Abrechnung filigran Deckenplatten
BAU-Forum: Neubau
Abrechnung filigran Deckenplatten
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Ja >2,5 m² wird abgezogen
Hallo zusammen, wie werden denn filigran Deckenplatten korrekt abgerechnet im Bezug auf große Aussparungen im Randbereich? In meiner Rechnung sind die Platten alle voll angesetzt mit A = l*b, jedoch sind in einigen Platten große Öffnungen über 2.5 m² ... müssen diese abgezogen werden oder nicht?Danke und Gruß Allerdings ist die Abschalung der Stirnseite der Decke - z.B. bei der Aussparung für eine Fertigteiltreppe etc. - gesondert zu vergüten.
Deckenplatten werden im/nach Außenmaß (außerhalb der aufgehenden Wände bzw. am Rand der äußeren Begrenzungsfläche des Betons) abgerechnet, sodann nach m² abgrechnet wird. Zu berücksichtigen ist allerderings, dass Dämmschichteinbauten in der Dicke zu übermessen sind, so z.B. bei der Stirnseitendämmung der Decke - was bedeutet, dass bis zum äußeren Rand der Dämmung gemessen bzw. übermessen wird.
Bei der Abrechnung nach m³ werden Öffnungen >0,5 m³ abgezogen.
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz