Hallo, ich beabsichtige, meine Terrasse (9 Meter breit, 4 Meter tief) zu überdachen (Holzbau mit Doppelstegplatten oder Glasplatten) Nach einen Gespräch mit dem Bauamt und dem betroffenen Nachbar ist klar, das ist die 3 Meter zur Grenze einhalten muss (Baulast lehnt der Nachbar ab). Die unüberdachte Terrasse braucht laut Fenster- und Lichrecht nur 2 m Abstand. Da der Abstand von unserem Haus zur Grenze 6,25 Meter betrifft, kann ich max. 3,25 tief überdachen. Bis 3 Meter und 20 m² ist die Überdachung laut Bauamt genehmigungsfrei, daher will ich auf die zusätzlich möglichen 0,25 m verzichten und 6,50 in die Breite gehen.
Frage : Darf ich die Stützpfosten an der Terrassengrenze (2,25 m zum Nachbarn) befestigen mit 3 Stück 4 m langen Querbalken zum Haus und die Überdachung darauf aber nur 3 m tief befestigen?
Oder darf ich die Pfosten auch nur 3 Meter vom Haus befestigem da stehen sie aber dann mitten drin. Grüße
