Was zählt in Bayern als "Bebauung", z.B. Holzlagerungshütte?
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Was zählt in Bayern als "Bebauung", z.B. Holzlagerungshütte?

Wir müssen bald Straßenausbaubeiträge (in Bayern) leisten. Als Bemessunsgrundlage wird die Breite des Grundstücks mit einer maximalen Tiefe von 60 m hergenommen. Sollte darüber hinaus noch eine Bebauung sein, geht die Bemessungsgrenze bis zum Abschluss der letzten Bebauung.

Meine Frage ist jetzt, was zählt als "Bebauung"?

Wir haben eine Holzlagerungshütte, nachdem die alte Hütte baufällig geworden war, auf der selben Stelle auf unserem Grundstück errichtet. Sie war genehmigungspflichtig und wurde angeblich auch nur deswegen genehmigt, weil sie "forstwirtschaftlich" genutzt wird (mein Mann ist Nutzungsrechtler, d.h. er betreibt pro forma eine Forstwirtschaft). Die Lagerungshütte hat einen betonierten Boden, Maße ca. 3 x 6 m, vier geschlossene Wände, d.h. hinten ist sie an die Maschinenhalle des Nachbarn angebaut, an zwei Seiten sind versetzt Holzlatten angebracht zur Belüftung.

Ist jetzt diese Lagerungshütte eine Bebauung?

  • Name:
  • Irmgard G.
  1. Hochschubs! Weiß denn keiner eine Antwort ...

    Foto von wiki

    Hochschubs! Weiß denn keiner eine Antwort darauf?

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