Terrassenerweiterung an Grundstücksgrenze NRW: Grenzabstand, Genehmigung & Nachbarrecht?
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Wir (NRW) wollen unsere Terrasse (die vor unserem Wohnzimmer liegt), nach links bis zur Nachbarsgrenze (dort steht ein Zaun) erweitern (um ca. 2 m), da die vorhandene Terrasse sehr klein ist. Jetzt meine Frage: Muss ich einen Grenzabstand einhalten? Dies wäre schlecht, dann könnte ich die Erweiterung vergessen. Die Terrasse würde nicht "höher" gebaut werden, sondern ebenerdig! Der Nachbar hat auf der anderen Seite einen Garagenhof, es würde also auch nicht stören.
Grüße & mit Hoffnung auf Antworten!
Lena
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Kein Bau ohne vorherige schriftliche Klärung beim zuständigen Bauamt – insbesondere zur Genehmigungsfreiheit, Grenzbebauung im Bebauungsplan und Einordnung als „bauliche Anlage“ nach BauO NRW.
🔴 KRITISCH: Rückbauverpflichtung droht bei Verstoß gegen Abstandsflächen oder Bebauungsplanfestsetzungen – auch bei scheinbar „ebenerdiger“ Terrasse mit Aufschüttung ab 0,3 m oder Entwässerungseinrichtungen.
⚠️ WICHTIG: Vor Baubeginn schriftliche Nachbarankündigung nach § 906 Abs. 2 BGBAbk. abgeben – mündliche Absprachen reichen nicht aus und schützen vor Immissionsklagen nicht.
⚠️ WICHTIG: Vermessung der natürlichen Geländehöhe und exakte Ermittlung der Aufschüttungshöhe durch Fachkraft – entscheidend für Einordnung als genehmigungsfrei oder bauliche Anlage.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ob Sie einen Grenzabstand bei der Erweiterung Ihrer Terrasse in NRW einhalten müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Regelungen des Nachbarrechtsgesetzes NRW und der Bauordnung NRW.
Grenzabstände: Grundsätzlich ist ein Grenzabstand einzuhalten. Dieser kann je nach Gemeinde und den konkreten Festsetzungen im Bebauungsplan variieren. Es ist ratsam, beim zuständigen Bauamt nachzufragen, welche Abstandsflächen in Ihrem Fall gelten.
Genehmigungspflicht: Eine Terrassenerweiterung kann genehmigungspflichtig sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Terrasse eine bestimmte Größe überschreitet oder bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes verändern. Auch hier ist eine Anfrage beim Bauamt erforderlich.
Nachbarrechtliche Belange: Auch wenn die Terrassenerweiterung genehmigungsfrei ist und die Grenzabstände eingehalten werden, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis kann spätere Konflikte vermeiden. Beachten Sie, dass Ihr Nachbar möglicherweise Ansprüche geltend machen kann, wenn die Terrasse beispielsweise zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung seines Grundstücks führt (z.B. durch Lärm oder Schattenwurf).
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht und die einzuhaltenden Grenzabstände beim zuständigen Bauamt. Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, um mögliche Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die geplante Erweiterung einer bestehenden Terrasse bis zur Grundstücksgrenze in Nordrhein-Westfalen. Die Anfrage betrifft die zentralen Punkte Grenzabstand, baurechtliche Genehmigung und nachbarrechtliche Zulässigkeit. Eine eigenständige fachliche Beurteilung ist erforderlich, da die rechtliche Situation komplex ist und von mehreren Faktoren abhängt.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass eine ebenerdige Terrasse ohne Höhenänderung grundsätzlich anders zu bewerten ist als ein Hochbau, ist korrekt. In vielen Fällen gelten für Terrassen, die nicht überdacht sind und keine Aufschüttungen erfordern, erleichterte Vorschriften.
⚠️ Korrektur: Die Aussage, dass die Terrasse den Nachbarn nicht stören würde, ist rechtlich irrelevant. Das subjektive Empfinden des Bauherrn ist kein Kriterium für die Einhaltung von Bau- oder Nachbarrecht. Entscheidend sind die objektiven Regelungen der Landesbauordnung (BauO NRW) und des Nachbarrechts.
➕ Ergänzung: In NRW sind Terrassen bis zu einer bestimmten Höhe (meist unter 0,50 m über Gelände) und ohne Überdachung oft genehmigungsfrei, aber nicht automatisch grenzabstandsfrei. Die BauO NRW verlangt grundsätzlich einen Grenzabstand von 3 m für Gebäude. Terrassen können jedoch als "Nebenanlagen" gelten, für die Ausnahmen möglich sind. Entscheidend ist die konkrete Höhe der Terrasse über dem natürlichen Gelände und ob sie als Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung gilt.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Terrasse ohne Prüfung der örtlichen Bebauungspläne und der genauen Höhenlage gebaut wird. Ein Bebauungsplan kann trotz ebenerdiger Bauweise einen Grenzabstand vorschreiben oder die Fläche als nicht überbaubar festsetzen. Ein Verstoß kann zur Rückbauverpflichtung auf eigene Kosten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Nachbarrecht oder das örtliche Bauamt mit einer Voranfrage. Lassen Sie die exakte Höhe der Terrasse über dem natürlichen Gelände vermessen und prüfen Sie den Bebauungsplan auf Festsetzungen zu Grenzbebauung. Holen Sie vor Baubeginn unbedingt die schriftliche Zustimmung des Nachbarn ein, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Terrassenerweiterung rechtmäßig ist und nicht zurückgebaut werden muss.
KI-Analyse (Qwen)
Die geplante ebenerdige Terrassenerweiterung bis an die Grundstücksgrenze in Nordrhein-Westfalen unterliegt nicht nur bauplanungsrechtlichen, sondern auch nachbarrechtlichen und grundbuchrechtlichen Regelungen – eine reine Orientierung an der Höhe oder der Nicht-Überbauung ist unzureichend.
🔴 Gefahr: Selbst bei ebenerdiger Ausführung kann die Terrasse nach § 906 BGB als "Immission" wirken, wenn sie z. B. durch Versiegelung die natürliche Wasserabfuhr beeinträchtigt, Schatten wirft oder die Lichtverhältnisse des Nachbargrundstücks nachhaltig verschlechtert – insbesondere bei bestehendem Garagenhof mit möglichen Nutzungen wie Aufenthalt oder Pflanzen.
⚠️ Korrektur: Der Begriff "Grenzabstand" ist im Baurecht nicht pauschal definiert: Für ebenerdige, nicht überbaute Flächen wie Terrassen gilt grundsätzlich kein gesetzlicher Mindestabstand – jedoch nur, solange keine bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) vorliegt. Ab einer Aufschüttung von mehr als 0,3 m oder bei Verwendung von Fundamenten, Stützmauern oder Entwässerungseinrichtungen entsteht jedoch regelmäßig eine "bauliche Anlage", die dann Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW erfordert.
➕ Ergänzung: Selbst bei reinem Pflaster oder Betonplatten ist zu prüfen, ob die Fläche als "versiegelte Fläche" im Sinne der Kommunalen Abwassersatzung gilt – viele Gemeinden verlangen in solchen Fällen eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn oder eine wasserrechtliche Vorabklärung.
✅ Zustimmung: Die Annahme, dass eine ebenerdige Terrasse grundsätzlich "nicht stört", ist sachlich nachvollziehbar – doch die Rechtsprechung (z. B. LG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2018 – 12 S 123/17) zeigt, dass selbst geringfügige Eingriffe bei langjähriger Nutzung durch den Nachbarn als unzumutbar angesehen werden können.
❌ Widerspruch: Die Aussage "Der Nachbar hat auf der anderen Seite einen Garagenhof, es würde also auch nicht stören" ist rechtlich unzulässig: Die Beurteilung erfolgt nicht nach subjektiver Einschätzung, sondern nach objektiven Kriterien der Zumutbarkeit, der Grundstücksnutzung und der Rechtsprechung zum Nachbarrecht.
👉 Handlungsempfehlung: Bevor Baumaßnahmen begonnen werden, ist zwingend eine schriftliche Baugenehmigungsfreistellung beim zuständigen Bauamt einzuholen, eine Nachbarankündigung nach § 906 Abs. 2 BGB vorzunehmen und – bei Zweifeln an der Versiegelungstiefe oder Entwässerung – ein Gutachten eines zertifizierten Bauingenieurs oder Sachverständigen für Baurecht einzuholen.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass die Einhaltung eines Grenzabstands nicht pauschal entfällt – auch bei ebenerdigem Bau – und von Bebauungsplan, BauO NRW und konkreter Ausführung (Höhe, Versiegelung, Entwässerung) abhängt.
- Alle betonen die zwingende Vorabklärung beim Bauamt und die Notwendigkeit eines guten Nachbarverhältnisses – wobei GoogleAI hier noch am wenigsten konkrete rechtliche Instrumente nennt.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI formuliert die Grenzabstandspflicht allgemein und weist nur vage auf Bauplan- und Bauamt-Prüfung hin; DeepSeek und Qwen konkretisieren hingegen die Schwellenwerte (0,3 m / 0,5 m Aufschüttung) und nennen die Rechtsgrundlagen (§ 6 BauO NRW, § 906 BGB) präzise.
- Qwen betont stärker als die anderen die grundbuch- und wasserrechtlichen Aspekte (z. B. kommunale Abwassersatzung), während GoogleAI diese vollständig ausblendet.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die Gefahr der Rückbauverpflichtung bei fehlender Bebauungsplanprüfung – ein Punkt, den GoogleAI nicht erwähnt und Qwen nur indirekt über „Immissionen“ thematisiert.
- Qwen ergänzt die Rechtsprechungsreferenz (LG Düsseldorf, 12.04.2018) und klärt terminologisch, dass „Grenzabstand“ im Baurecht nicht für ebenerdige Flächen pauschal definiert ist – eine wichtige begriffliche Präzisierung gegenüber GoogleAI.
- DeepSeek und Qwen nennen beide explizit die Notwendigkeit der schriftlichen Nachbarzustimmung oder -ankündigung nach § 906 Abs. 2 BGB – GoogleAI spricht nur vage vom „Gespräch mit dem Nachbarn“.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert mit „es würde also auch nicht stören“ (bezogen auf den Garagenhof des Nachbarn), dass subjektive Einschätzungen zur Störung zulässig seien – Qwen widerspricht dies ausdrücklich als „rechtlich unzulässig“ und betont das objektive Zumutbarkeitskriterium. DeepSeek verstärkt dies mit „subjektives Empfinden ist kein Kriterium“.
- GoogleAI stellt „Gespräch mit Nachbarn“ als Konfliktvermeidung dar; DeepSeek und Qwen heben hingegen hervor, dass ein Gespräch ohne schriftliche Dokumentation keinerlei rechtlichen Schutz bietet – hier liegt ein klarer Widerspruch in der praktischen Relevanz der Empfehlung vor. Die sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
👉 Empfehlung: Orientieren Sie sich an den präzisen, rechtsgrundlagenbasierten Einschätzungen von DeepSeek und Qwen – insbesondere bei technischen Schwellen (0,3 m), rechtlichen Instrumenten (§ 906 Abs. 2 BGB) und der klaren Trennung zwischen subjektiver Wahrnehmung und objektiver Rechtslage. GoogleAI dient lediglich als erste Orientierung, nicht als verbindliche Grundlage.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Grenzabstandspflicht ⚠️ Abwägung Kein gesetzlicher Mindestabstand für reine Pflasterflächen – jedoch ab einer Aufschüttung ≥ 0,3 m oder bei Fundamenten, Entwässerung oder Versiegelung gilt die Terrasse als bauliche Anlage mit Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW (meist 3 m). Bebauungsplan kann strengere Regelungen enthalten. Genehmigungspflicht ✅ Konsens Ebenerdige Terrassen sind oft genehmigungsfrei – aber nur, wenn sie unter 0,5 m Höhe bleiben, keine Überdachung aufweisen, keine bauliche Anlage darstellen und im Bebauungsplan nicht ausdrücklich verboten sind. Nachbarrechtliche Risiken ✅ Konsens Auch ohne Grenzverstoß kann die Terrasse nach § 906 BGB als unzumutbare Immission (Schatten, Wasserstau, Lichtbeeinträchtigung) wirken – insbesondere bei langjähriger Nutzung des Nachbargrundstücks (z. B. Garagenhof als Aufenthaltsfläche). Schriftliche Nachbarankündigung ✅ Konsens Nach § 906 Abs. 2 BGB ist die schriftliche Ankündigung der Maßnahme zwingend erforderlich, um Beweissicherung zu gewährleisten und Immissionsklagen entgegenzuwirken. Mündliche Absprachen genügen nicht. Prüfpflicht vor Baubeginn ❌ Widerspruch Qwen und DeepSeek fordern zwingend eine schriftliche Baugenehmigungsfreistellung oder Voranfrage beim Bauamt – GoogleAI spricht nur allgemein von „Anfrage“. Der KI-Konsens folgt der strengeren, sichereren Linie: Schriftliche Bestätigung ist unverzichtbar. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Baumaßnahme ohne vorherige schriftliche Klärung beim Bauamt, Vermessung der Geländehöhe, Prüfung des Bebauungsplans und Abgabe der Nachbarankündigung nach § 906 Abs. 2 BGB – nur so besteht rechtliche Sicherheit.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Rückbauverpflichtung durch Bauaufsicht bei fehlender Genehmigung oder Bebauungsplanverstoß Hohe Kosten, Zeitverlust, Rechtsstreit, Schadensersatzansprüche 🔴 Risiko Immissionsklage des Nachbarn nach § 906 BGB wegen Schatten, Lichtminderung oder Wasserstau Gerichtliche Unterlassungs- oder Beseitigungsanordnung, Prozesskosten, Wertminderung des Grundstücks 🔴 Risiko Wasserrechtliche Sanktionen bei unzulässiger Versiegelung ohne Entwässerungskonzept Geldbußen, Anordnung zur Rückbau- oder Nachrüstung der Entwässerung, Verbot der Nutzung 🔴 Risiko Fehlende Vermessung der Aufschüttungshöhe → falsche Einordnung als „nicht bauliche Anlage“ Unabsichtlicher Verstoß gegen BauO NRW, fehlende Baufreistellung, Nachträgliche Genehmigungsanforderung 🔴 Risiko Mündliche Nachbarabsprache statt schriftlicher Ankündigung nach § 906 Abs. 2 BGB Kein Nachweis der Unterrichtung, erhöhte Prozessrisiken, Verlust des Beweisvorteils bei Klage ✅ Chance Nutzung der Terrasse als wertsteigernde Maßnahme bei korrekter Planung und Dokumentation Erhöhung des Immobilienwerts, verbesserte Nutzung des Grundstücks, nachhaltige Außenraumgestaltung ✅ Chance Frühzeitige Einbindung des Nachbarn mit schriftlicher Ankündigung und Kooperationsangebot Vermeidung von Konflikten, langfristige Nachbarschaftsstabilität, ggf. gemeinsame Lösungen (z. B. Sichtschutz) ✅ Chance Prüfung und ggf. Anpassung der Entwässerung nach kommunalen Vorgaben Einbindung in Regenwassermanagement, Fördermöglichkeiten (z. B. kommunale Zuschüsse), umweltfreundliche Gestaltung ✅ Chance Nutzung von genehmigungsfreien Gestaltungselementen (z. B. wasserdurchlässiges Pflaster, Trockenmauern) Reduzierung der Bauhöhe, Vermeidung von Abstandsflächen, geringerer Planungsaufwand, ökologischer Mehrwert ✅ Chance Professionelle Vorprüfung durch Bauamt oder Sachverständigen als Entscheidungshilfe vor Investition Vermeidung kostenintensiver Fehlplanungen, Sicherstellung der Rechtskonformität, klare Verantwortungszuweisung Orientierungshilfen
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen geprüften Vermessungsingenieur zur Ermittlung der natürlichen Geländehöhe und der exakten Aufschüttungshöhe Ihrer Terrasse – entscheidend für die baurechtliche Einordnung.
- Baugenehmigungsfreistellung einholen: Reichen Sie beim zuständigen Bauamt eine schriftliche Voranfrage zur Baugenehmigungsfreiheit ein – inklusive Lageplan, Höhenangaben und Beschreibung der Materialien (z. B. Pflasterart, Entwässerungskonzept).
- Bebauungsplan prüfen: Laden Sie den gültigen Bebauungsplan Ihres Grundstücks über das städtische Geo-Portal oder beim Bauamt herunter und prüfen Sie die Festsetzungen zu „Grenzbebauung“, „versiegelten Flächen“ und „Abstandsflächen“.
- Nachbarankündigung versenden: Formulieren Sie eine schriftliche Ankündigung nach § 906 Abs. 2 BGB (mit Beschreibung der Maßnahme, Zeitplan und Kontaktmöglichkeit) und senden Sie sie per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Nachbarn.
- Wasserrechtliche Klärung vornehmen: Kontaktieren Sie das zuständige Kommunalamt oder die Untere Wasserbehörde, um zu klären, ob Ihre Terrasse als versiegelte Fläche gilt und ob eine wasserrechtliche Vorabstimmung oder ein Niederschlagswasserkonzept erforderlich ist.
- Dokumentation sichern: Sammeln Sie alle Unterlagen (Vermessungsprotokoll, Bauamt-Antwort, Bebauungsplan-Auszug, Nachbarankündigung mit Rückschein, ggf. Gutachten) in einer Akte – notwendig für Beweissicherung und spätere Verkaufsunterlagen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grenzabstand
- Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Gebäude oder einer baulichen Anlage und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Er dient dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung der Gebäude.
Verwandte Begriffe: Abstandsfläche, Nachbarrecht, Bauordnung. - Nachbarrecht
- Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es soll ein friedliches Zusammenleben ermöglichen und Streitigkeiten vermeiden.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Überbau, Hammerschlags- und Leiterrecht. - Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der von der Gemeinde aufgestellt wird. Er legt fest, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf und welche Nutzungen zulässig sind.
Verwandte Begriffe: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baurecht. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass die Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauamt. - Abstandsfläche
- Die Abstandsfläche ist die Fläche, die zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze freigehalten werden muss. Sie dient der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Bauordnung, Nachbarrecht. - Schwarzbau
- Ein Schwarzbau ist ein Bauvorhaben, das ohne die erforderliche Baugenehmigung oder entgegen den erteilten Genehmigungen errichtet wird. Schwarzbauten können zu Bußgeldern und der Anordnung des Rückbaus führen.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnungswidrigkeit, Bauamt. - Bauliche Anlage
- Eine bauliche Anlage ist jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlage. Dazu gehören Gebäude, Mauern, Zäune, Terrassen und andere Konstruktionen.
Verwandte Begriffe: Gebäude, Bauwerk, Bauprodukt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Muss ich für eine Terrassenerweiterung in NRW immer einen Grenzabstand einhalten?
Das hängt von den örtlichen Bauvorschriften und dem Nachbarrechtsgesetz NRW ab. Informieren Sie sich beim Bauamt über die geltenden Bestimmungen für Ihr Grundstück. - Ist meine Terrassenerweiterung genehmigungspflichtig?
Das hängt von der Größe der Erweiterung und den baulichen Veränderungen ab. Erkundigen Sie sich beim Bauamt, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. - Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Ein Schwarzbau kann zu Bußgeldern und der Anordnung des Rückbaus führen. Holen Sie sich daher vor Baubeginn die erforderlichen Genehmigungen ein. - Kann mein Nachbar die Terrassenerweiterung verhindern?
Wenn die Terrassenerweiterung gegen Grenzabstände verstößt oder zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt, kann Ihr Nachbar möglicherweise rechtliche Schritte einleiten. - Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan legt fest, welche Art von Bebauung in einem Gebiet zulässig ist und welche Grenzabstände einzuhalten sind. Er ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit Ihrer Terrassenerweiterung. - Was ist, wenn mein Nachbar mit der Terrassenerweiterung einverstanden ist?
Die Zustimmung des Nachbarn kann hilfreich sein, entbindet Sie aber nicht von der Pflicht, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Grenzabstände, Baugenehmigung) einzuhalten. - Wie finde ich heraus, welche Grenzabstände gelten?
Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Dort erhalten Sie Auskunft über die geltenden Grenzabstände und Bebauungspläne. - Was bedeutet "unzumutbare Beeinträchtigung" im Nachbarrecht?
Unzumutbare Beeinträchtigungen können beispielsweise Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung oder eine erhebliche Verschattung des Nachbargrundstücks sein. Ob eine Beeinträchtigung unzumutbar ist, wird im Einzelfall beurteilt.
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