unser Haus hat eine Dachgaube.
Wir möchten diese Gaube einseitig verlängern. Dann ist die Gaube 4,75 m breit (vorher 3,30 m). Die Dachlänge beträgt 9,5 m, und bis zur halben Dachlänge ist wohl eine Befreiung vom Bebauungsplan möglich. Sonst gibt es keine Verstöße, laut Baurechtsamt ist also eine Befreiung möglich.
Dafür möchten wir jetzt den Bauantrag stellen, und das muss ja jemand mit Bauvorlageberechtigung machen.
Die Bauakte mit Plänen, Ansichten und Grundrissen ist vorhanden (ich glaube die Statik des Hauses ist auf Mikrofilm).
Ist eine statische Berechnung für die Gaubenänderung erforderlich? Und welche Unterlagen müssen denn jetzt eingereicht werden?
Wir sind momentan etwas verwirrt, da wir von zwei Architekten ganz widersprüchliche Aussagen erhalten haben und der eine den Bauantrag für 350 € machen würde, der andere möchte 980 € ...
Viele Grüße