hier 'mal eine interessante Info, die, wenn auch vornehmlich steuerliche Hintergründe dort im Vordergrund stehen, allemal für alle Kaufwilligen von Bestandsimmobilien von einiger Relevanz ist. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass bspw. nicht vor dem Immobilienkauf erkannte Mängel des Objekts nicht rundweg zu Lasten des Vorbesitzers gehen müssen ("Haftung"), insbesondere da diese Mängel diesem bekannt sein müssen. Also gilt für den Vorbesitzer als Nichtfachmann das Entgegengesetzte wie für den Kaufer als ebensolcher. Den Verkäufer schützt ggf. Nicht (fach) wissen, den Käufer schützt allenfalls Fachwissen.
Grüße
Info: Hauskauf ohne Gutachter
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Info: Hauskauf ohne Gutachter
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Wie immer bei gebrauchten Sachen gilt auch hier ...
Wie immer bei gebrauchten Sachen gilt auch hier "gekauft wie gesehen". Insofern ist dieser Kaufvertrag der Normalfall. Unverständlich, warum Kaufinteressenten trotzdem in der Regel das Risiko des wirtschaftlichen Untergangs der Investition von ein paar € für eine fachkundige Beratung vorziehen. -
Wo Geiz geil ist
da zahlt man nur noch für das, was man anfassen kann! So viel Geld nur fürs ankucken?! Und so kommt es, wie es kommen muss: Was der Sachverständige nicht mit Ankaufberatungen verdient, verdient er hinterher dreifach mit Sanierungsberatung oder Gerichtsgutachten.
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