Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Was tun bei Problemen in der Dachgeschoss-Sanierung?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Was tun bei Problemen in der Dachgeschoss-Sanierung?

kommen manchmal vom Bauherren. Soll ich lachen, soll ich weinen, muss ich zum Anwalt?
Zur Situation:
Unser Büro saniert zurzeit eine Dachgeschosswohnung im 5. OG eines Mehrfamilienhauses aus den 60 ern. Wir haben mit dem Bauherren einen ganz normalen Architektenvertrag abgeschlossen, es wird nach HOAIAbk. gearbeitet und abgerechnet (wirklich, gibt es tatsächlich noch!).
An einen Fallrohrstrang (von mehreren), DN100, an dem bisher im Haus nur Waschmaschinen und Handwaschbecken angeschlossen sind, soll zukünftig im 5. OGAbk. eine Toilette angeschlossen werden.
Nun erkundigt sich der Vater (!) des Bauherren telefonisch bei uns im Büro, ob es durch den Anschluss des WCs in den darunterliegenden Wohnungen nicht zu Geruchsbelästigungen kommt.
Nach einer ausführlichen Erklärung über Entwässerungsanlagen, Geruchsverschlüsse, geltende DINAbk.-Normen usw. erreicht uns nach einer Woche das folgende Schreiben des Bauherren:
... die Erklärung wegen der Ableitung für die Toilettenabwässerung im 5. Stock habe ich zur Kenntnis genommen. Ich betrachte die Erklärung, dass es zu keinerlei Geruchsbelästigung der übrigen Wohnungen kommt, als zugesicherte Eigenschaft im Rahmen unserer Vertragsbeziehung.
Mit freundlichen Grüßen

Nun könnte ich das Schreiben hinter Glas Rahmen und im Kuriositätenkabinett zwanghafter Bauherren auf einen Ehrenplatz hängen, und im weiteren Bauablauf auf eine gute Aktenlage achten.
Aber mir schwant hier Übles. Sieht das hier im Forum jemand ähnlich?
Besten Gruß
Klaus Bleser

  • Name:
  • Herr Bleser
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Installation von Sanitäranlagen kann zu Wasserschäden und Geruchsbelästigung führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe Ihre Situation. Seltsame Schreiben vom Bauherrn sind natürlich beunruhigend, besonders bei einem laufenden Architektenvertrag.

    Mögliche Ursachen für die Schreiben:

    • Unzufriedenheit des Bauherrn: Möglicherweise gibt es Punkte in der Ausführung oder Planung, die dem Bauherrn missfallen.
    • Kommunikationsprobleme: Es könnte ein Missverständnis in der Kommunikation zwischen Ihnen und dem Bauherrn vorliegen.
    • Rechtliche Auseinandersetzung: Die Schreiben könnten eine Vorbereitung auf eine rechtliche Auseinandersetzung sein.

    Empfohlene Maßnahmen:

    • Dokumentation: Sichern Sie alle Schreiben und E-Mails des Bauherrn. Führen Sie ein Bautagebuch, um alle Ereignisse festzuhalten.
    • Gespräch suchen: Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit dem Bauherrn, um die Probleme offen anzusprechen.
    • Rechtlichen Rat einholen: Wenn das Gespräch keine Lösung bringt, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht konsultieren.
    • Geruchsbelästigung: Die Geruchsbelästigung durch die Sanitäranlagen sollte von einem Fachmann (Sanitärinstallateur) geprüft werden. Möglicherweise sind die Geruchsverschlüsse defekt oder falsch eingebaut.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Vorfälle und suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat, um Ihre Interessen zu wahren. Lassen Sie die Geruchsbelästigung von einem Sanitärinstallateur prüfen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Vertrag zwischen einem Architekten und einem Bauherrn, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Er basiert oft auf der HOAIAbk..
    Verwandte Begriffe: HOAI, Bauvertrag, Werkvertrag
    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Berechnung der Architektenhonorare.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorar, Leistungsphasen
    Geruchsverschluss
    Ein Bauteil in Abwasserleitungen, das durch eine Wassersperre verhindert, dass unangenehme Gerüche aus der Kanalisation in die Wohnräume gelangen. Er wird auch Siphon genannt.
    Verwandte Begriffe: Siphon, Abwasserleitung, Kanalisation
    Fallrohrstrang
    Ein senkrechtes Rohr, das Abwasser von verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes sammelt und ableitet. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage.
    Verwandte Begriffe: Abwasserleitung, Entwässerung, Kanalisation
    Entwässerungsanlage
    Ein System von Rohren und Bauteilen, das Abwasser von einem Gebäude ableitet. Sie muss gemäß den geltenden Normen und Vorschriften geplant und installiert werden.
    Verwandte Begriffe: Abwasserleitung, Kanalisation, Fallrohrstrang
    Bautagebuch
    Eine fortlaufende Dokumentation des Bauablaufs, in der alle wichtigen Ereignisse, Mängel und Vereinbarungen festgehalten werden. Es dient als Beweismittel bei Streitigkeiten.
    Verwandte Begriffe: Baudokumentation, Mängelprotokoll, Beweissicherung
    Abwasserleitung
    Ein Rohr, das Abwasser von einem Gebäude ableitet. Sie muss ausreichend dimensioniert sein und ein ausreichendes Gefälle aufweisen, um Verstopfungen zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Kanalisation, Fallrohrstrang

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Architektenvertrag nach HOAI?
      Ein Architektenvertrag nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Leistungen und das Honorar des Architekten. Er ist bindend und sollte alle relevanten Aspekte des Bauprojekts abdecken.
    2. Was sind Geruchsverschlüsse und wie funktionieren sie?
      Geruchsverschlüsse (Siphons) sind Bauteile in Abwasserleitungen, die durch eine Wassersperre verhindern, dass unangenehme Gerüche aus der Kanalisation in die Wohnräume gelangen. Sie müssen regelmäßig gereinigt und gewartet werden, um ihre Funktion zu gewährleisten.
    3. Was tun bei Geruchsbelästigung durch Sanitäranlagen?
      Überprüfen Sie zunächst die Geruchsverschlüsse an Waschbecken, Duschen und Toiletten. Reinigen Sie diese gegebenenfalls. Wenn die Geruchsbelästigung weiterhin besteht, sollte ein Sanitärinstallateur die Abwasserleitungen und Entlüftungssysteme überprüfen.
    4. Wie dokumentiere ich Baumängel richtig?
      Erstellen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie alle Mängel mit Datum, Uhrzeit, Beschreibung und Fotos festhalten. Informieren Sie den Bauherrn schriftlich über die Mängel und fordern Sie eine Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist.
    5. Wann sollte ich einen Anwalt für Baurecht einschalten?
      Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Bauherrn kommt, die nicht gütlich beigelegt werden können, oder wenn Sie rechtliche Schritte einleiten müssen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
    6. Was ist ein Fallrohrstrang?
      Ein Fallrohrstrang ist ein senkrechtes Rohr, das Abwasser von verschiedenen Stockwerken eines Gebäudes sammelt und ableitet. Er ist ein wichtiger Bestandteil der Entwässerungsanlage.
    7. Welche Normen sind bei Entwässerungsanlagen zu beachten?
      Bei Entwässerungsanlagen sind verschiedene Normen zu beachten, wie z.B. DINAbk. EN 12056 (Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden) und DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke).
    8. Was ist bei der Ableitung von Toilettenabwässerung zu beachten?
      Die Ableitung von Toilettenabwässerung muss gemäß den geltenden Normen und Vorschriften erfolgen. Es ist wichtig, dass die Abwasserleitungen ausreichend dimensioniert sind und ein ausreichendes Gefälle aufweisen, um Verstopfungen zu vermeiden.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängelrüge richtig formulieren
      Wie Sie Baumängel korrekt anzeigen und Ihre Ansprüche geltend machen.
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des Baurechts für Bauherren.
    • Die HOAI im Detail
      Eine detaillierte Erklärung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
    • Geruchsbelästigung im Haus
      Ursachen und Lösungen für unangenehme Gerüche in Wohnräumen.
    • Abwasserleitungen sanieren
      Methoden und Kosten für die Sanierung von Abwasserleitungen.
  2. Nachtragsangebot Sanitärinstallation – Gewährleistung ausschließen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Meinung
    Nur eine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung:
    Ich würde dem Bauherrn ein Nachtragsangebot über ... € (zu erwartender Aufwand + Wagnis) zukommen lassen für die Überprüfung der vorhandenen Sanitärinstallation auf einwandfreien Zustand und fachgerechten Einbau. Ansonsten könnten Sie keine Gewährleistung für die vorhandene Installation übernehmen, da die außerhalb Ihres Einflussbereichs eingebaut wurde.
    In die Erklärung würde ist mit aufnehmen, dass von einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung der bestehenden Anschlüsse und Leitungen ausgegangen wird.
  3. Sanitärrohre: Ordnungsgemäße Nutzung – Säure ausschließen!

    Bitte nicht vergessen ...
    Bitte nicht vergessen ordnungsgemäße Nutzung vorausgesetzt (für den Fall, dass jemand Salzsäure reinkippen sollte und die Rohre dadurch zerfressen werden) ...
  4. Haftung Sanitärinstallation: Sonderansprüche sind nichtig!

    warum so zimperlich?
    ich würde erklären, das wird so geplant und ausgeführt, wie es sich gehört, etwaige
    sonderansprüche außer der normalen Haftung sind nichtig.
    basta.
    die Berufshaftpflichtversicherung soll doch auch mal was tun und dazu Stellung beziehen.
    ich nenn das Drittelfinanzierungsabwehr.
    das es nach Sanierungen niemandem stinkt, sollte selbstverständlich sein 😉
  5. Bauherr fordert Vertragsklarstellung: Terminplan & Haftung

    Und gleich geht es weiter ...
    Erst mal vielen Dank für Eure Meinungen. Meine Antworten sind schon in Arbeit. Ich werde allerdings noch mehr schreiben müssen. Heute kam ein weiteres Schreiben vom Bauherren. Kostprobe gefällig:
    ... zur Klarstellung und um Missverständnisse zu vermeiden würde ich gerne die folgenden Formulierungen in den Vertrag aufnehmen:
    "Der Architekt wird auf die Einhaltung des Terminplanes von 25.11.03 achten und für alle weiteren zu erbringenden Leistungen Termine setzen und deren Einhaltung nach bestem Gewissen gewährleisten. Verzögerungen sind vom Architekten zu vertreten, wenn er keinen Verursacher nachweisen und zuordnen kann. "
    "Der Architekt hat die Maßnahmen so zu überwachen, dass verursachte Schäden (z.B. Aufzug, Parkett, Hauseingang) festgehalten werden und den entsprechenden Handwerkern zugeordnet werden können. Sollten keine Verursacher ermittelt werden können, haftet der Architekt. "
    Ich gehe davon aus, dass es sich hier lediglich um Konkretisierungen der im Vertrag genannten "allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" handelt.
    Hab ich mir das doch gedacht. Das ist die Generalhaftung für Alles und Jedes. Und das zu einem Zeitpunkt, wo die Arbeiten erst begonnen haben.
    Vielleicht sollte ich doch auf das gesamte Honorar verzichten  -  und lieber Schmerzensgeld verlangen.
    Besten Gruß
    Klaus Bleser
    • Name:
    • Herr Bleser
  6. Beweissicherung vor Baubeginn – Schutz vor Beschuldigungen

    Einen habe ich dann auch noch ...
    Einen habe ich dann auch noch es ist vor Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von vorhandenen Beschädigungen durchzuführen um mögliche falsche Beschuldigungen zu vermeiden. Die Kosten hierfür werden vom AGAbk. getragen ...
  7. Unterfangungen: OT – Import aus dem Forum 😉

    off ..
    ... topic:
    ich wusste gar nicht, dass ihr auch Unterfangungen importiert 🙂
    da macht man sowas, was ist daran schlecht? 😉
  8. Bauherr will Haftung für Schäden Architekten aufbürden

    Bauherrenmeinung
    mal zu dieser Sache: "Der Architekt hat die Maßnahmen so zu überwachen, dass verursachte Schäden (z.B. Aufzug, Parkett, Hauseingang) festgehalten werden und den entsprechenden Handwerkern zugeordnet werden können. Sollten keine Verursacher ermittelt werden können, haftet der Architekt. "
    Der Bauherr will hier lediglich verhindern, dass im Schadensfall die Haftung zwischen zwei beteiligten Gewerken hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) wird und er letztlich der Dumme ist. Was ist daran falsch, außer dass er das VOR Auftragserteilung hätte vereinbaren müssen? Kann ich gut nachvollziehen!
  9. Achtung! Bauherr will Leistungen erschleichen – Kratzer protokollieren

    Ganz einfach Werner ...
    Ganz einfach Werner jetzt muss jeder einzelne Kratzer der sich im Treppenhaus/Aufzug usw. befindet festgehalten und dokumentiert werden. Wer sowas schreibt hat nämlich böses im Sinn *Schweineamgangerkenn*. Und durch die gewählte Formulierung drückt er alles auf den Architekten ab. Ich nenn sowas "Erschleichen von Leistungen auf Kosten anderer".
  10. Bauherr vs. Handwerker: Absicherung bei Einzelvergabe?

    kann schon sein MoRüBe
    Es klingt zumindest danach.
    Aber wie sichert sich denn ein Bauherr, der mit Architekt und Einzelvergabe baut, denn sonst gegen solche Schäden ab? Ich meine natürlich nur die von den Handwerkern verursachten. Und auch nicht jeden mm-Kratzer ... 😉
  11. Werkvertragsrecht: Schutz des Bauherrn ist verständlich

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    nicht so schlimm
    Ich finde das zweite Schreiben nicht schlimm. Es werden zwar nicht die "allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" konkretisiert, sondern einfach das Werkvertragsrecht. Das Schutzbedürfnis des Bauherrn ist verständlich. An der Beweislast für bereits vorhandene Schäden, Kratzer usw. ändert sich durch den Hinweis nichts. Wer einen "verursachten Schaden" geltend machen will hat die Beweislast, dass der Schaden "verursacht" wurde und vorher noch nicht da war. Und das ist der Bauherr. Es geht also nicht, auf einen Kratzer zu zeigen und zu sagen "der ist neu und wenn du nicht weißt wer es war dann zahle". Ich würde den Bauherrn auf diesem Umstand Hinweisen und eine kostenpflichtige Beweissicherung vorschlagen.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Probleme in der Dachgeschoss-Sanierung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um ungewöhnliche Forderungen eines Bauherrn im Rahmen einer Dachgeschoss-Sanierung. Architekten sehen sich mit Haftungsansprüchen und Vertragsklauseln konfrontiert, die über das übliche Maß hinausgehen. Es wird diskutiert, wie man sich vor unberechtigten Forderungen schützen und den Architektenvertrag anpassen kann. Die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Beweissicherung wird betont.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Achtung! Bauherr will Leistungen erschleichen – Kratzer protokollieren wird vor einem Bauherrn gewarnt, der versucht, durch ungewöhnliche Vertragsklauseln Leistungen zu erschleichen und die Haftung auf den Architekten abzuwälzen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Beweissicherung vor Baubeginn – Schutz vor Beschuldigungen empfiehlt, vor Baubeginn ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, um vorhandene Schäden zu dokumentieren und sich vor falschen Beschuldigungen zu schützen. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

    🔴 Kritisch/Risiko: Mehrere Beiträge thematisieren das Risiko, dass der Bauherr versucht, dem Architekten die Haftung für Schäden aufzubürden, die von anderen Gewerken verursacht wurden. Dies betrifft insbesondere Schäden an Aufzug, Parkett oder Hauseingang. Eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und eine sorgfältige Dokumentation sind daher unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Architekten sollten die Forderungen des Bauherrn kritisch prüfen und gegebenenfalls ein Nachtragsangebot erstellen, um die zusätzlichen Risiken und den Mehraufwand abzudecken. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen und die Berufshaftpflichtversicherung einzubeziehen. Eine offene Kommunikation mit dem Bauherrn und eine klare Dokumentation aller Vereinbarungen sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Siehe auch Nachtragsangebot Sanitärinstallation – Gewährleistung ausschließen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Architektenvertrag, Bauherr, Dachgeschoss, Sanierung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar berechnen: Kostenfaktoren, HOAI-Grundlagen & Spartipps für Anbau?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Abstandsflächen & Brandschutzflächen: Kleines Haus auf eigenem Grundstück in Bayern planen?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenleistung nach Stunden: Abrechnung prüfen, Vorentwurf, Vertrag & Kostenkontrolle
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kostenvoranschlag Neubau: Transparenz der Architekten-Kalkulation – Wie Rohdaten & Rechenwege prüfen?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt im Praktikum (AiP): Honorarkürzung bei Planungsfehlern? Vorgehen & Rechte
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorar prüfen: Angemessene Kostenkalkulation für Fertighausbau in NRW?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Schlussabnahme NRW: Raumhöhe 2,19m tolerierbar? Anforderungen, Toleranzen & Konsequenzen
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Werkstudent Architektur: Wichtige Infos, typische Komplikationen & Empfehlungen?
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachgeschossausbau: Bauantrag zurückgezogen – Was tun? Kosten, Vertrag & Alternativen
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Filigrandecke verspachteln: Pflichten Rohbauer? Kosten, Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibung

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenvertrag, Bauherr, Dachgeschoss, Sanierung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Architektenvertrag, Bauherr, Dachgeschoss, Sanierung" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Architektenvertrag, Bauherr, Dachgeschoss, Sanierung" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Architektenvertrag, Bauherr, Dachgeschoss, Sanierung" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Was tun bei Problemen in der Dachgeschoss-Sanierung?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Seltsame Schreiben vom Bauherrn: Was tun?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Architektenvertrag, Bauherr, Dachgeschoss, Sanierung, Geruchsbelästigung, Entwässerung, HOAI, Abwasser, Toilette, Waschbecken
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼