Zur Situation:
Unser Büro saniert zurzeit eine Dachgeschosswohnung im 5. OG eines Mehrfamilienhauses aus den 60 ern. Wir haben mit dem Bauherren einen ganz normalen Architektenvertrag abgeschlossen, es wird nach HOAIAbk. gearbeitet und abgerechnet (wirklich, gibt es tatsächlich noch!).
An einen Fallrohrstrang (von mehreren), DN100, an dem bisher im Haus nur Waschmaschinen und Handwaschbecken angeschlossen sind, soll zukünftig im 5. OGAbk. eine Toilette angeschlossen werden.
Nun erkundigt sich der Vater (!) des Bauherren telefonisch bei uns im Büro, ob es durch den Anschluss des WCs in den darunterliegenden Wohnungen nicht zu Geruchsbelästigungen kommt.
Nach einer ausführlichen Erklärung über Entwässerungsanlagen, Geruchsverschlüsse, geltende DINAbk.-Normen usw. erreicht uns nach einer Woche das folgende Schreiben des Bauherren:
... die Erklärung wegen der Ableitung für die Toilettenabwässerung im 5. Stock habe ich zur Kenntnis genommen. Ich betrachte die Erklärung, dass es zu keinerlei Geruchsbelästigung der übrigen Wohnungen kommt, als zugesicherte Eigenschaft im Rahmen unserer Vertragsbeziehung.
Mit freundlichen Grüßen
Nun könnte ich das Schreiben hinter Glas Rahmen und im Kuriositätenkabinett zwanghafter Bauherren auf einen Ehrenplatz hängen, und im weiteren Bauablauf auf eine gute Aktenlage achten.
Aber mir schwant hier Übles. Sieht das hier im Forum jemand ähnlich?
Besten Gruß
Klaus Bleser

