Recyceltes Abrissmaterial zum Auffüllen der Baugrube des neuen Hauses verwenden
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Recyceltes Abrissmaterial zum Auffüllen der Baugrube des neuen Hauses verwenden

Wir werden ein altes Haus (1960) abreißen und wollen das Baumaterial geschreddert wieder verfüllen und dann ohne Keller bauen. Das Bodengutachten empfiehlt Schotter statt dem recycelten Material. Wir möchten natürlich auch aus Kostengründen das vorhanden Material nutzen. Verständlich, dass dann eine Frostschürze ausgebracht werden soll. Diese würde aber bei frostsicherem Material entfallen (oder sehe ich das gänzlich falsch?) Des weiteren soll eine WU (wasserundurchlässige) Bodenplatte gefertigt werden. Das habe ich auch nicht verstanden. Wir bauen ohne Keller. Wo soll da denn das Wasser herkommen? Dazu soll auch noch ein Statiker das begutachten? Wozu das Ganze? Wenn doch verfüllt ist (egal mit welchem Material) und eine Druckprüfung stattgefunden hat, dann kann doch das neue Haus dort drauf gebaut werden …? Kann mir meine Fragen bitte mal jemand erklären

Das Haus wird versetzt stehen, dafür breiter und kürzer werden. Der Keller war bisher feucht, weswegen wir auf den Erhalt verzichten wollen.

Die Frage bzgl. Statiker belief sich auf die Einbringung des recycelten Materials. Dass wir für den Bau einen Statiker benötigen, versteht sich von selbst.

  • Name:
  • Ulrikeh
  1. auf Fachleute hören die für Handeln haften

    Bei Füllmaterial gibt es die Kapillarwirkung für aufsteigende Feuchtigkeit, bei Schotter nicht. Einzig die gebrannten Dachziegel könnten verwendet werden, Backsteine und Bimssteine gehen nicht, deshalb nur Material mit Prüfzeugnis verwenden. Bei WU-Beton wird Bauchemie hinzugegeben, was die Überdeckung von Stahlmatten reduziert aber gleichzeitig vor Rost schützt. Der Statiker überwacht die Lage der Stahlmatten und die richtige Verarbeitung der Randeisen und überhaupt die richtige Verwendung der Matten gemäß Statik. Warum also beschweren wenn alles zu ihrem Schutz geschieht und Bauschäden ausgeschlossen werden sollen. Die Hütte soll doch Jahrzehnte stehen und auch einen Wiederverkaufswert haben.
  2. Auffüllen der Baugrube

    Eine schon vorhandene Baugrube des Kellers mit Abbruchmaterial "zuzumüllen" kostet auch Geld und bringt keinen Nutzen.

    Überlegen Sie sich also, ob es nicht sinnvoller ist, den Keller zu erhalten.

  3. OK

    Keller soll abgebrochen und Baugrube verfüllt werden. Die Verfüllung sollte mit einem über 100 Jahre dauerhaft standfestem, feuchtestabilen und frostsicheren Material erfolgen.

    Der nichtunterkellerte Neubau soll anschließend teilweise auf gewachsenem Boden und teilweise auf dem neu eingebauten Polster (Verfüllung) errichtet werden. Diese beiden Teilbereiche werden mit Sicherheit unterschiedliche Bettungsmoduln aufweisen  -  keine gute Voraussetzung! Da muss der Statiker doppelt hinschauen und für die Bewehrung der elastisch gebetteten Bodenplatte sicher das ein oder andere "Angsteisen" zusätzlich einplanen, um genügende Sicherheit gegen ungleichmäßige Setzungen zu gewährleisten.

    Hinsichtlich des ihrerseits angedachten Verzichts auf eine Frostschürze, kann ich Ihnen bei Verwendung ihres Abbruchschutts als Verfüller nur abraten.

    Frostschürze soll seitliches Eindringen von Oberflächenwasser unter die Bodenplattenränder verhindern. Verzichtet man auf Frostschürze, so kann die Recyclingschicht voll Wasser laufen. Eine solche unterlaufene Bodenplatte kann im Winter unter Eislinsenbildung partiell hochfrieren. Derartige Hebungen können in Eckbereichen von Häusern auch Jahre nach deren Errichtung zu Rissen in Wänden führen. Auf Frostschürzen kann nur bei vollflächiger Verwendung von frostsicherem Material unterhalb der Bodenplatte und unter Berücksichtigung aller hydrologischen Randbedingungen (Bodengutachten: Versickerungsfähigkeit des Baugrundes?) verzichtet werden.

    Fragen Sie sich also immer: "Was kostet mich die von mir erdachte Einsparung am Ende des Tages unter Berücksichtigung aller möglichen Schadensbeseitigungskosten wirklich? " Billig ist nicht immer die kostengünstigste Lösung.

    Hören Sie auf die Fachleute und zahlen Sie das Honorar des Statikers auch für zusätzliche Denk- und Prüfleistungen, die er für Ihre Sicherheit übernimmt.


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