Skonto bei Mangel am Dachstuhl: Darf Bauherr bei Mangelrückbehalt Skonto ziehen?
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Skonto bei Mangel am Dachstuhl: Darf Bauherr bei Mangelrückbehalt Skonto ziehen?

Guten Tag zusammen. Habe für mein Anliegen keinen anderen Platz hier im Forum gefunden.
Es gehz um folgendes:
Ein Dachstuhl wurde errichtet, jedoch der Überstand hatte den falschen Lasur-Farbton. Es wurde sich darauf geeinigt, das der Zimmermann die Sache umstreicht. Der Zimmermann hat eine Abschlagsrechnung gestellt über den kompletten Dachstuhl abzAbk.üglich (freiwillig) eines gewissen Betrages für die Beseitigung des Mangels (Dachstuhl ansonsten ist komplett fertig und gebrauchstauglich). Der Architekt hat von der Rechnung das dreifache des angenommenen "Mangels" noch nicht freigegeben, so das von der Rechnung von ca. 5000,- € nur lediglich 1000,- € freigegeben wurden. Vom Bauherrn wurden jedoch diese 1000,- ebenfalls noch nicht bezahlt, weil ihm die Sache zu unsicher scheint.
Frage:
A: Darf der Bauherr das vereinbarte Skonto von den bereits freigegebenen 1000,- € einbehalten, auch wenn er die Zahlung erst nach Behebung des Mangels (ca. 2 Monate) vornimmt.
B: Wie sieht es mit dem Skonto bei dem nicht freigegebenen Betrag (Bezahlung ebenfalls erst nach Behebung des Mangels.
C: Wie sollte man mit dem freigegebenen, aber noch nicht bezahlten Betrag umgehen?
Vielen Dank für entsprechende Antworten!
MfG
M. Scholl
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  • M. Scholl
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    Wenn ein Mangel an einem Bauwerk (hier: Dachstuhl) vorliegt und ein Teil der Rechnung als Mangelrückbehalt einbehalten wird, stellt sich die Frage, ob auf den Restbetrag Skonto abgezogen werden darf. Meiner Einschätzung nach ist die Antwort davon abhängig, ob die Skonto-Regelung im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Handwerkers klar definiert ist.

    Grundsätzlich gilt: Skonto ist ein freiwilliger Preisnachlass des Gläubigers (hier: Zimmermann) für eine schnelle Zahlung des Schuldners (hier: Bauherr). Wenn die Skonto-Frist eingehalten wird und keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kann der Skontoabzug berechtigt sein.

    ABER: Wenn der Mangel den Wert der Leistung mindert und der Bauherr berechtigt einen Mangelrückbehalt einbehält, kann dies die Skonto-Bedingungen beeinflussen. Es ist entscheidend, ob die Skonto-Regelung auch bei Mängeln greift oder ob sie sich nur auf unstrittige Rechnungsbeträge bezieht.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Vertrag und die AGB des Zimmermanns auf Klauseln zum Skontoabzug bei Mängeln. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Skonto
    Ein Skonto ist ein Preisnachlass, der dem Kunden für die schnelle Bezahlung einer Rechnung gewährt wird. Der Skontosatz wird in Prozent angegeben und vom Rechnungsbetrag abgezogen, wenn die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt.
    Verwandte Begriffe: Rabatt, Zahlungsziel, Rechnungsbetrag
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn die erbrachte Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entspricht. Ein Mangel kann ein Sachmangel oder ein Rechtsmangel sein.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rechtsmangel
    Mangelrückbehalt
    Ein Mangelrückbehalt ist ein Geldbetrag, den der Auftraggeber (Bauherr) bei der Bezahlung einer Rechnung einbehält, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer (Handwerker) einen bestehenden Mangel beseitigt. Der Mangelrückbehalt wird nach Beseitigung des Mangels an den Auftragnehmer ausgezahlt.
    Verwandte Begriffe: Sicherheitseinbehalt, Gewährleistung, Bürgschaft
    Abschlagsrechnung
    Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung für bereits erbrachte Leistungen. Sie wird in der Regel bei größeren Bauvorhaben gestellt, um dem Auftragnehmer eine laufende Liquidität zu ermöglichen.
    Verwandte Begriffe: Schlussrechnung, Teilrechnung, Vorauszahlung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an der verkauften Sache oder erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre.
    Verwandte Begriffe: Garantie, Mängelhaftung, Sachmangel
    AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
    AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Unternehmen (z.B. ein Handwerker) seinen Verträgen zugrunde legt. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
    Verwandte Begriffe: Vertragsbedingungen, Kleingedrucktes, Individualvereinbarung
    BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
    Das BGBAbk. ist die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Schuldrecht, Sachenrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Darf ich Skonto ziehen, wenn ein Mangel vorliegt und ich einen Teil der Rechnung einbehalte?
      Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn die Skonto-Regelung auch bei Mängeln gilt, ist ein Skontoabzug möglich. Wenn die Skonto-Regelung sich nur auf unstrittige Beträge bezieht, könnte der Skontoabzug unberechtigt sein.
    2. Was passiert, wenn der Handwerker mit dem Skontoabzug nicht einverstanden ist?
      Wenn der Handwerker den Skontoabzug ablehnt, kann er den Differenzbetrag einfordern. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden, ob der Skontoabzug berechtigt war. Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
    3. Wie formuliere ich eine korrekte Mängelrüge?
      Eine Mängelrüge sollte schriftlich erfolgen und den Mangel genau beschreiben. Setzen Sie dem Handwerker eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Bewahren Sie eine Kopie der Mängelrüge als Nachweis auf.
    4. Was ist ein Mangelrückbehalt?
      Ein Mangelrückbehalt ist ein Teil des Rechnungsbetrags, den der Bauherr einbehält, um die Beseitigung eines Mangels abzusichern. Der Mangelrückbehalt wird nach erfolgreicher Mängelbeseitigung an den Handwerker ausgezahlt.
    5. Welche Fristen gelten für die Mängelbeseitigung?
      Die Frist zur Mängelbeseitigung sollte angemessen sein und dem Umfang des Mangels entsprechen. Setzen Sie dem Handwerker eine klare Frist und dokumentieren Sie die Fristsetzung.
    6. Was passiert, wenn der Handwerker die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Handwerker die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, können Sie einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen.
    7. Wie hoch darf der Mangelrückbehalt sein?
      Die Höhe des Mangelrückbehalts sollte dem voraussichtlichen Aufwand für die Mängelbeseitigung entsprechen. Üblich sind etwa das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Handwerkers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

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  2. Skonto bei Mangel: Verzugszinsen vs. Skontoanspruch

    Laienantwort
    Zu A) Der wird sich dann mit den Verzugszinsen des fälligen, aber nicht bezahlten Betrages verrechnen. Die Rechnung ist fällig, er zahlt nicht => KEIN Skonto
    zu B) wenn die Rechnung fällig wird, läuft wieder die Frist für Skonto denke ich, wenn der Handwerker dann noch Skonto anbietet (ist er dazu vertraglich verpflichtet?)
    Zu C) der fällige Betrag sollte sofort bezahlt werden "Ist mir zu unsicher" ist kein Grund. Der Handwerker hat ein überwiegend mängelfreies Werk geliefert, leidglich der Überstand muss anders gestrichen werden ... da nichts zu zahlen ist eine Unverschämtheit ...
  3. Skontoanspruch: Fälligkeit der Rechnung ist entscheidend!

    "Fälligkeit" ist ausschlaggebend
    lieber Fragesteller!
    Skonti werden gewährt mit Zahlung auf Zeitbindung, in aller Regel die berühmten "acht Tage".
    Ein Fertigstellungstermin ist auch mit abhängig von Mängelbehebung, erst wenn diese gemacht ist, ist Rechnungsfälligkeit.
    Wenn zu viel einbehalten wird, wie im Falle angegeben, verliert der Kunde das versprochene Anrecht auf Skonto für diesen Summenanteil.
    Wenn der Kunde nach Mängelbehebung innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, steht ihm Skonto zu, für den Betrag, der im Rahmen der Angemessenheit einbehalten wurde.
    LG
    • Name:
    • Frau Chr-694-Eic
  4. Hat sich gerade zeitlich überschnitten

    lieber Herr Sigge🙂
    • Name:
    • Frau Chr-694-Eic
  5. Dachüberstand: Angemessenheit des Mangelrückbehalts

    Mal die Kirche im Dorf lassen ...
    Mal die Kirche im Dorf lassen 5.000 €, oder 10.000 Tacken in echtem Geld, für einen falschen Farbton des Dachüberstandes? Nein, da fehlt mir jedes Verständnis für ...
  6. Handwerker-Frust: Umsatzsteuer trotz Zahlungsverzug

    OT Morübe
    ... da brauchst Dich auch bald nimmer zu wundern "wenn" den Firmen bald die Lust am Arbeiten vergeht ... "des" iss deutsches Recht pur iss ja egal ob am Monatsanfang die Firma ihre Leute noch bezahlen kann ... "Hauptsache" mit der Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer fällig "egal" ob Drittelfinanzierer zahlen oder nicht : (
  7. Mangelrückbehalt: Architekt kontra Handwerker?

    @ Berg's
    Das habe ich mich auch gefragt ...
    den dreifachen Satz der geschätzten Summe, wenn es aber der Architekt so händelt und begründet (?), hat der Handwerker schlechte Karten juristisch?!
    Wer kennt diese Dilemmi nicht ... und bei solchen Beträgen ist auch jeder Jurist im Endeffekt zu teuer.
    LG
    • Name:
    • Frau Chr-694-Eic
  8. Mangel: Zahlung auf Sperrkonto als Sicherheit!

    Tipp ...
    Hallo Zimmermann,
    akzeptiere einen Teil des Einbehaltes, wenn Dir die Kiste zu unsicher ist, dann verlange die Zahlung des einbehaltenen Betrages auf ein Sperrkonto. Dann ist die Knete wenigstens noch da, wenn der Mangel beseitigt ist. Das geht nach BGBAbk. 648 a oder BGB 321. Frist setzen mit Einzahlung nach 12 Werktagen, Nachfrist setzen mit sagen wir 8 Werktagen. Jetzt kommt der Trick, wenn Kunde nicht einzahlt verwirkt er das Recht auf den Einbehalt, d.h. der gesamte Betrag ist fällig. Der Mangel muss natürlich beseitigt werden.
  9. Mangel: Gerichtsprozesse und ihre Folgen für Handwerker

    Ist ja toll ...
    Ist ja toll und dann? Wir kennen doch diese Spielchen, dann Anwalt, dann Gericht. Wiedervorlage in einem Jahr. Plus Kosten. Das machen 5 Leute, dann ist der Dispo beim Kleinunternehmer weg. Nicht vergessen: die Moms darf er ja schon zahlen! Wenn das der Architekt so händelt: dazu sag ich lieber nix, sonst bekomm ich Ärger mit der Architektenriege, aber eine Meinung habe ich schon dazu (IN ist mein Zeuge) ...
  10. Reaktion auf Kritik: Keine persönlichen Angriffe!

    @ nochmals Berg's 🙂
    Jetzt gehe ich aber schon davon aus, dass Ihre verbalen Zornfunken nicht mich treffen sollen, oder? 🙂😉 )
    Ich schlage mich tagtäglich damit rum ...
    LG
    • Name:
    • Frau Chr-694-Eic
  11. Mangel am Dach: Unverhältnismäßiger Abzug von 10.000€

    Nööööööö ...
    Nööööööö Sie doch nicht. Ich finde es nur heftig, für so ein Pillepalle 10 Riesen abzuziehen, und der Architekt hilft dabei ...
  12. Realitätsverlust: Goldauflage statt Mangelbehebung?

    und Morübe
    bekommt als Handwerker dafür meine volle Zustimmung ... "für" 10.000 Eurinchen kannst die Untersicht mit 3 maliger Goldauflage streichen ... "hier" fehlt eindeutig der Bezug zur Realität (!)
  13. Bauherr-Verhalten: Mangelanzeige bei Anlieferung versäumt?

    Foto von Norbert Basqué

    Wahrscheinlich
    hat der Bauherr den falschen Farbtom schon tags vorher bei der Anlieferung bemerkt; und den Zimmermann weiter schaffen lassen.
    In Mittelsibirien würde er (der Bauherr) jetzt zu Recht dafür an der anderen Seite der Kalaschnikow stehen; ich glaube dort würde es keine Zahlungsprobleme geben. Will sagen, wir müssen erst mal Gleichheit der Waffen herstellen.
  14. Mangel: Direkte Kommunikation statt Anwalt!

    Ich weiß ja,
    dass das in der Theorie einfacher klingt als es in Wirklichkeit ist. Diese Möglichkeit habe ich letztens auf einem Seminar kennengelernt. Aber der Kollege Zimmermann weiß wenigsten wo er dran ist beim Kunden. Für die zwei Briefe braucht es keinen Anwalt.
  15. Vertragserfüllung: Basis für erfolgreiche Zahlungsabwicklung

    Hallo Handwerker
    Macht euren Job fachgerecht und erfüllt die Verträge: Dann habt Ihr auch keine Probleme mit Außenständen und säumigen Zahlern ...
  16. Zahlungsverzug: Finanzierungsprobleme des Bauherrn

    Foto von Martin Kempf

    Hallo fpt
    Ich habe meinen Job ordentlich gemacht und meine Verträge erfüllt. Und die Schlussrechnung am 19.12. gestellt. Heute ist der 13.3.2005. Die Zahlung ist noch nicht erfolgt. Sind ungefähr 3000,- € offen. Nicht etwas irgendwelche Mängel gerügt  -  nö, einfach die Finanzierung überreizt und jetzt muss erst wieder Kohle bei. Und ich warte, und warte, und warte ...
  17. Zahlungsausfall: Kleinigkeit als Vorwand für Nichtzahlung

    Hallo fpt
    mir geht's ähnlich wie dem Martin ... "nur" hat meiner die Corage gehabt gleich zu sagen dass er momentan ned zahlen kann (!)
    Deinen Aufruf halte ich für Unfug ... es kann beim besten Unternehmen was passieren ... "aber" wegen so einer Kleinigkeit (s.o.) dann gar nichts zu zahlen ist doch awnegerl weit am Ziel vorbei ... sprich eigentlich eine Sauerei (!)
  18. Zahlungsverzug: Mahnung und rechtliche Schritte einleiten!

    "ahja"
    Martin setze den mal gleich unter Verzug ... "aber" die Fristsetzeung ned vergessen (!) ... ich hätte da noch ein paar Gemeinheiten für soooo zahlungswillige auf Lager "aber" des mach mal dann per Email 🙂
  19. Bau-Erfahrung: Eigenverschulden durch Schlechtleistung?

    Ich spreche da aus meiner kurzen BH-Erfahrung
    und komme zu dem Schluss, dass in 4 von 5 Fällen die "Sache" eigenverschuldet ist, weil
    (a) der AN handwerkliche Schlechtleistungen abliefert (gewollt/nicht gewollt, lassen wir mal offen);
    (b) das handwerkliche Vermögen vieler AN erschreckend niedrig ist (und sich der Bauherr hinterher eingestehen muss, dass der Gang zum Baumarkt und ein bisschen eigener Zeitaufwand, zum gleichen, manchmal besseren Ergebnis geführt hätte)  -  fehlende Frusttoleranz beim BH;
    (c) viele AN nicht in der Lage sind, Verträge und LVAbk.'s richtig zu lesen (und zu verstehen);
    (d) einige AN verschuchen, Ihre AGAbk. zu besch ...

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich bin KEIN Drittelfinanzierer, ich bin als radikaler Skontozieher bekannt.

    Allen anderen 20 % AN sei geraten, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um an die (wirklich) verdiente Kohle heranzukommen. Auch unter den AG gibt es Schwarze Schafe.

  20. Skonto-Nutzer: Ärger trotz schneller Zahlung bei Mängeln

    Traurig wird es bei Kleinigkeiten ...
    Auch ich als BH gehöre zu den Skontonutzern, d.h. zahle möglichst schnell, habe bisher bei keinem Handwerker was einbehalten. (Was ich von der Situation des Fragestellers halten, kann man in meinem ersten Beitrag nachlesen) Allerdings ärgere ich mich manchmal über meine Gutgläubigkeit/Großzügigkeit/Korrektheit ... Bei den Kleinigkeiten, ist man dann der Dumme. 2-3 Kleinigkeiten der Dimension Heizungsthermostatventil defekt, muss getauscht werden, eine Treppenstufe knackt im Auflager, weil vermutlich "schief verschraubt", Dunstabzugspfanne muss noch eingesetzt werden und Dunstabzugsrohr angeschlossen werden (Dachdecker oder Klempnerarbeiter?) ... alles Kleinigkeiten, für die man als vernünftiger Mensch keine 1000 € von der Endrechnung einbehalten würde (aber sollte, wie ich langsam meine), weil die Herren Handwerker, diese Beseitigung von Kleinstmängeln auf die ganz lange Bank schieben ... ("Wenn ich in der Gegend bin, schaue ich mal rein.. "😉. Ist ja auch klar: für 5 min Arbeit fährt man nicht mal eben 20-30 min zum Kunden hin und nochmal zurück ... Klagen wird der daher auch nicht. "Und auf den Wartungsvertrag für die Heizung brauche ich eh nicht zu hoffen, bei den Bolzen, die ich mir da erlaubt haben ... " Und auch diese Kleinigkeiten ärgern den BH, und jemand wie ich fühlt sich dann verarscht. Vermutlich wird bei einem BH, der generell was einbehält immer sofort reagiert ... Insofern geben ich FPT ein klein bisschen Recht. Beim nächsten Bau wird alles anders ... 😉
  21. Mangel: Handwerker reagieren trotz Rückbehalt nicht!

    @Sigge
    Merkwürdigerweise reagieren die Handwerker nicht einmal _dann_ schnell, wenn man Gelder wg. Mängel zurückhält, als hätten Sie es gar nicht nötig. Manche beantragen nicht einmal die Abnahme Ihrer Leistungen, obwohl ihnen nach Zahlungsplan dann manchmal 5-stellige Summen zustehen würden ...
  22. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Skonto bei Mangel am Dachstuhl: Rechtliche Aspekte und Vorgehensweisen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Bauherr bei einem Mangel am Dachstuhl, der zu einem Mangelrückbehalt führt, dennoch Skonto auf die Abschlagsrechnung ziehen darf. Es werden verschiedene Szenarien beleuchtet, darunter die Fälligkeit der Rechnung, die Angemessenheit des Rückbehalts und die möglichen Konsequenzen für beide Parteien. Ein wichtiger Punkt ist die Kommunikation zwischen Bauherr und Handwerker, um unnötige Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Skontoanspruch: Fälligkeit der Rechnung ist entscheidend! ist die Fälligkeit der Rechnung ausschlaggebend für den Skontoanspruch. Wenn die Rechnung aufgrund von Mängeln nicht fällig ist, entfällt der Anspruch auf Skonto.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Mangel: Zahlung auf Sperrkonto als Sicherheit! wird vorgeschlagen, den einbehaltenen Betrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen, um die Interessen beider Parteien zu wahren. Dies stellt sicher, dass das Geld für die Mangelbehebung vorhanden ist, während der Handwerker eine gewisse Sicherheit hat.

    🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge weisen auf die Gefahr von langwierigen und kostspieligen Gerichtsprozessen hin, insbesondere wenn es um Bagatellschäden geht. Der Beitrag Mangel: Gerichtsprozesse und ihre Folgen für Handwerker betont, dass kleine Unternehmen durch solche Auseinandersetzungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, frühzeitig und offen mit dem Handwerker zu kommunizieren, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Der Beitrag Mangel: Direkte Kommunikation statt Anwalt! rät dazu, zunächst das Gespräch zu suchen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine transparente und kooperative Vorgehensweise kann dazu beitragen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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