Anbaulast oder Baulast oder Kombi bei Garage + Abstellraum mit Terrasse
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Anbaulast oder Baulast oder Kombi bei Garage + Abstellraum mit Terrasse

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten unser freistehendes Einfamilienhaus in NRW, Kreis Siegburg, verkaufen, aber der Interessent kauft nur, wenn er auf der vollen Hauslänge von 13 m einen Anbau vornehmen darf (Genehmigung vom Nachbarn erforderlich). Dieser soll im vorderen Teil eine Garage für zwei hintereinander geparkte Fahrzeuge und im hinteren Teil einen Abstellraum enthalten. Das Dach dieses Anbaus soll als Balkon / Terrasse genutzt werden. Das Haus unseres Nachbarn ist auf den vorderen 7 m parallel zu unserem Haus mit etwas mehr als 6 m Abstand zur Grenze gebaut, dahinter ist beim Nachbarn parallel ein Anbau mit Abstellraum und Doppelgarage mit mehr als 9 m Abstand zur Grenze.
Fragen: Wäre es möglich, für unseren geplanten Anbau nur für die letzten 4 m (gegenüber der Nachbargarage) eine Baulast auf das Nachbargrundstück einzutragen? Würde für den vorderen Teil automatisch eine Anbaulast für den Nachbarn bestehen? Und wenn ja, was bedeuten diese Anbaulast bzw. Baulast konkret für mögliche Ausbaupläne des Nachbarn? Die letzte Frage ist ganz wichtig, um dem Nachbarn gegenüber fair und ehrlich das "Risiko" für ihn anzugeben, wenn der Kaufinteressent die Genehmigung einholen möchte.
Vorab herzlichen Dank für Ihre Mühe,
MfG RK
  • Name:
  • Rebecca
  1. Da gibt es noch ein paar ...

    Parameter wie Bebauungsplan, Grund- und Geschossflächenzahl (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl) usw., die da reinspielen.
    Am besten suchen Sie sich einen Fachmann, der Sie berät und die Angelegenheit mit den zuständigen Behörden klärt.
  2. Grundsätzlich ja

    Habe ich aus den Dienstbesprechungen der Bauämter mit dem Bauministerium NRW:
    Eine Abstandsflächenbaulast muss nur für den über die zulässigen 9 m hinaus gehenden Teil eingetragen werden. Dabei kann man auch noch wählen, ob vorn, oder hinten.
    Aber: Sie müssen auch schauen, was Sie an anderen Nachbargrenzen noch an Grenzbebauungen durch Garagen und Abstellräume haben. 15 m insgesamt sind zulässig. Wenn z.B. schon 10 m da sind, dann dürfen Sie beim Nachbarn mit der neuen Garage noch 5 m und für 8 m eine Baulast.
    Und: Das ist noch nicht bei allen Bauämtern angekommen. Es gibt auch welche, die sagen "Wenn Garage zu lang, dann für ganze Garage Baulast". Was das Ministerium sagt, ist denen dann egal.
    Gruß

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