Treppe in öffentlichen Gebäuden mit Anti-Rutschkante Pflicht?
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Treppe in öffentlichen Gebäuden mit Anti-Rutschkante Pflicht?
Weiß jemand, ob es Pflicht ist, in öffentlichen Gebäuden (hier: Grundschule in Hessen) Treppen (hier: notwendig, Fluchtweg) mit einer Anti-Rutschkante auszustatten bzw. in welchen Vorschriften/Richtlinien das geregelt werden kann?
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mal hier schmökern
GBR 181 - Sowohl die Arbeitsstättenverordnung als auch die UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) schreiben vor, dass Fußböden rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Derartige Regelungen finden sie dort auch für Treppen. Wie Sie die erf. Rutschhemmung bringen (ob durch hinreichend angeraute Kanten oder Anti-Rutsch-Kanten) ist Planungssache. Im Zweifelsfall müssen Sie nur das entsprechende Zertifikat vorlegen können. -
Nein
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es soll die
ganze Auftrittsstufe gleiche Rutschwiederstand haben!
Sonst kommt noch jemand auf die Idee vorne eine "Gummi" Kante hinzulegen, und hinten ein Poliertes FSTZ.
Jetzt geht die alte Oma langsam die Treppe hoch, und setzt ihre Füße teilweise auf die Kante, und beim nächsten Schritt auf die Polierte Platte ab! Die wird sich bedanken, und erst der Richter, wenn innerhalb einer Fläche so starke Unterschiede sind!
Also komplette Fläche jeweils eine Rutschgruppe!