Abstandsflächen / Brandschutzflächen für ein kleines Haus zusätzlich auf eigenem Grundstück
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Abstandsflächen / Brandschutzflächen für ein kleines Haus zusätzlich auf eigenem Grundstück
Hallo zusammen,
Wir stehen gerade vor der Planung unserer Häuser bei der grundsätzlichen Frage, ob möglich oder nicht. Hier sind uns die Abstandsflächen nicht klar. Das Grundstück liegt in Bayern, Ingolstadt. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Das rechte große Haus (2 Ebenen plus Dach) auf der Skizze hat einen Erker (graues Dach um die Ecke), der Wohnfläche ist (das Dach ist also nicht nur ein Vordach), ist aber halt entsprechend niedriger als das Haus. Das kleine rote Haus (eine Ebene plus Dach) soll für meine Mutter sein. Nun wissen wir nicht, inwieweit wir gegenseitig sozusagen auf die Abstandsflächen verzichten können, es ist nur ein Grundstück, also nicht geteilt. Dort wo der Pfeil mit den 6 m ist, muss da jedes Haus mindestens 3 m Abstand haben, also 6 m oder gilt auch hier "nur" die Brandschutzfläche von 5 m. Da das kleine Haus abzüglich der Wände dann einiges weniger Wohnfläche ergibt, als meine Mutter eigentlich wollte, stehen wir vor dem Rätsel, was es für eine Alternative gäbe. Vielleicht mag uns jemand helfen? Eventuell gibt es ja Möglichkeiten von der Brandschutzfläche abzuweichen oder ähnliches. Die 3 m links und vorne beim roten Haus sind die Grenzabstände. Auf der linken Seite ist es die Grenze zur öffentlichen Straße, aber unter 3 m geht wohl auch dort nicht. Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG
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die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken
Es gibt ein paar Ausnahmen, die in Art. 6 BayBoA geregelt sind.
Die Bauantragsunterlagen müssen eh von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden. Die kann auch die Fragen zu den Abstandsflächen beantworten.
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Überlegungen
Als erstes wäre zu klären, ob überhaupt 2 Wohnhäuser auf einem Grundstück stehen dürfen. Weiterhin ist zu überlegen, ob Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück gelten. Abstandsflächen gelten zum Nachbarn und bei Straßen bis zur Straßenmitte. Die beiden Einzelhäuser sehen nicht besonders schick aus. Ein guter Architekt könnte ein Haus daraus machen und beide Teile mit einem Gang aus Glas verbinden.
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@Kirschner
[ Zitat Anfang ] ...
Nein, ist es nicht. Sie gelten. Art 6 Abs. 3 BayBOWeiterhin ist zu überlegen, ob Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück gelten.
... [ Zitat Ende ] -
Danke
Danke!
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habe ich was überlesen?
Abstandsflächen schützen den Nachbarn. Ich konnte keine Anwendung finden, wenn 2 Häuser auf dem gleichen Grundstück des gleichen Eigentümers stehen und das Grundstück nicht geteilt wird. Deshalb auch der Einwand, ob 2 getrennte Häuser auf diesem kleinen Grundstück zulässig sind. (klein im Sinne "nicht mehr teilbar") Ich denke aber auch mit "Danke" wurde die Frage abgeschlossen.