Um es vorweg deutlich zu sagen: Die beiden nachfolgenden Fälle stören mich persönlich überhaupt nicht, es sei den beiden Familien ihre zugepflasterte Fläche gegönnt. Reine Neugier hier meinerseits.
Zwei Beispiele, beides Doppelhaushälften:
- Freunde haben in einem Neubaugebiet ihre Terrasse größer gemacht als im Bauantrag geplant, noch einen Carport errichtet (genehmigungsfrei), noch einen (zu hohen) Schuppen hingestellt, nachträglich noch drum rum noch gepflastert.
- Nachbarn von uns haben ihr ohnehin eng bebautes Grundstück mit einer Terrasse, Müllbehälter Stellplatz, PKW Stellplatz und Auffahrt von vorn bis hinten zugepflastert.
Bebauungsplan: Grundflächenzahl I (max. bebaute Fläche): 0,3, Grflz. II (bebaut inkl. Pflasterung etc.) 0,45. Das würde bedeuten 55 % des Grundstücks müssten grün bleiben. Bei dem ersten Beispiel schätze ich mal den Grünanteil auf 30 %, beim zweiten sogar nur 10-15 %. - Wems gefällt ...
Ich mein, man kauft sich ein Grundstück, freut sich auf 55 % Grünanteil in der Siedlung, um dann in der Betonsteinwüste zu leben.
Die Einhaltung z.B. der Auflagen zur Heckenpflanzung werden, wie aus Erzählungen zu erfahren ist, teilweise recht eng überwacht.