Architekt verweigert Restarbeiten: Was tun bei Leistungsverweigerung & Gewährleistung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt verweigert Restarbeiten: Was tun bei Leistungsverweigerung & Gewährleistung?
wir sind Bauherren in Hessen, Neubau Einfamilienhaus, inzwischen eingezogen (vor 10 Wochen), aber es sind noch viele Restarbeiten im Haus durchzuführen.
Unser Architekt hat uns nun mündlich eröffnet, dass er keine weiteren Arbeiten für uns ausführen wird und das, bei bestehendem Architektenvertrag.
Es sind für die Restarbeiten noch einige Dinge ungeklärt, teilweise auch wegen fehlerhafter Planung, und in den Wochen seit Einzug ist fast nichts mehr passiert. Wir hatten schon klar die Restarbieten schriftlich aufgelistet und mit Terminvorgaben für Rückmeldungen/Klärungen/Fertigstellung an den Architekten geschickt. Die Termin sind meist ohne Ergebnis verstrichen, stattdessen hatte er um ein Gespräch gebeten. Diesem Wunsch waren wir nachgekommen. Bei dem Gespräch wurden noch mal alle Punkte, die offen sind, gemeinsam festgehalten. trotzdem ist fast nichts passiert.
Bei einem konkreten Gewerk hatte er uns dann vergangene Woche gemailt "Ich möchte das Gewerk jetzt schnell abgeschlossen sehen. - Wie ist Ihre Entscheidung", worauf wir zurückgemailt hatten, dass - wie schon mehrfach mitgeteilt - nicht er, sondern wir diese Arbeiten endlich abgeschlossen haben möchten und dass (wie ein paar Tage zuvor besprochen) noch 2 Fragen zur Klärung durch ihn offen sind und wir um schnelle Rückmeldung bitte, weil wir erst nach Erhalt dieser Informationen in der Lage sind, die Entscheidung zu treffen.
Das hat ihn offensichtlich so geärgert, dass er kurz vorbeikam, sagte, er mache keine Arbeiten mehr für uns, auf unseren Hinweis auf den bestehenden Vertrag einfach abwinkte und wegging und meinte, die Zusammenarbeit würde nicht funktionieren.
Letzteres sehen wir übrigens ähnlich, allerdings Aufgrund mangelnder Architektenleistung in Qualität und Quantität, was wir schon massiv durch Eigenleistung während der gesamten Bauphase kompensieren mussten.
Hat jemand ähnliche Erfahrung? Was sollen wir tun? Wir möchten Ihnen nicht aus dem Vertrag entlassen (übrigens hatte er früher schon 2 mal eine Kündigung angedroht), schon allein aus Gewährleistungsgründen. Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen. Wir denken, er soll auch seine Planungsfehler und Bauüberwachungsmängel auch selbst ausbaden.
Kann uns jemand wieterhelfen.
Vielen Dank
maddin234
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Es ist sehr ärgerlich, wenn ein Architekt während der Bauphase die weitere Zusammenarbeit verweigert, insbesondere wenn noch Restarbeiten ausstehen. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Prüfen Sie den Architektenvertrag: Welche Leistungen sind vereinbart? Gibt es Regelungen zur Kündigung oder Leistungsverweigerung?
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle Mängel, fehlenden Leistungen und Kommunikationen schriftlich fest.
- Setzen Sie eine Frist: Fordern Sie den Architekten schriftlich auf, die Arbeiten innerhalb einer angemessenen Frist fertigzustellen.
- Mängelanzeige: Erstellen Sie eine detaillierte Mängelanzeige und senden Sie diese nachweislich (z.B. per Einschreiben) an den Architekten.
- Rechtliche Beratung: Holen Sie sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Dieser kann die Situation beurteilen und Ihnen bei den nächsten Schritten helfen.
🔴 Gefahr: Nicht behobene Mängel können zu Folgeschäden am Bauwerk führen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich umgehend von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern und die nächsten Schritte zu planen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architektenvertrag
- Ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) - Gewährleistung
- Die gesetzliche Verpflichtung des Architekten, für Mängel an seinem Werk einzustehen.
Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Nacherfüllung, Schadensersatz - Mängelanzeige
- Eine schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten, in der Mängel am Bauwerk gerügt werden.
Verwandte Begriffe: Rügepflicht, Mängelrüge, Beanstandung - Nacherfüllung
- Das Recht des Bauherrn, vom Architekten die Beseitigung von Mängeln zu verlangen.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Reparatur - Bauüberwachung
- Die Überwachung der Bauausführung durch den Architekten, um sicherzustellen, dass die Planung korrekt umgesetzt wird.
Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauleitung, Qualitätskontrolle - Planungsfehler
- Fehler, die bei der Planung des Bauwerks entstehen und zu Mängeln führen können.
Verwandte Begriffe: Konstruktionsfehler, Ausführungsfehler, Detailfehler - Leistungsverweigerung
- Die Weigerung des Architekten, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Verwandte Begriffe: Vertragsbruch, Pflichtverletzung, Nichterfüllung
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was kann ich tun, wenn mein Architekt die Arbeit verweigert?
Antwort: Dokumentieren Sie alle Mängel, setzen Sie eine Frist zur Fertigstellung, erstellen Sie eine Mängelanzeige und holen Sie sich rechtlichen Rat. - Frage: Welche Rechte habe ich bei Mängeln am Bau?
Antwort: Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig von der Schwere der Mängel. - Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?
Antwort: Eine Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt. - Frage: Was ist eine Mängelanzeige?
Antwort: Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten, in der Sie die vorhandenen Mängel detailliert beschreiben und ihn zur Beseitigung auffordern. - Frage: Welche Fristen muss ich bei Mängeln beachten?
Antwort: Die Gewährleistungsfristen für Architektenleistungen betragen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. - Frage: Was bedeutet Nacherfüllung?
Antwort: Nacherfüllung bedeutet, dass der Architekt verpflichtet ist, die vorhandenen Mängel auf seine Kosten zu beseitigen. - Frage: Was ist ein wichtiger Grund für eine Kündigung?
Antwort: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist, z.B. bei schwerwiegenden Planungsfehlern oder Bauüberwachungsmängeln. - Frage: Wie sichere ich meine Ansprüche bei Mängeln?
Antwort: Dokumentieren Sie alle Mängel, setzen Sie Fristen, erstellen Sie eine Mängelanzeige und holen Sie sich rechtlichen Rat.
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Ihre Darstellung des Vorgangs bleibt viel zu unbestimmt, als dass man hierzu konkret Stellung nehmen könnte. (bspw. auch? wer ist Urheber/Verursacher der einzelnen Vorgänge?)
Daher ganz allg. meine Empfehlung:
1. Lassen Sie den Vorgang (Durchführung von Restarbeiten, Leistungsmängel) durch einen erfahrenen Sachverständigen für Bau- und Architektenleistungen prüfen (meist sehr hilfreich ist auch ein Mediator). Dieser sollte dann ggf. Weiteres veranlassen können.
2. und/oder ziehen Sie eine Fachanwalt für Baurecht zu Rate.
MfG
R. Kaiser -
Anwalt einschalten: Zuständigkeit bei Architekten-Restarbeiten
Warum nur
hatte ich so eine Antwort schon erwartet ...
Mein allgemeiner Laienrat: Mit 2. (Anwalt) anfangen, der kann nämlich auch sagen, ob 1. überhaupt benötigt wird. Wenn der Anwalt kein absoluter Anfänger ist, kann er die Lage ganz gut allein abschätzen, hier geht's ja erstmal wohl eher um Zuständigkeiten als technische Fehler. (Auch Vermittlung ist klassische Anwaltsarbeit)
Wenn die Sachlage wirklich so ist, dass Informationen von Architektenseite nach mehrmaliger Aufforderung nicht gebracht werden geht's nur mit juristischem Knüppel, der vernünftige Weg klappt ja nicht. Der Anwalt kann dann das ganze Spielchen durchziehen: Alle HOAIAbk.-Leistungen erbracht? Eventuell Bauverzögerungen zu verantworten=>Anzeige an A., formgerechte Fristsetzungen, Ersatzbeauftragung androhen usw.
Der gute Mann ist offenbar der Meinung, dass ihm bauen mit diesen Bauherrn keine Spaß mehr macht und will's jetzt irgendwie schnell beenden. Er wird nach Anwaltsschreiben sicherlich nicht fröhlich und engagiert loslegen, aber zumindest so korrekt, dass ihm kein Vertragsbruch vorgeworfen werden kann, mehr ist auch nicht zu erreichen.
Bevor Architekten das wieder viel zu einseitig finden: Ja, die Schilderung der Probleme reicht nicht aus, aber ein Anwalt wird auch dem BH sagen, was er erwarten kann und selbst erbringen muss.
Wenn Sie mit Mängeln wegen Nachlässigkeit/Unfähigkeit des Architekten rechnen (und das Geld dafür noch reicht), sollte natürlich auch ein anderer Fachmann das Ganze einmal begutachten.
Gruß
Volker Leue -
Bauherren-Fehler: Akzeptanz bei Architekten-Leistungsverweigerung
@ Volker Leue..
Stimmt im Grundsatz. Nur hoffe ich, dass der/die Fragesteller dann auch akzeptieren können, wenn der Anwalt ihnen sagt, dass diese den/die Fehler gemacht haben (und natürlich, dass der RA das Kreuz dazu hat).
Denn irgendwie hat mich die Aussage
> > Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen <<
ein wenig stutzig gemacht. Denn die könnte bedeuten, der A. hat noch nicht alles abgerechnet. Sie könnte aber auch bedeuten, "Wir sitzen auf den Rechnungen".
Und das würde dann schon eine gewisse Unlust des A. erklären.
Denn ein solches Vorgehen müsste schon begründet werden (dem A. gegenüber) und würde hier dann wohl mit:
"Wir haben ihm ja schon diese und jene Mängel angezeigt und dafür Geld zurückbehalten"
erläutert.
Jaja - ich weiß. Ich unterstelle schon wieder mal Böses. Aber leider ist das zu oft die Realität, weil der A. natürlich erst am Ende schlussrechnen kann - dann wenn er seine Schuldigkeit im Wesentlichen getan hat.
Was bei Zahlungsverzögerungen natürlich gewisse Denkmuster in Gang sett - egal ob zu Recht oder Unrecht. -
Architekten-Frust: Wenn Bauherren Termine ignorieren!
natürlich
tue ich allen Beteiligten unrecht.
Aber oftmals hat der Architekt auch mal irgendwann die Schnauze voll.
Terminiert wird über seinen Kopf weg.
Fachliche Statements werden bei den "guten" Bekannten in Frage gestellt.
Zu teuer ist ja sowieso immer alles ("mein Nachbar hat aber damals für den Innenputz nur die Hälfte bezahlt"😉
Für das bisschen Zeichnen bekommt der ja sowieso zu viel Geld.
Und die Abschlagsrechnung lassen wir erstmal liegen, sollen die Handwerker erstmal das Gewerk mängelfrei fertigmachen, bevor der Architekt wieder Kohle bekommt.
Und: Samstags ist der Kerl ja sowieso nie zu erreichen.
Wenn der Architekt schon mehrmals die Brocken hinschmeissen wollte, wird es ja nen Grund dafür geben.
Aber: natürlich tue ich allen Beteiligten unrecht.
Gruß Christian
BU aus NRW -
Architekten-Unfähigkeit: Mängelbehebung nach Leistungsverweigerung
Thema verfehlt
Ich habe den letzten Beitrag jetzt schon 3 mal durchgelesen und kann immer noch net erkennen, was er mit DIESER Fragestellung zu tun hat. In meinen Augen gar nix.
Natürlich wird's nen Grund geben, wenn so ein mimosenhafter Architekt hinschmeißt. In diesem Fall ist er offensichtlich an seiner eigenen Unfähigkeit gescheitert.
Ich würde an Stelle der Bauherren auch nicht über einen Anwalt gegen den Architekten vorgehen, mit dieser Vorgehensweise wird nur gutes Geld schlechtem Geld hinterher geworfen. Ich würde die Restarbeiten und Mängelbehebung direkt mit den betroffenen Firmen abklären und das Kapitel Architekt ad acta legen.
MfG Ortwin -
Bauherren-Übernahme: Risiko bei Architekten-Ausfall?
Das wird so einfach..
auch nicht funktionieren Hr. Duddek. Wie soll denn in diesem Stadium der BH plötzlich die Arbeit des A. übernehmen können. Damit bringt er meiner Meinung nach noch mehr mögliche Fehlerquellen ins Spiel. Davon abgesehen, wird er dazu nicht in der Lage sein. Ob wohl die ausführenden Firmen einsichtig bzl. der noch zu leistenden Arbeiten sind bleibt auch offen. Manchmal braucht es dazu den nötigen "Nachdruck". Ob die BH-schafft dazu in der Lage ist? Auch fachlich? Ich habe da mein Zweifel.
Mir ist der Situationsbericht viel zu schwammig, um überhaupt eine objektive Stellungnahmen abgeben zu können.
so long -
Minderleistung Architekt: Ursachenforschung statt Schuldzuweisung
im Gegenteil
... der Beitrag trifft es schon ziemlich gut!
Im Grunde haben wir viel zu wenig Information und Generalabsolution gibt es hier nicht! Zumindest nicht von mir.
Wir wissen nicht mal ob die "Minderleistung" eine Minderleistung und der "Planungsfehler" ein Planungsfehler ist ... aber Geld wurde auf jeden Fall zurückbehalten. -
Bauherren-Unterstellung: Kritik an pauschaler Architekten-Verurteilung
Wieso ...
Wieso trifft es der Beitrag ziemlich gut, wenn darin dem Bauherren Verhaltensweisen unterstellt werden, die aus dem Fragetext in keinster Weise hervorgehen? Und wieso trifft es den Beitrag gut, wenn lediglich an den Haaren herbei gezogene Vermutungen angestellt werden? Weshalb wird dem Fragesteller nicht geglaubt, was er schreibt, aus welchem Grund soll er ein Lügner sein? Sofern nichts Gegenteiliges bekannt ist, kann man wohl davon ausgehen, dass das, was er uns mitteilt, auch zutreffend ist, es besteht kein Grund, dies anzuzweifeln.
Macht euch doch bitte mal von eurer Vorstellung frei, dass alle Architekten Gutmenschen sind, es gibt immer solche und solche (die Bauforumsarchitekten mal ausgeschlossen)
@) Ste-030-Bar: Bitte meinen Nachnamen mit ZeKah schreiben, oder (falls zu schwierig) alternativ den Vornamen verwenden 😉
MfG Ortwin -
Wahrheit liegt in der Mitte: Architekt vs. Bauherr Konflikt
Na gut ...
der Beitrag von Chr ... war vielleicht etwas sarkastisch.
Hallo Ortwin
Ich komme weder auf die Idee den Fragesteller als Lügner zu bezeichnen noch den Architekten als unfähig darzustellen.
Dazu fehlt mir die notwendige Info ... und erfahrungsgemäß liegt die Wahrheit auch oft irgendwo in der Mitte ...
Schönen Feiertag
Grüße -
Architekt überfordert: Leistungsverweigerung durch Planungsfehler?
Die Reflexe funktionieren gut
in diesem Forum!
1. 'Nicht allzu viele Rechnungen ... offen' lese ich als: Der weitaus überwiegende Teil ist bezahlt (das wären nach meinem Verständnis 80-90 % des Gesamtbetrages).
2. ' ... dann muss er einen Grund dafür haben ... ': Aus eigener Erfahrung, NEIN. Wenn der Planer mit seiner Aufgabe überfordert ist und der BH stellt Detailfragen oder mahnt fehlende Pläne an (die fehlen, weil kein Plan existiert), verliert gerade ein 'minderfähiger' Architekt sehr schnell die Lust. Beleidigt sein ist leichter als mangelndes Wissen einzugestehen.
3. Selbst wenn es Gründe gegeben hat, den Kram hinzuwerfen, das darf weder der BH (den das wirtschaftlich ruinieren kann) noch der Architekt (der das wissen MUSS, darum ist allein die Drohung eigentlich ein Kündigungsgrund).
Egal, wie viele Info noch fehlt und dass der Kollege bestimmt gute Gründe hat: Es ist doch wohl eindeutig zu beantworten, dass der Mann nicht von jetzt auf gleich einseitig die Arbeit verweigern darf?
Auch wenn's im Forum auf niemand zutrifft, es gibt unfähige Architekten (und Maurer, Bäcker, Verwaltungsbeamte, Lehrer ...)
@Fragesteller: Um mal die Architekten mit Infos zu versehen: Will der Mann nicht mehr, weil er sein Geld nicht bekommen hat? Um welche offenen Fragen geht es konkret? Gab es vorher schon Schriftwechsel wegen Vertragsauflösung ('zahlen oder ich mache nichts mehr ... ')?
Gruß
Volker -
Schuldzuweisungen vermeiden: Fokus auf Fakten im Architektenstreit
Versende hiermit ein freundliches "c"
Sorry Orwin, das kommt durch die Wurstfinger 😉
Es wurde nun schon häufig genug geschrieben - es geht nicht um irgend welche Schuldzuweisungen!
In dem Situationsbericht finde ich nicht einen greifbaren Fakt der es (aus der Ferne) zulässt, einem der Beteiligten Dummheit, Faulheit, Raffgier, Inkompetenz, kriminelle Tendenz oder sonst irgend etwas vorwerfen zu können.
Somit verbleibe ich in der neutralen Ecke mit Popcorn und Cola und schaue den "üblichen Reflexen" in solchen Beiträgen zu.
(Da hat der Volker recht)
PS: In solchen Fällen würde mich schon mal die Version des A. interessieren ...
vG -
OT: Einwurf zu User Ste-030-Bar
OT: Herr Ste-030-Bar
Auch wenn er manchmal "Ohrwürmer" liefert,
lasst ihm sein .. t ...
😉
Sorry und Grüße -
Architekten-Stellungnahme fehlt: Schade für die Diskussion!
Lassens wir gut sein ...
Lassens wir gut sein mit meinen Namen, sind ja in der Tat beide net so einfach weil net sehr geläufig.
Eine Stellungnahme des Architekten hätte ich auch sehr gerne gelesen, werden wir aber wohl niemals bekommen. Ebenso schade (eigentlich schon unverständlich) ist es, dass sich auch der Fragesteller nimmer rührt ...
MfG Ortwin -
Bezahlung Architekt: Alle Rechnungen umgehend beglichen
Hallo liebe "Antworter",
sorry, dass ich mich nicht eher gemeldet hatte, aber es ist leider immer viel zu tun. Auf jeden Fall vielen Dank für alle Kommentare. Sicherlich wurden viele Spekulationen geäußert, kann ich im Moment nicht alle kommentieren (mache ich vielleicht noch später, wenigstens einige). Nur kurz zum Thema "Bezahlung": Alle Teilrechnungen vom Architekten wurden umgehend bezahlt. Es sind halt noch nicht alle Leistungen erbracht, daher auch noch nicht in Rechnung gestellt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass der Rest des vereinbarten, noch nicht gezahlten Honorars nicht reicht, die Arbeiten durch einen Dritten abwickeln zu lassen. Nur ein Gefühl, aber daher die Anmerkung.
Mal ein konkretes Beispiel:
Im Rohbau sollte die Kellertreppe aus Fertigbetonteilen gefertigt werden (war die günstigere Variante).
Der Rohbauer hatte aber die dafür notwendigen Infos nicht rechtzeitig erhalten, also wurde eine etwas teurere Treppe in Ortbeton gebaut.
Laut Rohbauer wurde exakt nach Aufriss des Architekten gebaut.
Bei der Rohbauabnahme hat der Architekt gesagt, er habe alle (!) Rohbaumaße vorab geprüft (habe ihn - nebenbei gesagt - nie mit einem Zollstock gesehen) und eine Überprüfung bei der Abnahme sei daher nicht notwendig.
Monate später ist uns (BH) aufgefallen, dass die Betontreppe um eine Stufe falsch gebaut war, sodass im EGAbk. der Anschluss zur ersten Zimmertüt nicht passte.
Der Architekt wollte eine Stufe aufbetonieren, was statisch nicht möglich war.
Seitens der BH kam der Vorschlag, die Treppe mit Gasbetonsteine zu erhöhen, das war möglich und wurde auch so gemacht.
Die Qualität des A kann jetzt vielleicht jeder für sich selbst einstufen.
Wir möchten ohne großes Theater den Bau fertiggestellt sehen. Nicht mehr und nicht weniger aber das schnell. Sollte man die Architektenkammer informieren und um Rat fragen?
Im übrigen zum Thema "Einmischen der BH": Wir haben dem A vor Vertragsunterzeichnung gesagt, dass wir stets mitdenken werden. Weiß übrigens prinzipiell nicht, wo da ein Problem liegen soll, mir ist das immer lieber, wenn noch jemand mitdenkt. A sagte "Das ist mir doch viel lieber, als wenn der BH nicht mitdenkt". Wir hatten ihn eigentlich immer "an der langen Leine gelassen", aber wenn ein lapidares E-Mail des A eine Estrichhöhe ankündigt, die 30 mm zu hoch für alle weiteren Ausführungen ist und der BH samstags in aller Frühe gerade noch die Estrichleger stoppen kann und den Architekten zur Klärung aus dem Bett telefonieren muss und sich zeigt, dass derr BH recht hat, dann finde ich es schon traurig. Und wenn so etwas kein Einzelfall ist, sondern sich häufig wiederholt, was soll ich da noch sagen ...
Ferner: Wir sind beide (beide BH) "technisch vorbelastet" und kennen uns durch unseren Beruf mit Projektabwicklung (meist im größeren Stil) aus. Von daher können wir das alles doch einigermaßen beurteilen.
So viel für heute. Was haltet Ihr vom Gang zur Architektenkammer? Würde ich eigentlich gerne vermeiden, weiß mir aber im Moment keinen anderen Rat.
Viele Grüße
maddin234 -
Architektenkammer-Nutzen: Friedliche Klärung bei Fehlleistungen?
Meiner Meinung
und eigenen Erfahrung nach nicht sinnvoll. Die Kammer ist eine Standesvereinigung der Architekten, bestmögliches Ergebnis ist eine gemeinsames Gespräch zur friedlichen Klärung (aber wenn's am 'Nichtkönnen' liegt ...). Bei uns (auch in Hessen) führte es nur zu einer Architektin, die offenbar juristische Beratung erhalten hatte, was als Mindestleistung zu erbringen ist. So wurden denn Pläne nachgereicht, rückdatiert und Maße hinterher 'festgelegt'; das machte einige Fehlleistungen schwieriger belegbar.
Nur eine persönliche Meinung und Einzelfallerfahrung, mag auch anders möglich sein, aber einen 'Ordnungsruf' würde ich nicht erwarten.
Gruß
Volker -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.
Architekt verweigert Restarbeiten: Rechte & Gewährleistung
💡 Kernaussagen: Bei Leistungsverweigerung des Architekten ist die Prüfung durch einen Sachverständigen ratsam. Ein Anwalt kann die Zuständigkeiten klären und bei der Durchsetzung von Ansprüchen helfen. Die Kommunikation zwischen Bauherr und Architekt sollte transparent sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Oft liegt die Wahrheit im Konflikt zwischen Bauherr und Architekt in der Mitte. Die Architektenkammer kann bei der Klärung helfen, ist aber keine Garantie für eine Lösung.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bauherren sollten sich bewusst sein, dass auch sie Fehler machen können (siehe Bauherren-Fehler: Akzeptanz bei Architekten-Leistungsverweigerung). Eine offene Kommunikation und die Bereitschaft zur Selbstreflexion sind entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
✅ Zusatzinfo: Es ist wichtig, alle Rechnungen des Architekten zeitnah zu begleichen, um das Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden (siehe Bezahlung Architekt: Alle Rechnungen umgehend beglichen). Dokumentieren Sie alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich, um im Streitfall Beweise zu haben.
🔴 Risiko: Die Übernahme von Architektenaufgaben durch den Bauherren kann zu weiteren Fehlern führen (siehe Bauherren-Übernahme: Risiko bei Architekten-Ausfall?). Es ist ratsam, in diesem Fall einen erfahrenen Fachmann hinzuzuziehen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Ursachen der Leistungsverweigerung und suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten. Ziehen Sie bei Bedarf einen Sachverständigen und einen Anwalt für Baurecht hinzu. Weitere Informationen zur Gewährleistung finden Sie im Beitrag Architektenvertrag: Sachverständigenrat bei Leistungsstörungen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftpflicht: Kostenübernahme durch Bauherren? Pflichten, Risiken & Alternativen?
- … Architektenhaftpflicht: Wer zahlt? …
- … Architektenhaftpflicht: Müssen Bauherren die Kosten tragen? Infos zu Pflichten, Risiken & Alternativen. Jetzt informieren! …
- … Architektenhaftpflicht, Bauherren, Kosten, Architektenhonorar, Versicherungspflicht, Architekt, Haftung, Bauplanung …
- … Architektur, Bauwesen, Versicherung, Haftpflicht, Recht …
- … Architektenhaftpflicht: Kostenübernahme durch Bauherren? Pflichten, …
- … bauen ab März kommenden Jahres ein Haus und haben auch einen Architekten. Die Planung läuft an sich gut und vertrauensvoll, allerdings ist …
- … nun eine Unklarheit entstanden. Der Architekt bat uns, 1.000 zu überweisen, da er seine Haftpflichtversicherung abschließen möchte. Ich habe daraufhin im Web nach Informationen gesucht, aber nichts gefunden. Weiß jemand, ob wir als Bauherren überhaupt etwas zu tun haben mit der Architektenhaftpflicht? Sind die Kosten dafür Bestandeteil des Architektenhonorars oder …
- … dachte immer, dass sowohl er, als auch wir uns versichern sollten (Architekt müsste). …
- … Die Frage, ob Bauherren die Kosten für die Architektenhaftpflicht übernehmen müssen, ist klar zu beantworten: Nein. Die Architektenhaftpflicht …
- … ist Sache des Architekten und Bestandteil seines unternehmerischen Risikos. Die Kosten dafür sind im Architektenhonorar enthalten. …
- … ein Architekt von Bauherren eine separate Zahlung für seine Haftpflichtversicherung verlangt. Das Architektenhonorar deckt alle Kosten ab, die dem Architekten im …
- … Sollte der Architekt auf der Zahlung bestehen, empfehle ich, das Gespräch zu suchen und auf die Unüblichkeit dieser Forderung hinzuweisen. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung Klarheit schaffen. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf dem vereinbarten Architektenhonorar und lehnen Sie die separate Zahlung für die Haftpflichtversicherung …
- … Architektenhaftpflicht …
- … Die Architektenhaftpflicht ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten. Sie deckt Schäden …
- … ab, die durch Fehler des Architekten bei der Planung oder Bauleitung entstehen. Die Versicherung schützt den Architekten vor finanziellen Forderungen, die aufgrund dieser Fehler entstehen können.Verwandte …
- … Architektenhonorar …
- … Das Architektenhonorar ist die Vergütung, die der Architekt für seine Leistungen erhält. Die Höhe des Honorars richtet sich …
- … nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und ist abhängig von den erbrachten Leistungen und der Größe des Bauvorhabens.Verwandte Begriffe: HOAI, Vergütung, Baukosten. …
- … Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Vergütung von Architekten- …
- … mehr bindend, dient aber weiterhin als Orientierungshilfe bei der Honorarvereinbarung.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Vergütung, Leistungsphasen. …
- … liegt bei demjenigen, der einen Anspruch geltend macht. Im Falle eines Architektenfehlers muss der Bauherr beweisen, dass der Fehler vorliegt und zu …
- … Rügepflicht besagt, dass der Bauherr einen Mangel oder Fehler unverzüglich dem Architekten melden muss. Unterlässt er dies, kann er seine Ansprüche auf …
- … Was deckt die Architektenhaftpflicht ab?Die Architektenhaftpflicht deckt Schäden ab, die durch Planungs- …
- … oder Bauleitungsfehler des Architekten entstehen. Dazu gehören beispielsweise Fehler in der Statik, Bauausführungsfehler oder die Verletzung von Bauvorschriften. Die Versicherung schützt den Architekten vor finanziellen Forderungen, die aufgrund dieser Fehler entstehen können. …
- … Ist eine Architektenhaftpflichtversicherung Pflicht?In vielen Bundesländern ist eine Architektenhaftpflichtversicherung für Architekten Pflicht. Sie dient dem Schutz der Bauherren vor finanziellen …
- … Schäden, die durch Fehler des Architekten entstehen können. Auch wenn keine Pflicht besteht, ist eine Haftpflichtversicherung für Architekten dringend zu empfehlen. …
- … Wie hoch sollte die Deckungssumme der Architektenhaftpflicht sein?Die Deckungssumme der Architektenhaftpflicht sollte ausreichend hoch sein, …
- … Was passiert, wenn der Architekt keine Haftpflichtversicherung hat?Wenn der Architekt keine Haftpflichtversicherung hat, haftet er …
- … größeren Schadens existenzbedrohend sein. Bauherren sollten daher darauf achten, dass der Architekt eine ausreichende Haftpflichtversicherung besitzt. …
- … Kann der Bauherr die Architektenhaftpflicht überprüfen …
- … Ja, der Bauherr hat das Recht, sich die Police der Architektenhaftpflichtversicherung zeigen zu lassen. So kann er sicherstellen, dass der Architekt ausreichend versichert ist und die Deckungssumme den Anforderungen des Bauvorhabens …
- … Was tun, wenn der Architekt einen Fehler macht?Wenn der Architekt einen Fehler macht, sollte der Bauherr diesen umgehend schriftlich rügen und …
- … den Architekten auffordern, den Fehler zu beheben. Zudem sollte der Schaden der Architektenhaftpflichtversicherung gemeldet werden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen …
- … Wer trägt die Beweislast bei einem Architektenfehler?Grundsätzlich trägt der Bauherr die Beweislast, dass ein Architektenfehler vorliegt und dieser zu einem Schaden geführt hat. Es …
- … ArchitektenvertragWichtige Inhalte und Klauseln im Architektenvertrag, die Bauherren kennen sollten. …
- … Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen der HOAI und ihre Bedeutung für die Architektenvergütung. …
- … Architektenhaftpflicht: Wirtschaftsauskunft vor Teilzahlung? …
- … Hat der Architekt Geldsorgen? …
- … haben. Normalerweise - so war es bei mir - hat ein Architekt eine Versicherung, die auch ständig bezahlt werden muss. Sind sie seit …
- … langem sein erster Auftrag? Holen sie sich eine Wirtschaftsauskunft über den Architekten ein. …
- … Architektenhonorar: Haftpflichtversicherung NICHT extra! …
- … Auf keinen Fall müssen Sie die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten zusätzlich zum Honorar bezahlen, auch wenn es eine Einzelobjektversicherung …
- … Ihr Haus sein sollte. Nehmen Sie es als Stück Ehrlichkeit. Der Architekt ist nicht mit Reichtum gesegnet. Er hätte auch einfach eine Abschlagsrechnung …
- … Die Haftpflichtversicherung ist für den Architekten gesetzlich vorgeschrieben, z.B. Berufsordnung Bayern, Punkt 9: …
- … Der Architekt ist …
- … Bauherren-Dank: Architektenplanung & Forum-Hilfe …
- … es als Stück Ehrlichkeit des Architekten. Wie gesagt, Planung etc. ist alles vorzüglich. …
- … Kritik: Unpassender Beitrag zur Architektenhaftpflicht …
- … Architektenhaftpflicht: Jahres- vs. Projektversicherung – Kosten! …
- … Architekten-Honorarforderung: Teilzahlung vs. Versicherungsbeitrag …
- … Mir erscheint das Ansinnen des Architekten doch so, dass er Geldsorgen hat und seine notwendigen Versicherungsbeiträge …
- … dass eine ordentliche Teilrechnung ausgestellt werden muss. Aber was nützt ein Architekt, der während der Bauantragsphase pleite ist und demzufolge das gesamte Projekt …
- … noch Unterlagen nachzureichen? Sind noch Unterlagen zu erstellen? Oder bekommt der Architekt keine Unterlagen von den Statikern etc, da er hier hohe Außenstände …
- … Wird der Architekt während der Bauzeit das Handtuch werfen, können Fehler leicht auf diesen …
- … - und ich wollte nur auf Gefahren hinweisen. Kennen sie den Architekten und alle wichtigen Unterlagen liegen vor, dann ist doch möglicherweise …
- … diese Differenz etwas schrumpfen lassen. Aber auch hier half mir der Architekt weiter, welchen ich dann auch zur Bauüberwachung eingesetzt hatte. Ich hatte …
- … ist ein großer Aufwand an alles zu denken, und ohne meinen Architekten hätte ich nicht so viele Fehler vermeiden können. Deshalb ist …
- … eine guter, aber auch beständiger Architekt ebenso wichtig, wie eine gute Baufirma. …
- … Architekten-Vorleistung: Honorar, Risiko & Zahlungsfristen …
- … schön, dass er dem Architekten zugesteht, vom Honorar zu leben, er darf sogar nach seinem Einzug pleite gehen, nur nicht dazwischen. …
- … Ist ja schön, dass Hr. Zäh wenigstens eingesehen hat, dass ein Architekt ihm tatsächlich etwas gebracht hat, sogar die Tapeten hat er …
- … so eine gute Arbeitskraft sind, wie Sie hier von anderen (beispielsweise Architekten) einfordern. …
- … Leistungsverweigerungsrecht: Dienst nach Vorschrift als Ausweg …
- … Leider haben wir KEIN wirkliches Leistungsverweigerungsrecht. …
- … Abschlagsrechnungen sind jederzeit vom Architekt stellbar (sofern er eine entsprechende Leistung erbracht hat) und zu zahlen. …
- … Architekten-Abschlag: Versicherungsprämie als Begründung? …
- … es in der Tat etwas merkwürdig, wenn ein Architekt als erstes die Versicherungsprämie in Rechnung stellt - aber ich vermute …
- … mal, dass der Architekt es nicht so wörtlich meinte, sondern einfach die bitte auf einen frühen abschlag mit der Versicherung begründet hat. so sah es sicherlich auch fabian zäh im ersten Beitrag. das einzige, was am Beitrag säuerlich war, war sicherlich der Tipp, dass der Bauherr eine wirtschaftsauskunft einholen soll. naja, das kann im eifer des gefechts doch mal passieren, oder? :-). den Zahlungsplan von Herrn zäh finde ich eigentlich ganz vernünftig, so praktiziere ich es mit meinen Bauherren auch. 1. rate nach Bauantrag, 2. nach Ausführungsplanung bzw. Ausschreibung und dann die 3. nach Fertigstellung, evtl. zwischendrin noch eine (nach Rohbaufertigstellung. …
- … Bestätigung: Architekten-Ratenzahlung wie vorgeschlagen …
- … Die betreffende Ratenzahlung, die ich angegeben hatte, wurde mir von meinem Architekten auch so vorgeschlagen. Für mich war sie in Ordnung und …
- … Architektenhaftpflicht: Kostenübernahme, Pflichten & Alternativen für Bauherren …
- … 💡 Kernaussagen: Bauherren sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Architektenhaftpflicht zusätzlich zum Honorar zu übernehmen. Die Versicherung kann als …
- … abgeschlossen werden, wobei Einzelversicherungen teuer sein können. Eine Wirtschaftsauskunft über den Architekten kann bei Bedenken sinnvoll sein. Abschlagszahlungen sind üblich, sollten aber …
- … zusammenhängen. Die Diskussionsteilnehmer raten zur Ehrlichkeit und offenen Kommunikation mit dem Architekten. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Architektenhonorar: Haftpflichtversicherung NICHT extra …
- … müssen Bauherren die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten nicht zusätzlich zum Honorar bezahlen, auch nicht bei Einzelobjektversicherungen. …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Architektenhaftpflicht: Jahres- vs. Projektversicherung – Kosten! klärt auf, dass Architekten …
- … Abschlagszahlungen und wann diese fällig werden. Siehe hierzu auch den Beitrag Architekten-Vorleistung: Honorar, Risiko & Zahlungsfristen. …
- … Zahlungsmodalitäten transparent mit Ihrem Architekten. Bei Unsicherheiten bezüglich der finanziellen Situation des Architekten kann eine Wirtschaftsauskunft eingeholt werden. Weitere Informationen zur Architekt …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt verweigert Herausgabe von Bauplänen: Welche Rechte haben Bauherren?
- … Architekt gibt Pläne nicht raus: Rechte? …
- … Architekt verweigert Herausgabe von Bauplänen nach Vorentwurf? Welche Rechte haben Sie …
- … Architekt, Baupläne, Herausgabe, Vorentwurf, Baurecht, Architektenvertrag, Urheberrecht, Leistungsphase …
- … Architekturrecht, Baurecht, Vertragsrecht …
- … Architekt verweigert Herausgabe …
- … Ende Juni 2004 haben meine Frau und ich einen Architekten für den Anbau unseres 1-Familien-Hauses gesucht. Wir haben dann mit …
- … einem langjährigen Ex-Nachbarn meiner Frau gesprochen - seines Zeichens Architekt. Beim ersten Termin - bei uns im Haus - haben wir kurz unsere Wünsche mitgeteilt und der Architekt sagte uns zu, einen Vorentwurf anzufertigen. Nachdem wir dann so …
- … paar Mal angerufen und gefaxt hatten, entschieden wir uns, einen zweiten Architekten hinzu zu ziehen. Ende August 2004 meldete sich dann Architekt …
- … sondern wir der Meinung sind, mit dem 2. Architekten besser zusammen arbeiten zu können. Wir baten ihn, unsere Unterlagen (Original-Pläne) zurückzuschicken. Nachdem bis heute, trotz zweifacher höflicher Bitte per E-Mail keine Unterlagen bei uns eingegangen sind, teilte uns der Architekt auf Nachfrage mit, er wäre doch sehr enttäuscht von uns …
- … nicht bezahlen! Sind wir im Recht? 2- Welche Rechte hat der Architekt unsere Unterlagen zu behalten? …
- … Wenn ein Architekt sich weigert, Ihnen die Baupläne herauszugeben, obwohl Sie ihn beauftragt haben, …
- … Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Unterlagen, die im Rahmen des Architektenvertrags erstellt wurden, insbesondere nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. …
- … Architekt ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn noch Honorarforderungen offen sind. Dies gilt …
- … Das Urheberrecht des Architekten an seinen Plänen bleibt bestehen, auch wenn Sie die Pläne …
- … Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist ohne Zustimmung des Architekten nicht erlaubt. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Architekten schriftlich zur …
- … Architektenvertrag …
- … Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekt …
- … enthalten, wie beispielsweise die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung des Architekten.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die Leistungsphasen im Architektenvertrag sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Mitwirkung bei der Vergabe, die Objektüberwachung und die Objektbetreuung.Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Architektenvertrag, Bauplanung …
- … Architektenvertrag. Er dient dazu, die grundlegenden Vorstellungen des Bauherrn zu konkretisieren …
- … erste Skizzen, Grundrisse und Ansichten des geplanten Bauwerks.Verwandte Begriffe: Entwurf, Bauplanung, Architektenvertrag …
- … bis der Schuldner seine Gegenleistung erbracht hat. Im Baurecht kann der Architekt ein Zurückbehaltungsrecht an den Bauplänen geltend machen, wenn der Bauherr noch …
- … nicht alle Honorarforderungen bezahlt hat.Verwandte Begriffe: Leistungsverweigerungsrecht, Schuldrecht, Baurecht …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Die Honorarordnung für Architekten und …
- … Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie enthält detaillierte Bestimmungen über die Berechnung des Honorars und die verschiedenen Leistungsphasen.Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphase, Vergütung …
- … Welche Unterlagen muss der Architekt herausgeben?Der Architekt muss alle Unterlagen herausgeben, die im Rahmen des …
- … Architektenvertrags erstellt wurden, insbesondere Pläne, Berechnungen und Gutachten. Dies gilt auch …
- … Darf der Architekt die Herausgabe verweigern, wenn ich noch nicht alle Rechnungen bezahlt habe …
- … Ja, der Architekt kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn noch Honorarforderungen offen sind. Allerdings muss die Forderung berechtigt sein und in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der zurückbehaltenen Unterlagen stehen. …
- … Was kann ich tun, wenn der Architekt die Pläne nicht herausgibt?Sie sollten den Architekten schriftlich …
- … Darf ich die Pläne des Architekten ohne seine Zustimmung an andere weitergeben?Nein, das Urheberrecht des …
- … Architekten an seinen Plänen bleibt bestehen, auch wenn Sie die Pläne …
- … Weitergabe an Dritte oder eine anderweitige Nutzung ist ohne Zustimmung des Architekten nicht erlaubt. …
- … Kann ich den Architekten verklagen, wenn der Vorentwurf mangelhaft ist?Ja, wenn der Vorentwurf …
- … mangelhaft ist und nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, können Sie den Architekten auf Schadensersatz verklagen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass der Mangel …
- … Was ist ein Architektenvertrag?Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen des …
- … Architekten und die Vergütung des Architekten regelt. Er sollte schriftlich …
- … enthalten, wie beispielsweise die Leistungsphasen, das Honorar und die Haftung des Architekten. …
- … Welche Leistungsphasen gibt es im Architektenvertrag?Die Leistungsphasen im …
- … Architektenvertrag sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … Architektenvertrag kündigen: Rechte und PflichtenInformationen zu den Rechten und Pflichten bei der Kündigung eines Architektenvertrags. …
- … Mangelhafte Architektenleistung: SchadensersatzansprücheWie Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, …
- … wenn die Leistung des Architekten mangelhaft ist. …
- … Honorarstreit mit Architekt: Was tun?Tipps und Ratschläge, wie Sie bei einem Honorarstreit mit Ihrem Architekten vorgehen sollten. …
- … Architektenhaftung: Wer haftet für Fehler?Informationen zur Haftung des Architekten bei Planungs- und Baufehlern. …
- … Architekt muss Baupläne herausgeben – …
- … Der Architekt muss die Unterlagen herausgeben, auch bei Honorarstreitigkeiten. Ob er Honoraransprüche hat steht auf einem anderen Blatt. Ohne Detailkenntnis kann das nicht beantwortet werden. Beauftragt war er wohl. …
- … Honoraranspruch Architekt: Entstehung ohne schriftlichen Vertrag? …
- … ersten Entwurf? Der zweite wurde von uns nicht angefordert, hat der Architekt allerdings auf Grund seiner Missverständnisse selbst erstellt! …
- … Honorar Architekt: Anspruch ab erstem Vorentwurf? …
- … Ein erstes Beratungsgespräch wird meist unter Akquise laufen, aber ab dem ersten Entwurf entsteht ein Honoraranspruch. Dass dieser Vorentwurf schon exakt Ihren (anscheinend weder konkreten noch vollständig mitgeteilten) Vorstellungen entspricht, dürfen Sie nicht erwarten. Entwerfen ist ein Prozess, für beide Beteiligten. Der Architekt wird dabei auch versuchen, Ihre Gedanken zu verdichten und Sachverstand …
- … Architektenrechnung: HOAIAbk.-Berechnungsgrundlage und Honorarhöhe …
- … Wir haben heute Abend die Rechnung erhalten. Abgerechnet wurden Punkt 1,2 und 3 nach HOAI Honorarzone III mit je 3/100 für 1,7/100 für 2 und 11/100 davon anrechenbar 6/100 für 3, basierend auf einen vom Architekten geschätzten Volumen von 863,18 m³ mit einem Wert von …
- … den Beginn der Honorargültigkeit noch über die Höhe der Berechnung vom Architekten vorab informiert. …
- … Zurückbehaltungsrecht Architekt: Wann Unterlagen herausgegeben werden müssen …
- … Herrn Stubenrauch zitierte Entscheidung betrifft einen Fall, bei dem die vom Architekten erstellten Unterlagen für die Durchführung eines Bauvorhabens dringend erforderlich waren …
- … im allgemeinen eher zurückhaltend. Es spricht daher einiges dafür, dass der Architekt Ihre Unterlagen nicht zurückbehalten darf. Aber es wäre gut, wenn Sie …
- … dass Sie Ihre Unterlagen zur Fortsetzung der Planung mit einem anderen Architekten benötigen, dürfte wohl nicht reichen. …
- … Dennoch spielt der Architekt ein …
- … Ob der Architekt in Ihrem Falle das von ihm geforderte Honorar in dieser Höhe …
- … selbstverständlich kann ein Architekenauftrag auch mündlich erteilt werden. Zwar kann der Architekt in diesem Falle nur die Mindestsätze nach der Honorartafel verlangen (was …
- … in Ihrem Fall vermutlich berücksichtigt hat). Außerdem muss jeder, der einen Architekten beauftragt, grundsätzlich davon ausgehen, dass er erbrachte Leistungen auch bezahlen …
- … muss. Aber der Architekt muss sowohl den Auftragsumfang als auch die erbrachten Leistungen und natürlich auch beweisen, dass seine Leistungen vom Bauherren im wesentlichen so gewünscht wurden, wie er sie erbracht hat. Gänzlich unbrauchbare oder völlig anders gewollte Leistungen müssen u.U. gar nicht bezahlt werden. Bei Ihnen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Architekt über Ihre Wünsche hinaus geplant hat, was ihm zum Nachteil …
- … vollen Erfolg vor Gericht rechnen können. Sie sollten sich mit dem Architekten einigen, wobei es kostengünstiger für Sie wäre, wenn Sie ohne …
- … nur der Gang zum Anwalt und evtl. zu Gericht. Aber Vorsicht: Architektenhonorarprozesse um die hier im Raum stehenden Beträge können krass unwirtschaftlich …
- … werden meistens Honorargutachten eingeholt, die nicht billig sind. Wenn Sie dem Architekten am Ende eines Rechtsstreites 50 % des geforderten Honorars bezahlen müssen …
- … Honorarrechnung voll bezahlt hätten. Auf der anderen Seite geht es dem Architekteb nicht viel besser: Wenn er von Ihnen 50 % seiner Forderung …
- … Nachbesserungsanspruch: Architekt muss mangelhafte Planung korrigieren …
- … Ihnen liegen, kann dem Architekten in Ansehung einer etwa mangelhaften Planung noch ein Nachbesserungsanspruch zustehen, der nicht übersehen werden darf. Denn so lange eine Planung noch nichr realisiert ist, ist sie grundsätzlich noch nachbesserungsfähig. Wird der Nachbesserungsanspruch nicht beachtet, kann dies dazu führen, dass Sie das Honorar in der Höhe bezahlen müssen, die sie für eine einwandfreie Leistung zu bezahlen hätten. Auch dieser Gesichtspunkt spricht dafür, sich trotz Ihrer Verärgerung mit dem Architekten zu einigen. Ärger ist immer ein schlechter Ratgeber. …
- … Mein Nachbar erteilt mir als Architekt mit dem Satz Machen Sie einen Entwurf für ... einen mündlichen …
- … Architektenauftrag bis Leistungsphase 3 HOAIAbk. 'Entwurf'. Nach Abschluss der Grundlagenermittlung …
- … Ob Sie die aus einem mangelhaften Vorentwurf ableiten können, ohne dem Architekten die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben zu haben, müssen Sie selbst …
- … Architektenvertrag: Freie Kündigung und Vertragsbeziehung prüfen …
- … Herr Stubenrauch hat vollkommen recht (wenngleich es nicht verboten ist gleichzeitig zwei Architekten zu beschäftigen, die Sache mit der angenommenen freien Kündigung …
- … der Bauherr die Vertragsbeziehung als beendet ansieht). Abgesehen davon sollte der Architekt immer, wohlgemerkt: immer, auf einem schriftlichen Architektenvertrag bestehen, damit der …
- … kann, der - möglicherweise auch noch befreundete oder irgendwie bekannte - Architekt habe lediglich akquirieren bzw. eine Probe seines Könnens ganz unverbindlich zeigen …
- … weil man sich ja so gut kenne ... Andererseits gibt es Architekten, die ohne schriftlichen Vertrag schon mehr oder weniger ausgearbeitete Entwürfe …
- … Architekt Ex-Nachbar: Vorvertrag oder Vertrag notwendig? …
- … Ich kann mich auf Grund Ihrer Angaben schon in die Sichtweise des Architekten versetzen. Da ich mich schon als seriösen Bauherren bezeichnen …
- … der Fall - lediglich auf Grund der Tatsache entstanden, weil dieser Architekt ein langjähriger Bekannter und Ex-Nachbar meiner Frau ist. Beim ersten Treffen …
- … Ich denke bei einem fremden Architekt wäre uns das wohl nicht passiert. …
- … wir schon nach diesem ersten Vorentwurf der Meinung waren, mit diesem Architekt nicht zusammen arbeiten zu können. Trotz unserer wirklich konkret dargelegten Wünsche …
- … nicht entgegenkam (Riesige Glasfronten, die an Bürohochhäuser erinnerten). Die Aussage des Architekten: Ich werde euch das schönste Haus in dieser Straße hinstellen …
- … ja vermutlich schon bemerkt haben, hätte uns - nach Plan des Architekten - unser Anbau über 300.000 kosten sollen!) …
- … - wenn wir schon 5.700 zahlen - nicht das Recht, den Architekten auf Grund dieser abgerechneten Leistungen 1-3 zur Nachbesserung zu bitten. …
- … Rechtliche Auseinandersetzung mit Architekt: Aspekte vor Einlassung …
- … solche nicht bestreiten wollen, aber auch keine gütliche Einigung mit dem Architekten möglich ist, wäre evtl. daran zu denken, einen Teilbetrag auf …
- … vorbehalten -, und es danach darauf ankommen zu lassen, ob der Architekt wegen des Restes klagen will oder nicht. Denn auch seine Position …
- … auch noch wissen sollten: Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Architekten, den Kostenrahmen des Bauherren so früh wie möglich abzustecken. Wenn …
- … der Architekt an den finanziellen Möglichkeiten des Bauherren vorbeiplant, kann er seinen Honoraranspruch u.U. vollständig einbüßen, weil eine Planung, deren Umsetzung man nicht bezahlen kann, möglicherweise vollständig unbrauchbar ist. U.a. hat das OLG Düsseldorf entschieden: …
- … Ein Architekt, der mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung beauftragt ist (§ …
- … Ihre Frage nach dem Cbm-Preis können Ihnen die Architekten hier sicherlich besser beantworten als ich (ich bin Jurist). Meines …
- … Wissens schätzen die Architekten solche Beträge Aufgrund ihrer Erfahrung. Die Angabe des Cbm-Preises allein ist freilich keine ordnungsgemäße Kostenschätzung nach DINAbk. 276, zu deren Erstellung der Architekt aber im Rahmen der von ihm abgerechneten Vorplanung, , also …
- … ist. Hat er diese Kostenschätzung nicht oder mangelhaft erstellt, ist sein Architektenwerk auch aus diesem Grund zu beanstanden, mit der Folge, dass …
- … Selbstverständlich können (und sollten) Sie die Nachbesserung des Architektenwerkes verlangen und zwar auch in Bezug auf die Kosten. Wenn …
- … ein Architekt den finanziellen Rahmen des Bauherren überschritten hat, hat er Anspruch darauf, sein Architektenwerk im Wege der Nachbesserung auf die finanziellen Möglichkeiten des …
- … abzustimmen. Wenn Sie Nachbesserung verlangen, müssen Sie freilich die Mangelhaftigkeit des Architektenwerkes und den Inhalt der Bauaufgabe beweisen können. Ein zur Nachbesserung …
- … berechtigender Mangel des Architektenwerks liegt nur vor, wenn der Architekt nachweislich entweder an Ihren Vorgaben vorbeigeplant hat oder seine Pläne aus anderen Gründen falsch sind. Wenn der Architekt geplant hat, was Sie wollten, und es Ihnen danach nur …
- … nicht gefällt, ist das Architektenwerk nicht mangelhaft, sodass auch kein Nachbesserungsanspruch besteht. Außerdem ist natürlich in Ihrem Falle sehr genau zu prüfen, ob der Architekt die voll abgerechneten Teilleistungen der LPAbk. 1 und 2 auch …
- … Sichtweise Bauherr: Vorentwürfe und Akquise durch Architekten …
- … des fiktiven Szenarios aus Architektenperspektive schon nachvollziehen. Da ich im grafischen Gewerbe tätig bin, sind mir gestalterische Vorentwürfe aus Sicht des Dienstleisters nichts Fremdes. …
- … Dies nur am Rande, damit Sie nicht dass Gefühl haben, dies als Kritik aufzufassen. Was jedoch in diesem Forum allerseits zu lesen ist, dass die Chemie zwischen Bauherr und Architekt stimmen muss. …
- … Inhalt der Akquise sein? Dies soll weder bedeuten, dass man zehn Architekten um einen Vorentwurf bittet und sich den besten raussucht, noch …
- … sich den Architekten zum Zeichenknecht machen will. Doch nur über den Vorentwurf Stelle ich doch die - wie in meinem Fall - riesige Diskrepanz der Vorstellungen zwischen Bauherr und Architekt fest, oder sehe ich das verkehrt? …
- … Herr Roth für Ihre ausführlichen Tipps, wir werden vorab mit dem Architekt versuchen, uns außergerichtlich zu einigen und hoffen auf sein Verständnis! …
- … Architekt verweigert Baupläne: Rechte der Bauherren …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Streitigkeiten um die Herausgabe von Bauplänen durch den Architekten ist die Rechtslage oft komplex. Ein Honoraranspruch entsteht in …
- … informieren und prüfen, ob ein Nachbesserungsanspruch besteht. Die Kommunikation mit dem Architekten ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine gütliche Einigung …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Zurückbehaltungsrecht Architekt: Wann Unterlagen herausgegeben werden müssen, ist die Rechtsprechung bei Zurückbehaltungsrechten an benötigten Unterlagen nicht immer eindeutig. Es kommt auf den Einzelfall an, ob die Unterlagen für die Fortsetzung des Bauvorhabens dringend erforderlich sind. …
- … ✅ Empfehlung: Klären Sie frühzeitig die Honorarfrage und schließen Sie idealerweise einen schriftlichen Architektenvertrag ab. Dies schafft Transparenz und vermeidet spätere Auseinandersetzungen. Beachten …
- … Sie den Beitrag Architekt Ex-Nachbar: Vorvertrag oder Vertrag notwendig?. …
- … 🔧 Praktische Umsetzung: Wenn Sie mit der Planung des Architekten nicht zufrieden sind, sollten Sie ihm die Möglichkeit zur …
- … Nachbesserung geben, wie im Beitrag Nachbesserungsanspruch: Architekt muss mangelhafte Planung korrigieren beschrieben. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Vereinbarungen schriftlich. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten lassen. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Beachten Sie die Aspekte vor einer Einlassung, die in Rechtliche Auseinandersetzung mit Architekt: Aspekte vor Einlassung genannt werden. …
- … (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Die Berechnungsgrundlage ist das Bauvolumen (m³) und die Honorarzone, wie im Beitrag Architektenrechnung: HOAIAbk.-Berechnungsgrundlage und Honorarhöhe erläutert. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Statiker-Leistung mangelhaft: Rechnung trotzdem zahlen? Rechte, Fristen & Vorgehen
- … Baurecht, Statik, Honorarordnung, Architektenrecht, Bauwesen …
- … erbracht hat. Es dient als Druckmittel zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.Verwandte Begriffe: Leistungsverweigerungsrecht, Aufrechnung, Sicherheitseinbehalt …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) …
- … HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der Vergütung von Statikern.Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Ingenieurrecht, Vergütungsordnung …
- … Außerdem ist (zumindest bei Architekten) i.d.R. ein Anspruch auf Honorar erst dann gegeben, wenn die …
- … Und zum Architekten lesen Sie sich am besten mal so einige Beiträge hier …
- … im Forum durch. Stichwort: Architekt schuldet Erfolg ... …
- … Das Thema dauerhaft Genehmigungsfähige Planung und die Fälligkeit sind m.E. zwei Paar Stiefel. Wären Architekt und Ingenieur darauf angewiesen, die dauerhafte Genehmigung abzuwarten, könnten sie …
- … Bauherr ist gefordert, sich zur Genehmigungsfähigkeit Gedanken zu machen, wenn der Architekt / Ingenieur die Abnahme seiner Leistung verlangt. Wenn es nach Werkvertragsrecht geht, …
- … Nichtgenehmigungsfähigkeit) und fehlgeschlagener Nachbesserung Rückforderungsansprüche entstehen können ist klar. Dass der Architekt / Ingenieur aber Vorleistung und darüber hinaus Finanzierung bis zum St. -Nimmerleinstag …
- … Die Architekten- und Ingenieurkammern (Architektenkammern, Ingenieurkammern) sollten sich mal in …
- … 4 Jahren bastelt dort schon ein Ausschuss an einem neuen Einheitsarchitektenvertrag. Es kann doch nicht so schwer sein, bestimmte Planungsleistungen als …
- … Honoraranspruch Architekt: Mängelfreies Werk = Genehmigungsfähig? …
- … Bei Architekten entsteht ein Honoraranspruch mit dem mängelfreien Werk. Dies tritt für die Genehmigungsplanung erst dadurch ein, dass ein genehmigungsfähiges Werk entstanden ist. Dieses ist gegeben, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Außer, der Bauherr besteht trotz entsprechendem Hinweis auf einer Planung, die (evtl.) nicht genehmigungsfähig ist. …
- … Wenn der Bauherr im Laufe der Planung vom Vorhaben, einen Baugenehmigung zu erlangen, zurücktritt, entsteht selbstverständlich ein Honoraranspruch des Planers, sofern die bis zum Abbruch gelieferte Leistung genehmigungsfähig gewesen wäre. Sonst würden die Bauherren ja von Architekt A die Leistungsphasen 1 - 3 erbringen lassen, kündigen und …
- … Architektenleistung: Vermutung mängelfreies Werk – §17 HOAIAbk. …
- … Also auch für Architekten ... …
- … Also auch für Architekten muss die Vermutung …
- … ein mängelfreies Werk, aber zunächst muss man davon ausgehen, dass ein Architekt dieses auch abliefert. Im Umkehrschluss: Kunde behauptet von vornherein einen Mangel, …
- … Gebrauchstauglichkeit feststellen kann. Es hat immer eine Abnahme stattzufinden, auch beim Architektenwerk. Wird nicht abgenommen wenn ich es wünsche, kann ich als …
- … Architekt - im Gegensatz zum Handwerker, dessen Leistung mit dem Grundstück fest …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Honoraranspruch für Architekten entsteht erst mit einem mängelfreien Werk, was bei der Genehmigungsplanung …
- … bedeutet, dass ein genehmigungsfähiges Werk vorliegen muss (siehe Honoraranspruch Architekt: Mängelfreies Werk = Genehmigungsfähig?). Allerdings ist "genehmigungsfähig" nicht gleichbedeutend mit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektin verweigert Leistung trotz HOAI: Welche Rechte bei Baumängeln & Planungsfehlern?
- … Architekt verweigert Leistung: Ihre Rechte …
- … Architekt verweigert Leistung trotz HOAIAbk.? Infos zu Ihren Rechten bei Baumängeln, Planungsfehlern & wie Sie vorgehen sollten. Jetzt informieren! …
- … Architekt, HOAI, Leistung, Mängel, Baurecht, Planungsfehler, Wohnflächenberechnung, Bauüberwachung …
- … Architektur, …
- … Architektin verweigert Leistung trotz HOAIAbk.: Welche Rechte bei Baumängeln & Planungsfehlern? …
- … Wir haben unserer Architektin mit der vollen HOAI Leistung beauftragt also inkl. Bauüberwachung. …
- … unserer Probleme kam es vor zwei Jahren zum Streit mit der Architektin und sie verweigert seither jegliche Leistung. Mir liegt z.B. keine …
- … Ich verstehe, dass Sie Probleme mit Ihrer Architektin haben, die trotz eines Vertrags über die volle HOAIAbk.-Leistung, inklusive …
- … Zunächst sollten Sie alle Mängel detailliert dokumentieren und der Architektin schriftlich mitteilen. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung der …
- … Mängel. Da die Architektin eine Bauüberwachungspflicht hatte, ist sie für die Überwachung der Bauausführung und die Einhaltung der Planung verantwortlich. Planungsfehler und mangelhafte Bauausführung, die auf eine mangelhafte Überwachung zurückzuführen sind, fallen in ihren Verantwortungsbereich. …
- … Wenn die Architektin die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt oder …
- … Dies kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Beauftragung eines anderen Architekten zur Mängelbeseitigung auf Kosten der ursprünglichen Architektin umfassen. …
- … Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert, setzen Sie der Architektin eine Frist zur Mängelbeseitigung und holen Sie sich bei Bedarf rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht. …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) ist eine deutsche Verordnung, die die …
- … Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert verschiedene Leistungsphasen und legt fest, wie die Honorare für diese Phasen berechnet werden.Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Honorar, Architektenrecht …
- … Regeln der Technik. Mängel können zu Schadensersatzansprüchen oder zur Mängelbeseitigungspflicht des Architekten oder Bauträgers führen.Verwandte Begriffe: Baumangel, Sachmangel, Rechtsmangel …
- … können auf mangelnder Fachkenntnis, unzureichender Sorgfalt oder fehlerhaften Berechnungen beruhen.Verwandte Begriffe: Architektenfehler, Ingenieurfehler, Bauplanungsfehler …
- … öffentliche Baurecht (z.B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht) und das private Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht, Architektenrecht).Verwandte Begriffe: öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Bauordnung …
- … Welche Rechte habe ich, wenn mein Architekt seine Leistungen verweigert? …
- … Architekt seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, können Sie ihn zur Erfüllung …
- … Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. …
- … Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und setzen Sie dem Architekten oder Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung. Wenn die Mängel …
- … Was bedeutet Bauüberwachung und welche Verantwortung trägt der Architekt dabei? …
- … der Planung, den Bauvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik. Der Architekt ist dafür verantwortlich, dass die Bauarbeiten fachgerecht ausgeführt werden und Mängel …
- … Kann ich einen anderen Architekten beauftragen, wenn mein ursprünglicher Architekt seine Leistungen verweigert? …
- … Ja, Sie können einen anderen Architekten …
- … beauftragen, um die Leistungen zu erbringen, die Ihr ursprünglicher Architekt verweigert. Die Kosten für den neuen Architekten können unter Umständen als Schadensersatz vom ursprünglichen Architekten …
- … Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Architekten oder Bauträgers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen. Die Garantie …
- … Architektenhaftung bei Baumängeln …
- … Informationen zu den Haftungsansprüchen gegenüber Architekten bei mangelhafter Bauausführung. …
- … Rechte des Bauherrn bei Leistungsverweigerung …
- … Schritte Bauherren unternehmen können, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. …
- … Die Bedeutung der HOAIAbk. für Architektenverträge …
- … Methoden zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten zwischen Bauherren und Architekten. …
- … Sie schreiben, dass Sie Ihre Architektin mit der vollen Architektenleistung beauftragt haben. Auch mit der Leistungsphase 9 - Objektbetreuung …
- … Diese Leistungsphase schließt sich nach Baufertigstellung an die bis dahin abgeschlossene Architektenleistung an und wird meist gesondert verenbart. In der Lph. 9, …
- … die über die Gewährleistungszeit der bauausführenden Unternehmen läuft, hat der Architekt u.a. die Aufgabe, den Bau vor Ablauf der Gewährleistung zu begehen und eventuelle Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegenüber den Unternehmen geltend zu machen sowie die Beseitigung von Mängeln zu überwachen. …
- … Wenn Sie Ihrer Architektin keine Planungsfehler nachweisen können und der Bau erschien zum …
- … Mängelbegutachtungen zur Verfügung stand, so war das der gute Wille Ihrer Architektin. Sie war nicht dazu verpflichtet. …
- … Wohnflächenberechnung anbelangt, so hatte Ihre Architektin sie Ihnen zwar geschuldet, aber wie wollen Sie sie jetzt noch dazu zwingen, sie nachträglich zu erarbeiten? Sie sind ja offensichtlich zerstritten? Die Berechnung hätten Sie einmahnen müssen, so lange der Vertrag noch nicht erfüllt war. …
- … Aber noch einmal zurück zur Mängelbeseitigung. Bitte prüfen Sie den Vertrag, ob die Lph. 9 vereinbart war. Wenn ja, haben Sie Anspruch auf die weitere Mitarbeit Ihrer Architektin. …
- … Architektenvertrag – Kündigung und Leistungsphasen-Bezahlung …
- … Zu berücksichtigen wäre noch, ob und untrer welchen Umständen der Architektenvertrag eventuell gekündigt wurde. Möglich, dass dieses im Streitfall von der …
- … Architektin so angenommen wurde. Wurde die Architektin denn für alle …
- … Gewährleistungsfrist: Architekt zur Mängelbegehung auffordern! …
- … Hilfe. Die Architektin wurde auch mit der Leistungsphase 9 beauftragt, diese wurde auch berechnet und bezahlt. Der Vertrag wurde nicht gekündigt. Wenn ich sie also recht verstehe, kann ich jetzt lediglich vo ihr verlangen kurz vor Ablauf der 5 jährigen Frist das Haus nochmals zu begehen. Muss ich ihr dann Mängel zeigen oder kann ich erwarten, dass sie selbst begutachtet? Wenn Mängel gefunden werden, ist sie verpflichtet über die 5 Jahre hinaus die Beseitigung einzufordern, oder endet ihr Vertrag nach Ablauf der Frist? …
- … Baumängel – Aufklärungspflicht des Bauherrn gegenüber Architekt …
- … Architekt verweigert Leistung: Rechte bei Baumängeln & Planungsfehlern …
- … 💡 Kernaussagen: Bei Streitigkeiten mit dem Architekten ist die Beauftragung der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) entscheidend für …
- … Gewährleistungsansprüche. Eine mögliche Kündigung des Architektenvertrags und die vollständige Bezahlung aller Leistungsphasen sind wichtige Faktoren. Der Bauherr hat eine Aufklärungspflicht bezüglich bekannter Mängel gegenüber dem Architekten, um dessen Haftung nicht zu mindern. …
- … Baumängel – Aufklärungspflicht des Bauherrn gegenüber Architekt, müssen Bauherren dem Architekten bekannte Mängel mitteilen, um den Haftungsanspruch nicht zu gefährden. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Architektenvertrag auf Kündigungsbedingungen und stellen Sie sicher, dass alle Leistungsphasen …
- … bezahlt wurden (siehe Architektenvertrag – Kündigung und Leistungsphasen-Bezahlung). Fordern Sie den Architekten rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zur Mängelbegehung auf (Gewährleistungsfrist: Architekt …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Unberechtigte Mängelrüge erhalten: Was tun? Kosten für Gutachter & Vorgehen
- … anderem die Baugenehmigung, die Bauausführung und die Gewährleistung.Verwandte Begriffe: Bauordnung, Baugesetzbuch, Architektenrecht. …
- … hat es Einfluss auf das Zurückbehaltungsrecht des AGAbk. und ermöglicht die Leistungsverweigerung bei der Mängelbeseitigung (strittig; Quelle: Forderungsmanagement im Bau- und Ausbauhandwerk, Handwerkskammer …
- BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - Was ist nur los mit unseren Handwerkern?
- … oder mit Scheck. Wenn dies nicht erfolgt, Recht des Handwerkers zur Leistungsverweigerung mit sofortigen Abzug von Material (da noch nicht verbaut) und Arbeitskraft. …
- … Geht zum Architekten und lasst den Ausschreiben ... Ihr werdet euch wundern wie …
- … Sind es eher Privatkunden oder Zwischenhändler wie z.B. Bauträger und Architekten die den Handwerkern das Leben schwer machen? …
- … finden Sie genug LVAbk.-Vorlagen bei einzelnen Herstellern - eine auch bei Architekten beliebte Methode ... …
- … damit kommen wir zu Taschners Ausführungen. Josef schrieb, man möge zum Architekt gehen und sic hwundern, wie viele Angebote da zurückkommen. Klar warum …
- … das so ist. Den Architekt kennt man (meistens). Ich muss zugeben, dass ich damals für den ein oder anderen nicht mehr abgegeben habe, da man da gleich den Insolvenzantrag mitbringen konnte. Zahlungsverzögerungen, Schikanen, teilweise aus Unwissenheit des Bauleiters, der sich gegenüber seinem AGAbk. profilieren wollte, etc., waren u.a. die Gründe. Aber - wenn ein Privatkunde mit einem LVAbk. kam, das zudem auch noch richtig gut war, habe ich mich immer gefragt, woher hat er das und wurde da ein Kollege mal wieder über den Tisch gezogen für eine Planungsleistung, die er nicht entgeltet bekommen hat. Bei 80 % solcher Bauherren weiß man von vornherein: Das gibt Ärger. Ist einfach so. Besonders schlimm bei einer Sorte BH, die mit dem geunden Halbwissen nachmittags. …
- … und nun wieder zum bau! die privaten Qualitätssicherer, sprich Bauherrn, sind doch nicht geeignet, solche Sicherungen durchzuführen! selbst die kleinen und großen Generalunternehmer, BTs und auch die Architekten sind nicht willens anderes als den Preis (bayrisch) zu …
- … an der Reihenfolge krankt es vorrangig - und wenn ein Architekt immer mit den gleichen arbeitet wirft man ihm das vor! der …
- … entsteht?!? Das muss nämlich der Bauherr zahlen. Und wenn Sie höchstselbst Architekt spielen und die LVAbk.'s selbst erstellen, haben Sie eigentlich nur …
- … das Architektengeld gespart. (gespart ... ha!) …
- … steht aber nur echten Architekten zu ;-)) ) …
- … Aber im Ernst: diese Argumentation 'zieht' auch nur, wenn Sie echter Architekt sind. Denn Sie wollen ja Leistungen verkaufen, die ein echter Architekt …
- … Wer redet hier von Architektenleistungen? …
- … selbst aufstellen? Sie sparen (sparen!) damit das Geld für den Architekten ein. Sie verkaufen den ausführenden Unternehmern doch nicht Ihre Planungsleistung, …
- … wenn diese originär Sache des Bauherrn ist! Wenn der Architekt das LVAbk. macht, kriegt der Bauherr das Geld das er ihm dafür gibt, auch nicht von den Unternehmern zurück. …
- … Das ich haue raus suggeriert lieblosen Versand von Unterlagen, deren Qualität wir nicht kennen und deren Qualität (nicht Inhalt) blücher gerne kennengelernt hätte. Anfrage muss ja nicht deckungsgleich mit LV sein, wie wir Architekten es definieren. Also, ich pflege meine Firmen und rufe …
- BAU-Forum - Heizung / Warmwasser - Ist die Isolierung der Rohre eine Leistung welche im Angebot ...
- … nicht einmal das. Er hätte spätestens vor dem Probebetrieb von seinem Leistungsverweigerungsrecht gebrauch machem müssen um eine Haftungsbefreiung zu erlangen. Ich gehe …
- … Es ist nun mal so das heute kaum ein Fachplaner, oder Architekt noch nach HOAIAbk. abrechnen kann, und genauso werden Kompromiss gemacht, bei …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Kürzung Architektenhonorar
- … Kürzung Architektenhonorar …
- … Wir bauen mit einem Architekten einen Neubau. Der Architekt übernimmt dabei gleichzeitig die Bauleitung. …
- … Gewerk zu unseren Gunsten verrechnet. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Architekt nun diese Rechnung korrigiert und das Gewerk auf seinen Fehler aufmerksam …
- … Wir haben uns über das Verhalten des Architekten sehr geärgert, da wir durch seine Leistungen nun einen Nachteil …
- … haben. Können wir den entstanden Schanden vom Architektenhonorar abziehen? …
- … Architekt ist nur seinem Auftraggeber verpflichtet …
- … bau.net/forum/architektur/10527.php …
- … Hoffentlich war es eines der letzten Gewerke, denn an Ihnen werden die Handwerker und auch der Architekt noch Spaß haben. …
- … Natürlich können Sie Ihrem Architekten dessen Rechtschaffenheit nicht in Abzug bringen, wäre ja noch schöner. …
- … der von ihm bezahlte und ergo in seinem Auftrag tätig werdende Architekt gegen sein Interesse tätig wird. …
- … Also wenn mein Architekt sowas vorgehabt hätte, dann hätte ich bitte VORHER davon gewusst und dann entscheiden können, ob ich das machen möchte oder nicht. War der Handwerker i.o. machen wir's, ist der uns die ganze Zeit auf den Nerven Rumgesprungen nicht. …
- … 1.? Was hätte der BH gemacht, wenn sich der Architekt zuvor zu seinen Gunsten verrechnet haben würde, diesen Fehler selbst …
- … 2. im Gegenteil erachte ich das Verhalten des betreffenden Architekten (AN) [einen hochachtungsvollen Gruß an dieser Stelle an denselben] als …
- … er dem BH einen tatsächlichen Schaden für eine berechtigte Nachforderung, bzw. Leistungsverweigerung wegen mangelhafter Vertragsgrundlage (eben, weil er sich verrechnet hatte) des Unternehmers …
- … korrekte, positive) Leistung eines, der wenigen verbliebenen, guten Auftragnehmer, hier des Architekt, zu deren Vorteil ausnutzen und nur weiteren Unmut in die Gesellschaft …
- … ist SEHR wohl relevant für den Fragesteller, denn EGAL, ob der Architekt die Rechnung korrigiert hätte oder nicht - der Handwerker ist noch …
- … - Architekt macht (ohne seinen Auftraggeber darüber zu informieren) Unternehmer darauf aufmerksam …
- … verneinst, dass ein Schaden überhaupt entstanden ist, wie kann dann der Architekt seinen Kunden vor Schaden bewahrt haben indem er eine Nachforderung verhindert …
- … Oder eine auf welcher Basis auch immer erfolgende Leistungsverweigerung des Unternehmers (?) weil er sich verrechnet hat? Sorry, hier kann ich nicht mehr folgen. …
- … In einem anderen Thread lese ich ja von standesrechtlichen Verfahren gegen Architekten, die sich womöglich verrechnet oder verschätzt haben weil die …
- … Moral hin und her, der Architekt hat in meinem Auftrag meine Interessen zu vertreten, wenn ich was …
- … Ob man nun dem Architekt einen Anspruch ans Bein heften kann oder nicht bleibt dabei erst mal außen vor. …
- … Wie wäre es mit folgenden Passagen im Architektenvertrag: …
- … nicht auszugleichen. Der Architekt ist nicht berechtigt, die Firmen über solche Fehler zu informieren. …
- … Falls sich die Baukostensumme durch Abrechnungsfehler der Firmen vermindert, berechnet sich das Architektenhonorar jedoch so, als ob die Fehler korrigiert worden wären. …
- … Dann wüsste man als Architekt gleich wie man dran ist. …
- … Ein guter Architekt wird er die Rechnung korrigieren und ein sehr guter dagt …
- … ... darf der Architekt dem AN, der sich verrechnet hat oder der etwas vergessen hat …
- … -://bau.net/forum/architektur/10527.php …
- … Auch dass das Verhalten des obersten guten Architekten …
- … Der Architekt hat die Aufgabe die Rechnungen zu prüfen und falsche Rechnungen zu …
- … korrigieren. Es steht dem Architekten allerdings nicht zu darüber zu entscheiden, welchen Betrag der Bauherr zahlt. Dies ist Entscheidung des Bauherrn. …
- … Der Architekt hätte richtig gehandelt, wenn er als Sachverwalter des Bauherrn diesen …
- … über die falsche Abrechnung informiert hätte. Idealerweise könnte der Architekt noch darauf hinweisen, dass der Handwerker den Betrag nachfordern kann. …
- … Der Bauherr kann in diesem Fall zu Recht auf seinen Architekten wütend und sauer sein. Es ist mir schon sehr …
- … oft aufgefallen, dass Architekten der Meinung sind, sie sind die Bauherrn. …
- … Die Information des Baubetriebes ist ein Vertrauensbruch und ich hätte sofort den Architektenvertrag fristlos gekündigt. Wer weiß, was dieser Architekt noch so …
- … Fazit: Schreibt in alle Architektenverträge eine Geheimhaltungsklausel und bei Verstoß eine gewaltige Schadensersatzsumme. …
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