Was zählt in Bayern als "Bebauung", z.B. Holzlagerungshütte?
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Was zählt in Bayern als "Bebauung", z.B. Holzlagerungshütte?
Meine Frage ist jetzt, was zählt als "Bebauung"?
Wir haben eine Holzlagerungshütte, nachdem die alte Hütte baufällig geworden war, auf der selben Stelle auf unserem Grundstück errichtet. Sie war genehmigungspflichtig und wurde angeblich auch nur deswegen genehmigt, weil sie "forstwirtschaftlich" genutzt wird (mein Mann ist Nutzungsrechtler, d.h. er betreibt pro forma eine Forstwirtschaft). Die Lagerungshütte hat einen betonierten Boden, Maße ca. 3 x 6 m, vier geschlossene Wände, d.h. hinten ist sie an die Maschinenhalle des Nachbarn angebaut, an zwei Seiten sind versetzt Holzlatten angebracht zur Belüftung.
Ist jetzt diese Lagerungshütte eine Bebauung?