtsjuristen, wobei anschlie0 end ist sicherlich besser, weil Sie auch eine Grudnlage dessen brauchen, was Sie dem erzählen und dabei denn dann auch entsprechend - für Sie günstig - vorgehen. Klar, dazu ist es erforderlich noch einmal ein wenig Geld in die Hand zu nehmen - aber mal ehrlich, ... darum kommen Sie doch nicht herum.
Sicher sind auch ggf. ja noch andere Mängel vorhanden, denen Sie bislang noch nicht auf die Schliche gekommen sind.
Ich verstehe das, was Sie geschrieben haben so, dass Sie keinen VOB-Vertrag, sondern einen BGBAbk.-Vertrag haben.
Dabei ist es erforderlich, dass neben dem Fehler (der Fehler ist in Ihrem Fall ja sehr weit gefächert und vielschichtig oder anders gesagt, es liegen ja gleich mehrere Fehler vor, welche die Abweichung vom Vertrag ausmachen, nämlich die allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht eingehalten zu haben) eine weitere ungünstige Eigenschaft (eine weitere negative Beeinträchtigung) für Sie, mit diesem Fehler einhergehen muss, bevor der Fehler zum Mangel wird (befragen Sie einen Juristen).
Für die Erklärung anhand eines Beispieles einer Kellerwandabdichtung vermag ich einmal - "flachs", wie ich bin - ein wenig zu übertreiben.
Angenommen der Bauunternehmer Tapeziert die Kelleraußenwände von außen, statt eine Abdichtung auf die Kelleraußenwände von außen auf die Kelleraußenwände ordnungsgemäß aufzubringen und verfüllt die Baugrube anschließend. Würde der Keller trocken bleiben, wäre das kein Baumangel, solange kein Wasser in den Keller eindringt (das Wasser im Keller oder die feuchten Wände sodann, wären die negative Beeinträchtigung).
Keine Regel ohne Ausnahme auch in diesem vorstehend geschilderten Fall.
Die Vermutung bzw. besser gesagt, Ihre Vermutung, dass die Tapete sich irgendwann auflösen und dann Wasser in den Keller eindringen wird oder die Kelleraußenwände durchfeuchtet werden, reicht aus - die negative Beeinträchtigung sein zu können bzw. reicht aus, diese negative Beeinträchtigung zu sein-, auch wenn dieses Ereignis (der tatsächlich eintretenden negativen Beeinträchtigung) tatsächlich noch in der Zukunft liegt.
Abgekürzt kann man ziemlich und ganz vereinfacht sagen, neben dem Regelverstoß - nämlich der Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik - muss irgendwie ein Griff in Ihr Portemonnaie (in Ihre Geldbörse) erfolgen.
Übertrieben, ... keine negative Beeinträchtigung, die mit dem Fehler einhergeht, ... "kein Mangel".
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Wie sieht es denn jetzt aus hier bei Ihnen?
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Man trifft sich nun
Man trifft sich nun -
Na das wird nicht so schlimm sein,
Hallo Herr Reinartz,es gibt bald ein Treffen mit dem Bauträger samt Anwälten beider Seiten. Dann schauen wir mal.
Da auch manch anderes vermutlich nicht ganz den Regeln der Baukunst entspricht, hoffe ich momentan auf eine Rückabwicklung. Klappt das nicht, werde ich die Sache von einem eigenen SV prüfen lassen (der vermtulich als erstes nach dem Bodengutachten fragt, das mir aber nicht vorliegt).
Für Ihre hilfreichen Erläuterungen bin ich sehr dankbar. dass Ihnen das Bodengutachten nicht vorliegt (klar, besser wäre das), wenn Sie denn dann mit hinreichender Verlässlichkeit wissen, das es sich tatsächlich um den Lastfall "drückendes Wasser" handelt.
Der Unternehmer muss beweisen, dass das Werk frei von Mängeln ist, was ihm in dem von Ihnen geschilderten Fall wohl kaum gelingen wird.
Befragen Sie Ihren Anwalt dahingehend.
Viel Glück und einen guten Anwalt - der zutreffend vorträgt - wünsche ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
PS. Über hier und da mal eine kleine kurze Rückmeldung, wie der Stand der Dinge ist, würde ich mich sehr freuen. Und sicher nicht nur ich, sondern auch die übrige Forumsgemeinde. -
Update
Update -
Das ist ja Superklassetoll!
Gespräch mit Bauträger, Architekt und deren Anwalt:Die behaupten, in ihrem Bodengutachten stünde gar nicht Lastfall "zeitweilig aufstauendes Sickerwasser". Stattdessen hätten sie eine WU-Konstruktion (naja, ohne Bodenplatte ist es wohl kaum eine "richtige" WU-Konstruktion) plus Bitumendickbeschichtung gemäß Lastfall "zeitweilig aufstauendes Sickerwasser" plus Drainage sozusagen aus Spaß an der Freude gebaut. Ist nicht notwendig, also auch kein Schaden für die Hauseigentümer, wenn es nicht (dauerhaft) funktioniert. Bodengutachten wird aber nicht herausgegeben. Das soll ich mir einklagen, wenn ich Lust habe.
Was bleibt mir?
- a) Stellungnahme der TÜV-Baubegleitung, dass Aufgrund des Bodengutachtens nur bei einer nach DINAbk. 4095 erstellten und dauerhaft funktionstüchtigen Drainage ein Verzicht auf eine vollständige WU-Konstruktion (also mit Bodenplatte) möglich ist. Diese Aussage macht nach meinem Verständnis nur Sinn, wenn in dem zugrundeliegenden Bodengutachten der Lastfall "zeitweilig aufstauendes Sickerwasser" angegeben war, oder?
- b) Auf allen Bauplänen steht "Abdichtung gemäß aufstauendes Sickerwasser". Aber das wird ja nicht bestritten, dass es so geplant und ausgeführt wurde. Nur soll es angeblich nie nötig gewesen sein.
Den Typen würde ich auch ohne weiteres zutrauen, dass sie sich ein gefaktes Bodengutachten erstellen lassen, wenn es für sie eng werden sollte. Na bestreiten wird aber ja nicht dauerhaft funktionieren. Wie Sie schon geschrieben hatten dürfen Sie ja - aus den Ihnen nun auch bekannten Gründen- kein Drainwasser in die städtische Kanalisation einleiten.
Damit ist eine Abdichtung nach 18195 - 6 unausweichlich, die nach den Regeln den Baukörper allseitig umschließen muss, so denn dann auch die Bodenplatte, die an Ihrem Bauvorhaben ja gar nicht vorhanden ist.
Auch eine derartige Abdichtung, resistent gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser, muss den Baukörper komplett umschließen. Dies zumindest nach DIN 18195 - 6, Abschnitt 9.
Ob eine Abdichtung, bestehend aus einer WU-Bodenplatte (C25/30) in Kombination mit einer entsprechend - für den Lastfall resistent ausgelegte n - ausgeführten Abdichtung der Wände für den abzudichtenden Lastfall "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" dauerhaft dicht sein kann ("in der Regel ja", wird des Öfteren erfolgreich so ausgeführt) hängt von der Sorgfältigkeit ab, in derer die Arbeiten ausgeführt wurden.
Ob jedoch die letztere der gewählten Art - der Ausführung der zur Verfügung stehenden Abdichtungen - der tatsächlich ausgeführten Abdichtung schlussendlich in Ihrem Fall auch ein tatsächlicher Mangel ist oder darstellt, hängt in Ihrem Fall sodann - ohne vorausgegangene Untersuchungen - zunächst von dem zwischen Ihnen vereinbarten Vertrag ab.
Verkürzt und laienhaft verständlich erläutert.
Beim BGBAbk. Vertrag:
Nicht regelgerecht ausgeführt (WU Platte mit richtiger Wandabdichtung, Bauwerk also denn dann allseitig nicht mit der Abdichtung umschlossen) aber das sorgfältig und dauerhaft ausgeführt, weil es an der zweiten zwingend erforderlich hinzutretenden Eigenschaft um einen Mangel neben dem Regelverstoß zu begründen (z.B. der Griff in Ihre Geldbörse jetzt oder später oder eine dahingehend anstellen zu könnende Vermutung, dass dies später so sein wird) fehlt ... = ... "KEIN Mangel"!
Beim VOBAbk.-Vertrag:
Vorstgehendes, weil "Regelverstoß in der Ausführung der Abdichtung" ... = ... "Mangel"!
Wenn Sie also einen BGB-Vertrag haben, würde ich - wäre cih an Ihrer Stelle - es lassen eine Klage anzustreben allerdings würde ich dahingehende Untersuchungen anstreben und ausführen lassen um feststellen zu können, ob die gewählte Art der Ausführung der Abdichtung auch gewissenhaft und dauerhaft dicht ausgeführt worden ist. Und das von einem Sachverständigen, der sich damit auskennt und Ihnen in der Lage ist unter die Arme greifen zu können.
Wobei, ... befragen Sie lieber Ihren Anwalt, aus einem anderen Blickwinkel beleutet, sieht es doch ao aus, dass der TÜV-Sachverständige geschrieben hat, dass eine funktionstüchtige Dränage vorhanden sein muss und das ist ja nicht der Fall. Insofern kann denn dann auch auf die entsprechende Abdichtung nicht verzichtet werden, was den Griff in Ihre Geldbörse wiederum einmal nun vielleicht doch begründen könnte, und dass in dem Fall, in dem die ausgeführte Art der Abdichtung - in Verbindung mit einer nicht funktionierenden Dränung - später einmal - weil nicht dauerhaft - nicht funktionieren wird. Die Vermutung kann man ha sicherlich anstellen und die Vermutung reicht aus um einen Mangel, neben einem ausgeführten Regelverstoß zu begründen.
Aus diesem Blickwinkel betrachtet dürften Ihre Chancen denn dann vielleicht ggf. doch wiederum gut stehen, Sie brauchen allerdings einen Langen Atem (Knete, Zaster, Kies, Geld), welches Sie im Eerfolgsfall geltend machen können und zurück erhalten.
Wie ist denn der Stand der Dinge jetzt? Vielleicht berichten Sie uns noch einmal, was sich nun bislang ergeben hat oder wie der Stand der Dinge derzeit ist!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
So schaut"s jetzt aus
So schaut"s jetzt aus -
Tja, schwierig die Konstellation der Sachlage!
Hallo Herr Reinartz,die Fakten nochmal zusammengefasst:
1) Nach den Fotos aus der Bauphase gibt es eine Ringdrainage und an einigen Stellen sind auch Spül- / Kontrollrohre erkennbar. Oberirdisch ist heute jedoch davon jedoch nichts zu sehen. Um an diese Rohre zu kommen, müsste man also aufbuddeln. Wäre halb so wild, wenn es nur Erde wäre. Aber vermutlich geht die Randeinfassung des Spritzschutzstreifens gerde über die Rohre hinweg. Eine regelmäßige " Wartung ohne "Bauteilöffnung ist so jedenfalls nicht möglich.
2) Laut Bauplänen endet die Drainage in einem Sickerschacht. Jedoch kein "echter Sickerschacht", sondern einfach eines der Kontrollrohre unten noch etwas tiefer gebuddelt und mit Kies verfüllt. Eine Genehmigung dafür liegt nicht vor, der aktuell Stand wird nach müdlicher Anfrage bei der Unteren Wasserbehörde aber stillschweigend geduldet. Dort liegen auch gar keines Informationen vor, wie sie für eine Genehmigung von Regenwasserversickerung notwendig sind (erwartete Wassermenge). Was aus dem Erdreich in die Drainage sickert, weiß halt kein Mensch.
3) Stellungnahme Bauträger:
- a) Kontroll- / Spülrohre sind vorhanden. Dauerhafte Zugänglichkeit schuldet er nicht, da er die Notwendigkeit der regelmäßigen Wartung infrage stellt (momentan findet natürlich auch keine statt).
- b) Sickerschacht ist vorhanden. Dass der keine 1000 mm Durchmesser hat und ebenfalls unzugänglich ist, interessiert ihn nicht.
- c) Die Notwendigkeit einer Drainage wird vom Bauträger bestritten. Das sei nur eine freiwillige Schutzmaßnahme von ihm. Während der Bauzeit sei die Baugruber dauernd trocken gewesen.
- d) Die Herausgabe des Baugrundgutachtens lehnt er ab.
4) Mit liegt die Stellungnahme der Baubegleitung zur Drainage vor (siehe Bild). Diese besagt, dass die Drainage unumgänglich ist, um auf die Bodenplatte im Tiefgaragenbereich des Kellergeschosses verzichten zu können.
Mein Anwalt meint, dass die Sache wacklig sei, solange das Baugrundgutachten nicht vorliegt. Wie weiter oben schon geschrieben, liegt das Baugrundstück am Hang. An der einen Seite geht es noch gut 50 bis 75 m hoch. An der anderen Seite ungefähr genausoweit runter ins Tal. Vom Grundwasser sind wir also mit Sicherheit weit weg. Bei starken Regenfällen, kommt aber natürlich jeder Menge Wasser von weiter oben runter. Ob solche "Wasseradern" aber nun vielleicht um das Grundstück einen Bogen machen, darüber könnten teure Experten lange Fachdiskussionen führen, ohne dass etwas dabei herauskommt - außer Kosten.
Aber gehen wir mal davon aus, dass die Drainage aufgrudn der Bodenverhältnisse notwendig ist (schwer zu glauben, dass der Bauträger hier einfach Geld zu verschenken hatte):
- Entspricht es den aaRdTAbk., dass sämtliche Kontroll- / Spülrohre dauerhaft zugänglich sind? Also dass da z.B. eine Platte oder ein Deckel drüberkommt und nicht Erde, Schotter, Beton und Pflaster?
- Ist ein "Sickerschacht" überhaupt durch aaRdT definiert? Bei Kleinkläranlagen und zur Regenwasserversickerung habe ich einiges an Regelungen/Empfehlungen gefundden, aber Dränungen scheinen irgendwie und kaum geregelter Bereich zu sein.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dieser zwei Fragen nochmal annehmen könnten.
Zum Vertrag: Der ist nach BGBAbk.. Wenn die Drainage (von der in der Baubeschreibung ohnehin keine Rede war) also nicht notwendig ist, habe ich wohl auch keinen Anspruch auf eine funktionstüchtige Drainage. Aber gehen wir mal davon aus, dass die Drainage aufgrudn der Bodenverhältnisse notwendig ist (schwer zu glauben, dass der Bauträger hier einfach Geld zu verschenken hatte):
richtig, DAS SEHE ICH AUCH SO
Entspricht es den aaRdTA, dass sämtliche Kontroll- / Spülrohre dauerhaft zugänglich sind? Also dass da z.B. eine Platte oder ein Deckel drüberkommt und nicht Erde, Schotter, Beton und Pflaster?
Anspruch? , KANN ICH NICHT BEURTEILEN (Fragen SIE ihren Anwalt), doch WENN SIE DA sind, sollten DAS AUCH REGELGERECHT AUSGEFÜHRT sein UND ZWAR SO, dass - WIE DER Name schon SAGT - AUCH GEREINIGT werden KANN (UM ZU REINIGEN MÜSSEN SPÜLSCHÄCHTE ZUGÄNGLICH sein), ES SEI DENN, ES wäre WIE IM ZWEITEN Satz BESCHRIEBEN, vereinbart GEWESEN, WAS NICHT UNÜBLICH IST, WEIL DIE DECKEL/Abdeckungen niemand sehen möchte
Ist ein "Sickerschacht" überhaupt durch aaRdT definiert? Bei Kleinkläranlagen und zur Regenwasserversickerung habe ich einiges an Regelungen/Empfehlungen gefundden, aber Dränungen scheinen irgendwie und kaum geregelter Bereich zu sein.
SIE haben EINE DRÄNAGE, ALLES WAS ES DAZU ZU sagen gibt, FINDEN SIE IN DER DINAbk. 4095. SCHACHTANLAGEN _NICHT ALLE- sind UNTER ANDEREM zum Teil IN DER DIN 12056 GEREGELT, AUS DEM STEHGREF mal VON mir ANGEGEBEN (OHNE NACHZUSEHEN).
DA steht z.B. AUCH DRIN, dass TROCKENE Baugruben KEINEN AUFSCHLUSS ÜBER DIE tatsächlich VORHERRSCHENDEN BaugrubenVERHÄLTNISSE GEBEN (3.5 der DIN 4095) UND DAS Baugrunduntersuchungen durch Bohrungen ODER Schürfungen VORZUNiedrigenergiehaus nehmen sind (3.3 der DIN mit VERWEIS AUF DIN 4021 und 4022) SOWIE DAS DER UNGÜNSTIGESTE GRUNDWASSERSTAND ERMITTELT werden soll MIT Wasseranfallsschätzung (3.5) ETC.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dieser zwei Fragen nochmal annehmen könnten.
ERLEDIGT
Zum Vertrag: Der ist nach BGBA. Wenn die Drainage (von der in der Baubeschreibung ohnehin keine Rede war) also nicht notwendig ist, habe ich wohl auch keinen Anspruch auf eine funktionstüchtige Drainage
DAS würde ICH ANDERS sehen ABER BEFRAGEN SIE HIERZU ihren Anwalt. ICH würde SAGEN; ES muss DEN allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) ENSTRPECHEN, WENN ES DENN DANN GEBAUT wird, ob vereinbart ODER NICHT, DARAUF haben SIE NACH meinem RECHTSVERSTÄNDNIS EINEN Anspruch. DIESER KANN INSBESONDERE AUS DEM URTEIL DES BGH HERGELEITET werden, welches ICH NACHFOLGEND EINSTELLE.
DENN IM Umkehrschluss BEDEUTET DIE Verlegung DER DRÄNAGE - WENN DAS anfallenDE Wasser, welches eventuell anfallen KANN (UND dies wird MAN UNTerstELLEN KÖNNEN UND DÜRFEN, NACH Meinem VerstÄNDNIS wird AUCH EHER welches anfallen als DAS KEINES anfällt) - NICHT DAUERHAFT VON ihrem Gebäude WEGAbk. - und ABGELEITET wird ODER werden KANN, dass SIE DEM Wasser EINE "SUPERKLASSETOLLE GANGWAY" ZU ihrem Haus DADURCH erst GESCHAFFEN haben. besser wäre DANN SICHERLICH tatsächlich, ES würde KEINE DORT LIEGEN, WENN viel Wasser ANKOMMT, welches WOMÖGLICH IN einem GGF. ZU KLEIN BEMESSENEN SICKERSCHACHT NICHT schnell GENUG VERSICKERN KANN. WENN DIE DRÄNAGE VERLEGT worden IST, DANN IST SIE NACH Meinem RECHTSVerstÄNDNIS IN DEM Fall GANZ bestimmt DEN Regeln ENTSPRECHEND auszuführen, WEIL ES DIE SITUATION ihres BAUWERKES ANSONSTEN UNTER UMSTÄNDEN VERSCHLECHTERN KANN, WIE bereits schon VORSTEHEND BESCHRIEBEN. SICKERSCHÄCHTE MÜSSEN AUSREICHEND GRO? BEMESSEN sein. IM übrigen haben SIE NICHT NUR EINE REGELWIDRIGE AUSFÜHRUNGVORLIEGEN sondern AUCH NOCH EINE BAURECHTSWIDRIGE ENTSPRECHEND gegen DIE Regeln ihrer KOMUNE WOMIT GANZ bestimmt EIN Rückbau VERLANGT werden KANN. DAZU BEFRAGEN SIE ebenfalls BESTENFallS ihren Anwalt.
IM übrigen MUSS DAS WERK FUNKTIONSTAUGLICH sein. wäre ES DAS NACH DEM Rückbau DER DRÄNAGE NOCH? WAHRSCHEINLICH NICHT!
VON wem STAMMT DEN DIE Leistungsbeschreibung? VON IHNEN, vom Architekten, vom Bauträger? DAS SPIELT AUCH NOCH EINE ROLLE!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Verständnisproblem
Verständnisproblem -
Ich hatte mich vertippt, habe es korrigiert!
Hallo Herr Reinartz,Dank Ihrer Ausführungen kann ich die Lage nun halbwegs beurteilen. Herzlichen Dank.
Nur bei Ihrem zweiten Punkt fühle ich mich noch im Unklaren:
Nein, ich habe keinen Anspruch, dass die Kontroll- / Spülrohre zugänglich sind (also nicht mit Erde, Pflastersteinen oder Randsteinen "überbaut")?
ODER
Nein, es ist nicht in Ordnung, die Kontroll- / Spülrohre zu überbauen?
Die Forderung des Baubegleiters nach einer regelmäßigen Wartung/Instandhaltung erfordert doch ständig zugängliche Revisionsöffnungen, oder? Lesen Sie es noch einmal.
Das mit dem Anspruch oder nicht Anspruch, befragen Sie Ihren Anwalt dazu, wozu haben Sie den, dass sollte der beantworten können, bestenfalls zumindest.
Ich würde es so sehen, einen Anspruch auf die Dränage haben Sie wohl - nach Ihrer eigenen Aussage- scheinbar nach dem Vertrag nicht. Doch wenn das Ding allerdibgs trotzdem gebaut wurde, dann schon bitte auch regelgerecht.
Man kann es auch so sehen, wenn keine Dränage, dann trotzdem dicht, Wanne mit Boden. Anders geht es nicht, weil das Werk dann nicht funktionstauglich ist.
Und noch einmal, von wem stammt die Leistungsbeschreibung oder gab es eine Ausschreibung, das korreliert mit der Planungs und Ausschreibungshaftung, so wie die Dränage mit der Abdichtung.
Ein bisschen was sollten Sie schon beantworten, wenn Sie als Fragesteller etwas gefragt werden!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Hallo Herr Reinartz, ich habe vom Bauträger ...
Hallo Herr Reinartz, ich habe vom Bauträger ... -
Tja, dann ist die Sachlage doch klar!
Hallo Herr Reinartz, ich habe vom Bauträger Hallo Herr Reinartz,ich habe vom Bauträger gekauft. Dieser hat mir vertraglich zugesagt, einen Keller und Tiefgarage zu errichten. Und dies nach den "Regeln der Baukunst" (= aaRdTAbk.). Mit Planung und Baubeschreibung hatte ich also nichts zu tun (was das Kellergeschoss angeht). Es ist alles gesagt und die Planungsunterlagen stammen vom Bauträger, was wollen Sie mehr, besser geht es nicht. Es ist nach den Regeln zu bauen. Das ist offensichtlich nicht geschehen.
Ab zum Anwalt.
Mit freundluichen Grüßen
Markus Reinartz -
Stand der Dinge?
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Gut Ding will Weile haben
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Tja, so ist das wohl!
Hallo Herr Reinartz,der Bauträger ist erstmal in einem vielwöchigen Urlaub erfahren. Wenn es ihm beliebt, erhält mein Anwalt vielleicht im April eine Antwort.
Sollte es zum Prozess kommen, werde ich hier vermutlich 2018/2019 ein Ergebnis verkünden können.
Merke: Niemals ohne eigenen SV bauen (lassen). Wenn das Ding erstmal steht und der Kaufpreis bezahlt ist, kann einen der Bauträger am ausgestreckten Arm verhungern lassen. So wie auch Sie, wollen die meisten Bauwilligen den Betrag - den der Bau begleitende Sachverständige kostet - einsparen.
Hinterher - wenn es zu spät ist und das Kind schon im Brunnen liegt - ist man immer schlauer.
Es wäre allerdings schön, von Ihnen noch einmal ein Feedback dahingehend zu bekommen, was sich ergibt oder ergeben hat.
Häufig ist es auch so, dass der Bauträger auf halbem Weg anfängt einzulenken.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Feedback?
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Wie sieht's denn jetzt aus hier?
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- … Problem. Es ist nach der Rohbauabnahme. Nach den Regenfällen habe ich Wasser im Keller. Mein Architekt sagt, es kommt davon, dass das Dach …
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- … Fehlender oder mangelhafter Dachüberstand: Ein fehlender oder zu geringer Dachüberstand kann dazu führen, dass Regenwasser direkt an der Fassade herunterläuft und in das Mauerwerk eindringt. …
- … Dränage: Eine fehlende oder verstopfte Dränage kann dazu führen, dass sich Wasser am Keller staut und durch die Kellerwände eindringt. Besonders bei einem …
- … ist, sollte eine provisorische Abdichtung vorhanden sein, die das Eindringen von Wasser verhindert. …
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- … Rohren und Filtermaterialien. Verwandte Begriffe: Drainageleitung, Sickerschacht, Ringdrainage. …
- … Frage: Was sind Bitumenbahnen?Bitumenbahnen sind Abdichtungsmaterialien, die aus Bitumen bestehen und zur Abdichtung von Dächern, Kellern und anderen Bauteilen verwendet werden. Sie sind wasserdicht und widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse. …
- … Eine Dränage ist ein System zur Ableitung von Wasser im Erdreich. Sie besteht in der Regel aus Drainagerohren, die um das Gebäude verlegt werden und das Wasser ableiten, um zu verhindern, dass es sich am Keller staut. …
- … erfordert besondere Maßnahmen zur Abdichtung und Dränage, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Stahlbetonbodenplatte für WU-Keller bei Grundwasser: 25 cm Stärke ausreichend?
- … WU-Keller Bodenplatte: Stärke bei Grundwasser …
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- … Stahlbetonbodenplatte, WU-Keller, Grundwasser, Bodenplatte Stärke, Drainage, Rückstauventil, Kellerabdichtung …
- … Kellerbau, Stahlbeton, Grundwasser …
- … Stahlbetonbodenplatte für WU-Keller bei Grundwasser: 25 cm Stärke …
- … Beim Bodenaushub (Dez 2002) lief verstärkt Grundwasser in die Baugrube - (kleiner Bach ca. 100 m entfernt). …
- … Der Regenwasserschacht wird mit einem Rückstauventil versehen. …
- … Stahlbetonbodenplatte sein, damit Schäden durch Grundwasser beim Fundament weitestgehend ausgeschlossen werden können - sind 30 cm ausreichend? …
- … ? Gefahr: Eindringendes Grundwasser kann die Bausubstanz schädigen und zu Schimmelbildung führen. …
- … beurteile die geplante Stahlbetonbodenplatte von 25 cm Stärke für einen WU-Keller (wasserundurchlässiger Keller) bei Grundwasser kritisch. ? Grundsätzlich ist die Stärke der …
- … der statischen Berechnung abhängig, die die Lasten des Gebäudes und den Wasserdruck berücksichtigt. …
- … Sauberkeitsschicht dienen, bietet aber keinen ausreichenden Schutz vor Grundwasser. ? Bei hohem Grundwasserstand und einem WU-Keller sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich: …
- … funktionierende Drainage ist essenziell, um den Wasserdruck auf die Bodenplatte zu reduzieren. …
- … Rückstauventil: Ein Rückstauventil im Regenwasserschacht verhindert, dass Wasser in den Keller zurückdrückt. …
- … Abdichtung des Kellers muss fachgerecht ausgeführt werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. …
- … ? Schäden durch Grundwasser können erhebliche Konsequenzen haben, wie …
- … Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik der Bodenplatte unter Berücksichtigung des Grundwasserstands von einem Statiker überprüfen. Ziehen Sie einen Fachmann für Kellerabdichtung …
- … Ein WU-Keller (wasserundurchlässiger Keller) ist eine Bauweise, bei der der Keller so konstruiert …
- … und abgedichtet wird, dass kein Wasser eindringen kann, auch bei hohem Grundwasserstand. Dies wird durch spezielle Betonzusammensetzungen, Abdichtungsmaßnahmen und konstruktive Details …
- … Eine Drainage ist ein System von Rohren, das das Grundwasser ableitet und so den Wasserdruck auf die Bauteile reduziert. Sie …
- … bei Kellern und anderen unterirdischen Bauwerken eingesetzt, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.Verwandte Begriffe: Ringdrainage, Sickerschicht, Entwässerung. …
- … ein Bauteil, das verhindert, dass Abwasser oder Regenwasser aus dem Kanalnetz in das Gebäude zurückdrückt. Es wird in der Abwasserleitung installiert und schließt automatisch, wenn ein Rückstau auftritt.Verwandte Begriffe: …
- … Rückstausicherung, Abwasserventil, Überflutungsschutz. …
- … Eine Schotterfilterschicht ist eine Schicht aus Schotter, die unter der Bodenplatte aufgebracht wird. Sie dient als Sauberkeitsschicht und zur Ableitung von Wasser. Außerdem verhindert sie, dass das Erdreich direkt mit der …
- … Grundwasser …
- … Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume des Bodens vollständig ausfüllt …
- … und durch die Kapillarwirkung gehalten wird. Der Grundwasserspiegel ist die obere Grenze des Grundwasserkörpers.Verwandte Begriffe: Sickerwasser, Quellwasser, Trinkwasser …
- … die die Lasten des Gebäudes und den Wasserdruck berücksichtigt. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Lassen Sie die Statik von einem Fachmann überprüfen. …
- … Was ist eine Drainage und wozu dient sie bei einem WU-Keller?Eine Drainage ist ein System von Rohren, das das Grundwasser ableitet und so den Wasserdruck auf die Bodenplatte reduziert. …
- … Sie ist ein wichtiger Bestandteil eines WU-Kellers, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. …
- … Ein Rückstauventil verhindert, dass Abwasser oder Regenwasser aus dem Kanalnetz in den Keller zurückdrückt, insbesondere bei Starkregenereignissen. Es ist ein wichtiger Schutz vor Überflutung. …
- … Was ist eine Schotterfilterschicht und welche Funktion hat sie?Eine Schotterfilterschicht dient als Sauberkeitsschicht und zur Ableitung von Wasser. Sie verhindert, dass das Erdreich direkt mit der Bodenplatte …
- … in Kontakt kommt. Bei hohem Grundwasserstand ist sie jedoch nicht ausreichend. …
- … Was bedeutet WU-Keller?WU steht für wasserundurchlässig. Ein WU-Keller ist so konstruiert und abgedichtet, dass kein …
- … Wasser eindringen kann, auch bei hohem Grundwasserstand. …
- … WU-Beton EigenschaftenEigenschaften und Vorteile von wasserundurchlässigem Beton. …
- … die Dickenerhöhung der Bodenplatte wird für die Wasserdichtigkeit keine …
- … gravierende Verbesserung bringen, ob's statisch (zusätzlicher Wasserdruck) …
- … bodengutachten/wasserpegel gibt's eh nicht? …
- … Stahlbetonbodenplatte (25 cm vs. 30 cm) für einen WU-Keller bei Grundwasser. Es wird betont, dass die Entscheidung über die Bodenplattenstärke und das …
- … Die korrekte Ausführung der Kellerabdichtung ist entscheidend, um Schäden durch Grundwasser zu vermeiden. …
- … Zusatzinfo: Die Planung eines WU-Kellers erfordert eine sorgfältige Analyse der Grundwasserverhältnisse und eine darauf abgestimmte Abdichtungsstrategie. Eine Schotterfilterschicht mit Folienabdeckung kann …
- … fachgerechte Kellerabdichtung. Ein Rückstauventil ist wichtig, um das Eindringen von Abwasser bei Rückstauereignissen zu verhindern. …
- … Schäden am Keller führen. Eine unzureichende Kellerabdichtung birgt das Risiko von Wassereintritt und Feuchtigkeitsschäden. …
- … vorgeschlagenen Maßnahmen und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Aspekte (Grundwasser, Drainage, Abdichtung) berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Abdichtung von Kellern finden …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Regenwasserableitung Hauswand: Maßnahmen, Kosten & Dachvorsprung verlängern?
- … Regenwasser Hauswand: Ableitung verbessern …
- … Regenwasser staut sich an der Hauswand? Maßnahmen zur Ableitung, Dachvorsprung verlängern & …
- … Regenwasser, Hauswand, Ableitung, Dachvorsprung, verlängern, Sanierung, Feuchtigkeit, Putz, Kosten …
- … Regenwasserableitung Hauswand: Maßnahmen, Kosten & Dachvorsprung verlängern? …
- … absoluter Laie. Bei Regen staut sich regelmäßig das Wasser an der Kante zwischen Boden und Wand und zieht dann am Putz hoch oder es läuft in die Rille zwischen Boden und Putz (siehe Foto). …
- … (Siehe bearbeitetes Beispielfoto wie ich es meine. Etwas weiter rechts befindet sich eine Rinne im Boden, wo Wasser abfließen kann). …
- … Ich verstehe, dass Sie Probleme mit aufstauendem Regenwasser an Ihrer Hauswand haben. Das kann langfristig zu Schäden am Putz …
- … Mögliche Maßnahmen zur Ableitung von Regenwasser sind: …
- … Anlegen einer Kiesschicht oder Drainage: Eine Kiesschicht entlang der Hauswand kann das Wasser versickern lassen. Eine Drainage leitet das Wasser gezielt ab. …
- … einer Regenrinne: Eine Rinne fängt das ablaufende Wasser vom Dach auf und leitet es ab. …
- … Abdichtung der Wand: Eine Abdichtung schützt den Putz vor eindringendem Wasser. …
- … DrainageEin System zur Ableitung von Wasser, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Es besteht aus Rohren und Filtermaterial. Verwandte …
- … Begriffe: Ringdrainage, Flächenentwässerung, Sickergrube …
- … RegenrinneEin Bauteil, das an der Dachtraufe angebracht wird, um das ablaufende Regenwasser aufzufangen und abzuleiten. Verwandte Begriffe: Fallrohr, Rinnenhalter, Laubfang …
- … Frage: Welche Gewerke sind für die Regenwasserableitung zuständig?Antwort: Für die Regenwasserableitung können verschiedene Gewerke …
- … Frage: Welche Kosten entstehen für die Regenwasserableitung?Antwort: Die Kosten für die Regenwasserableitung hängen von …
- … Frage: Kann ich die Regenwasserableitung selbst durchführen?Antwort: Einfache Maßnahmen wie das Anlegen einer Kiesschicht …
- … Frage: Wie finde ich den richtigen Fachmann für die Regenwasserableitung?Antwort: Fragen Sie Freunde, Bekannte oder Nachbarn nach Empfehlungen. Achten …
- … Frage: Was ist eine Ringdrainage?Antwort: Eine Ringdrainage ist ein Drainagesystem, das rund um das Gebäude …
- … verlegt wird, um das Grundwasser abzuleiten und die Fundamente trocken zu halten. …
- … Frage: Was bedeutet 'aufsteigende Feuchtigkeit'?Antwort: Aufsteigende Feuchtigkeit bezeichnet das Phänomen, wenn Wasser durch Kapillarwirkung im Mauerwerk nach oben transportiert wird. Dies kann …
- … DachrinnenreinigungRegelmäßige Reinigung von Dachrinnen zur Vermeidung von Verstopfungen und Wasserschäden. …
- … KellerabdichtungMaßnahmen zur Abdichtung von Kellern gegen eindringendes Wasser. …
- … Regenwasserableitung: Rinne vor Hauswand gegen Spritzwasser …
- … (Regen) Wasser von der …
- … wird heute eine 15 cm tiefe Rinne gefordert, damit das Regenwasser nicht wieder hochspritzt oder ins Haus läuft. …
- … Zum Schutz des Gebäudesockels vor Oberflächenwasser (Niederschlag) gilt als Grundsatz für das angrenzende Gelände: Gefälle vom Haus …
- … Den Sockelputz könnte man als Spritzwasserschutz auch mal beschichten (mindestens hydrophobieren). …
- … Regenwasser vom Haus ableiten: …
- … Regenwasser Hauswand: Ableitung, Dachvorsprung & Sanierung …
- … die Ableitung von Regenwasser an einer Hauswand, bei der sich Wasser staut und in den Putz eindringt. Vorgeschlagene Maßnahmen umfassen den Einbau …
- … ausreichendes Gefälle vom Haus weg fehlt, was zu Problemen mit Oberflächenwasser führen kann, wie im Beitrag Hauswand schützen: Gefälle vom Haus weg …
- … bodengleichen Haus- oder Terrassentüren wird empfohlen, um zu verhindern, dass Regenwasser hochspritzt oder ins Haus läuft, wie im Beitrag Regenwasserableitung: …
- … Rinne vor Hauswand gegen Spritzwasser beschrieben. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie das Gefälle des angrenzenden Geländes und passen Sie es gegebenenfalls an, um eine effektive Ableitung des Regenwassers zu gewährleisten. Ziehen Sie den Einbau einer Rinne in …
- … Betracht, um Spritzwasser zu vermeiden. Weitere Tipps zur Umsetzung finden Sie im Beitrag Regenwasser vom Haus ableiten: Tipps zur Umsetzung. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Reaktivabdichtung Sockel: Anfüllschutz notwendig? Kosten, Materialien & Alternativen
- … Vorhandene Drainage: Eine funktionierende Drainage reduziert den Wasserdruck auf die Abdichtung. …
- … schützen die Abdichtung vor mechanischer Beschädigung durch das Verfüllmaterial und leiten Wasser ab. Eine Gewebeeinlage in der Armierungsschicht des Sockelputzes kann ebenfalls zur …
- … eine mineralische Abdichtung, die durch chemische Reaktion mit dem Untergrund eine wasserdichte Schicht bildet. Sie wird oft bei der Sanierung von Kellern …
- … DrainageEine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser, um den Wasserdruck auf die Bauwerksabdichtung zu reduzieren. Sie besteht …
- … oft aus Drainagerohren und Kies. Verwandte Begriffe: Dränagesystem, Perimeterdrainage, Ringdrainage. …
- … NoppenbahnEine Noppenbahn ist eine Kunststoffbahn mit Noppen, die als Anfüllschutz und zur Ableitung von Wasser eingesetzt wird. Sie schützt die Abdichtung vor Beschädigungen und sorgt …
- … FiltervliesEin Filtervlies ist ein wasserdurchlässiges Vlies, das verhindert, dass Erdreich die Drainage verstopft. Es wird …
- … sollte bis über die GOK geführt werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Verwandte Begriffe: Gelände, Höhenlinie, Nivellierung. …
- … Basis aufgebaut ist und durch chemische Reaktionen mit dem Untergrund eine wasserdichte Schicht bildet. Sie wird häufig zur Abdichtung von Kellerwänden und …
- … eignen sich als Anfüllschutz?Antwort: Geeignete Materialien sind Noppenbahnen, die das Wasser ableiten und gleichzeitig einen mechanischen Schutz bieten, sowie Filtervliese, die das …
- … Ist eine Drainage immer notwendig?Antwort: Eine Drainage ist besonders bei wasserundurchlässigen Böden empfehlenswert, um den Wasserdruck auf die Abdichtung zu …
- … reduzieren. Sie leitet das Wasser ab und verhindert so Staunässe. …
- … Frage: Was bedeutet GOK?Antwort: GOK bedeutet Geländeoberkante und bezeichnet die Höhe des Erdbodens im Verhältnis zum Gebäude. Die Abdichtung sollte bis über die Geländeoberkante geführt werden, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Mauersanierung: Sperrputz vs. Injektion – Kosten, Dauer & Risiken bei feuchter Kellerwand?
- … Sperrputz: Sperrputze sind wasserabweisende Putze, die auf die Innenseite der Wand aufgetragen werden. Sie …
- … Injektion: Bei der Injektion werden wasserabweisende Substanzen in die Wand gepresst, um eine Horizontalsperre zu bilden. …
- … die Ursache der Feuchtigkeit ab. Ist es aufsteigende Feuchtigkeit, seitlich eindringendes Wasser oder Kondensation? …
- … Ein wasserabweisender Putz, der auf feuchte Wände aufgetragen wird, um das Durchdringen …
- … Ein Verfahren zur Mauertrockenlegung, bei dem wasserabweisende Substanzen unter Druck in das Mauerwerk gepresst werden, um eine …
- … Sperrputz ist ein spezieller Putz, der wasserabweisend ist und auf feuchte Wände aufgetragen wird. Er soll verhindern, …
- … Wie man eine Kellerwand von außen gegen eindringendes Wasser abdichtet. …
- … Eine Ringdrainage wäre möglicherweise auch ein sinnvoller (wenn auch kostenintensiver) Weg. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Haus von 1895 Sockel trockenlegen: Bruchstein abdichten – Kosten, Methoden & Risiken?
- … Vertikalabdichtung: Schützt den Keller von außen vor eindringendem Wasser. …
- … Drainage: Leitet das Wasser vom Gebäude weg. …
- … Eine Vertikalabdichtung schützt das Mauerwerk von außen vor eindringendem Wasser. Sie wird meist bei Kellern eingesetzt, um seitlich eindringendes Wasser abzuhalten. …
- … Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser, das sich um ein Gebäude ansammelt. Sie besteht meist aus Rohren, …
- … die das Wasser ableiten und so das Mauerwerk vor Feuchtigkeit schützen. Verwandte Begriffe: Sickerschicht, Dränrohr, Ringdrainage. …
- … von Bauwerken verwendet wird. Es ist wasserundurchlässig und widerstandsfähig gegen viele Umwelteinflüsse. Verwandte Begriffe: Abdichtungsbahn, Bitumenanstrich, Dachpappe. …
- … Welche Ursachen kann Feuchtigkeit im Keller haben?Feuchtigkeit im Keller kann verschiedene Ursachen haben, wie z.B. aufsteigende Feuchtigkeit durch fehlende oder defekte Horizontalsperre, seitlich eindringendes Wasser durch eine beschädigte Vertikalabdichtung, Kondensation oder Rohrbrüche. Eine genaue Analyse …
- … sie notwendig?Eine Vertikalabdichtung schützt den Keller von außen vor eindringendem Wasser. Sie ist notwendig, wenn seitlich Wasser in das Mauerwerk eindringt, z.B. …
- … durch Hangwasser oder eine hohe Grundwasserbelastung. Die Abdichtung erfolgt meist mit Bitumen oder Kunststoffbahnen. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Ausblühungen am Sockel trotz Bitumenabdichtung: Ursachen, Sanierung & Kosten?
- … genau zu untersuchen, da Bitumenabdichtungen bei korrekter Ausführung normalerweise vor eindringendem Wasser schützen sollten. …
- … Risse im Putz oder Sockelbereich: Diese können Wasser eindringen lassen, das Salze aus dem Mauerwerk löst und an die …
- … Kondenswasserbildung: In schlecht belüfteten Bereichen kann Kondenswasser entstehen und zu …
- … Drainage: Eine fehlende oder verstopfte Drainage kann dazu führen, dass sich Wasser am Sockelbereich staut. …
- … Bausubstanz gefährden. Es besteht die Gefahr von Frostschäden im Winter, wenn Wasser in das Mauerwerk eindringt und gefriert. …
- … Oberflächen von Mauerwerk, Putz oder Beton, die durch die Auskristallisation von wasserlöslichen Salzen entstehen. Sie sind oft weißlich und können ein Zeichen …
- … Eine Bitumenabdichtung ist eine wasserundurchlässige Schicht aus Bitumen, die zum Schutz von Bauwerken vor Feuchtigkeit …
- … WU-Keller steht für 'wasserdicht aus Beton' und bezeichnet einen Keller, der aus wasserundurchlässigem …
- … Beton hergestellt wurde. Diese Bauweise soll das Eindringen von Wasser verhindern.Verwandte Begriffe: Weiße Wanne, wasserdichter Beton, Kellerabdichtung. …
- … Eine Horizontalsperre ist eine wasserundurchlässige …
- … befindet. Er ist besonders anfällig für Feuchtigkeitsschäden, da er dem Spritzwasser und der Witterung ausgesetzt ist.Verwandte Begriffe: Perimeterdämmung, Fassadensockel, Spritzwasserbereich. …
- … Eine Drainage ist ein System zur Ableitung von Wasser, das sich im Erdreich angesammelt hat. Sie wird häufig eingesetzt, um …
- … Keller und Fundamente vor Feuchtigkeit zu schützen.Verwandte Begriffe: Ringdrainage, Sickerschacht, Dränrohr. …
- … Was sind Ausblühungen am Sockel?Ausblühungen sind weiße, kristalline Ablagerungen, die an der Oberfläche von Mauerwerk, Putz oder Beton auftreten. Sie entstehen, wenn wasserlösliche Salze durch Feuchtigkeit an die Oberfläche transportiert werden und …
- … dort auskristallisieren, nachdem das Wasser verdunstet ist. …
- … Kann es sein, dass hinter der Styrodurplatte also zwischen Beton und Styrodur Wasser steht? Obwohl doch Styrodur kein Wasser zieht? …
- … Wenn es sich um einen gepflasterten Bereich handelt kann evtl. Oberflächenwasser an eine ungeschützte Styrodurlage im Boden gelangen? …
- … geklebt, sondern auch verdübelt sind, kann bei feucht-warmen Witterungen ein Tauwasserausfall an kühleren Bauteilen - gerade in den Morgenstunden - stattfinden. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Kellerabdichtung mit Dickbeschichtung: Ausreichend bei Staunässe laut Bodengutachten?
- … Dickbeschichtung, Kellerabdichtung, weiße Wanne, Staunässe, Bodengutachten, Lastfall, Sickerwasser, Kellerbau …
- … - Grundwasser => ohne, lediglich 2,40 m bis 2,90 m lokal Staunässe …
- … Staunässe => Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser …
- … Ich beurteile die Situation anhand des Bodengutachtens. Wenn das Gutachten lediglich lokale Staunässe in 2,40 bis 2,90 m Tiefe ausweist und kein Grundwasser vorhanden ist, könnte eine Dickbeschichtung ausreichend sein. ? Dennoch ist Vorsicht …
- … Dickbeschichtung gemäß DINAbk. 18533. Die Lastfälle 'Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser' sowie 'zeitweise aufstauendes Sickerwasser' sind hier relevant. Die Auswahl des …
- … geeigneten Abdichtungssystems hängt von der Wassereinwirkungsklasse ab. …
- … Eine zusätzliche Drainage kann sinnvoll sein, um das Wasser vom Keller fernzuhalten. ? Eine fehlende oder fehlerhafte Drainage kann zu …
- … erhöhtem Wasserdruck auf die Abdichtung führen. …
- … Weiße WanneEine wasserdichte Kellerkonstruktion aus wasserundurchlässigem Beton, die ohne zusätzliche Abdichtung …
- … auskommt.Verwandte Begriffe: WU-Beton, wasserdichter Beton, Ortbetonbauweise. …
- … StaunässeAnsammlung von Wasser im Boden, das nicht abfließen kann, oft aufgrund undurchlässiger Bodenschichten.Verwandte Begriffe: Bodenfeuchte, Sickerwasser, Grundwasser. …
- … über die Bodenbeschaffenheit, den Grundwasserstand und die Tragfähigkeit gibt.Verwandte Begriffe: Baugrunduntersuchung, Geotechnischer Bericht, Baugrundrisiko. …
- … DrainageEin System von Rohren und Filtern, das Wasser vom Gebäude ableitet und den Wasserdruck auf die Kellerwände …
- … reduziert.Verwandte Begriffe: Ringdrainage, Sickerschicht, Dränbeton. …
- … DINAbk. 18533Eine deutsche Norm, die die Anforderungen an die Abdichtung von erdberührten Bauteilen regelt.Verwandte Begriffe: Abdichtungsnorm, Lastfall, Wassereinwirkungsklasse. …
- … SickerwasserWasser, das durch den Boden sickert …
- … und sich im Untergrund sammelt.Verwandte Begriffe: Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Grundwasserneubildung. …
- … die auf die Kellerwand aufgetragen wird. Eine weiße Wanne ist eine wasserdichte Konstruktion aus wasserundurchlässigem Beton. …
- … notwendig?Eine weiße Wanne ist notwendig, wenn dauerhaft hoher Grundwasserstand oder stark drückendes Wasser vorhanden ist. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Fertigkeller Sockelgestaltung: Abdichtung, Dämmung & Putz – Aufbau, Kosten, Materialien?
- … Noppenbahn: Dient als zusätzlicher Schutz und zur Ableitung von Wasser. …
- … Extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS): Wasserabweisend und druckfest, ideal …
- … Ringdrainage: Um das Haus verlegen, um Wasser abzuleiten. …
- … ? Gefahr: Eine fehlende oder mangelhafte Drainage kann zu Wasserdruck auf die Kellerwände führen. …
- … BitumenEin wasserabweisendes Material, …
- … Dämmung der Kelleraußenwände im Erdreich, um Wärmeverluste zu reduzieren und Kondenswasserbildung zu verhindern. XPS-Platten sind hierfür ideal.Verwandte Begriffe: Dämmung, Wärmedämmung, Kellerdämmung …
- … DrainageEin System zur Ableitung von Wasser, um das Haus vor Feuchtigkeit zu schützen. Eine Ringdrainage wird um …
- … XPSExtrudierter Polystyrol-Hartschaum, ein wasserabweisendes und druckfestes Dämmmaterial, das ideal für die Perimeterdämmung geeignet ist.Verwandte Begriffe: Dämmstoff, Hartschaum, Polystyrol …
- … NoppenbahnEine Kunststoffbahn mit Noppen, die als Schutzschicht vor der Abdichtung angebracht wird und das Wasser ableitet.Verwandte Begriffe: Schutzbahn, Abdichtungsschutz, Dränagebahn …
- … RingdrainageEin Drainagesystem, das ringförmig …
- … um das Gebäude verlegt wird, um anfallendes Wasser abzuleiten und den Keller trocken zu halten.Verwandte Begriffe: Drainage, Flächenentwässerung, Gebäudeentwässerung …
- … Welche Materialien eignen sich am besten für die Sockelabdichtung?Bitumenanstriche oder Bitumenbahnen sind sehr gut geeignet, um den Keller vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Zusätzlich sollte eine Noppenbahn angebracht werden, um das Wasser abzuleiten und die Abdichtung zu schützen. …
- … Die Perimeterdämmung reduziert Wärmeverluste über die Kellerwände und verhindert Kondenswasserbildung im Inneren. XPS-Platten sind ideal, da sie wasserabweisend und druckfest sind. …
- … Wie funktioniert eine Drainage?Eine Ringdrainage wird um das Haus verlegt, um das anfallende Wasser abzuleiten. Drainagerohre …
- … werden mit Filtervlies umwickelt, um Verstopfungen zu vermeiden. Das Wasser wird dann in einen Sickerschacht oder die Kanalisation geleitet. …
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