Grenzabstand Doppelgarage nicht eingehalten
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Grenzabstand Doppelgarage nicht eingehalten

Hallo,

wir haben im vergangenen Herbst in Bayern mit einem Bauträger ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage gebaut. (Die Endabnahme ist bisher nur unter Mängeln erfolgt) Die Doppelgarage ist Aufgrund eines zusätzlichen Anbaus im hinteren Bereich für Fahrräder und Gartengeräte sehr groß, sodass eine Grenzbebauung ausgeschlossen und nie vorgesehen war. Die Garage steht mit dem hinteren Ende praktisch "in der Ecke" des Grundstücks und grenzt an der einen Seite mit korrekten 2 Metern Abstand an einen öffentlichen Fuß/Radweg und über Eck mit  -  zumindest theoretischen  -  und genehmigten 3 Metern an ein Nachbarbaugrundstück. Dort befindet sich auch ein Fenster sowie eine Tür, damit man mit den Fahrrädern vom Radweg kommend von hinten in die Garage kann.

Soweit die Theorie. Praktisch wird auf dem Nachbargrundstück auf gleicher Höhe jetzt (völlig korrekt) eine Doppelgarage mit Grenzbebauung errichtet, und dabei wird offensichtlich, dass die vorgesehenen 3 m nur 2,75 sind.! Praktisch stört das uns und vermutlich auch den Nachbarn im täglichen Leben nicht. Die Baubehörde, den Brandschutz und spätestens wenn es um Wertminderung seines Grundstücks geht, wohl auch den Nachbarn aber schon.

nachdem wir uns am Wochenende bereits quer gelesen haben, wird uns ziemlich bange. Ein Rückbau (die Garage hat ein Walmdach!) ist nur mit hohen Kosten möglich  -  und ein jahrelanger Rechtstreit damit vermutlich vorprogrammiert.

Eine nachträgliche Genehmigung grundsätzlich schwierig und mit Fenster und Tür nahezu unrealistisch. An anderer Stelle sind Zugänge in den Anbau aber kaum möglich. Direkt zum Radweg hin ist auf Höhe des Anbaus die Wärmepumpe installiert  -  und eine Nutzung für Gartengeräte und co zumindest extrem unpraktisch, auf der anderen, dem Garten zugewandten Seite befindet sich aber genau an der Wand eine Sitzecke (ist eine geschützte Ecke zwischen Garagenwand und Wohnhaus.)

Hat jemand so was schon mal erlebt und kann uns darauf einstimmen, was uns erwartet?

  1. Wo kein Richter, da kein Henker

    Foto von wiki

    Dem Brandschutz werden diese 25 cm wohl kaum beeinträchtigen. Zumal der Nachbar ja eine Grenzbebauung vornimmt und von daher schon eine Brandschutzwand errichten muss. Wenn sie an einem bestehenden Haus eine Wärmedämmung (brennt wie Zunder) anbringen, dann wird der Grenzabstand um die Dicke der Dämmung (10-12 cm oder mehr?) auch unterschritten. Und dies ist sogar zulässig. Solange sich niemand beschwert, würde ich dies Problem nicht an die große Glocke hängen.

    Oder ist es schon zu spät, weil schon der Nachbar aufgescheucht wurde und auch das Bauamt längst Bescheid weiß?


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