Massive Terrassenüberdachung aus Beton: Schallschutz, Sichtschutz & Grenzabstand zum Nachbarn?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Massive Terrassenüberdachung aus Beton: Schallschutz, Sichtschutz & Grenzabstand zum Nachbarn?

Guten Abend,

um größtmöglichen Sicht- und Schallschutz (Sichtschutz, Schallschutz) gegen einen seitlichen Balkon der Nachbarn (Entfernung nur 2 m) zu erreichen, kam mir die Idee, eine betonierte Terrassenüberdachung mit ca. 2,5 m Höhe zu errichten, die bis zur Grundstücksgrenze (Doppelhaushälfte) geht und auf der sich dann oben noch eine ebenfalls massive Wand (von ca. 1,5  -  2 m Höhe) zum Nachbarn befindet. Kann mir jemand sagen, ob das realisierbar ist? Hauptsächlich meine ich aus statischen Gesichtspunkten wegen der oben aufstehenden Mauer, vor allem, da diese traufseitig an das 1,5 geschossige Haus angepasst werden muss. Einen Architekten, der Lust auf ein solches Projekt hat, suche ich noch  -  bisher vergeblich. Ein Foto der Problemlage füge ich bei. Besten Dank für jede Unterstützung.

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Massive Terrassenüberdachung aus Beton: Schallschutz, Sichtschutz & Grenzabstand zum Nachbarn?" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
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  • Name:
  • Verena
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    ? Gefahr: Unsachgemäße Ausführung der Betonarbeiten kann zu statischen Problemen und Einsturzgefahr führen.

    ? Gefahr: Nichtbeachtung der Grenzabstände kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn führen.

    GoogleAI-Analyse

    Für eine massive, betonierte Terrassenüberdachung zur Erreichung von Schall- und Sichtschutz gegenüber einem Nachbarbalkon (2m Abstand) sind folgende Aspekte zu beachten:

    • Baugenehmigung: Eine solche Konstruktion ist in der Regel genehmigungspflichtig. Die Bauordnung der jeweiligen Gemeinde/des Bundeslandes ist maßgeblich.
    • Grenzabstand: Der einzuhaltende Grenzabstand zur Grundstücksgrenze ist ebenfalls in der Bauordnung geregelt. Eine Überschreitung kann nur mit Zustimmung des Nachbarn erfolgen.
    • Statik: ? Eine betonierte Terrassenüberdachung erfordert eine statische Berechnung, um die Tragfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Dies muss von einem Statiker geprüft werden.
    • Schallschutz: Beton bietet grundsätzlich guten Schallschutz. Die konkrete Ausführung (Dicke, Aufbau) beeinflusst die Schalldämmung.
    • Sichtschutz: Die Höhe von 2,5 m kann ausreichend sein, um den gewünschten Sichtschutz zu erreichen. Dies hängt jedoch von der genauen Position des Nachbarbalkons ab.
    • Architekt: Die Planung und Umsetzung einer solchen Terrassenüberdachung sollte idealerweise von einem Architekten begleitet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Baugenehmigungspflicht und den Grenzabstand mit dem zuständigen Bauamt ab und beauftragen Sie einen Statiker für die Berechnung der Tragfähigkeit.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient dazu, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Landesbauordnung, Baubehörde
    Grenzabstand
    Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er dient dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung der Belichtung und Belüftung der Gebäude.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Abstandsflächen, Baulinie
    Statik
    Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um sicherzustellen, dass diese den auftretenden Belastungen standhalten.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Lasten, Festigkeit
    Schallschutz
    Schallschutz bezeichnet Maßnahmen zur Reduzierung der Schallübertragung von einer Quelle zu einem Empfänger. Im Baubereich dient er dazu, die Bewohner vor Lärmbelästigung zu schützen.
    Verwandte Begriffe: Schalldämmung, Lärmschutz, Akustik
    Sichtschutz
    Sichtschutz bezeichnet Maßnahmen, die verhindern, dass unerwünschte Einblicke in ein Grundstück oder Gebäude möglich sind. Er dient der Wahrung der Privatsphäre.
    Verwandte Begriffe: Zaun, Hecke, Jalousie
    Landesbauordnung
    Die Landesbauordnung (LBOAbk.) ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Vorschriften eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Bestimmungen über Baugenehmigungen, Grenzabstände, Brandschutz und andere Aspekte des Bauens.
    Verwandte Begriffe: Baugesetzbuch, Baurecht, Bauvorschriften
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude und andere Bauwerke entwirft, plant und deren Bauausführung überwacht. Er berät Bauherren in allen Fragen des Bauens und sorgt für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauplaner, Bauleiter

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ist eine Baugenehmigung für eine betonierte Terrassenüberdachung erforderlich?
      Ja, in den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Bestimmungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Es ist ratsam, sich vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt zu informieren.
    2. Welchen Grenzabstand muss ich bei einer Terrassenüberdachung einhalten?
      Der Grenzabstand ist ebenfalls in der Landesbauordnung geregelt und kann je nach Bundesland variieren. Oftmals gibt es Regelungen, die sich nach der Höhe der Überdachung richten. Eine Unterschreitung des Grenzabstands ist nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich.
    3. Wie kann ich den Schallschutz meiner Terrassenüberdachung verbessern?
      Der Schallschutz kann durch die Wahl des Materials (Beton), die Dicke der Konstruktion und zusätzliche Dämmmaßnahmen verbessert werden. Eine Beratung durch einen Akustiker kann hier sinnvoll sein.
    4. Benötige ich einen Architekten für den Bau einer Terrassenüberdachung?
      Für eine massive, betonierte Terrassenüberdachung ist die Beauftragung eines Architekten empfehlenswert. Dieser kann die Planung, Statik und Bauausführung koordinieren und sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
    5. Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
      Das Bauen ohne Baugenehmigung kann zu erheblichen Problemen führen. Im schlimmsten Fall kann die Baubehörde den Rückbau der Überdachung anordnen und Bußgelder verhängen.
    6. Wie lange dauert es, eine Baugenehmigung zu bekommen?
      Die Dauer des Baugenehmigungsverfahrens kann je nach Gemeinde und Komplexität des Bauvorhabens variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Genehmigung zu kümmern, da das Verfahren mehrere Wochen oder sogar Monate dauern kann.
    7. Kann der Nachbar den Bau meiner Terrassenüberdachung verhindern?
      Wenn die Terrassenüberdachung gegen baurechtliche Vorschriften verstößt (z.B. Grenzabstand), kann der Nachbar Einspruch erheben und den Bau verhindern. Es ist daher wichtig, die Nachbarn frühzeitig zu informieren und deren Zustimmung einzuholen.
    8. Welche Rolle spielt die Statik bei einer Terrassenüberdachung aus Beton?
      Die Statik ist entscheidend für die Sicherheit der Terrassenüberdachung. Sie stellt sicher, dass die Konstruktion den Belastungen (z.B. Schnee, Wind) standhält und nicht einstürzt. Eine fehlerhafte Statik kann schwerwiegende Folgen haben.

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  2. Nachbarterrasse: Prüfung auf Genehmigung statt Beton-Mauer

    Riesenaufwand ... für nichts
    Das soll eine in Beton gegossene Ablehnung der Nachbarschaft werden. Meinen sie, es würde eine nachbarliche Zustimmung geben?

    Besser wäre im stillen, die Terrasse des Nachbarn auf Genehmigung zu prüfen, denn es sieht nicht nach einer Genehmigung aus. Alles was sie schwarz machen, müssen sie unter Beifall des Nachbarn rückbauen. Und einen Architekten werden sie nicht finden.

    Der geringste Aufwand wäre ein mit Spanngurten befestigten und somit abnehmbaren Sichtschutz den sie als "Spannerschutz" deklarieren. Bei der Höhe und dem Abstand müssen sie trotzdem mit einer Klage des Nachbarn rechnen, können den aber wöchentlich auf- und wieder abbauen.

    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Sicht- und Lärmschutz: Aktives Vorgehen vs. Schwarzbau?

    Terrassenüberdachung massiv/betoniert
    Danke für diese Einschätzung. Um "Ablehnung" geht es mir eher nicht, sondern um Abwehr der Eingriffe in unsere Privatsphäre. Das Bauamt findet bedauerlicherweise die alten Akten nicht mehr, womit also selbst ein möglicher Schwarzbau nicht ohne weiteres angreifbar wäre. Daher wollte ich hier selbst aktiv werden, um den nötigen Sicht- und Lärmschutz (Sichtschutz, Lärmschutz) zu erreichen.
    • Name:
    • Verena
  4. Schwarzbau-Terrasse: Bauamt muss Nachbarrechte schützen!

    kein Argument
    Die "Akten nicht finden" ist kein Beweis der Legalität, sondern behördliches Unwillen und Begünstigung. Alternativ muss der Nachbar Akten vorlegen. Zumindest muss das Bauamt ihre Nachbarrechte schützen, indem es prüft, ob die Terrasse heute genehmigungsfähig wäre. Alles deutet auf einen Schwarzbau hin, der auch durch eine lange Dauer nicht legal wird. Selbst wenn die Vorbesitzer das schwarz gebaut und geduldet haben, ist das nicht legal. Das Nachbarbauwerk ist eine Wohnraumerweiterung und zu nah an der Grenze und bedarf einer Sondergenehmigung. Bleiben sie dran und zwingen sie das Amt zum einschreiten.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. 5m-Mauer zur Nachbarschaft: Zustimmung erforderlich?

    Foto von wiki

    Verstehe ich das jetzt richtig
    Verstehe ich das jetzt richtig, dass du eine fast 5 m hohe Mauer errichten möchtest?

    Ich denke, dass der Nachbar damit einverstanden sein muss. Ob er dir allerdings dieses genehmigt wage ich zu bezweifeln. Ich würde diesem Mauerbau nicht zustimmen.

  6. Grenzbebauung: Mauer mit Überdachung statt Wohnraumanbau

    "Bauvoranfrage"
    Laut Bauamt wäre bei uns Grenzbebauung/ein grenzständiger Anbau zweigeschossig zulässig ohne Nachbars Zustimmung. Da wir aber keinen zusätzlichen Wohnraum benötigen, hielt ich es für günstiger, nur die Mauer mit Überdachung zu realisieren. Ich wollte eigentlich keine Totaleskalation durch evtl. Rückbauverfügung, ich möchte bloß unsere Terrasse nutzbar machen.
    • Name:
    • Verena
  7. Nachbarterrasse unzulässig: Rückbau statt Betonbauwerk!

    Die Terrasse ist doch nutzbar
    Die Terrasse ist nutzbar ohne Nachbarzustimmung und ohne Baugenehmigung. Sie fühlen sich lediglich durch die hoch gelegene Terrasse des Nachbarn belästigt. Die Auskunft des BA über Grenzbebauung ist ebenfalls richtig aber nur mit Gebäude mit grenzständiger Brandwand. Also ist die Terrasse des Nachbarn unzulässig. Ihr Problem löst sich durch den Rückbau der Nachbarterrasse und nicht durch ein unzulässiges Betonbauwerk auf ihrem Grundstück. Die Bauvorschriften über die Grenzbebauung ist nachbarschützend. Damit muss das Bauamt von Amt"s- wegen das Problem lösen und sich nicht wegducken.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. Bauamt: Druck machen oder anonyme Beschwerde einlegen?

    Ordnungsbehördliches Einschreiten
    Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als beim Bauamt Druck zu machen. Eigentlich haben die dort schon seit einem Jahr alle nötigen Informationen inkl. Fotos usw., allein an der Motivation scheint es zu mangeln. Ob man das anonym anstoßen kann, also zumindest nicht als "Melder" genannt und in der Akte geführt wird, wenn das BA sich an die Nachbarn wendet? Mir wäre lieber, es sähe so aus, als hätte die Behörde Aufgrund einer Bauvoranfrage von uns selbst Lunte gerochen ...
    • Name:
    • Verena
  9. Nachbarschaftsstreit: Mauer ist keine Lösung!

    streiten ohne sich zu streiten
    geht irgendwie nicht.

    Gespräche hinsichtlich eines Rückbaus des Nachbargebäudes dürften ins leere laufen. Es bleibt also nur entweder die Offensive, mit allen daraus folgenden negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft, oder ein Arangement mit der Situation.

    Die "Lösung" mit einer Mauer ist keine. Mauern waren noch nie eine Lösung.

    PS: Ihr habt eine Markise. Von oben kann man da kaum was sehen. Wo ist denn das tatsächliche Problem?

  10. Lärmbelästigung: Balkonpartys und Schallschutz-Probleme

    Die Markise hilft nur teilweise ...
    Die Probleme sind allabendliche Balkonpartys, die hier ins ganze Haus "schallen", 20-30 mal am Tag lautstarkes Benutzen der Außentreppe auch durch Gäste/Besucher direkt vor unserem Badfenster, ganztägiger Schallwurf durch lautes Gezeter auch von der unteren ebenerdigen Terrasse. Man kann da auch leider nichts Großes (Bambus, Thuja etc.) hinpflanzen, da unsere Abwasserrohre dort liegen. Richtig schön vermurkst, das Ganze.
    • Name:
    • Verena
  11. Schwarzbau: Konsequent gegen Nachbarschafts-Zerstörung!

    brutal
    Wer so brutal die Nachbarschaft zerstört, dem muss man brutal seine Werkzeuge wegnehmen. Und das ist nach meiner Ansicht ein Schwarzbau. Also nicht bereden lassen mit Geschwätz wie "wir reduzieren das und sind zukünftig leise". Wenn ihr einen Schwarzbau duldet, verwirkt ihr auf Dauer euer Einspruchsrecht und bekommt eine lange Nase gezeigt.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  12. Rechtswidriger Zustand: Beseitigung statt teurer Investition

    Danke
    Ich danke sehr fürs Mut machen und Bestärken. Unten noch ein Foto meiner Aussicht aus dem Badezimmer. Es geht so wirklich nicht und bevor ich unsinnig zigtausend € investiere, sollte besser der rechtswidrige Zustand beseitigt werden. Danke!

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Rechtswidriger Zustand: Beseitigung statt teurer Investition" auf die Frage "Massive Terrassenüberdachung aus Beton: Schallschutz, Sichtschutz & Grenzabstand zum Nachbarn?" im BAU-Forum "Balkon und Terrasse"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
    • Name:
    • Verena
  13. Beton-Terrassenüberdachung: Hilft sie gegen Lärm wirklich?

    Foto von

    Wenn der Lärm im Haus ...
    Wenn der Lärm im Haus zu hören ist, so fürchte ich, wird eine betonierte Terrassenüberdachung auch nicht viel helfen.

    Viele schreiben hier, dass dieses ein Schwarzbau wäre. Kann sein oder auch nicht.

    Dazu die Frage, ob du das Haus gebaut hast bzw. hast bauen lassen oder wurde es von dir gekauft und den Balkon gab es schon?

    Wenn zweites, dann könnte es ja sein, dass der Vorbesitzer dem Nachbar dieses genehmigt hat.

  14. Keine Baulast: Neue Nachbarn, mehr Lärm – Was tun?

    keine Baulast eingetragen
    Das Haus ist seit 60 Jahren im Familienbesitz. Der Anbau nebenan existiert schon seit ca. 20 Jahren. Vor ca. 3 Jahren sind neue Nachbarn eingezogen, seitdem haben sich Nutzung und Lärm exponentiell gesteigert. Ich habe das Haus letztes Jahr übernommen, da ist mir durch Nachfrage beim Bauamt dann auch erst bekannt geworden, dass definitiv keine Baulast eingetragen ist.
    • Name:
    • Verena
  15. Schwarzbau: Duldung macht ihn nicht legal!

    Klarstellung
    Eine frühere Nachbargenehmigung ersetzt keine Baugenehmigung, auch durch jahrzehntelange Duldung wird kein Schwarzbau legal. So eine nahe Terrasse muss in Essig und Öl gegossen sein, also mit Bauantrag mit anschließender Genehmigung und Grundbucheintrag. Lassen sie sich nicht durch einen Katastereintrag schrecken, dort wird alles nach Luftbildern eingetragen. Aber nach dem Abnahmeprotokoll und der amtlichen Einmessung können sie sich erkundigen. Sowieso ist eine Einsicht in die Bauakte des Nachbarn möglich, sie müssen "berechtigtes Interesse" geltend machen und lassen sie sich auch Kopien anfertigen. Vorsicht auf dem Amt, es können mehrere Aktenzeichen existieren um etwas zu vertuschen, dann gibt es Akten die man ihnen nicht zeigt. Es muss dann aber eine Liste der verbundenen Aktenzeichen bestehen um die anderen Akten aufzufinden.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  16. Baugenehmigung: Ergebnis mit Abweichung möglich!

    Ob soviel Optimismus angebracht ist, ...
    Ob soviel Optimismus angebracht ist, wage ich zu bezweifeln. Die untere Bauaufsicht wird alles tun (besser nicht tun), bevor da überhaupt neu beurteilt wird. Und das Ergebnis könnte auch eine Genehmigung mit Abweichung und Erleichterungen sein.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.

  17. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Terrassenüberdachung aus Beton: Schall- und Sichtschutz zum Nachbarn?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Errichtung einer massiven Terrassenüberdachung aus Beton als Schall- und Sichtschutz zum Nachbarn. Dabei werden Aspekte wie Grenzabstand, Baugenehmigung, Statik und die Frage nach einem möglichen Schwarzbau der Nachbarterrasse thematisiert. Es wird erörtert, ob eine solche Überdachung die Lärmbelästigung tatsächlich reduziert und welche rechtlichen Schritte möglich sind.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Nachbarterrasse: Prüfung auf Genehmigung statt Beton-Mauer sollte vor dem Bau einer massiven Terrassenüberdachung geprüft werden, ob die Terrasse des Nachbarn überhaupt genehmigt ist. Ein Schwarzbau könnte den eigenen Aufwand unnötig machen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Grenzbebauung: Mauer mit Überdachung statt Wohnraumanbau weist darauf hin, dass unter Umständen eine Grenzbebauung ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig sein könnte, was jedoch von den lokalen Bauvorschriften abhängt.

    🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Baugenehmigung: Ergebnis mit Abweichung möglich! wird angemerkt, dass selbst bei einem vermeintlichen Schwarzbau eine nachträgliche Genehmigung mit Abweichungen und Erleichterungen möglich ist. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, beim Bauamt Druck zu machen und alle relevanten Informationen vorzulegen, um eine Klärung der Situation herbeizuführen (siehe Bauamt: Druck machen oder anonyme Beschwerde einlegen?). Zudem sollte geprüft werden, ob die Nachbarterrasse tatsächlich ein Schwarzbau ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zustand zu ändern.

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