Doppelte m³ Aushub wie vom Bauunternehmer kalkuliert  -  schlüsselfertig bauen
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Doppelte m³ Aushub wie vom Bauunternehmer kalkuliert  -  schlüsselfertig bauen

Es wurde von mir ein Bauunternehmer durch Durchführung meines Bauvorhabens beauftragt (sprich Bauleitung, Ausschreibung Gewerke, Kalkulation usw. wird von dieser Firma übernommen).

Ich erhielt vor Beginn des Baus einen Festpreis, wobei natürlich wie immer die Erd- und Kanalarbeiten (Erdarbeiten, Kanalarbeiten) auf einer Kostenschätzung beruhen. Die Abfuhr des überschüssigen Aushubmaterials und die Deponiegebühren wurden mit 300 m³ kalkuliert vom "Kalkulator" (Abfuhr ca. 3.700 €, Deponie ca. 3.500 €). Mündlich erhielt ich die Auskunft, dass diese Kosten für Deponie u.U. entfallen, da man den Aushub i.d.R. zu einem Feld bei einem Bauern bringen könnte. Außerdem sei bereits großzügig kalkuliert.

Die Bauarbeiten begannen Anfang März und natürlich war das Feld nicht befahrbar Aufgrund der Wetterlage, der Lkw wäre versunken, also musste doch "entsorgt" werden auf der Deponie. Weiterhin konnte wenig Aushub auf dem Grundstück gelagert werden, da die umliegenden Nachbarn auch mit ihrem Bau begonnen haben. Nun ist der Rohbau fast fertig und mich erreicht eine Auftragsbestätigung des BU, die ich unterschreiben soll. Auf einmal sind nicht 300 m³ sondern 685 m³ kalkuliert worden! Logischerweise belaufen sich jetzt die geschätzten Kosten für Abfuhr und Deponie auf 8.400 und knapp 8.000 €  -  sprich 16.400 €, mehr als das Doppelte!

Auch dies ist eine Kostenschätzung. Es steht drin, dass nachdem die tatsächlichen Massen vorliegen, vereinbarungsgemäß die Erd- und Kanalarbeiten (Erdarbeiten, Kanalarbeiten) abrechnen und ggf. Massendifferenzen be- bzw. verrechnet werden. Es kann also mehr hinzu kommen!

Wie soll ich mich verhalten bzw. was kann ich ggf. gegen die Fehlkalkulation unternehmen? Ich halte die Kosten für zu hoch und inwieweit kann ich etwas gegen diese erste Fehlkalkulation unternehmen?

Zum Grundstück: 550 m² (ca. 19 x 31 m), Außenmaße Haus 10,24 x 9,24 m mit Keller. Das Grundstück hat auf die 31 m Länge eine Höhendifferenz von ca. 2,50 m und am Anfang und Ende des Grundstücks eine Straße. Das Grundstück wurde etwa zur Hälfte auf das untere Straßenniveau gebracht, wobei der größere Anstieg im späteren Garten beginnt. Die Gartenanlage ist Eigenleistung also nicht im Preis enthalten. Hier muss später terrassiert, um das Grundstück auf das obere Straßenniveau zu bringen.

  • Name:
  • Conny
  1. also jetzt ...

    also jetzt kann es ja keine Schätzung mehr sein. Die Frage ist, wie ist der Abrechnungsmodus vereinbart worden? Nach Lieferschei, Aufmaß, oder wie? Wer hat wann was wie kontrolliert? Alles in allem sieht es nach mangelnder Planung, fehlender Überwachung und einer großen Portion Blauäugigkeit aus ...
  2. Es handelt sich ja um sog ...

    Es handelt sich ja um sog Baunebenkosten, die auf Grundlage der Hausgröße und Grundstücksbeschaffenheit wie Hanglage erfolgen. Dies ist nicht im Festpreis direkt enthalten somdern werden als Zusatzleistungen deklariert. Im ursprünglichen Angebot bzw. Auftrag für Erd- und Kanalarbeiten (Erdarbeiten, Kanalarbeiten) wurden genau 298 m³ Abfuhr von überschüssigen Aushub und Deponie kalkuliert. Lt. Auftrag wird die noch fest eingebaute Masse aufgerechnet (nicht gelockerte Masse), Abrechnung erfolgt nach Aufmaß oder Lieferschein des Unternehmers ... so geschrieben. Auch handelt es sich bei diesem Auftrag, den ich nun mit den neu kalkulierten m³ unterschreiben soll um eine Kostenschätzung. Es steht, dass die Abrechnung erst nach Vorlage der tatsächlichen Massen erfolgt. Habe ich eine Handhabe gegen diese absolute Fehlkalkulation? Wie geht man am Besten vor? Es handelt sich eigentlich um ein eingesessenes Bauunternehmer mit Mitarbeitern, die rein für die Kalkulation zuständig sind. Es lag dem Bauunternehmer zum Zeitpunkt der Kalkulation alle erforderlichen Angaben zum Grundstück und Hausgröße vor.
  3. habe ich vorher vergessen: fehlende Überwachung der ...

    ... habe ich vorher vergessen: fehlende Überwachung der habe ich vorher vergessen: fehlende Überwachung der Bauleitung ist denke ich der Knackpunkt. Ich zahle letztendlich den Bauleiter des Bauunternehmer für die Überwachung des Baus. Diesem hätte bei Vor-Ort-Präsenz merken müssen (z.B. Gespräch mit Vorarbeiter), dass es große Abweichungen zur kalkulierten Abfuhrmenge gibt und hätte im Rahmen der Baubetreuung sofort den Kontakt zum Kunden suchen müssen, nichts passiert. Statt dessen nun eine "Auftragsbestätigung", dass ich wortlos unterschireben soll. Das ist für mich keine bzw. mangelhaft erbrachte Baubetreuung, die ich als Kunde auch noch bezahlen soll.
  4. Wenn ich das richtig verstanden habe,

    sind die Erdarbeiten bereits ausgeführt.

    Wieso dann eine Auftragsbestätigung? Wenn  -  wie geschrieben  -  Abrechnung nach fester Masse erfolgen soll, nutzen Wiegescheine nichts, sondern es muss ein Aufmaß erfolgen.

    Also: Bauunternehmer auffordern, das Aufmaß vorzulegen, dann erst mal prüfen bzw. prüfen lassen.

    • Name:
    • M.P.
  5. Festpreisschwindel

    Foto von wiki

    Da hätte also vorher mal ein Rechtsanwalt auf den Bauvertrag schauen sollen. Der hätte aus dem vermeintlichen Festpreisvertrag sicher einen ordentlichen Pauschalvertrag gemacht, bei dem Massenmehrungen weitgehend zulasten des Kalkulierenden gehen. Nun haben sie keine Chance mehr und müssen zahlen, was geleistet wurde. Sie können nur an der Abrechnungsart noch etwas rumkritisieren.
  6. Die Erdarbeiten sind soweit abgeschlossen, der ...

    Die Erdarbeiten sind soweit abgeschlossen, der Rohbau ist zu 3/4 fertig gestellt.
  7. Schwindel?

    Der Schwindel liegt darin, dass Volumen abgerechnet wird und nicht Gewicht was durch Wiegescheine belegt werden kann. Das Volumen kann nur geschätzt werden. Erdaushub verdoppelt sich im Volumen wenn es in den Container geschüttet wird denn es wird dort nicht verdichtet. Also immer nach Gewicht und Wiegescheine abrechnen. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  8. Mit Verlaub, aber das stimmt einfach ...

    Mit Verlaub, aber das stimmt einfach nicht.

    Aushub kann sehr wohl nach fester Masse (wie in diesem Fall vereinbart) abgerechnet werden. Aufmaß/Höhenaufnahme vor und nach Aushub ergibt das exakte Volumen.

    Nach Wiegescheinen dann, wenn Füllmaterial angeliefert wird.

    • Name:
    • M.P.
  9. Ich habe nun für Mo ein ...

    Ich habe nun für Mo ein pers. Gespräch mit dem Chef des Bauunternehmer vereinbart. Er wollte wissen um was es ginge, habe gesagt, dies werde ich ihm pers. sagen, alle erforderlichen Unterlagen habe ich dabei. Habe auch gesagt, dass es schön wäre, wenn Kalkulator auch Zeit hätte. Werde dann fragen, wie es zu dieser Fehlkalkulation nkommen kann, worauf die 1. Kalkulation beruhte und worauf die 2.. Warum erst 3 Monate später Kommentarlos eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht zur Unterschrift und Warum Bauleiter (wenn er regelmäßig vor Ort gewesen wäre) nicht reagierte, wenn er den Bau überwacht. Werde das nicht unterschreiben, da ja grundsätzlich keine neu Zusatzleitungen hinzu gekommen sind, es hat sich ja nur die Menge verändert :-). Werde die Schreiben auf den Tisch legen und höflich auffordern, dass sie die Kalkulation evtl. nochmals genau durchsehen sollten und mir ggf. eine neue Fassung zukommen lassen können. Oder wie sollte ich vorgehen? Für Tipps aller Art wäre ich sehr dankbar
  10. Herr Peters ...

    Es mag richtig sein, dass man den Aushub exakt vor Ort berechnen kann aber ein Loch in der Erde aus gewachsenem Boden von 100 m³ kann nun mal 200 m³ in Containern füllen, aber das Gewicht der 100 m³ Aushub bleibt gleich. Das ist der Trick oder Absicht eines Unternehmers sich einen Auftrag zu ergattern und dann das Doppelte abzurechnen. So werden gutgläubige Bauherren übers Ohr gehauen. Natürlich glaubt jeder, das Loch in der Erde ist die Aushubmenge, natürlich "schätzt" jeder Unternehmer die Schüttmenge auf dem Lkw zu seinen Gunsten. Der Wiegeschein sagt nichts über das Volumen, deshalb immer nach Gewicht abrechnen, dafür gibt es Wiegescheine und die Deponie berechnet immer das Gewicht. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  11. Was hindert einen böswilligen Unternehmer daran, ...

    Was hindert einen böswilligen Unternehmer daran, einem Bauherren ein paar Ladungen einer anderen Baustelle unterzujubeln?

    Wiegeschein sagt bei Aushub nichts über tatsächliche Mengen aus.

    An fester Masse nach Aufmaß gibt"s dagegen nichts zu rütteln.

    Und wenn wie Fragesteller schreibt "Abrechnung nach fester Masse" vereinbart ist, geht es ohne Aufmaß eh nicht.

    • Name:
    • M.P.
  12. Der Blödsinn mit den Wiegescheinen

    lässt sich offenbar nicht ausrotten. Wo bitte soll denn unbelasteter oder gering belasteter Boden, der nicht auf Deponie geht, gewogen werden  -  auf der Haushaltswaage?
  13. Ähnliche Diskussion

    Gab schon mal eine ziemlich ähnliche Diskussion hier im Forum:

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