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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15654: baugenehmigungspflichtig ?

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

baugenehmigungspflichtig ? 24.01.2021

Man kauft ein Gartenäuschen, das wegen kleinen Fläcen nicht baugenemigungspflictig ist, und nutzt dieses als gewerbliche Räume.

Wird durch die gewerblich Nutzung das Häuschen baugenehmigungspflichtig ?

Warum ? Die Baubeschreibung ist ja bereits vorhanden ?

Geret

  1. Unterschied 25.01.2021

    Gartenlaube ist wegen geringer Größe UND wegen der zeitlich begrenzten Nutzung genehmigungsfrei.

    Die gleiche Laube zum gewerblichen Betrieb ist evtl. im Winter durchgängig beheizt, zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt, etc. - klar dass da andere Anforderungen gestellt werden.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. grundsätzlich gilt 25.01.2021

    das die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen einer Baugenehmigung bedürfen.

    Bestimmte Maßnahmen sind dann verfahrens- bzw. genehmigungsfrei gestellt. Die Nutzungsänderung zu einer gewerblich genutzten Immobilie fällt in aller Regel nicht darunter.

    Näheres kannst in Deiner Landesbauaprdnung nachlesen.

    Name:

    • Volker Stöckel, Dipl.-Ing. (FH)
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Privileg fällt weg 27.01.2021

    Jegliches Privileg für die Errichtung eines Gartenhauses fällt weg. Zur Anwendung kommen alle Vorschriften für einen Gewerbebau. Ein Gartenhaus kann das sowieso nicht erfüllen so dass die Ablehnung des Bauantrages wahrscheinlich ist, ebenso ist eine Umnutzung nicht möglich.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  4. je nach Bundesland 28.01.2021

    Foto von Martin Halbinger

    Früher (in Bayern vor 2008) war die genehmigungsfreiheit an die Bedingung "ohne Aufenthaltsräume" geknüpft. Seit der Bayr. Bauordnung 2008 ist diese ausdrückliche Regelung entfallen, in Ihrem Bundesland wäre das zu klären. Es könnte also (je nach Bundesland) genehmigungfrei sein. Aber genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch zulässig. Viele Regelungen differenzieren, ob Aufenthaltsräume vorhanden sind oder ob es sich um Nebengebäude handelt... Beispiele: Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze, Bauten außerhalb des Bauraums, Belichtung, Raumhöhe, Brandschutzanforderungen usw.

    Wenn dort ein Arbeitsplatz ist sind Arbeitsschutzvorschriften zu beachten, wenn beheizt wird, die EnEVA (bzw jetzt GEG).

    In vielen Fällen sind die dort geregelten Anforderungen von den üblichen Gartenhäusern nicht einzuhalten.

    Außerdem stellt sich die Frage ob eine Gewerbliche Nutzung in dem Baugebiet überhaupt zulässig ist.

    Und für gewerbliche Nutzungen sind andere Lärmschutzvorschriften zu beachten, die ggf von der "dünnen Holzwand" des Gartenhauses nicht eingehalten werden...

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/

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