Wer gilt als Nachbar
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Wer gilt als Nachbar
Hallo,
wer kann mir bitte bei der Nachbarbeteiligung weiterhelfen?
Ich möchte in einen Wohngebiet eine Doppelhaushälfte bauen.
Für den Bauantrag benötige ich jetzt nach BayBoAbk. die Nachbarunterschriften, welche ich beim Vermessungsamt erhalte.
Aber wer ist jetzt alles Nachbar?
Mein Grundstück liegt direkt mit einer Seite an der Gemeindestraße. Links und rechts ein Nachbar. Die andere Doppelhaushälfte ein Nachbar.
Doch nun meine eigentliche Frage.
Sind die Grundstücksbesitzer auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch Nachbarn nach BayBo?
Oder zählt die Gemeindestraße als Nachbar?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Michael
wer kann mir bitte bei der Nachbarbeteiligung weiterhelfen?
Ich möchte in einen Wohngebiet eine Doppelhaushälfte bauen.
Für den Bauantrag benötige ich jetzt nach BayBoAbk. die Nachbarunterschriften, welche ich beim Vermessungsamt erhalte.
Aber wer ist jetzt alles Nachbar?
Mein Grundstück liegt direkt mit einer Seite an der Gemeindestraße. Links und rechts ein Nachbar. Die andere Doppelhaushälfte ein Nachbar.
Doch nun meine eigentliche Frage.
Sind die Grundstücksbesitzer auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch Nachbarn nach BayBo?
Oder zählt die Gemeindestraße als Nachbar?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Michael
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Nachbarn
Nachbarn sind alle Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke. Auch wenn die gemeinsame Grenze nur in einem (Eck-) Punkt besteht.
Öffentliche Straßen und öffentliche Grünflächen gelten nicht als Nachbarn. Wenn die Abstandsflächen über die Straßenmitte reichen sind i.d.R. auch die gegenüberliegenden Grundstückseigentümer zu beteiligen.
Bei schmalen Grundstücksstreifen (ca. kleiner 5 m) kann auch der nächste als Nachbar zu beteiligen sein.
Der Erbbauberechtigte tritt anstelle des Grundeigners, bei Eigentümergemeinschaften reicht die Beteiligung der Hausverwaltung, die Unterschrift gilt jedoch hier i.d.R. nur als Kenntnisnahme.
Bei besonderen Bauten (z.B. Flutlichtanlage) können auch weiter entfernte als Nachbarn beteiligt werden müssen.
Hoffe, ich habe nichts vergessen.
PS: Ich vermute mal, die Nachbarunterschriften bekommen Sie nicht beim Vermessungsamt ... -
Vielen Dank
Vielen Dank für Ihre rasche Auskunft.
Die Namen der Grundstückseigentümer erhalte ich aber beim zuständigen Vermessungsamt (Auszug aus dem Liegenschaftskataster).
Vielen Dank
Michael -
Genau Michael
... und dort erfahren Sie auch, dass eine Gemeindestraße nicht als Nachbar zählen kann