Bautenstandsmitteilung fehlt! Generalunternehmer setzt uns in Verzug
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Bautenstandsmitteilung fehlt! Generalunternehmer setzt uns in Verzug

Hallo,

Wir haben unsere erste Rechnung eines Generalunternehmer bekommen, leider ohne Bautenstandsmitteilung. Diese ist aber laut des Bauvertrags Bestandteil der Rechnung. Wir haben dem Generalunternehmer schriftlich darauf hingewiesen (per Einschreiben), dass diese fehlt und somit laut Bauvertrag die Fälligkeit erst gegeben ist, wenn diese Bautenstandsmitteilung der Bauleitung unterschrieben vorliegt. Dies ignorierte er gänzlich. Nun teilte er uns in einer kurzen E-Mail mit, dass wir ihm Verzugszinsen und Schadenersatz schulden. Mal davon abgesehen verlangt die Bank diese Mitteilung ebenfalls.

Wie schätzen sie diese Situation ein?
Wie ist ihr Vorschlag eines weiteren Vorgehens?

Vielen Dank

  • Name:
  • Bau-Kevin
  1. heiße Luft

    Worin liegt denn der Schaden, für den er Schadenersatz haben will? Verzugszinsen sind nur fällig, wenn eine Leistung erbracht und prüfbar abgerechnet ist und dann nicht bezahlt wird. Schicken Sie dem Generalunternehmer eine Kopie der Bankmitteilung und weisen Sie ihn auf seine Vertragspflichten hin. Wenn es nicht hilft, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

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