Abstandsflächen und Überdeckung Abstandsflächen
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Abstandsflächen und Überdeckung Abstandsflächen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist der Fall (in Baden Württemberg) zu berücksichtigen, wenn sich Abstandsflächen (von parallelen Außenwänden) desselben Gebäudes auf dem eigenen Grundstück überdecken? Im konkreten Fall handelt es sich um einen geplanten Anbau, dessen Wandhöhe geringer wäre, als die bestehende Wand, an die angebaut werden soll. Zudem wäre die Tiefe des Anbaus geringer als die Abstandsfläche der bestehenden Wand.

Die Abstandsfläche der bestehenden Wand würde zum Teil auf dem Anbau zu liegen kommen und sich zum Teil mit der Abstandsfläche des Anbaus (auf dem eigenen Grundstück) überdecken.

Verschiebt sich die Abstandsfläche dann um den "überdeckten" Anteil Richtung Grundstücksgrenze?

Vielen Dank im Voraus.

  • Name:
  • Sebastian
  1. Abstandsflächen müssen auf eigenem Grundstück liegen

    Abstandsflächen auf eigenem Grundstück können bis zur Grundstücksgrenze gehen. Werden Anbauten errichtet löst der Anbau neue Abstandsflächen aus. Das ist zulässig, wenn der Mindestabstand zur Grenze (meist 3 Meter) eingehalten wird und die neue Abstandsfläne nicht über die Grundstücksgrenze hinausgeht. Das bedeutet, dass Anbauten an vorhandene Gebäude innerhalb der Abstandsflächen möglich ist wenn die vorgenannten Bedingungen eingehalten sind. In der Praxis bedeutet das, dass in einer Abstandsfläche eines Hauses bis zur Grundstücksgrenze und einem Mindestabstand von 3 Meter zur Grenze kein Anbau für Wohnzwecke möglich ist. In Abstandsflächen ist nur eine Bebauung mit Garagen, Schuppen und untergeordneten Bauteilen möglich.

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