Wunsch eingeschossig-X1234Xaber Bebauungsplan 2-geschossig m 45 °Dach!
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Wunsch eingeschossig-X1234Xaber Bebauungsplan 2-geschossig m 45 °Dach!

Eigentlich war unser Plan einen Bungalow m. ca. 120 m² WF zu bauen, da ich gehbehindert bin, aber nun haben wir Interesse an einem innerstädtischen Baugrundstück, das sehr zentral liegt. Da wir dennoch möglichst viele Räume (Wohnküche, Wohnzimmer, HWR, Bad, Schlafzimmer, WC u kleines Büro, Gäste u 1 weiteres Zimmer akzeptieren wir u.U. auch im DGAbk.) im EGAbk. haben möchten, stellt sich nun die Frage wie wir das genehmigen lassen könnten und wie das Haus dann aussähe? Folgender Bebauungsplan besteht:
  • *2 Vollgeschosse (zwingend) d.h. im DG 75 % WF ü 2,30 m Höhe
  • *45 ° DNAbk. zwingend (das gefällt uns gar nicht!
  • *Dachgauben sind erlaubt.
  • *Gbäudehöhe max 6 Meter

Das Grundstück hat eine Größe von ca. 450 m² und es gilt eine GRZAbk. v. 0,7 und eine GFZAbk. von 1,4 Wir dachten eigentlich als Kompromiss an ein verseztes Pultdachhaus, da im Neubaugebiet direkt nebenan 3-geschossig m Staffelgeschoss (Penthaus-Wohnungen) gebaut wird (ca. 5 ° DN) und wir dann das DG mit 75 % WF ganz gut gestalten könnten.

Welche Möglichkeiten sehen Sie? Was wäre zu beachten wenn wir eine Bauvoranfrage stellen würden? Haben Sie noch Ideen wie wir das Haus gestalten können ohne dabei riesigen Wohnraum zu haben, den wir ja nicht brauchen? Ich würde mich sehr über Anregungen, Ideen und Mitteilungen zu meinen Fragen freuen. Sehr herzlichen Dank

  • Name:
  • Gudrun
  1. Könnte es eventuell sein ...

    Könnte es eventuell sein dass Sie den Bebauungsplan missverstehen?

    Weil, II Vollgeschosse Pflicht, DNAbk. 45 ° und max Gebäudehöhe = 6 m = das geht nicht ...

  2. so steht es da.

    Tja, ich habe soeben noch einmal den Bebauungsplan studiert. Dort steht es genauso wie ich es schrieb. Könnte es denn sein, dass man das Gebäude ohne Dach meint? Danke für Ihre Nachricht.
  3. Sorry, ich begreifs nicht ...

    Sorry, ich begreifs nicht direkt nebenan steht ein 3 geschossiges Haus. Das ist auch höher als 6 m, oder gelten da andere Vorgaben.

    Bei 6 m Gebäudehöhe und 45 ° Dach, da darf das Haus bummelig nicht breiter als 6 m werden. Mit 45 ° Dach haben Sie Probleme da die 2-Geschossigkeit nachzuweisen, da müssen dann schon Mördergauben rein.

    Das passt alles nicht zusammen.

  4. nochmal ...

    Hallo nochmal, also, ich habe jetzt die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan durch gelesen. Dort steht: Die Gebäudehöhe ergibt sich aus dem Maß, welches vom Anschnitt des natürlichen Geländes bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachfläche ergibt. Das sind die Angaben der Baubehörde. Gerne würden wir natürlich einen Weg finden, nach unseren Vorstellungen zu bauen. 6 m Breite ist ja wenig-X1234Xdas wäre so wie eine Doppelhaushälfte. Vielleicht erklärt ess sich ja doch noch? Ich hänge mal ein paar Wunschvorstellungen dran-ob's machbar ist? Keine Ahnung. Aber 45 °-X1234Xda wäre das Haus himmelhoch und hätte viel unnützen Raum für uns ... das sieht ja gar nicht schön aus ...

    Nette Grüße Gudrun

    Anhang:

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