Hallo möchte wissen wie die 3 ...
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Hallo möchte wissen wie die 3 ...

Hallo möchte wissen wie die 3 Meter Abstand zu verstehen sind und zwar ob die gerade oder schräg gemessen werden darf. Unser Haus hat einen Weg um's Hauseck etwa 1 m dann ist die Grenze da und dann steht im Nachbargrundstück 3 Häuser aneinander wie Reihenhaus nur das eines etwas nach hinten versetzt ist und da ist schon das Problem wenn ich zum versetzten Haus messen kommen wir gerade so auf 3 m messe ich an meinem Hauseck = Wegeck rüber zum 2 ten Haus ans Eck sind es weniger ist das richtig mit dem Abstand? Ist es auch richtig das wir den Bauplan nicht mehr ansehen dürfen von den Nachbarn? Ist eine Unterschrift noch Gültig wenn es Planänderungen vorgenommen wurden, Wenn das Grundstück vermessen wurde müsste man nicht auch die Nachbarn informieren
  • Name:
  • Andrea
  1. Ein Bild ...

    sagt mehr als 1.000 Worte. So ist das ganze in keiner Weise zu verstehen.
  2. 3 m

    Hallo, da mir Ihr Bundesland unbekannt ist gehe ich jetzt mal von meinem heimatlichen Bundesland Hessen aus.
    3 m-Grenzabstand sind die Mindestabstandsfläche (T). Diese wird immer, abhängig von der Gebäudehöhe, orthogonal zur Wand gemessen und aufgetragen; sie muss auf dem eigenen Grundstück liegen. Zulässige Überdeckungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung definiert. Kann die Abstandsfläche nicht eingehalten werden ist die Planung anzupassen oder eine Einigung mit dem Nachbarn, z.B. über Sicherung durch eine Baulast, anzustreben.
    Ob Sie hier für die Grenzabstände einzuschalten wären kann aus Ihren Beschreibungen nicht herausgelesen werden; ebenso bleibt mir die Geometrie rätselhaft.
    M. Nau
  3. Einfach ...

    Abstände werden senkrecht gemessen. Ziehen sie eine Linie parallel zu den Umrissen des Objektes im geforderten Abstand.
    Baupläne sollte man bei berechtigtem Interesse auf dem Amt einsehen können. "Ich bin Nachbar" sollte reichen.
    Die Unterschrift betrifft das, was Sie unterschrieben haben. Ich nehme an, Sie haben eine Kopie des Dokumentes angefertigt und aufbewahrt. Wurde nachträglich etwas abgeändert, wozu es der Unterschrift bedarf, dann gilt sie selbstverständlich nicht mehr.
    Ich baue eine Hundehütte an der Grenze, Nachbar ist einverstanden. Nun ist eine Doppelgarage draus geworden, aber der hat ja unterschrieben  -  so geht das nicht.
  4. Nicht so einfach ...

    In Nds z.B. werden die Ecken verbunden.
    Also Bild + Angabe Bundesland
  5. "In Nds z.B. werden die Ecken ...

    "In Nds z.B. werden die Ecken verbunden. "
    Interessante Info; aber in NDS war ich auch noch nicht aktiv. Mit Zirkelschlag oder flächig über Eck?
  6. Zirkelschlag

    Zirkelschlag

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN