Treppe in öffentlichen Gebäuden mit Anti-Rutschkante Pflicht?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Treppe in öffentlichen Gebäuden mit Anti-Rutschkante Pflicht?

Weiß jemand, ob es Pflicht ist, in öffentlichen Gebäuden (hier: Grundschule in Hessen) Treppen (hier: notwendig, Fluchtweg) mit einer Anti-Rutschkante auszustatten bzw. in welchen Vorschriften/Richtlinien das geregelt werden kann?
  • Name:
  • Franky M.
  1. mal hier schmökern

    GBR 181  -  Sowohl die Arbeitsstättenverordnung als auch die UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) schreiben vor, dass Fußböden rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Derartige Regelungen finden sie dort auch für Treppen. Wie Sie die erf. Rutschhemmung bringen (ob durch hinreichend angeraute Kanten oder Anti-Rutsch-Kanten) ist Planungssache. Im Zweifelsfall müssen Sie nur das entsprechende Zertifikat vorlegen können.
  2. Nein

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Es gibt keine Vorschrift seitens der BG dazu auch in der BGR 181 ist nichts zu finden. In einer Studie habe ich auch gelesen, das diese Kanten beim rauflauf helfen und beim runterlauf stören.
    Es gibt keine Vorschrift.
  3. es soll die

    Foto von Thorsten Bulka

    ganze Auftrittsstufe gleiche Rutschwiederstand haben!
    Sonst kommt noch jemand auf die Idee vorne eine "Gummi" Kante hinzulegen, und hinten ein Poliertes FSTZ.
    Jetzt geht die alte Oma langsam die Treppe hoch, und setzt ihre Füße teilweise auf die Kante, und beim nächsten Schritt auf die Polierte Platte ab! Die wird sich bedanken, und erst der Richter, wenn innerhalb einer Fläche so starke Unterschiede sind!
    Also komplette Fläche jeweils eine Rutschgruppe!

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